Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 14.07.1989

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.04.1989 - 20 U 252/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2815
OLG Hamm, 26.04.1989 - 20 U 252/88 (https://dejure.org/1989,2815)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.04.1989 - 20 U 252/88 (https://dejure.org/1989,2815)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. April 1989 - 20 U 252/88 (https://dejure.org/1989,2815)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 1 Abs. 2; AKB § 3 Abs. 4; AKB § 14 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 1 Nr. 2 S. 2

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1244 (Ls.)
  • NZV 1990, 74
  • VersR 1990, 82
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Frankfurt, 28.07.2004 - 7 U 176/03

    Rechtsschutzversicherung: die Risikoausschlussklausel in der

    Soweit der endgültigen Leistungsablehnung des Rechtsschutzversicherers die Wirkung beigemessen wird, mit dem Zugang des Schreibens über die endgültige Deckungsablehnung werde Fälligkeit herbeigeführt (vgl. BGH ZFS 2000, 355; BGH VersR 1991, 1277; BGH VersR 1971, 433; OLG Hamm VersR 1990, 82; OLG Hamm, Recht und Schaden 1994, 241; zustimmend Römer in Römer/Langheid, a.a.O. § 11 VVG Rdn. 12; Berliner Kommentar - Gruber § 11 Rdn. 5) betrifft dies nur bereits entstandene Ansprüche (vgl. BGH VersR 2002, 472).
  • OLG Hamm, 05.12.1997 - 20 U 230/96

    Geltendmachung eines Siebstahlsschadens in der Kaskoversicherung bei

    Im Hinblick auf § 9 AGB-Gesetz hält der Senat das Abtretungsverbot des § 3 Nr. 4 AKB in ständiger Rechtsprechung für unbedenklich (Versicherungsrecht 1996, 254, 255; NJW-RR 1966, 672; Versicherungsrecht 1990, 82, 83; vgl. aus neuerer Zeit auch BGH Versicherungsrecht 1997, 1088, 1090 f. zum Abtretungsverbot des § 7 Nr. 3 AHB).
  • OLG Karlsruhe, 20.03.2003 - 12 U 233/02

    Kfz-Kaskoversicherung: "Ausdrückliche" Genehmigung einer Abtretung durch

    d) Unbeachtlich - weil mangels Abtretung nicht einschlägig - wäre das Abtretungsverbot allerdings, wenn die Klägerin als Versicherte eigene Ansprüche nach § 75 Abs. 2 VVG geltend machen würde (OLG Hamm VersR 1990, 82; Römer/Langheid,a.a.O. Rdn.9).
  • OLG Oldenburg, 29.09.1999 - 2 U 157/99

    KfZ-Versicherungsschutz im asiatischen Teil der Türkei; Übergabe der grünen

    Gleichwohl entspricht es der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH VersR 1986, 541, 542 = MDR 1986, 739; BGH VersR 1969, 1088; BGH VersR 1964, 840; ebenso OLG Hamm VersR 1990, 82, 84) [OLG Hamm 26.04.1989 - 20 U 252/88] , dass die Aushändigung der Versicherungsbestätigung gemäß § 29 a StVZO an einen Versicherungsnehmer, der einen einheitlichen Antrag auf Abschluss einer Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung gestellt hat, sofern sie ohne den Hinweis erfolgt, es werde ihm nur vorläufige Deckung in der Haftpflichtversicherung gewährt, dazu führt, dass der Versicherer regelmäßig auch zur Gewährung vorläufigen Deckungsschutzes in der Fahrzeugversicherung verpflichtet ist.
  • OLG Hamm, 27.02.1997 - 6 U 188/96

    Anspruch auf Zahlung einer Kaskoentschädigungsforderung als Vorschuß auf Grund

    An der Verweisung des Klägers auf das Sachverständigenverfahren gemäß § 14 AKB war die Beklagte auch nicht nach den Grundsätzen gehindert, die die Rechtsprechung für den Fall entwickelt hat, daß der Versicherer die Deckung dem Grunde nach vorbehaltlos abgelehnt hat (vgl. OLG Hamm - 20. ZS - NZV 90, 74).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.07.1989 - 15 U 205/88   

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https://dejure.org/1989,9909
OLG Düsseldorf, 14.07.1989 - 15 U 205/88 (https://dejure.org/1989,9909)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.07.1989 - 15 U 205/88 (https://dejure.org/1989,9909)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Juli 1989 - 15 U 205/88 (https://dejure.org/1989,9909)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 1990, 74
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Celle, 12.02.2020 - 14 U 179/19

    Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall; Anspruchsübergang auf den

    In dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 14. Juli 1989 - 15 U 205/88 - hatte der Versicherer den einzig angemeldeten Schadensersatzanspruch voll befriedigt und sich der Geschädigte über sieben Jahre danach nicht mehr gemeldet.
  • OLG Naumburg, 08.07.2013 - 9 W 5/13

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Gerichtliche Feststellung der Verpflichtung zum

    Das trifft etwa dann zu, wenn die Erteilung eines schriftlichen Bescheides durch den Versicherer keinen vernünftigen Sinn mehr hätte und nur eine reine Förmelei wäre, weil der Geschädigte auf einen Bescheid des Versicherers nicht mehr wartet (OLG Düsseldorf, Urteil 14.07.1989, 15 U 205/88, NZV 1990, 74).
  • OLG Frankfurt, 05.11.2020 - 22 U 222/19

    Anforderungen an die schriftliche Entscheidung des Versicherers gemäß § 115 Abs.

    In der Rechtsprechung wird z. B. davon ausgegangen, dass sich der Geschädigte dann nach Treu und Glauben nicht mehr auf die Hemmung berufen kann, wenn er nach dem Zeitpunkt, zu dem alle Beteiligten der Schadensregulierung übereinstimmend von deren Abschluss ausgegangen sind, mehr als zehn Jahre nicht erneut einen weiteren Anspruch angemeldet hat (vgl. Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 08.11.2007 - 1 U 81/07, zitiert nach juris, Rz. 7), wenn der Geschädigte nach in periodischen Abständen geleisteten Zahlungen nach geführter Korrespondenz in der Folgezeit über neunzehn Jahre lang keinerlei Ansprüche mehr erhoben hat (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 18.07.2001 - 9 U 95/00, zitiert nach juris, Rz. 34) oder der Geschädigte sich über sieben Jahre nach voller Befriedigung des einzig angemeldeten Schadens nicht mehr gemeldet hat (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.07.1989 - 15 U 205/88).
  • OLG Celle, 27.09.2005 - 14 U 59/05

    Berufung auf eine dauerhafte Hemmung der dreijährigen Verjährungsfrist durch

    Denn wie der Bundesgerichtshof verschiedentlich entschieden hat (vgl. BGH VersR 1977, 335, 336; 1978, 93, 94; 1982, 1006; ebenso OLG Düsseldorf, NZV 1990, 74), verhindert es die formstrenge Regelung des § 3 Nr. 3 Satz 3 PflVG nicht, das Verhalten des Geschädigten, der sich auf das Fehlen einer schriftlichen Entscheidung beruft, an Treu und Glauben (§ 242 BGB) zu messen.
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