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   OLG Koblenz, 28.10.1991 - 12 U 1114/90   

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OLG Koblenz, 28.10.1991 - 12 U 1114/90 (https://dejure.org/1991,10458)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28.10.1991 - 12 U 1114/90 (https://dejure.org/1991,10458)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28. Oktober 1991 - 12 U 1114/90 (https://dejure.org/1991,10458)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 1992, 406
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 19.03.2002 - 4 StR 394/01

    Wenden auf einer Kraftfahrstraße (Überqueren der Fahrbahn; Parkplätze; Begriff

    Dieser Auffassung hat sich das OLG Koblenz (12. Zivilsenat) in einem Fall angeschlossen, in welchem die Richtungsänderung durch Einbeziehung eines aus der ursprünglichen Fahrtrichtung gesehen links von der Kraftfahrstraße gelegenen Parkplatzes vollzogen worden war (OLG Koblenz NZV 1992, 406).
  • AG Frankenthal, 11.05.2017 - 3a C 19/17

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision zwischen einem auf der Fahrbahn

    Gegenüber der Verletzung der besonderen Sorgfaltspflichten aus § 9 Abs. 5 StVO, die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen, tritt regelmäßig die bloße Betriebsgefahr des gegnerischen Fahrzeugs zurück (§§ 17 Abs. 1, Abs. 2 StVG, KG NJW-RR 1987 1251; NZV 2002, 230, NZV 2003, 89, OLG Koblenz, Urteil vom 28.10.1991 - 12 U 1114/90 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 16.08.2000 - 2 Ss 325/00

    Begriff des "Wendens" auf Kraftfahrstraßen

    Zum anderen beruft sich das Amtsgericht auf die Entscheidung des OLG Koblenz in NZV 1992, 406, 407, wonach verbotenes Wenden auf einer Kraftfahrstraße auch dann vorliegt, wenn die Fahrtrichtungsänderung unter Einbeziehung eines auf der linken Fahrbahnseite gelegenen Parkplatzes geschieht.
  • BayObLG, 08.08.2001 - 1 ObOWi 306/01

    Wenden auf einer Kraftfahrstraße

    Anerkannt und auch vom Oberlandesgericht Stuttgart nicht in Frage gestellt ist, dass ein verbotenes Wenden im Sinn des § 18 Abs. 7 StVO gegeben ist, wenn ein Kraftfahrer sein Fahrzeug in die der bisherigen Fahrtrichtung entgegengesetzte Richtung unter Einbeziehung eines rechts der Fahrbahn (BayObLGSt 1981, 178/179 f.) oder links der Fahrbahn (OLG Koblenz NZV 1992, 406/407) gelegenen Parkplatzes bringt.
  • AG Frankenthal, 31.05.2017 - 3a C 41/17

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision des Wendenden mit einem links überholenden

    Danach hat der - auch unter Inanspruchnahme der Sperrfläche - Wendende, der den gegen ihn sprechenden Anscheinsbeweis, § 9 Abs. 5 StVO nicht ausräumt, grundsätzlich seinen Schaden selbst zu tragen, gegenüber der Verletzung der besonderen Sorgfaltspflichten aus § 9 Abs. 5 StVO, die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen, tritt die bloße Betriebsgefahr des Beklagtenfahrzeugs zurück, § 17 Abs. 1, Abs. 2 StVG (KG NJW-RR 1987, 1251, NZV 2002, 230, NZV 2003, 89 und Versicherungsrecht 2003, 259; OLG Koblenz, Urteil vom 28.10.1991 - 12 U 1114/90 m.w.N.), was sich der Kläger zurechnen lassen muss, § 18 Abs. 3 StVG.
  • OLG Stuttgart, 16.08.2000 - 2 Ss 325/200
    Zum anderen beruft sich das Amtsgericht auf die Entscheidung des OLG Koblenz in NZV 1992, 406, 407, wonach verbotenes Wenden auf einer Kraftfahrstraße auch dann vorliegt, wenn die Fahrtrichtungsänderung unter Einbeziehung eines auf der linken Fahrbahnseite gelegenen Parkplatzes geschieht.
  • AG Kiel, 24.07.2018 - 113 C 7/18

    Verkehrsunfall -Linksabbieger mit Linksüberholer

    (OLG Koblenz, NZV 1992, 406 mwN).
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