Rechtsprechung
BayObLG, 20.07.1992 - 1 ObOWi 185/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Glatteis; Geschwindigkeit; Unfall; Verursachung; Urteilsgründe; Anforderungen
- schadenfixblog.de (Rechtsprechungsübersicht)
Tückisches Glatteis Kraftfahrer sind im Winter fast immer in der Mithaftung!
Papierfundstellen
- NZV 1993, 121
- VersR 1993, 254
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 16.10.1990 - RReg. 1 St 135/90
Sorgfaltpflicht; Straßenbahn; Fußgängerampel; Fußgängerüberweg; Zug; Bahnkörper
Auszug aus BayObLG, 20.07.1992 - 1 ObOWi 185/92
Das Amtsgericht hat damit möglicherweise aus der Verursachung eines theoretisch vermeidbaren Erfolges rechtsfehlerhaft auf die Pflichtwidrigkeit geschlossen und dabei verkannt, dass gerade die Pflichtwidrigkeit des Täterverhaltens für den Erfolg ursächlich gewesen sein muss (…Schönke/Schröder StGB 23.Aufl. § 15 Rn. 162 m. w. Nachw.) und dass die Vermeidbarkeit des Erfolges dessen Voraussehbarkeit voraussetzt, die wiederum nur auf Grund der dem Täter in der Verkehrssituation bekannten oder erkennbaren Umstände zu beurteilen, ist (BayObLGSt 1990, 108/110). - OLG Koblenz, 24.06.1981 - 1 Ss 204/82
Auszug aus BayObLG, 20.07.1992 - 1 ObOWi 185/92
Sie werden in der Regel zu bejahen sein bei Temperaturen in Gefrierpunktnähe und Nässe der Fahrbahn (BayObLG vom 30.10.1984 - 1 ObOWi 297/84; OLG Koblenz VRS 63, 354/355; OLG Celle DAR 1979, 305; OLG Hamm DAR 1956, 251; 1960, 1959) oder sonstigen Hinweisen auf vorgängige Niederschläge (vgl. OLG Koblenz VRS 47, 183). - BGH, 01.10.1969 - 4 StR 317/69
Anforderungen an die Pflicht eines Kraftfahrers zur Einschätzung der …
Auszug aus BayObLG, 20.07.1992 - 1 ObOWi 185/92
Ferner muss ein Kraftfahrer bei entsprechender (vorgängiger) Witterung auch dann, wenn die zunächst durchfahrene Strecke keinen Hinweis auf die Möglichkeit einer Eisbildung bot, unter Umständen später mit einer solchen wegen örtlich veränderter physikalischer Bedingungen (z.B. auf Waldstrecken, Brücken, Böschungen mit stark wechselnder Sonnenbestrahlung usw.) rechnen (vgl. BGH VRS 24i 7/9 f; 38, 48; OLG Hamm VRS 25, 291/293; OLG Köln VRS 33, 282).
- OLG München, 24.03.2016 - 10 U 3730/14
Haftung der Eltern bei vom Kind verursachtem Fahrradunfall
Vielmehr hätte, da bezifferte Geschwindigkeitsbeschränkungen ersichtlich nicht angeordnet waren, errechnet und mitgeteilt werden müssen, welche Geschwindigkeit angesichts der tatsächlich festgestellten Sichtverhältnisse noch zulässig gewesen wäre (…BayObLG, Urt. v. 01.12.1995 - 1 St RR 156/95 [juris];… Beschl. v. 29.11.1993 - 1St RR 169/93 [juris, Rn. 17]; NZV 1993, 121;… Senat, Urt. v. 13.11.2015 - 10 U 2226/15 [juris, Rn. 32];… Urt. v. 06.02.2015 - 10 U 70/14 [juris, Rn. 40]; OLG Düsseldorf DAR 1999, 38).
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 30.07.1992 - 5 Ss (OWi) 257/92 - (OWi) 110/92 I |
Zitiervorschläge
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.07.1992 - 5 Ss (OWi) 257/92 - (OWi) 110/92 I (https://dejure.org/1992,7265)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Juli 1992 - 5 Ss (OWi) 257/92 - (OWi) 110/92 I (https://dejure.org/1992,7265)
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 1993, 121
- BB 1992, 2031
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 10.09.1992 - 5 Ss (OWi) 308/92 - (OWi) 129/92 I |
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OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.09.1992 - 5 Ss (OWi) 308/92 - (OWi) 129/92 I (https://dejure.org/1992,10333)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. September 1992 - 5 Ss (OWi) 308/92 - (OWi) 129/92 I (https://dejure.org/1992,10333)
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 1993, 121 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- OLG Zweibrücken, 09.06.2022 - 1 OWi 2 SsBs 41/22
Pflicht zu Untersuchungen auf verborgenen Mangel zwischen Inspektionsterminen
b) Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.09.1992 - 5 Ss (OWi) 308/92 - (OWi) 129/92, juris Rn. 24), der der Senat beitritt, gilt, dass von dem Fahrer bzw. Halter eines LKWs, wenn das Fahrzeug den von dem Hersteller empfohlenen regelmäßigen Inspektionen unterzogen war, nicht verlangt werden kann, zwischen den einzelnen Inspektionsterminen ohne besonderen Anlass Untersuchungen darüber anzustellen, ob nicht ein verborgener Mangel vorhanden ist, der bei einer Weiterbenutzung des Fahrzeugs dessen Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnte.