Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 20.06.1991

Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.01.1991 - Ss 586/90   

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https://dejure.org/1991,4708
OLG Köln, 22.01.1991 - Ss 586/90 (https://dejure.org/1991,4708)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.01.1991 - Ss 586/90 (https://dejure.org/1991,4708)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Januar 1991 - Ss 586/90 (https://dejure.org/1991,4708)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Führerschein; Beschlagnahme ; Sicherstellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 21 Abs. 2 Nr. 2

Papierfundstellen

  • NZV 1991, 360
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Rechtsprechung
   BayObLG, 20.06.1991 - 2 ObOWi 33/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,4261
BayObLG, 20.06.1991 - 2 ObOWi 33/91 (https://dejure.org/1991,4261)
BayObLG, Entscheidung vom 20.06.1991 - 2 ObOWi 33/91 (https://dejure.org/1991,4261)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Juni 1991 - 2 ObOWi 33/91 (https://dejure.org/1991,4261)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NZV 1991, 360
  • BayObLGSt 1991, 80
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 29.11.1990 - RReg. 3 St 168/90
    Auszug aus BayObLG, 20.06.1991 - 2 ObOWi 33/91
    Fraglich kann nur sein, ob und inwieweit dieser Grundsatz in der Bußgeldkatalogverordnung - einer Rechtsverordnung - eine Vorbewertung erfahren hat (Vgl. OLG Ham NZV 1991, 121 und OLG Düsseldorf DAR 1991, 111 ).
  • BayObLG, 26.03.1991 - 2 ObOWi 430/90
    Auszug aus BayObLG, 20.06.1991 - 2 ObOWi 33/91
    Dies gilt insbesondere bei sehr geringem Abstand zum Vorausfahrenden bei hoher Geschwindigkeit (vgl. Senatsbeschluss vom 26.3.1991 - 2 Ob OWi 430/90) und ganz erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen.
  • OLG Hamm, 28.09.1990 - 4 Ss OWi 950/90

    Verhängung eines Fahrverbots; Grobe Verletzung der Pflichten eines

    Auszug aus BayObLG, 20.06.1991 - 2 ObOWi 33/91
    Fraglich kann nur sein, ob und inwieweit dieser Grundsatz in der Bußgeldkatalogverordnung - einer Rechtsverordnung - eine Vorbewertung erfahren hat (Vgl. OLG Ham NZV 1991, 121 und OLG Düsseldorf DAR 1991, 111 ).
  • OLG Celle, 12.12.1990 - 2 Ss OWi 410/90
    Auszug aus BayObLG, 20.06.1991 - 2 ObOWi 33/91
    Dabei kommt dem Umstand, dass der Betroffene noch nicht verkehrsrechtlich in Erscheinung getreten ist, für sich allein keine so erhebliche Bedeutung zu, dass schon aus diesem Grunde von einem Fahrverbot abzusehen wäre (so allerdings OLG Celle NZV 1991, 160 ).
  • BVerfG, 16.07.1969 - 2 BvL 11/69

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verhängung eines Fahrverbots nach § 25

    Auszug aus BayObLG, 20.06.1991 - 2 ObOWi 33/91
    Die Anordnung des Fahrverbots unter diesen einschränkenden Voraussetzungen ist Ausfluß des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (BVerfGE 27, 36/42 f. = NJW 1969, 1623 ), der als Verfassungsgebot auch nach dem Inkrafttreten der Bußgeldkatalogverordnung zu beachten ist (BayObLG aaO).
  • BayObLG, 28.11.1990 - 2 ObOWi 322/90

    Ordnungswidrigkeit; Grundsatz; Verhältnismäßigkeit; Rechtfertigung; Anordnung;

    Auszug aus BayObLG, 20.06.1991 - 2 ObOWi 33/91
    Diese Bewertung durch den Verordnungsgeber hält sich im gesetzlichen Rahmen des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG , weil sie dem Umstand Rechnung trägt, dass das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in diesem Ausmaß regelmäßig besonders gefährlich ist und auf ein hohes Maß an Leichtsinn und Gleichgültigkeit des betreffenden Kraftfahrers gegenüber den Erfordernissen der Verkehrssicherheit hindeutet (BayObLG NZV 1991, 120 ).
  • BayObLG, 10.03.1994 - 1 ObOWi 22/94
    Diese Ausführungen stützen sich dem Grunde nach auf die vor den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 28.11.1991 (BGHSt 38, 125 ) und vom 17.3.1992 (BGHSt 38, 231 ) vertretene Rechtsauffassung des Rechtsbeschwerdegerichts (vgl. BayObLG NZV 1991, 360 ), die nicht mehr aufrechterhalten wird.
  • OLG Hamm, 05.12.2006 - 2 Ss OWi 687/06

    Fahrverbot; Absehen; erhebliche Umstände; Erschwernisse

    Auch der Umstand, dass der Betroffene Ersttäter ist, führt - worauf das Amtsgericht zutreffend hingewiesen hat - nicht zu einer anderen Beurteilung (BayObLG NZV 1991, 360; 1994, 487; 1996, 464; OLG Hamm NZV 1995, 366; 1999, 394; 2003, 103; DAR 1996, 68; OLG Düsseldorf NZV 1995, 406; 1996, 464; DAR 1996, 66; OLG Jena DAR 2005, 166).
  • AG Miesbach, 08.07.2014 - 31 OWi 53 Js 14001/14

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Absehen von einem Fahrverbot bei

    Dementsprechend hat das OLG Saarbrücken (NZV 1993, 38) führt hierzu aus: "Die Tatbestände des § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BKatV konkretisieren zwar in objektiver Hinsicht die grobe Pflichtverletzung im Sinne des § 25 Abs. 1 S. 1 StVG und enthalten insoweit eine Vorbewertung (....); es wird damit dem Umstand Rechnung getragen, dass das Überschreiten zulässiger Höchstgeschwindigkeit in dem erwähnten Ausmaß regelmäßig besonders gefährlich ist und auch ein höheres Maß an Leichtsinn und Gleichgültigkeit des betreffenden Kraftfahrers gegenüber den Erfordernissen der Verkehrssicherheit hindeutet (BayObLG NZV 1991, 360 +120...).
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