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   VGH Baden-Württemberg, 17.07.1990 - 10 S 962/90   

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VGH Baden-Württemberg, 17.07.1990 - 10 S 962/90 (https://dejure.org/1990,3833)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.07.1990 - 10 S 962/90 (https://dejure.org/1990,3833)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Juli 1990 - 10 S 962/90 (https://dejure.org/1990,3833)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ermessensfehlerhaftigkeit einer Fahrtenbuchauflage - Aufsichtspflichten des Fahrzeughalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 41, 240 (Ls.)
  • NZV 1992, 46
  • VBlBW 1991, 147
 
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Wird zitiert von ... (22)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2007 - 8 B 1042/07

    Mangelnde Mitwirkung - Zeugnisverweigerungsrecht

    Die Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuchs ist aber nur dann gerechtfertigt, wenn sie geeignet ist, der abstrakten, in der Risikosphäre des Fahrzeughalters liegenden Gefahr zu begegnen, dass künftig mit einem auf ihn zugelassenen Kraftfahrzeug unaufklärbar bleibende Verkehrsverstöße begangen werden (vgl. auf die Ursächlichkeit des Verhaltens des Fahrzeughalters für den Misserfolg der Ermittlungsbemühungen abstellend: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.7.1990 - 10 S 962/90 -, NZV 1992, 46, 47).
  • VGH Bayern, 01.04.2019 - 11 B 19.56

    Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuches

    Nachdem die Tatbestandsvoraussetzungen des § 31a StVZO nicht vorliegen, besteht kein Anlass zu prüfen, ob das Ermessen ordnungsgemäß ausgeübt worden ist (vgl. zum Ermessen VGH BW, U.v. 17.7.1990 - 10 S 962/90 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 12.12.2007 - 12 LA 267/07

    Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuchs bei Überlassung eines Fahrzeugs an einen

    Zwar ist unabhängig hiervon in der obergerichtlichen Rechtsprechung (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.7.1990 - 10 S 962/90 -, NZV 1992, 46 f) eine Fahrtenbuchanordnung in einer Fallgestaltung als unverhältnismäßig und ermessensfehlerhaft bewertet worden, in der ein Betreiber einer KFZ-Werkstatt seinen Vorführwagen kurzfristig einem Kunden überlassen und diesen in dem wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes geführten Bußgeldverfahren auch benannt hatte, der verantwortliche Fahrzeugführer aber gleichwohl nicht ermittelt werden konnte, weil der Kunde und dessen Angehörige sich auf ihr Aussageverweigerungsrecht beriefen.
  • VG Göttingen, 16.12.2009 - 1 A 210/09

    Kausalität zwischen Mitwirkungshandlung des Halters und einer

    Der Umstand ist - wenn überhaupt - im Rahmen der Ermessensentscheidung zu berücksichtigen (vgl. VG Augsburg, Urteil vom 10.02.2009 - Au 3 K 08.437 -, juris Rn. 20; OVG Münster, Beschluss vom 10.11.2007 - 8 B 1042/07 -, juris Rn. 6; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Juli 1990 - 10 S 962/90 -, NZV 1992, 46 (47); Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Auflage, 2009, § 31 a StVZO Rn. 4).

    Selbst wenn man der Auffassung folgen würde, dass das Ermessen in den Fällen eingeschränkt und die Auferlegung eines Fahrtenbuches nicht gerechtfertigt sei, in denen das Verhalten des Fahrzeughalters für den Misserfolg der Ermittlungen nicht ursächlich gewesen ist, weil er das ihm Zumutbare und Mögliche zur Aufklärung beigetragen hat (vgl. VG Augsburg, Urteil vom 10.02.2009 - Au 3 K 08.437 -, juris Rn. 20; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Juli 1990 - 10 S 962/90 -, NZV 1992, 46 (47), führt dies hier zu keinem anderen Ergebnis.

  • OVG Saarland, 24.08.2022 - 1 B 67/22

    Fahrtenbuchauflage; Mitwirkung des Halters an der Ermittlung des Fahrzeugführers;

    [vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 17.7.1990 - 10 S 962/90 -, juris Rn. 14 (Fahrtenbuchauflage unverhältnismäßig), dort zu einem Fall, in dem der Fahrzeughalter das ihm Zumutbare und Mögliche zur Feststellung des Fahrzeugführers beigetragen hat, die Ermittlungen gleichwohl erfolglos blieben, weil (u.a.) ein Beschuldigter, dem das Fahrzeug überlassen war, die Aussage verweigerte; offengelassen: VGH München, Beschluss vom 10.4.2006 - 11 CS 05.1980 -, juris] Denn so liegt der Fall hier nicht.
  • VGH Bayern, 06.05.2010 - 11 ZB 09.2947

    Obliegenheit zur Feststellung der Identität des Fahrzeugführers vor

    Nur in diesem Fall wäre die Auferlegung eines Fahrtenbuchs möglicherweise rechtswidrig (vgl. VGH Mannheim vom 17.7.1990 VBlBW 1991, 147 - vom Senat bislang offen gelassen).
  • OVG Saarland, 07.06.2023 - 1 B 51/23

    Fahrtenbuchauflage trotz Mitwirkung des Halters bei erfolglos gebliebener

    Das Verwaltungsgericht argumentiert, ohne sich mit der (in der Beschwerdebegründung zitierten) obergerichtlichen Rechtsprechung auseinander zu setzen, offensichtlich in Anlehnung an ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg [VGH Baden-Württemberg, Urteil 17.7.1990 - 10 S 962/90-, juris], unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts [BVerwG, Urteil vom 13.10.1978 - VII C 77.74 -, juris] aus dem Jahr 1978.
  • VG Stuttgart, 05.07.2005 - 10 K 961/05

    Fahrtenbuchauflage, gesteigerte Aufsichtspflicht bei nahen Verwandten; keine

    Denn auch dann, wenn man der dieser Auffassung entgegenstehenden Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg im Beschluss vom 17.07.1990 (NZV 1992, 46) folgt, dürfte sich für die vorliegende Fallgestaltung im Ergebnis nichts anderes ergeben.
  • VG Stuttgart, 12.07.2019 - 17 K 3012/18
    Es reicht vielmehr aus, dass ihr Verhalten für den Misserfolg der Ermittlungsmaßnahmen (mit)ursächlich war (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.07.1990 - 10 S 962/90 - juris Rn. 13).
  • VG Düsseldorf, 28.11.2013 - 6 K 8846/12

    Fahrtenbuch; Mietwagen; Vorführfahrzeug; Mietfahrzeug; Autohaus

    Der abweichenden Auffassung, eine Fahrtenbuchauflage könne aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht erlassen werden, wenn der Halter eines Geschäftsfahrzeuges alles ihm Mögliche zur Aufklärung unternommen habe, VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17. Juli 1990 - 10 S 962/90 -, juris Rn. 13 f.
  • VG Freiburg, 22.12.2008 - 1 K 1580/08

    Rechtsschutz gegen Anordnung der Fahrtenbuchauflage

  • VGH Bayern, 05.07.2007 - 11 ZB 05.3290

    Kooperationsbereitschaft des Halters als Hinderungsgrund für eine

  • VG Düsseldorf, 27.02.2019 - 14 L 234/19

    Fahrtenbuch trotz Mitwirkung der betroffenen Fahrzeughalterin

  • VG Düsseldorf, 25.06.2012 - 6 K 6286/11

    Dienstfahrzeug Mitwirkung Fahrer Verschulden Unaufklärbarkeit Dienstfahrzeug

  • VGH Bayern, 18.03.2008 - 11 CS 07.2210

    Fahrtenbuchauflage; Unmöglichkeit der Fahrerermittlung

  • VGH Bayern, 06.03.2008 - 11 CS 07.3451

    Begründung einer Beschwerde gegen eine Entscheidung nach § 80 Abs. 5 VwGO;

  • OVG Saarland, 06.04.2023 - 1 B 51/23

    Anordnung einer Fahrtenbuchauflage gegen den Halter eines Fahrzeugs wegen

  • VGH Bayern, 04.04.2011 - 11 CS 11.375

    Antrag auf "Aufhebung" der Sofortvollzugsanordnung

  • VG Düsseldorf, 04.03.2013 - 14 L 296/13

    Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs aufgrund der Nichtermittlung des

  • VG Augsburg, 13.05.2008 - Au 3 S 08.438

    Fahrtenbuchauflage; Geschwindigkeitsüberschreitung; Fahrerermittlung; nicht zu

  • VG Augsburg, 18.04.2008 - Au 3 S 08.357

    Fahrtenbuchauflage; Rotlichtverstoß; Fahrerermittlung; schlechte Bildqualität

  • VG Augsburg, 10.02.2009 - Au 3 K 08.437

    Fahrtenbuchauflage; Geschwindigkeitsüberschreitung; Fahrerermittlung; nicht zu

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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 11.12.1990 - 11 B 90.3048   

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