Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 27.02.1992

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.02.1992 - 2 Ws (B) 91/92 OWiG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,6443
OLG Frankfurt, 20.02.1992 - 2 Ws (B) 91/92 OWiG (https://dejure.org/1992,6443)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.02.1992 - 2 Ws (B) 91/92 OWiG (https://dejure.org/1992,6443)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Februar 1992 - 2 Ws (B) 91/92 OWiG (https://dejure.org/1992,6443)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verkehrsordnungswidrigkeiten; Ortspolizeibehörden in Hessen; Geschwindigkeitsmeßanlagen; Nichtiger Verwaltungsakt; Verwertungsverbot

Papierfundstellen

  • NZV 1992, 248
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 21.02.2012 - 3 RBs 399/11

    Anforderungen an eine Rüge des Verstoßes gegen § 48 Abs. 2 Satz 2 OBG NRW

    Es kann dahinstehen, ob es neben den bußgeldrechtlichen Regelungen über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten (in Nordrhein-Westfalen: § 26 Abs. 1 und 2 StVG iVm der "Verordnung zur Bestimmung der für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständigen Verwaltungsbehörden" vom 25. September 1979 [SGV. NRW. 45]) und den Ermittlungsbefugnissen des Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechts überhaupt noch einer zusätzlichen (gefahrenabwehrrechtlichen) Zuständigkeits- und Ermächtigungsnorm für die Verkehrsüberwachung bedarf (bejahend: OLG Frankfurt am Main, NZV 1992, 248 = DAR 1992, 185 [dort mit Anmerkung Fredrich]; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl. [2011], § 26 StVG Rdnr. 2; verneinend: OLG Stuttgart, DAR 1991, 31; Fredrich, DAR 1992, 186; nicht abschließend entschieden vom Senat in seinem Beschluss vom 25. Februar 1993.
  • AG Gießen, 19.07.2013 - 512 OWi 802 Js 3704/13

    Beteiligung der Polizeibehörde vor Aufstellung einer stationären Messanlage in

    Die Einrichtung einer Geschwindigkeitsmessanlage darf nämlich nicht an fiskalischen Interessen ausgelegt sein (vgl. OLG Stuttgart, 3 Ss 265/90, vom 01.06.1990, OLG Frankfurt 2 Ws (B) 91/92 OWiG vom 20.02.1992).
  • OLG Brandenburg, 23.11.1995 - 2 Ss OWi 130 B/95
    b) Bei dieser Sachlage braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob, wenn die Kreisordnungsbehörde die Geschwindigkeit unter Verletzung von Zuständigkeitsvorschriften gemessen hätte, das Ergebnis der Messung im Bußgeldverfahren einem Verwertungsverbot unterläge (so OLG Frankfurt a.M., DAR 1992, 185 ; vgl. auch die Entscheidung desselben Gerichts in DAR 1995, 335 und deren insoweit ablehnende Besprechung durch Radtke, NZV 1995, 428) oder ob, wozu der Senat neigt, eine derartige Rechtsfolge auf solche Fälle beschränkt ist, in denen die Unzulässigkeit der Beweiserhebung den Rechtskreis des Beschuldigten betrifft (BGHSt 11, 213 [218]; vgl. dazu die Fälle BGH NJW 1983, 1569 ; BGHSt 31, 304, 307).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 27.02.1992 - 2 Ss 126/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,5226
OLG Karlsruhe, 27.02.1992 - 2 Ss 126/91 (https://dejure.org/1992,5226)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.02.1992 - 2 Ss 126/91 (https://dejure.org/1992,5226)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. Februar 1992 - 2 Ss 126/91 (https://dejure.org/1992,5226)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gefährdung; Verkehrsteilnehmer; Nachfolgeverkehr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 5 Abs. 4 S. 1, § 1 Abs. 2

Papierfundstellen

  • NZV 1992, 248
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 03.09.1996 - Ss 366/96
    Eine Gefährdung im Sinne von § 1 Abs. 2 StVO liegt nur dann vor, wenn eine konkrete Gefährdung eingetreten ist; der Begriff der Gefährdung eines anderen Verkehrsteilnehmers ist für § 1 Abs. 2 StVO derselbe wie in den Gefährdungstatbeständen der §§ 315 ff StGB (OLG Karlsruhe NZV 1992, 248).
  • OLG Düsseldorf, 01.06.1994 - 5 Ss OWi 210/94
    Um zu ermitteln, ob durch die Verletzung einer dieser Pflichten eine konkrete Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs eingetreten ist, sind in der Regel Feststellungen zu den Geschwindigkeiten des ausscherenden und des von hinten nahenden Fahrzeugs sowie zu dem Abstand der Fahrzeuge zum Zeitpunkt des Ausscherens erforderlich (OLG Karlsruhe NZV 1992, 248 f. m.w.N.).
  • Berufungsausschuss Moselkommission, 10.09.2009 - 18 Z-1/08
    Diese Grundsätze gelten auch für die Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht (BGH Urteil vom 16.05.2006 - VI ZR 189/05 -, NJW 2006, 2326 "baurechtliche Sicherheitsvorschriften"; Urteil der Berufungskammer der ZKR vom 03.03.1999, ZfB 1999, SaS 1740; Bemm/von Waldstein, RheinSchPV 3. Aufl. 1996, § 1.04 Rnr. 2; für den Straßenverkehr: OLG Karlsruhe NZV 1992, 248; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 1 StVO Rn 48).
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