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   BGH, 09.11.1989 - 4 StR 342/89   

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https://dejure.org/1989,2077
BGH, 09.11.1989 - 4 StR 342/89 (https://dejure.org/1989,2077)
BGH, Entscheidung vom 09.11.1989 - 4 StR 342/89 (https://dejure.org/1989,2077)
BGH, Entscheidung vom 09. November 1989 - 4 StR 342/89 (https://dejure.org/1989,2077)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - Eingriff von außen in das Verkehrsgeschehen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 1990, 77
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 14.10.1986 - 1 StR 583/86

    Anordnung einer Pflegschaft im Verhältnis zu einer Anordnung zur Unterbringung in

    Auszug aus BGH, 09.11.1989 - 4 StR 342/89
    Richten sich die Straftaten, aufgrund deren die Unterbringung angeordnet wird, nur gegen eine bestimmte Person oder haben sie doch in der Beziehung zu dieser Person ihre alleinige Ursache, so bedarf die Annahme, daß der Betreffende für die Allgemeinheit tatsächlich gefährlich ist, jeweils ins einzelne gehender Feststellungen (vgl. Beschluß des Senats vom 21. September 1989 - 4 StR 489/89; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 2, 3 und 5).
  • BGH, 11.06.1987 - 4 StR 264/87

    Anforderungen an die Umfassende Würdigung des Angeklagten vor einer Unterbringung

    Auszug aus BGH, 09.11.1989 - 4 StR 342/89
    Richten sich die Straftaten, aufgrund deren die Unterbringung angeordnet wird, nur gegen eine bestimmte Person oder haben sie doch in der Beziehung zu dieser Person ihre alleinige Ursache, so bedarf die Annahme, daß der Betreffende für die Allgemeinheit tatsächlich gefährlich ist, jeweils ins einzelne gehender Feststellungen (vgl. Beschluß des Senats vom 21. September 1989 - 4 StR 489/89; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 2, 3 und 5).
  • BGH, 30.05.1988 - 1 StR 176/88

    Strafprozeßrecht: Urteilsabsetzungsfrist

    Auszug aus BGH, 09.11.1989 - 4 StR 342/89
    Richten sich die Straftaten, aufgrund deren die Unterbringung angeordnet wird, nur gegen eine bestimmte Person oder haben sie doch in der Beziehung zu dieser Person ihre alleinige Ursache, so bedarf die Annahme, daß der Betreffende für die Allgemeinheit tatsächlich gefährlich ist, jeweils ins einzelne gehender Feststellungen (vgl. Beschluß des Senats vom 21. September 1989 - 4 StR 489/89; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 2, 3 und 5).
  • BGH, 21.09.1989 - 4 StR 489/89

    Revisionsrechtliche Beurteilung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 09.11.1989 - 4 StR 342/89
    Richten sich die Straftaten, aufgrund deren die Unterbringung angeordnet wird, nur gegen eine bestimmte Person oder haben sie doch in der Beziehung zu dieser Person ihre alleinige Ursache, so bedarf die Annahme, daß der Betreffende für die Allgemeinheit tatsächlich gefährlich ist, jeweils ins einzelne gehender Feststellungen (vgl. Beschluß des Senats vom 21. September 1989 - 4 StR 489/89; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 2, 3 und 5).
  • BGH, 06.07.1989 - 4 StR 321/89

    Strafrechtliche Wirkungen eines plötzlichen Greifens in das Steuer eines

    Auszug aus BGH, 09.11.1989 - 4 StR 342/89
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. BGH NStZ 1985, 267 m.w. Nachw.) erfaßt § 315 b StGB nicht nur Eingriffe von außen in das Verkehrsgeschehen, sondern findet auch auf Kraftfahrer Anwendung, die die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigen, daß sie ihr Fahrzeug in verkehrsfeindlicher Einstellung bewußt zweckwidrig einsetzen, einen Verkehrsvorgang mithin zu einem Eingriff "pervertieren" (BGH, Beschluß vom 6. Juli 1989 - 4 StR 321/89 - m.w. Nachw.; vgl. auch BGH NStZ 1985, 267).
  • BGH, 04.10.1988 - 4 StR 461/88

    Durchtrennung eines Bremsschlauchs als gefährlicher Eingriff in den

    Auszug aus BGH, 09.11.1989 - 4 StR 342/89
    Hat erst die Beschädigung die Beeinträchtigung der Sicherheit des Straßenverkehrs und die Gefahr im Sinne des § 315 b Abs. 1 StGB begründet, wie etwa bei der Zerstörung der Bremsleitungen eines Fahrzeuges (BGH NStZ 1985, 263; BGH NZV 1989, 119) oder dem Einwerfen der Scheiben eines fahrenden Pkws durch Steinwürfe (OLG Schleswig VerkMitt 1967, 21), greift § 315 b Abs. 1 Nr. 1 StGB ein.
  • BGH, 14.02.1985 - 4 StR 527/84

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Polizeikontrolle - Nötigungsmittel

    Auszug aus BGH, 09.11.1989 - 4 StR 342/89
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. BGH NStZ 1985, 267 m.w. Nachw.) erfaßt § 315 b StGB nicht nur Eingriffe von außen in das Verkehrsgeschehen, sondern findet auch auf Kraftfahrer Anwendung, die die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigen, daß sie ihr Fahrzeug in verkehrsfeindlicher Einstellung bewußt zweckwidrig einsetzen, einen Verkehrsvorgang mithin zu einem Eingriff "pervertieren" (BGH, Beschluß vom 6. Juli 1989 - 4 StR 321/89 - m.w. Nachw.; vgl. auch BGH NStZ 1985, 267).
  • BGH, 25.08.1983 - 4 StR 452/83

    Führen eines Kraftfahrzeuges trotz absoluter Fahruntüchtigkeit - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 09.11.1989 - 4 StR 342/89
    Das ist in der Regel der Fall, wenn ein Kraftfahrzeugführer durch gezieltes Zufahren ein anderes Fahrzeug beschädigt (BGH VRS 65, 359, 361).
  • BGH, 25.10.1984 - 4 StR 567/84

    Konkrete Gefahr bei Zerstörung der Fußbremse

    Auszug aus BGH, 09.11.1989 - 4 StR 342/89
    Hat erst die Beschädigung die Beeinträchtigung der Sicherheit des Straßenverkehrs und die Gefahr im Sinne des § 315 b Abs. 1 StGB begründet, wie etwa bei der Zerstörung der Bremsleitungen eines Fahrzeuges (BGH NStZ 1985, 263; BGH NZV 1989, 119) oder dem Einwerfen der Scheiben eines fahrenden Pkws durch Steinwürfe (OLG Schleswig VerkMitt 1967, 21), greift § 315 b Abs. 1 Nr. 1 StGB ein.
  • BGH, 17.08.1977 - 2 StR 300/77

    Voraussetzung an die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 09.11.1989 - 4 StR 342/89
    Die Gefährlichkeitsprognose setzt grundsätzlich eine Gesamtwürdigung der Person und des Vorlebens des Angeklagten voraus, insbesondere auch seiner bisherigen Straftaten (BGHSt 27, 246, 248).
  • BGH, 04.02.1954 - 4 StR 551/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.11.2001 - 4 StR 233/01

    Begriff des Unfalls im Straßenverkehr; Entfernen vom Unfallort; Gefährlicher

    Erschöpft sich dagegen der "Eingriff" in der konkreten Gefährdung bzw. Schädigung, scheidet der Tatbestand des § 315 b StGB aus (BGH NZV 1990, 77 = BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Konkurrenzen 3 ; BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 3 Eingriff 4 = NZV 1998, 36;. Hentschel aaO § 315b Rdn. 2).
  • BGH, 12.12.1990 - 4 StR 531/90

    Gefährdung lediglich der Tatteilnehmer

    Diese Alternative des § 315 b Abs. 1 StGB kann aber wie der Senatim Urteil vom 9. November 1989 - 4 StR 342/89 (=NZV 90, 77 = VRS 78, 207, 209) dargelegt hat - nur in Betracht kommen, wenn erst die Beschädigung die Beeinträchtigung der Sicherheit des Straßenverkehrs und die Gefahr im Sinne des § 315 b Abs. 1 StGB begründet.
  • BGH, 26.08.1997 - 4 StR 350/97

    Rechtliche Überprüfung der Verurteilung wegen eines gefährlichen Eingriffs in den

    Zu § 315 b Abs. 1 Nr. 1 StGB ist anerkannt, daß, wenn die Beschädigung schon die Realisierung der durch die Tathandlung verursachten Gefahr darstellt, diese Tatbestandsalternative ausscheidet; sie kommt nur dann in Betracht, wenn die Beschädigung die Beeinträchtigung der Sicherheit des Straßenverkehrs und die Gefahr im Sinne des § 315 b Abs. 1 StGB begründet (BGH NZV 1990, 77; BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Gefährdung 1).
  • BGH, 08.07.1999 - 4 StR 269/99

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Gefährlichkeitsprognose;

    Zudem verliert der von dem Landgericht in Übereinstimmung mit dem Sachverständigen neben dem "Verlust ihrer Kinder" (UA 11) als tatauslösend erachtete "Belastungsfaktor" des Todes der Mutter der Beschuldigten nur zwei Tage vor dem ersten Vorfall am 22. Juni 1997 (UA 4) nach der Lebenserfahrung schon aufgrund des Zeitablaufs an Gewicht (vgl. BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 12).
  • BGH, 07.06.1995 - 2 StR 206/95

    Revision - Freispruch - Schuldunfähigkeit - Verminderte Schuldfähigkeit -

    Ein Täter ist auch dann für die Allgemeinheit gefährlich, wenn von ihm nur gegen bestimmte Einzelpersonen erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind (BGHSt 26, 321 f; 34, 22, 29; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 12; Hanack in LK 11. Aufl. § 63 StGB Rdn. 59, 59 a).

    Abschließend selbst über die Unterbringung zu entscheiden, ist dem Senat verwehrt, da insbesondere noch die Voraussetzungen des § 67 b Abs. 1 StGB der Prüfung bedürfen (vgl. BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 12; § 67 b Abs. 1 besondere Umstände 4).

  • BGH, 23.05.2000 - 1 StR 56/00

    Aussetzung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Bewährung

    Die Gefährlichkeitsprognose setzt zwar grundsätzlich eine Gesamtwürdigung der Person und des Vorlebens des Beschuldigten, insbesondere seiner bisherigen Straftaten voraus (BGHSt 27, 246, 248; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 12).

    Folgerichtig hat das Landgericht daher nur die Anlaßtat des vorliegenden Verfahrens zur Grundlage seiner Prognoseentscheidung in bezug auf die zukünftige Gefährlichkeit des Beschuldigten gemacht; dagegen sind grundsätzlich rechtliche Einwände nicht zu erheben (vgl. BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 12).

  • BGH, 22.04.2015 - 2 StR 393/14

    Verminderte Schuldfähigkeit (Begründung im Urteil); Anordnung der Unterbringung

    Richten sich Straftaten, aufgrund derer die Unterbringung angeordnet wird, nur gegen eine bestimmte Person oder haben sie in der Beziehung zu dieser Person ihre alleinige Ursache, so bedarf die Annahme, dass der Täter für die Allgemeinheit gefährlich ist, genauer Prüfung und Darlegung aufgrund konkreter tatsächlicher Feststellungen (vgl. BGH, Urteil vom 9. November 1989 - 4 StR 342/89, NZV 1990, 77 mwN; Senatsbeschluss vom 4. Oktober 2006 - 2 StR 349/06, NStZ 2007, 29).
  • BGH, 25.05.1994 - 4 StR 90/94

    Einverständliche Beschädigung - Versicherungsbetrug - Parkende Fahrzeuge

    Deren Beschädigung muß mithin das Mittel der Gefährdung gebildet haben, muß dieser also zeitlich und ursächlich vorausgehen (st. Rspr.; BGH NZV 1990, 77; BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Gefährdung 1 m.w.Nachw.).

    Dadurch, daß Kraftfahrzeuge unbeteiligter Dritter beschädigt wurden, hat sich die durch den bewußt herbeigeführten Anstoß an die tatbeteiligten Fahrzeuge verursachte Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs realisiert (vgl. BGH NZV 1990, 77).

  • BGH, 20.07.2023 - 4 StR 90/23

    Anordnung der unbefristeten Unterbringung eines Betroffenen in einem

    Richten sich die Straftaten, aufgrund derer die Unterbringung angeordnet wird, ausschließlich gegen bestimmte Personen oder haben sie in der Beziehung des Täters zu einer Person ihren Ursprung, so bedarf die Annahme, dass der Täter für die Allgemeinheit gefährlich ist, genauerer Prüfung und Darlegung aufgrund konkreter tatsächlicher Feststellungen (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 2015 - 2 StR 393/14, juris Rn. 16; Beschluss vom 4. Oktober 2006 - 2 StR 349/06, NStZ 2007, 29; Urteil vom 9. November 1989 - 4 StR 342/89, NZV 1990, 77).
  • BGH, 31.08.2017 - 4 StR 221/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Denn wenn sich Straftaten, aufgrund derer die Unterbringung angeordnet wird, nur gegen eine bestimmte Person richten oder in der Beziehung zu dieser Person ihre alleinige Ursache haben, bedarf die Annahme, dass der Täter für die Allgemeinheit gefährlich ist, genauer Prüfung und Darlegung aufgrund konkreter tatsächlicher Feststellungen (vgl. BGH, Urteile vom 22. April 2015 - 2 StR 393/14, NStZ-RR 2015, 306 f.; vom 9. November 1989 - 4 StR 342/89, NZV 1990, 77; Beschluss vom 4. Oktober 2006 - 2 StR 349/06, NStZ 2007, 29); an denen fehlt es hier.
  • OLG Köln, 13.09.1991 - Ss 421/91

    Angeklagter; Verkehrsdelikt; Verhalten; Hauptverhandlung; Schlüsse; Innere

  • BGH, 13.01.2000 - 4 StR 609/99

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Gefährlichkeitsprognose

  • BGH, 14.09.1993 - 1 StR 450/93

    Anforderungen an eine gefährliche Körperverletzung - Voraussetzungen für eine

  • BGH, 08.12.1993 - 3 StR 516/93

    Unterbringung: Voraussetzungen - Prognose - krankhafte Alkoholsucht oder

  • OLG Rostock, 14.08.1996 - 1 Ss 63/96

    Strafbarkeit eines Ausbremens bis zum Stillstand

  • BGH, 03.04.1991 - 3 StR 64/91
  • BGH, 16.12.1997 - 1 StR 735/97
  • BGH, 23.10.1990 - 5 StR 433/90

    Anforderungen an Unterbringung in psychiatrisches Krankenhaus - Anforderungen an

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