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   OLG Köln, 20.06.1991 - 7 U 31/91   

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https://dejure.org/1991,4468
OLG Köln, 20.06.1991 - 7 U 31/91 (https://dejure.org/1991,4468)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.06.1991 - 7 U 31/91 (https://dejure.org/1991,4468)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Juni 1991 - 7 U 31/91 (https://dejure.org/1991,4468)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Traktor; Strohballen; Anhänger; Brand; Betriebsgefahr; Beweislast

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1991, 391
  • VersR 1991, 1387
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • RG, 08.03.1939 - VI 239/38

    Zum Begriffe des Kraftwagenbetriebes, je nachdem die Ursachen eines Unfalls von

    Auszug aus OLG Köln, 20.06.1991 - 7 U 31/91
    Nicht erforderlich ist, daß sich eine typische Gefahr des Kraftfahrzeugverkehrs verwirklicht hat (so schon RGZ 126, 333, 336 f.; 132, 262, 265; 160, 129, 130; BGH VRS 11, 27, 30; Hofmann, Haftpflichtrecht für die Praxis, 1.11.2.4 Rn. 32; Krumme/Steffen, Straßenverkehrsgesetz, § 7 Rn. 11).

    Auf diesem Hintergrund kann nicht zweifelhaft sein, daß Schäden, die während der Fahrt durch die Ladung des Kraftfahrzeugs verursacht werden, beim Betrieb des Kraftfahrzeuges entstanden sind (vgl. RGZ 160, 129, 131; BGH VRS 11, 27, 30; VersR 1964, 411, 412; auch RG DR 1940, 163).

    Der Senat vermag dem Landgericht nicht dahin zu folgen, daß die Ersatzpflicht des Klägers im Streitfall mit den Erwägungen verneint werden kann, die das Reichsgericht in seinem Urteil vom 8. März 1939 (RGZ 160, 129 ff.) angestellt hat.

    Schäden, die durch die unmittelbare körperliche Einwirkung eines Kraftfahrzeugs, seiner Aufbauten, seiner Ladung oder von Teilen davon entstanden sind, hat das Reichsgericht indes in der genannten Entscheidung ausdrücklich dem Kraftfahrzeugbetrieb zugerechnet (RGZ 160, 129, 131).

  • BGH, 05.07.1988 - VI ZR 346/87

    Haftung des Halters eines Streufahrzeugs

    Auszug aus OLG Köln, 20.06.1991 - 7 U 31/91
    Es genügt, daß sich eine von dem Kraftfahrzeug ausgehende Gefahr ausgewirkt hat und das Schadensgeschehen in dieser Weise durch das Kraftfahrzeug mitgeprägt worden ist (BGHZ 107, 359, 366 = NJW 1989, 2616, 2618; 105, 65, 66 f. = NJW 1988, 3019; NJW 1988, 2802; VersR 1988, 640, 641).

    Hier haftet der Halter für die Gefahr, die das Kraftfahrzeug beim Entladen in dem in Anspruch, genommenen Verkehrsraum für andere Verkehrsteilnehmer darstellt (BGHZ 71, 212, 215 f. = NJW 1978, 1582, 1583; 105, 65, 67 - NJW 1988, 3019).

    Denn die Haftung nach § 7 StVG endet erst dort, wo sich der Unfall als unabwendbares Ereignis im Sinne des Absatzes 2 der Vorschrift darstellt oder soweit ein mitwirkendes Verschulden des Geschädigten oder die Betriebsgefahr seines unfallbeteiligten Kraftfahrzeuges Berücksichtigung gemäß §§ 9, 17 StVG gebieten; Tatsachen, aus denen sich ergibt, daß der Schadensfall einem anderen Gefahrenkreis als der Betriebsgefahr des Kraftfahrzeugs zuzuordnen ist, muß mithin der in Anspruch genommene Halter beweisen (vgl. auch BGHZ 105, 65, 68 f. - NJW 1988, 3019 f.).

  • BGH, 27.04.1956 - VI ZR 23/55

    Berücksichtigung des gesetzlichen Forderungsübergangs im Verfahren über den Grund

    Auszug aus OLG Köln, 20.06.1991 - 7 U 31/91
    Nicht erforderlich ist, daß sich eine typische Gefahr des Kraftfahrzeugverkehrs verwirklicht hat (so schon RGZ 126, 333, 336 f.; 132, 262, 265; 160, 129, 130; BGH VRS 11, 27, 30; Hofmann, Haftpflichtrecht für die Praxis, 1.11.2.4 Rn. 32; Krumme/Steffen, Straßenverkehrsgesetz, § 7 Rn. 11).

    Auf diesem Hintergrund kann nicht zweifelhaft sein, daß Schäden, die während der Fahrt durch die Ladung des Kraftfahrzeugs verursacht werden, beim Betrieb des Kraftfahrzeuges entstanden sind (vgl. RGZ 160, 129, 131; BGH VRS 11, 27, 30; VersR 1964, 411, 412; auch RG DR 1940, 163).

  • BGH, 09.02.1988 - VI ZR 168/87

    Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs zwischen der Betriebsgefahr eines

    Auszug aus OLG Köln, 20.06.1991 - 7 U 31/91
    Es genügt, daß sich eine von dem Kraftfahrzeug ausgehende Gefahr ausgewirkt hat und das Schadensgeschehen in dieser Weise durch das Kraftfahrzeug mitgeprägt worden ist (BGHZ 107, 359, 366 = NJW 1989, 2616, 2618; 105, 65, 66 f. = NJW 1988, 3019; NJW 1988, 2802; VersR 1988, 640, 641).

    Da. der Schaden des Klägers dadurch entstanden ist, daß das im Straßenverkehr befindliche, in Brand geratene Fahrzeug sein Eigentum unmittelbar in Mitleidenschaft gezogen hat, kann der - vom Landgericht vermißte - nahe örtliche und zeitliche Zusammenhang (vgl. dazu z. B. BGH VersR 1988, 640, 641 m.w.N.) mit dem Betriebsvorgang des Fahrzeugs des Beklagten zu 1) nicht ernsthaft in Zweifel gezogen werden.

  • RG, 09.12.1929 - VI 217/29

    1. Unter welchen Umständen befindet sich ein stillstehendes Kraftfahrzeug im

    Auszug aus OLG Köln, 20.06.1991 - 7 U 31/91
    Nicht erforderlich ist, daß sich eine typische Gefahr des Kraftfahrzeugverkehrs verwirklicht hat (so schon RGZ 126, 333, 336 f.; 132, 262, 265; 160, 129, 130; BGH VRS 11, 27, 30; Hofmann, Haftpflichtrecht für die Praxis, 1.11.2.4 Rn. 32; Krumme/Steffen, Straßenverkehrsgesetz, § 7 Rn. 11).

    Die Haftung kann demgemäß nicht mit dem - von den Beklagten in der mündlichen Verhandlung vertretenen - Argument verneint werden, ein gleichgearteter schadensträchtiger Vorgang habe auch ohne Beteiligung eines Kraftfahrzeuges, etwa bei Beteiligung eines Pferdefuhrwerks, geschehen können (RGZ 126, 333, 336; BGH a.a.0.).

  • BGH, 23.05.1978 - VI ZR 150/76

    Einfüllen von Öl - § 7 StVG, Betriebsgefahr

    Auszug aus OLG Köln, 20.06.1991 - 7 U 31/91
    Hier haftet der Halter für die Gefahr, die das Kraftfahrzeug beim Entladen in dem in Anspruch, genommenen Verkehrsraum für andere Verkehrsteilnehmer darstellt (BGHZ 71, 212, 215 f. = NJW 1978, 1582, 1583; 105, 65, 67 - NJW 1988, 3019).
  • BGH, 24.01.1964 - VI ZR 77/63
    Auszug aus OLG Köln, 20.06.1991 - 7 U 31/91
    Auf diesem Hintergrund kann nicht zweifelhaft sein, daß Schäden, die während der Fahrt durch die Ladung des Kraftfahrzeugs verursacht werden, beim Betrieb des Kraftfahrzeuges entstanden sind (vgl. RGZ 160, 129, 131; BGH VRS 11, 27, 30; VersR 1964, 411, 412; auch RG DR 1940, 163).
  • BGH, 28.05.1956 - II ZR 77/55

    Eigentümer eines Kfz-Anhängers als Halter eines Kfz

    Auszug aus OLG Köln, 20.06.1991 - 7 U 31/91
    Das Merkmal "bei dem Betrieb" ist nichtdeshalb zu verneinen, weil die Gefahr nichtunmittelbar von der Zugmaschine, sondern von einem der Anhänger ausging; die Kraftfahrzeugbetriebshaftüng erstreckt sich auch auf die Anhänger eines Fahrzeugs (vgl. BGHZ 20, 385, 392).
  • BGH, 03.07.1962 - VI ZR 184/61

    Gefährdungshaftung des Kraftfahrzeughalters

    Auszug aus OLG Köln, 20.06.1991 - 7 U 31/91
    Das fahrlässige oder vorsätzliche Eingreifen Dritter schließt die Haftung nicht ohne weiteres aus (vgl. BGHZ 37, 311, 314 ff; BGH VersR 1987, 781, 782 zu § 1 HaftPflG).
  • BGH, 19.04.1988 - VI ZR 96/87

    Haftungsverteilung bei Sturz eines Radfahrers wegen entgegenkommenden PKW

    Auszug aus OLG Köln, 20.06.1991 - 7 U 31/91
    Es genügt, daß sich eine von dem Kraftfahrzeug ausgehende Gefahr ausgewirkt hat und das Schadensgeschehen in dieser Weise durch das Kraftfahrzeug mitgeprägt worden ist (BGHZ 107, 359, 366 = NJW 1989, 2616, 2618; 105, 65, 66 f. = NJW 1988, 3019; NJW 1988, 2802; VersR 1988, 640, 641).
  • BGH, 06.06.1989 - VI ZR 241/88

    Schlaganfall nach Verkehrsunfall - § 823 Abs. 1 BGB, Adäquanz,

  • RG, 01.04.1931 - VI 516/30

    Zum Begriff des Betriebs in § 7 des Kraftfahrzeuggesetzes.

  • OLG München, 31.01.2024 - 10 U 683/23

    Vorläufige Vollstreckbarkeit, Kraftfahrzeuge, Sachverständige, Vorgerichtliche

    Das gilt auch für Gefahren, die von dem Ladegut selbst ausgehen (vgl. OLG Köln NZV 1991, 391; OLG Dresden MDR 2014, 402).
  • OLG Dresden, 29.01.2014 - 7 U 792/13

    Geltendmachung zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche aus der Verschmutzung

    Das gilt auch für Gefahren, die von dem Ladegut selbst ausgehen (vgl. OLG Köln, NZV 1991, 391 f.).
  • AG Ulm, 31.03.2005 - 3 C 29/05

    Halterhaftung: Fahrzeugbrand auf dem Parkplatz eines Einkaufszentrums

    Die Haftung kann dem gemäß nicht mit dem Argument verneint werden, ein gleichgearteter schadensträchtiger Vorgang könne auch ohne Beteiligung eines Kraftfahrzeugs, somit eines anderen selbst in Brand geratenen Gegenstandes geschehen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 20.06.1991 - 7 U 31/91, NZV 1991, Seite 391).

    Der Kläger muss dabei nicht darlegen und nachweisen, dass jegliche andere Erklärung, insbesondere Fremdverursachung ausgeschlossen ist (vgl. OLG Köln, Urteil vom 20.06.1991 - 7 U 31/91, NZV 1991, Seite 391).

  • OVG Sachsen, 25.01.2016 - 5 A 789/13

    Feuerwehr, Einsatzkosten, beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs, Betriebsgefahr,

    Nichts anderes gilt, wenn die Gefahr bereits während des Transports von dem bestimmungsgemäß beförderten Ladegut ausgeht, etwa wenn ein von einem Traktor transportierter Strohballen in Brand gerät (OLG Köln, Urt. v. 20. Juni 1991, NZV 1991, 391) oder wenn Öl aus einer mit einem Tieflader transportierten Raupe auf die Fahrbahn fließt (OLG Düsseldorf, Urt. v. 25. März 1968, MDR 1968, 669 f.) oder wenn - wie hier - während der Fahrt auf einer Bundesstraße der auf einem Lastkraftwagen bestimmungsgemäß transportierte Wechselcontainer in Brand gerät und deshalb vom Fahrzeugführer im Verkehrsraum abgesetzt und dort gelöscht wird (so OLG Dresden, Urt. v. 29. Januar 2014 - 7 U 792/13 -, juris Rn. 13 bis 16).
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