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   OLG München, 18.12.1990 - 5 U 3889/90   

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OLG München, 18.12.1990 - 5 U 3889/90 (https://dejure.org/1990,5709)
OLG München, Entscheidung vom 18.12.1990 - 5 U 3889/90 (https://dejure.org/1990,5709)
OLG München, Entscheidung vom 18. Dezember 1990 - 5 U 3889/90 (https://dejure.org/1990,5709)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NZV 1991, 427
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 13.12.1977 - VI ZR 206/75

    Zu den Beweislastproblemen bei einem fingiertem Unfall und zur

    Auszug aus OLG München, 18.12.1990 - 5 U 3889/90
    Der Kläger ist für das Zustandekommen und den Umfang der geltend gemachten Schäden beweisbelastet (BGHZ 71, 339/345/347).

    Ob dies auch für § 7 Abs. 1 StVG gilt (Geigel/Kunschert, Der Haftpflichtprozeß, 20. Aufl., Kap. 25 Rn 3) oder ob aus § 7 Abs. 2 StVG zu entnehmen ist, daß an die Stelle der Widerrechtlichkeit das Merkmal "Unfall" tritt (Greger, Zivilrechtliche Haftung im Straßenverkehr, 2. Aufl., § 7 StVG Rn 103 und Rn 104), kann hier dahinstehen (vgl. BGHZ 37, 311/313 und 71, 339/346; Schneider/Schneider MDR 1986, 991 ff), da im gegebenen Fall weder Widerrechtlichkeit noch Unfall vorliegt.

    Bei Einwiligung in die Rechtsgutverletzung scheidet ein Schadensersatzanspruch des Klägers aus (BGH DAR 1990, 224; BGHZ 71, 339/340).

    Die vorläufige Vollstreckbarkeit ist ohne Vollstreckungsschutzmaßnahmen anzuordnen (§§ 713, 708 Nr. 10 ZPO ), weil die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Revisionszulassung nicht vorliegen (§ 546 Abs. 1 ZPO ), denn der Senat folgt der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGHZ 71, 339; BGH VersR 1978, 865 und 1979, 514; BGH DAR 1990, 224).

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus OLG München, 18.12.1990 - 5 U 3889/90
    Sollte die behauptete Eigentumsverletzung hier trotz des Bestreitens durch die Beklagten als wahr unterstellt werden dürfen (BGHZ 53, 245/259 f), fehlt es jedenfalls an der Widerrechtlichkeit bzw. an einem Unfall.

    Die Begleitumstände des - unterstellten - Unfalls weisen eine Anhäufung von Beweisanzeichen auf, die für die Einwilligung des Klägers einen Indizienbeweis erbringen (BGHZ 53, 245/260 f).

    Der Senat hegt angesichts der Gesamtumstände des Falles keine vernünftigen Zweifel (BGHZ 53, 245/256), daß der Erstbeklagte die Antwort und Auskunft bei seinen beiden persönlichen Anhörungen aus Gründen abgelehnt hat, die einen Zeugen zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigen würden (§ 384 Nr. 2 ZPO ), weil er an dem Geschehen vom 13.6.19... unter Einwilligung des Klägers mitgewirkt hat.

  • BGH, 06.03.1978 - VI ZR 269/76

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherers bei Verdacht des

    Auszug aus OLG München, 18.12.1990 - 5 U 3889/90
    Sie tragen insoweit die Beweislast (BGH VersR 1978, 865/866 und 1979, 514).

    Die vorläufige Vollstreckbarkeit ist ohne Vollstreckungsschutzmaßnahmen anzuordnen (§§ 713, 708 Nr. 10 ZPO ), weil die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Revisionszulassung nicht vorliegen (§ 546 Abs. 1 ZPO ), denn der Senat folgt der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGHZ 71, 339; BGH VersR 1978, 865 und 1979, 514; BGH DAR 1990, 224).

  • BGH, 13.12.1977 - VI ZR 36/76

    Schadensersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls - Sittenwidrigkeit der

    Auszug aus OLG München, 18.12.1990 - 5 U 3889/90
    Sie tragen insoweit die Beweislast (BGH VersR 1978, 865/866 und 1979, 514).

    Die vorläufige Vollstreckbarkeit ist ohne Vollstreckungsschutzmaßnahmen anzuordnen (§§ 713, 708 Nr. 10 ZPO ), weil die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Revisionszulassung nicht vorliegen (§ 546 Abs. 1 ZPO ), denn der Senat folgt der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGHZ 71, 339; BGH VersR 1978, 865 und 1979, 514; BGH DAR 1990, 224).

  • BGH, 03.07.1962 - VI ZR 184/61

    Gefährdungshaftung des Kraftfahrzeughalters

    Auszug aus OLG München, 18.12.1990 - 5 U 3889/90
    Ob dies auch für § 7 Abs. 1 StVG gilt (Geigel/Kunschert, Der Haftpflichtprozeß, 20. Aufl., Kap. 25 Rn 3) oder ob aus § 7 Abs. 2 StVG zu entnehmen ist, daß an die Stelle der Widerrechtlichkeit das Merkmal "Unfall" tritt (Greger, Zivilrechtliche Haftung im Straßenverkehr, 2. Aufl., § 7 StVG Rn 103 und Rn 104), kann hier dahinstehen (vgl. BGHZ 37, 311/313 und 71, 339/346; Schneider/Schneider MDR 1986, 991 ff), da im gegebenen Fall weder Widerrechtlichkeit noch Unfall vorliegt.

    Unfall ist ein plötzlich eintretendes Ereignis, das Schaden an Menschen oder Sachen verursacht (BGHZ 37, 311/313).

  • BGH, 07.03.1983 - VIII ZR 331/81

    Annahme eines gerichtlichen Geständnisses; Verjährung der Schadensersatzansprüche

    Auszug aus OLG München, 18.12.1990 - 5 U 3889/90
    Es liegt deshalb kein Geständnis der Beklagten vor (BGH NJW 1983, 1496/1497).
  • BGH, 26.11.1982 - V ZR 314/81

    Haftung des Architekten und des Grundstückseigentümers für Vertiefungs- und

    Auszug aus OLG München, 18.12.1990 - 5 U 3889/90
    Das gilt auch für den Fall - wie hier -, daß eine Person aus Gefährdungshaftung, eine andere aus unerlaubter Handlung ersatzpflichtig sein soll (BGHZ 85, 375/386 f).
  • OLG München, 03.10.1989 - 5 U 1689/89
    Auszug aus OLG München, 18.12.1990 - 5 U 3889/90
    Das ergibt sich aus den nachfolgenden Einzelheiten in einer Gesamtschau (vgl. Senatsurteil NZV 1990, 32/33; Kääb NZV 1990, 5/7; Geyer VersR 1989, 882/885 f):.
  • RG, 15.06.1898 - V 6/98

    Kann die Eideszuschiebung an notwendige Streitgenossen noch zurückgenommen oder

    Auszug aus OLG München, 18.12.1990 - 5 U 3889/90
    Das Gericht hat die Verweigerung der Aussage oder das Unterlassen der Erklärung nur eines Streitgenossen (vgl. § 449 ZPO ) auch im Verhältnis zu den übrigen Streitgenossen frei zu würdigen, denn die Beweiswürdigung über eine im gesamten Verfahren entscheidungserhebliche Behauptung kann bei gleichzeitiger Entscheidung - wie hier - nur einheitlich ausfallen (RGZ 41, 415/419; BGH MDR 1961, 675; Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 14. Aufl., § 49 III 2 b; Stein/Jonas/Leipold ZPO 20. Aufl. § 61 Rn 10 und § 449 Rn 3; Zöller/Vollkommer ZPO 16. Aufl. § 61 Rn 5; Baumbach/Lauterbach/Hartmann ZPO 48. Aufl. § 61 Anm. 3 C; Thomas/Putzo ZPO 16. Aufl. § 61 Anm. 8 c; Zimmermann ZPO 1. Aufl. § 61 Rn 3).
  • BayObLG, 13.07.1972 - BReg. 1 Z 94/71
    Auszug aus OLG München, 18.12.1990 - 5 U 3889/90
    Nach § 286 ZPO hat als Grundlage der Beweiswürdigung nicht nur das Ergebnis einer etwaigen Beweisaufnahme, sondern der gesamte Inhalt der Verhandlungen zu dienen: Das Gericht hat daher auch die Handlungen, Erklärungen und Unterlassungen einer Partei nach seiner freien Überzeugung zu würdigen, namentlich auch die Verweigerung einer Antwort oder Auskunft (BGH MDR 1960, 487/488; BayObLGZ 1972, 232/241).
  • OLG Köln, 12.04.2013 - 19 U 96/12

    Beweisanzeichen für einen fingierten Kfz-Unfall

    Sie ist arbeitslos und hat die eidesstattliche Versicherung abgegeben (vgl. dazu OLG München NZV 1991, 427).
  • OLG Rostock, 05.02.2010 - 5 U 83/09

    Eintrittspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherers bei einem gestellten Unfall

    a) Insoweit ist bereits fraglich, ob es sich bei einen fingierten Verkehrsunfall um einen Unfall i.S.v. § 7 StVG handelt (verneinend OLG München NZV 1991, 427 ; bejahend BGHZ 37, 311).
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