Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 20.09.1991

Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.06.1992 - Ss 207/92 (Z)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,5227
OLG Köln, 05.06.1992 - Ss 207/92 (Z) (https://dejure.org/1992,5227)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.06.1992 - Ss 207/92 (Z) (https://dejure.org/1992,5227)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Juni 1992 - Ss 207/92 (Z) (https://dejure.org/1992,5227)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Überholen; Rechts; Mehrzweckstreifen; Zeichen 276

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 1992, 415
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Schmallenberg, 15.07.2011 - 6 OWi 2/11

    Befahrbare Grünstreifen als Seitenstreifen

    So gibt es zum Beispiel neben dem Seitenstreifen, Standstreifen (vgl. OLG Braunschweig NJW 1995, 268 ) Autobahn-Standstreifen (vgl. OLG Hamm NZV 1999, 422 ), Mehrzweckstreifen (vgl. OLG Köln NZV 1992, 415 ), Fahrstreifen (vgl. BayObLG NJW 1986, 2718 ), Sperrstreifen (vgl. OLG Frankfurt a.M. Urteil vom 16.07.1999 - 2 U 196/98), Parkstreifen (vgl. VG Arnsberg, Urteil vom 18.03,2004) und die berühmten Zebrastreifen, bei welchen es sich allerdings um ein Vorschriftzeichen nach § 41 Abs. 1 Anlage 2 Nr. 293 handelt.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 20.09.1991 - 2 ObOWi 287/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3893
BayObLG, 20.09.1991 - 2 ObOWi 287/91 (https://dejure.org/1991,3893)
BayObLG, Entscheidung vom 20.09.1991 - 2 ObOWi 287/91 (https://dejure.org/1991,3893)
BayObLG, Entscheidung vom 20. September 1991 - 2 ObOWi 287/91 (https://dejure.org/1991,3893)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abstand; Geschwindigkeit; Fahrtstrecke; Verstoß; Vorsatz; Schuldspruch; Gefährdung; Schädigung; Umstände; Kenntnis

Papierfundstellen

  • NZV 1992, 415
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.03.1969 - 4 StR 375/68

    Gefährdung des Vorausfahrenden gemäß § 1 StVO durch Nichteinhaltung eines

    Auszug aus BayObLG, 20.09.1991 - 2 ObOWi 287/91
    Ob eine solche gegeben ist, wenn der Abstand zum vorausfahrenden Kraftfahrzeug nicht nur ganz vorübergehend unzureichend ist, läßt sich nicht nach allgemein gültigen Richtlinien, sondern lediglich nach den tatsächlichen Gegebenheiten des Einzelfalles beurteilen (vgl. im einzelnen BGHSt 22, 341 f.; BayObLGSt 1979, 81/83 f.; OLG Frankfurt/Main VRS 68, 376 f.).
  • BayObLG, 26.03.1991 - 2 ObOWi 430/90
    Auszug aus BayObLG, 20.09.1991 - 2 ObOWi 287/91
    Diese Ausführungen begründen zusammen mit den Feststellungen des Amtsgerichts zum Sachverhalt nach den vom Senat aufgestellten Grundsätzen (vgl. BayObLG NZV 1991, 320 f.) zwar den Schuldspruch wegen vorsätzlicher Zuwiderhandlung gegen § 4 Abs. 1 StVO , sie rechtfertigen aber noch nicht die gleichzeitige Verurteilung wegen vorsätzlicher Gefährdung eines anderen nach § 1 Abs. 2 StPO .
  • BGH, 15.12.1967 - 4 StR 441/67

    Zum Gefährdungsvorsatz in § 315b StGB

    Auszug aus BayObLG, 20.09.1991 - 2 ObOWi 287/91
    Mit Gefährdungsvorsatz handelt, wer die Umstände kennt, welche die Schädigung anderer als naheliegende Möglichkeit erscheinen lassen, und den Eintritt der Gefahrenlage zumindest billigend in Kauf nimmt (BGHSt 22, 67/73 f.).
  • OLG Frankfurt, 28.01.1985 - 3 Ws (B) 6/85

    Geringer Abstand; Konkrete Gefährdung; Tatfrage; Umstände des Einzelfalls

    Auszug aus BayObLG, 20.09.1991 - 2 ObOWi 287/91
    Ob eine solche gegeben ist, wenn der Abstand zum vorausfahrenden Kraftfahrzeug nicht nur ganz vorübergehend unzureichend ist, läßt sich nicht nach allgemein gültigen Richtlinien, sondern lediglich nach den tatsächlichen Gegebenheiten des Einzelfalles beurteilen (vgl. im einzelnen BGHSt 22, 341 f.; BayObLGSt 1979, 81/83 f.; OLG Frankfurt/Main VRS 68, 376 f.).
  • BGH, 22.08.1996 - 4 StR 267/96

    Straßenverkehr - Alkohol - Fahruntüchtigkeit

    Wenn er ungeachtet dessen seine riskante Fahrweise fortsetzte, so ergibt sich daraus, daß er diese Gefährdung bewußt in Kauf nahm; er handelte deshalb - bedingt - vorsätzlich (BGH bei Spiegel DAR 1986, 193 f.; vgl. auch BGHSt 22, 67, 73 ff. (zu § 315 b StGB)), was zur Annahme vorsätzlicher Begehungsweise ausreicht (BGH VRS 30, 340; 50, 342, 344; BayObLG NZV 1992, 415 (zu § 315 b StGB); Janiszewski Verkehrsstrafrecht 4. Aufl. Rdn. 300).
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