Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 13.03.1992 - 5 Ss (OWi) 82/92 - (OWi) 43/92 I |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 1992, 377
Wird zitiert von ... (2)
- BayObLG, 29.09.1998 - 2 ObOWi 336/98
Belehrung nach Unterbrechung der Hauptverhandlung
Eine Belehrung wurde auch dann für erforderlich gehalten, wenn eine Hauptverhandlung ausgesetzt und neuer Termin anberaumt wurde (vgl. BayObLG VRS 61, 47; OLG Düsseldorf MDR 1987, 868 f. und VRS 83, 202 ).Für den Fortsetzungstermin einer unterbrochenen Hauptverhandlung wurde in der Rechtsprechung teilweise eine erneute Belehrung für entbehrlich erachtet (vgl. OLG Hamm NStZ 1992, 498 ; OLG Zweibrücken NZV 1996, 212 für den Sonderfall einer kurzfristigen Verlegung der Hauptverhandlung am Tag des anberaumten Termins;… KK-Senge OWiG § 74 Rn. 38;… offengelassen von Göhler OWiG 12. Aufl. § 74 Rn. 22; die bei Göhler aaO angeführte Entscheidung OLG Düsseldorf VRS 83, 202 betrifft eine ausgesetzte Hauptverhandlung [s.o.];… unklar OLG Koblenz VRS 53, 205 - auf das sich Rebmann/Roth/Herrmann OWiG 2. Aufl. § 74 Rn. 22 beziehen -, ob ein Fall der Unterbrechung oder Aussetzung vorlag; a.A. OLG Köln NStZ 91, 92).
- OLG Köln, 03.12.1999 - Ss 566/99
Erneute Belehrung des Gerichts über die Folgen des Nichterscheinens in der …
Eine neue Belehrung wurde auch für erforderlich gehalten, wenn eine Hauptverhandlung ausgesetzt und neuer Termin bestimmt wurde (BayObLG VRS 61, 47; OLG Düsseldorf NZV 1992, 377 = VRS 83, 202; Senatsentscheidungen vom 16.11.1993 - Ss 487/93 - und vom 12.12.1995 - Ss 501/95).