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   OLG Celle, 12.12.1990 - 2 Ss (OWi) 410/90   

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OLG Celle, 12.12.1990 - 2 Ss (OWi) 410/90 (https://dejure.org/1990,5100)
OLG Celle, Entscheidung vom 12.12.1990 - 2 Ss (OWi) 410/90 (https://dejure.org/1990,5100)
OLG Celle, Entscheidung vom 12. Dezember 1990 - 2 Ss (OWi) 410/90 (https://dejure.org/1990,5100)
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    BKatV § 2; StVG § 25 Abs. 1 S. 1

Papierfundstellen

  • NZV 1991, 160
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich das Oberlandesgericht Düsseldorf durch die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 19. Juni 1990 - Ss 246/90 (NZV 1991, 37 = VRS 79, 305), des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 28. November 1990 - 2 Ob OWi 322/90 (NZV 1991, 120 = DAR 1991, 109 = VRS 80, 372) sowie des Oberlandesgerichts Celle vom 12. Dezember 1990 - 2 Ss (OWi) 410/90 (NZV 1991, 160) gehindert, die - und zwar die Oberlandesgerichte Oldenburg und Celle in Fällen des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BKatV und das Bayerische Oberste Landesgericht in einem Fall der Nr. 2 dieser Bestimmung - die Auffassung vertreten, daß auch in den Fällen des § 2 Abs. 1 BKatV im Hinblick auf die ihrer Ansicht nach unverändert fortgeltenden Grundsätze der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Juli 1969 (BVerfGE 27, 36 = NJW 1969, 1623) die Anordnung eines Fahrverbots nur dann zulässig sei, wenn feststehe, daß der Erziehungszweck dieser Maßnahme im Einzelfall auch mit einer empfindlichen und im Wiederholungsfall auch mit einer erhöhten Geldbuße nicht erreicht werden könne.

    cc) Der Einwand, den die abweichende Auffassung (u.a. BayObLG DAR 1991 ,344, 345; OLG Celle - 2. Senat für Bußgeldsachen - NZV 1991, 160; OLG Karlsruhe DAR 1991, 230, 231 = VRS 81, 45, 46; OLG Hamm DAR 1991, 308, 309) aus einem Vergleich des Regelfahrverbots in § 25 Abs. 1 Satz 2 StVG bei Verstößen gegen § 24 a StVG (vgl. auch § 2 Abs. 3 BKatV), wonach in diesen Fällen ein Fahrverbot in der Regel anzuordnen "ist", mit den Regelungen in § 2 Abs. 1 und 2 BKatV ("kommt in Betracht") herleitet, greift nicht durch.

  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich das Oberlandesgericht Düsseldorf durch die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 19. Juni 1990 - Ss 246/90 (NZV 1991, 37 = VRS 79, 305), des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 28. November 1990 - 2 ObWi 322/90 (NZV 1991, 120 = DAR 1991, 109 = VRS 80, 372) sowie des Oberlandesgerichts Celle vom 12. Dezember 1990 - 2 Ss (OWi) 410/90 (NZV 1991, 160) gehindert, in denen zu § 2 Abs. 1 BKatV die Auffassung vertreten wird, daß in den darin erfaßten Fällen im Hinblick auf die unverändert fortgeltenden Grundsätze der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Juli 1969 (BverfGE 27, 36 = NJW 1969, 1623) die Anordnung eines Fahrverbots nur dann zulässig sei, wenn feststehe, daß der Erziehungszweck dieser Maßnahme im Einzelfall auch mit einer empfindlichen und im Wiederholungsfall auch mit einer erhöhten Geldbuße nicht erreicht werden könne.
  • OLG Celle, 26.02.1991 - 1 Ss OWi 210/90

    Verhältnismäßigkeit eines Fahrverbots statt verschärfter Geldbuße

    Entscheidend für die Nichtvorlage aber ist, daß sich das OLG Oldenburg mit einer groben Pflichtverletzung (§ 2 Abs. 1 BKatV) befaßt hat (s.a. Beschluß des hies. 2. Sen. für Bußgeldsachen. v. 12.12.1990 - 2 Ss (OWi) 410/90 -), während der Senat hier die Anwendbarkeit des § 2 Abs. 2 Satz 2 im Regelfall einer beharrlichen Pflichtverletzung zu beurteilen hat.
  • BayObLG, 20.06.1991 - 2 ObOWi 33/91
    Dabei kommt dem Umstand, dass der Betroffene noch nicht verkehrsrechtlich in Erscheinung getreten ist, für sich allein keine so erhebliche Bedeutung zu, dass schon aus diesem Grunde von einem Fahrverbot abzusehen wäre (so allerdings OLG Celle NZV 1991, 160 ).
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