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Rechtsprechung
   BayObLG, 22.12.1992 - 2 ObOWi 438/92   

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BayObLG, 22.12.1992 - 2 ObOWi 438/92 (https://dejure.org/1992,5410)
BayObLG, Entscheidung vom 22.12.1992 - 2 ObOWi 438/92 (https://dejure.org/1992,5410)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Dezember 1992 - 2 ObOWi 438/92 (https://dejure.org/1992,5410)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Höchstgeschwindigkeit; Überschreiten; Dauerordnungswidrigkeit; Unterbrechung; Bußgeldkatalog; Video; Polizeifahrzeug; Tachometer; Abstand

Papierfundstellen

  • NZV 1993, 162
  • BayObLGSt 1992, 165
  • BayObLGSt 1993, 165
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Brandenburg, 30.05.2005 - 1 Ss OWi 87 B/05

    Ahndung mehrerer fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitungen

    Dass das BayObLG Tateinheit im Sinne einer Dauerordnungswidrigkeit in dem Fall angenommen hatte, dass die - zunächst überhöhte - Geschwindigkeit zeitweise verkehrsbedingt herabgemindert wurde (BayObLG NZV 1993, 162; NZV 1995, 407), steht dem nicht entgegen.
  • BayObLG, 16.01.1997 - 1 ObOWi 801/96

    Verfahrensrechtlicher Tatbegriff bei mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen -

    Nur dann, wenn bei natürlicher Betrachtung wegen des unmittelbaren zeitlich-räumlichen und des inneren Zusammenhangs der einzelnen Verstöße ein einheitliches zusammengehöriges Tun angenommen werden muß, kommt eine Wertung als natürlich Handlungseinheit (BayObLGSt 1975, 155; OLG Düsseldorf NZV 1988, 195, 196; vgl. auch BGH DAR 1995, 207, 208) oder als Dauerordnungswidrigkeit (BayObLG NZV 1993, 162, 163; BayObLGSt 1992, 165; 1995, 91, 93; OLG Celle NZV 1995, 197 ) in Betracht.
  • BayObLG, 25.02.1997 - 2 ObOWi 65/97

    Prozessualer Tatbegriff bei Geschwindigkeitsüberschreitungen - Zeitraum zwischen

    Nur dann, wenn bei natürlicher Betrachtung wegen des unmittelbaren zeitlich-räumlichen und des inneren Zusammenhangs der einzelnen Verstöße ein einheitliches zusammengehöriges Tun angenommen werden muß, kommt eine Wertung als natürliche Handlungseinheit (BayObLGSt 1975, 155; OLG Düsseldorf NZV 1988, 195, 196; vgl. auch BGH DAR 1995, 207, 208) oder als Dauerordnungswidrigkeit (BayObLGSt 1992, 165; 1995, 91, 93; OLG Celle NZV 1995, 197 ) in Betracht.
  • OLG Stuttgart, 05.02.1997 - 4 Ss 731/96
    Handlungseinheit im materiell-rechtlichen Sinn (und damit auch im prozessualen Sinn) ist in dem Fall bejaht worden, in dem der Betroffene auf einer Länge von ca. 12 km auf der Autobahn verschiedene durch Verkehrszeichen 274 der StVO angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzungen (zwischen 60 km/h und 100 km/h) vorsätzlich überschritt (OLG Düsseldorf NZV 1994, 42 ; vgl. weiter BayObLG NZV 1993, 162 ; OLG Düsseldorf NZV 1988, 195 ; OLG Hamm ZfS 1994, 187).
  • BayObLG, 29.05.1995 - 2 ObOWi 231/95
    Zwar kann eine anhaltende Geschwindigkeitsüberschreitung auf einer einheitlichen Fahrtstrecke eine Dauerordnungswidrigkeit sein, auch wenn die Geschwindigkeit zwischenzeitlich verkehrsbedingt herabgemindert wurde (vgl. BayObLGSt 1992, 165, Göhler Ordnungswidrigkeitengesetz 11. Aufl. vor § 19 Rn. 17).
  • BayObLG, 29.06.1998 - 2 ObOWi 266/98

    Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren unter Verwendung eines Proof Speed

    b) Bei einer Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren ist ein Sicherheitsabschlag von 10 % in aller Regel ausreichend, wenn das nachfolgende Polizeifahrzeug mit einem von der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt (PTB) zugelassenen, geeichten Meßgerät wie hier vom Fabrikat Proof Speed und einer damit gekoppelten Videoanlage ausgerüstet ist, und wenn sich der auf dem Videoband festgehaltene Abstand vom vorausfahrenden Fahrzeug - wovon hier nach dem vorstehend Dargelegten auszugehen ist - nicht (nennenswert) verkürzt hat (vgl. BayObLGSt 1992, 165/168; ferner Beschluß vom 20.5.1998 - 1 ObOWi 188/98).
  • KG, 05.01.2004 - 3 Ws (B) 527/03

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbots wegen

    Durch ihre Dauer hebt sich die vorliegende Geschwindigkeitsüberschreitung vom Regelfall nicht ab, weil sie mit einer Dauer von kaum mehr als 21 Sekunden (Wegstrecke von 607 Metern bei einer Geschwindigkeit von 103 km/h) jedenfalls noch im Bereich der praktisch vorkommenden Durchschnittsfälle liegt (vgl. auch BayObLG NZV 1993, 162, 163).
  • BayObLG, 20.05.1998 - 1 ObOWi 188/98

    Sicherheitsabschlag bei einer Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren

    Demnach sind alle hier in Betracht kommenden Fehlerquellen, insbesondere auch der Reifenverschleiß, bei der Messung durch Nachfahren mit dem Abschlag von 10 % ausreichend berücksichtigt (vgl. BayObLG DAR 1993, 358 ).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 21.10.1992 - 2 Ss (OWi) 362/92 - (OWi) 110/92 II   

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OLG Düsseldorf, 21.10.1992 - 2 Ss (OWi) 362/92 - (OWi) 110/92 II (https://dejure.org/1992,6522)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.10.1992 - 2 Ss (OWi) 362/92 - (OWi) 110/92 II (https://dejure.org/1992,6522)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Oktober 1992 - 2 Ss (OWi) 362/92 - (OWi) 110/92 II (https://dejure.org/1992,6522)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1993, 162
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