Weitere Entscheidung unten: OLG Saarbrücken, 01.12.1989

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.10.1989 - 20 U 141/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,3765
OLG Hamm, 25.10.1989 - 20 U 141/89 (https://dejure.org/1989,3765)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.10.1989 - 20 U 141/89 (https://dejure.org/1989,3765)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Oktober 1989 - 20 U 141/89 (https://dejure.org/1989,3765)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kaskoversicherung; Repräsentant; Versicherunsnehmer; Fahrzeugbenutzer; Verfügungsbefugnis über das Fahrzeug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VVG § 61

Papierfundstellen

  • NZV 1990, 118
  • VersR 1990, 516
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 01.12.1989 - 3 U 114/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,9910
OLG Saarbrücken, 01.12.1989 - 3 U 114/88 (https://dejure.org/1989,9910)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 01.12.1989 - 3 U 114/88 (https://dejure.org/1989,9910)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 01. Dezember 1989 - 3 U 114/88 (https://dejure.org/1989,9910)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 1990, 118
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Brandenburg, 01.07.2010 - 12 U 15/10

    Haftung beim Kettenauffahrunfall und Erledigung des Haftpflichtprozesses bei

    Ein anderes Ergebnis und eine Erledigung der Hauptsache ist lediglich in dem - hier nicht vorgetragenen - Fall anzunehmen, dass aufgrund eines zwischen dem Kaskoversicherer und dem Haftpflichtversicherer des Unfallgegners bestehenden Teilungsabkommens ein Rückgriff des Vollkaskoversicherers ausgeschlossen ist, weil in diesem Falle letztlich ein nach § 67 VVG übergeleiteter Regressanspruch nicht besteht (vgl. hierzu OLG Saarbrücken NZV 1990, S. 118).
  • OLG Jena, 10.11.2016 - 4 U 211/16

    Haftpflichtprozess: Hauptsacheerledigung aufgrund Schadensregulierung durch den

    Dem steht die Entscheidung des OLG Saarbrücken durch Urteil vom 01.12.1989, Az. 3 U 114/88, juris, nicht entgegen.
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