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Rechtsprechung
   LG Nürnberg-Fürth, 24.10.1990 - 8 S 5863/90   

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LG Nürnberg-Fürth, 24.10.1990 - 8 S 5863/90 (https://dejure.org/1990,5560)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 24.10.1990 - 8 S 5863/90 (https://dejure.org/1990,5560)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 24. Oktober 1990 - 8 S 5863/90 (https://dejure.org/1990,5560)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 17
    Haftungsverteilung bei Kollision eines LKW mit einem im eingeschränkten Halteverbot abgestellten PKW

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 3288 (Ls.)
  • NZV 1991, 434
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Düsseldorf, 20.05.2014 - 1 U 107/13

    Mithaftung wegen Parkens im absoluten Halteverbot; Zubilligung eines

    Die von den Beklagten angeführten Entscheidungen, in denen auf eine Mithaftung des Halters eines verbotswidrig haltenden Fahrzeugs erkannt wurde, sind im Streitfall nicht einschlägig, weil ihnen Sachverhalte zugrunde lagen, in denen Fahrzeuge an engen Straßenstellen abgestellt waren und/oder andere Verkehrsteilnehmer beim Vorbeifahren (LG Nürnberg-Fürth, NZV 1991, 434; LG Stuttgart, VersR 1980, 754; AG Bremen, Urteil vom 06.12.2013, Az. 25 C 357/13, zitiert nach juris), beim Abbiegen (AG Saarbrücken, Schaden-Praxis 2005, 191; AG Ahaus, Schaden-Praxis 2011, 140), beim Einparken (AG Lörrach, VersR 2006, 384) oder beim Ausfahren aus einer Grundstückausfahrt (AG Düsseldorf, Schaden-Praxis 2013, 252) behinderten.
  • AG Düsseldorf, 20.11.2003 - 39 C 157/02

    Mitverschulden - Parken - Parkplatzunfälle - Parken im Straf- und OWi-Recht -

    Wird ein verbotswidrig geparktes Fahrzeug angefahren, weil es die Fahrbahn behindernd verengt, trifft den Halter und Fahrer des falsch geparkten Fahrzeuges eine Mithaftung (Hentschel, Anderen Orts; OLG Hamm, NZV 191, 271; LG Nürnberg-Fürth, NZV 1991, 434).
  • AG Lüdenscheid, 03.02.2011 - 94 C 349/10

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall bei Zusammenstoß mit einem am rechten

    Teilweise wird die Auffassung vertreten, dass den Halter eines im eingeschränkten Halteverbot geparkten Fahrzeuges eine Mithaftung treffe, wenn sein Fahrzeug in Folge der hierdurch entstehenden Fahrbahnverengung von einem vorbeifahrenden Fahrzeug gestreift wird (LG Nürnberg - Führt, NZV 1991, 434 [LG Nürnberg 24.10.1990 - 8 S 5863/90] ; AG Hamburg Versicherungsrecht 1975, 1064; AG Heidelberg RuS 1980, 164; Klimke, Anmerkung zum Urteil des Kammergerichts Berlin vom 18.10.1976, 12 U 1878/76 , Versicherungsrecht 1978, 140).
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Rechtsprechung
   AG Mönchengladbach, 11.12.1990 - 28 C 317/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,7342
AG Mönchengladbach, 11.12.1990 - 28 C 317/90 (https://dejure.org/1990,7342)
AG Mönchengladbach, Entscheidung vom 11.12.1990 - 28 C 317/90 (https://dejure.org/1990,7342)
AG Mönchengladbach, Entscheidung vom 11. Dezember 1990 - 28 C 317/90 (https://dejure.org/1990,7342)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 669
  • NZV 1991, 434 (Ls.)
 
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