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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 31.05.1990 - 9 U 224/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3560
OLG Karlsruhe, 31.05.1990 - 9 U 224/88 (https://dejure.org/1990,3560)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31.05.1990 - 9 U 224/88 (https://dejure.org/1990,3560)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31. Mai 1990 - 9 U 224/88 (https://dejure.org/1990,3560)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 249
    Zur Zurechnung des Hineinfahrens Dritter in die Unfallstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verkehrsunfall; Haftung; Beteiligung Dritter; Betriebsgefahr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 § 249; StVG § 7 § 17
    Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein wegen eines Unfalls anderer Fahrzeuge anhaltendes Fahrzeug

Papierfundstellen

  • NZV 1991, 269
  • VersR 1992, 842
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.02.1972 - VI ZR 128/70

    Ersatzfähigkeit von Schäden durch Umfahren der Unfallstelle

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.05.1990 - 9 U 224/88
    Ein haftungsrechtlicher Zusammenhang mit der Betriebsgefahr ist anzunehmen, solange die durch den Unfall geschaffene Gefahrenlage fortbesteht und hierauf der neue Unfall zurückzuführen ist (vgl. BGH VersR 1972, 560 = NJW 72, 904 und 72, 1072 = NJW 72, 1804).
  • BAG, 09.12.1971 - 2 AZR 118/71

    Gericht für Arbeitssachen - Kündigungsschutzklage - Stationierte ausländische

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.05.1990 - 9 U 224/88
    Ein haftungsrechtlicher Zusammenhang mit der Betriebsgefahr ist anzunehmen, solange die durch den Unfall geschaffene Gefahrenlage fortbesteht und hierauf der neue Unfall zurückzuführen ist (vgl. BGH VersR 1972, 560 = NJW 72, 904 und 72, 1072 = NJW 72, 1804).
  • BGH, 09.02.1988 - VI ZR 168/87

    Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs zwischen der Betriebsgefahr eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.05.1990 - 9 U 224/88
    Der Zurechnungszusammenhang wird aber unterbrochen, wenn das schädigende Verhalten nur noch der äußere Anlaß für das Verhalten Dritter ist (vgl. BGH VersR 1988, 640).
  • BGH, 10.02.2004 - VI ZR 218/03

    Zurechnungszusammenhang bei Unfall aufgrund einer Sperrung der Autobahn

    Der erkennende Senat hat bereits früher eine Entscheidung des OLG Karlsruhe (NZV 1991, 269 f.) gebilligt, in der der Zurechnungszusammenhang aufgrund einer derartigen Überlegung verneint wurde (Nichtannahmebeschluß vom 26. Februar 1991 - VI ZR 216/90).
  • OLG Brandenburg, 27.09.2007 - 12 U 6/07

    Zurechnung der Betriebsgefahr von Kfz bei Erst- und Zweitunfall/Folgeunfall

    Der Zurechnungszusammenhang ist erst dann unterbrochen, wenn der erste Unfall nur äußerer Anlass für den Folgeunfall gewesen ist, tatsächlich aber ein eigenständiges Verhalten eines Dritten dem Geschehen eine Wendung gibt, die die Wertung erlaubt, das mit dem Erstunfall gesetzte Risiko sei für den Zweitunfall von völlig untergeordneter Bedeutung, eine Haftung des Erstunfallverursachers sei daher nicht gerechtfertigt (BGH VersR 2004, a.a.O.; OLG Karlsruhe NZV 1991, S. 269; Geigel-Kunschert, a.a.O.).
  • OLG Köln, 26.01.2006 - 7 U 82/05

    Haftung des Unfallverursachers bei Beschädigung des Rettungshubschraubers durch

    Der Bundesgerichtshof hat in der genannten Entscheidung (NJW 2004, 1375) die Erwägungen, dass bei einem solchen Sachverhalt der unaufmerksame Verursacher des Zweitunfalls diesen in einer Weise herbeiführt, für die es letztlich unwesentlich ist, ob das bestehende Hindernis durch einen vorangegangenen Unfall oder aus anderen Gründen (etwa einen Verkehrsstau) geschaffen wurde, ausdrücklich gebilligt, und zugleich auf die Nichtannahme der Revision bezüglich der Entscheidung OLG Karlsruhe (NZV 1991, 269) hingewiesen, in der ebenfalls von diesen Überlegungen ausgegangen worden war.
  • LG Saarbrücken, 06.11.2009 - 13 S 166/09

    Haftungsverteilung bei Sturz eines Motorradfahrers aufgrund einer Kollision eines

    (1) In der Rechtsprechung wird ein Zurechnungszusammenhang verneint, wenn der erste Unfall nur noch äußerer Anlass für das Verhalten des Dritten war bzw. er sich nach dem Schutzzweck als völlig unerheblich für das Folgegeschehen darstellte (BGH VersR 1988, 640 f.; OLG Karlsruhe, VersR 1992, 842).
  • LG Köln, 12.05.2005 - 30 O 495/03

    Haftung der Unfallbeteiligten für Schäden durch einen Rettungshubschrauber

    Ein Zurechnungszusammenhang kann insbesondere dann zu verneinen sein, wenn nach dem Erstunfall die Unfallstelle abgesichert ist und ein weiterer Kraftfahrer in die Unfallstelle hineinfährt (BGH NJW 2004, 1375) oder wenn der erste Unfall nur noch äußerer Anlaß und von untergeordneter Bedeutung für den zweiten Unfall ist und sich nicht anders darstellt, als wenn das Hindernis, das zum 2. Unfall geführt hat, aus irgend einem anderen Grund bestanden hätte ( OLG Karlsruhe NZV 1991, 269).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 26.07.1990 - 5 U 119/89   

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https://dejure.org/1990,11834
OLG Celle, 26.07.1990 - 5 U 119/89 (https://dejure.org/1990,11834)
OLG Celle, Entscheidung vom 26.07.1990 - 5 U 119/89 (https://dejure.org/1990,11834)
OLG Celle, Entscheidung vom 26. Juli 1990 - 5 U 119/89 (https://dejure.org/1990,11834)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 1991, 269
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 21.12.2018 - 26 U 172/18

    Kriterien für einen manipulierten Unfall

    Der Onkel hatte im Hinblick auf den Maserati eine Stellung inne, die derjenigen eines Repräsentanten oder Wissensvertreters im Sinne des Versicherungsvertragsrechts vergleichbar ist (vgl. OLG Hamm Urt. v. 19.03.2001 - 13 U 164/00, VersR 2002, 700; OLG Celle Urt. v. 26.07.1990 - 5 U 119/89, NZV 1991, 269).
  • OLG Hamm, 19.03.2001 - 13 U 164/00

    Manipulierter Unfall - Gebrauchsüberlassung - Haftung des Eigentümers

    Diese zeitweise Überlassung des Pkw zum selbständigen Gebrauch reicht aus, um dem Kläger das Verhalten des Zeugen Ö zuzurechnen (OLG Gelle NZV 1991, 269; Senatsurteile vom 7. März 1994 - 13 U 169/93 - und vom 20. September 1995 - 13 U 81/95 -).
  • OLG Rostock, 05.02.2010 - 5 U 83/09

    Eintrittspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherers bei einem gestellten Unfall

    Dies käme unter dem Gesichtspunkt in Betracht, dass der Zeuge im Hinblick auf das verunfallte Fahrzeug des Klägers eine Stellung innehatte, die mit derjenigen eines Repräsentanten oder Wissensvertreters im Sinne des Versicherungsvertragsrechts vergleichbar ist (vgl. dazu OLG Hamm VersR 2002, 700; OLG Celle NZV 1991, 269).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 21.06.1990 - 8 U 1001/90   

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https://dejure.org/1990,17082
OLG Nürnberg, 21.06.1990 - 8 U 1001/90 (https://dejure.org/1990,17082)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 21.06.1990 - 8 U 1001/90 (https://dejure.org/1990,17082)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 21. Juni 1990 - 8 U 1001/90 (https://dejure.org/1990,17082)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 1991, 269 (Ls.)
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