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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 02.12.1992 - Ss 385/92   

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OLG Oldenburg, 02.12.1992 - Ss 385/92 (https://dejure.org/1992,1673)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 02.12.1992 - Ss 385/92 (https://dejure.org/1992,1673)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 02. Dezember 1992 - Ss 385/92 (https://dejure.org/1992,1673)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 2 Abs. 1 S. 1 BKatV ; § 25 StVG
    Anordnung eines Fahrverbot; Begründung; Berufliche Nutzung des Kfz; Bedeutung der Entscheidung; Überprüfung der Einwirkungsmöglichkeit; Erhöhung der Geldbuße; Außergewöhnliche Härte; Drohender Verlust des Arbeitsplatzes

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Kein Fahrverbot, wenn Verlust des Arbeitsplatzes / der wirtschaftlichen Existenz droht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anordnung eines Fahrverbot; Begründung; Berufliche Nutzung des Kfz; Bedeutung der Entscheidung; Überprüfung der Einwirkungsmöglichkeit; Erhöhung der Geldbuße; Außergewöhnliche Härte; Drohender Verlust des Arbeitsplatzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BKatV § 2 Abs. 1 S. 1; StVG § 25

Papierfundstellen

  • NZV 1993, 198
  • NZV 1993, 198 (Volltext mit amtl. LS)
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Oldenburg, 02.12.1992 - Ss 385/92
    Ein solcher Verstoß offenbart zugleich ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr, daß es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bedarf (so BGHSt 38, 125 ff. m.w.N.; BGHSt 38, 231).
  • OLG Oldenburg, 29.12.1989 - Ss 471/89

    Fahrverbot; Erstmaliges Auffallen des Kraftfahrers; Blutalkoholkonzentration;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 02.12.1992 - Ss 385/92
    Droht dem Betroffenen hingegen durch die Maßnahme der Verlust des Arbeitsplatzes oder - bei einem Selbständigen - der Verlust der wirtschaftlichen Existenz, so ist eine Ausnahme naheliegend, wenn wie hier bei erstmaliger Wiederholung des Verstoßes und fahrlässiger Begehung noch in der Weise auf den Betroffenen eingewirkt werden könnte, daß beispielsweise die Geldbuße erhöht wird, § 2 Abs. 4 BKatV (vgl. dazu BayObLG bei Rüth, DAR 1985, 237; OLG Oldenburg, DAR 1990, 150, 151; Mühlhaus/Janiszewski, StVO, 12. Aufl., Rdn. 13 zu § 25 StVG).
  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Oldenburg, 02.12.1992 - Ss 385/92
    Ein solcher Verstoß offenbart zugleich ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr, daß es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bedarf (so BGHSt 38, 125 ff. m.w.N.; BGHSt 38, 231).
  • OLG Karlsruhe, 02.03.2004 - 1 Ss 18/04

    Anordnung eines Fahrverbots bei Vorliegen einer außerordentlichen Härte

    Eine solche vertiefte Befassung in den Urteilsgründen setzt jedoch nach Auffassung des Senates voraus, dass zu solchen Ausführungen überhaupt Veranlassung besteht (ebenso OLG Oldenburg NZV 1993, 198 f.), denn berufliche Folgen auch schwerwiegender Art reichen für die Annahme eines Ausnahmefalles allein nicht aus, da sie mit einem Fahrverbot sehr häufig verbunden sind.
  • OLG Hamm, 26.06.1995 - 2 Ss OWi 703/95

    Bei Taxifahrer kann auch bei einem Regelverstoß von einem Fahrverbot abgesehen

    In der Regel ist in diesem Zusammenhang auch eine Auseinandersetzung mit der Frage erforderlich, ob eine Kündigung sich ggf. auch durch die Einstellung einer Aushilfe zum Führen des Kraftfahrzeuges vermeiden läßt (zu den Anforderungen an die Feststellungen s.a. OLG Oldenburg ZfS 1993, 140; OLG Düsseldorf, a.a.O.), wobei hier diese Möglichkeit aber wegen des vom Amtsgericht festgestellten geringen Einkommens der Betroffenen kaum zum Tragen kommen dürfte (vgl. auch BayObLG NZV 1991, 436 ).
  • OLG Zweibrücken, 23.01.1996 - 1 Ss 211/95
    Dazu ist folgendes anzumerken: Eine Ausnahme vom Fahrverbot ist nicht allein deshalb angezeigt, weil der Betroffene beruflich auf die Fahrerlaubnis angewiesen ist und ihm daher wirtschaftliche Folgen drohen (vgl. BayObLG NZV 1994, 327 ; OLG Frankfurt NZV 1994, 77 ; OLG Oldenburg NZV 1993, 198 ).

    Im Lichte des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes kann aber eine andere Beurteilung dann angezeigt sein, wenn dem Betroffenen ganz ungewöhnliche Härten wie der Verlust des Arbeitsplatzes oder - bei Selbständigen - der Verlust der wirtschaftlichen Existenz drohen (BVerfG NZV 1994, 157 ; NJW 1995, 1541 ; OLG Oldenburg NZV 1993, 198 ; OLG Stuttgart NZV 1994, 371 ).

    Es ist allerdings in jedem Fall sorgfältig zu prüfen, ob der Betroffene - der spätestens ab der Zustellung des Bußgeldbescheides mit einem Fahrverbot rechnen muß und im Hinblick hierauf entsprechende Dispositionen treffen kann (OLG Karlsruhe VRS 88, 476 ) - alle ihm zumutbare Maßnahmen ergriffen hat, um die Folgen der Maßnahme gering zu halten (BVerfG NJW 1995, 1541 ; OLG Oldenburg NZV 1993, 198 ).

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.12.1992 - 5 Ss 363/90 - 146/90 I   

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OLG Düsseldorf, 28.12.1992 - 5 Ss 363/90 - 146/90 I (https://dejure.org/1992,5111)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.12.1992 - 5 Ss 363/90 - 146/90 I (https://dejure.org/1992,5111)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Dezember 1992 - 5 Ss 363/90 - 146/90 I (https://dejure.org/1992,5111)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NZV 1993, 198
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.10.1990 - 2 StR 347/90

    Annahme der Notwehr bei nicht ganz fernliegendem rechtswidrigen Angriff;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.12.1992 - 5 Ss 363/90
    Zwar sind nicht alle nur theoretisch denkbaren Umstände, zu denen keine Feststellungen getroffen werden können, zugunsten des Angekl. zu berücksichtigen; lassen sich indessen nicht ganz fernliegende für den Angekl. sprechende Möglichkeiten des Geschehensablaufes nicht ausschließen, so müssen sie zu seinen Gunsten der Entscheidung zugrunde gelegt werden (BGH, NStZ 1991, 32,33 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 17.08.1988 - 5 Ss OWi 261/88
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.12.1992 - 5 Ss 363/90
    Seinem Schutz dienen ausreichend die Verhaltungsanweisungen des § 1 StVO bzw. der sonst in Betracht kommenden weiteren Vorschriften der StVO (vgl. Senatsbeschluß in NZV 1988, 231,232).
  • BayObLG, 16.10.1981 - RReg. 1 St 282/81

    Überholen; Überholvorgang; Fahrradfahrer; Abbiegen; Ausscheren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.12.1992 - 5 Ss 363/90
    Vielmehr begründet diese Vorschrift gegenüber den in ihr genannten besonders schutz- bzw. hilfsbedürftigen Personen eine gegenüber dem Regelfall erhöhte und gesteigerte Sorgfaltspflicht (OLG Karlsruhe, vM 1986, 54,55; BayObLG, VRS 62, 59,60; Jagusch/Hentschel aaO., Rdn.29 a zu § 3 StVO ).
  • OLG Hamm, 08.11.2013 - 9 U 88/13

    Vorsicht beim Einparken und Rechtsüberholen

    Begründet wird dies mit der Funktion dieser Vorschrift, die den besonderen Gefahren Rechnung trage, die mit dem Verlassen des fließenden Verkehr verbunden seien (OLG Stuttgart, Beschluss vom 20.10.2011, Az.: 4 Ss 623/11; OLG Düsseldorf, NZV 1993, 198f; OLG Düsseldorf, NZV 1988, 231f; König, in: Hentschel / König / Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Auflage 2013, § 9 StVO Rdn. 45; so wohl auch - ohne nähere Begründung - KG, Urteil vom 16.06.2011, Az.: 12 U 135/10; OLG München, Urteil vom 29.10.2010, Az.: 10 U 2996/10; OLG Hamm, VersR 1976, 1094).

    Begründet wird dies mit der Funktion dieser Vorschrift, die den besonderen Gefahren Rechnung trage, die mit dem Verlassen des fließenden Verkehr verbunden seien (OLG Stuttgart, Beschluss vom 20.10.2011, Az.: 4 Ss 623/11; OLG Düsseldorf, NZV 1993, 198f; OLG Düsseldorf, NZV 1988, 231f; König, in: Hentschel / König / Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Auflage 2013, § 9 StVO Rdn. 45; so wohl auch - ohne nähere Begründung - KG, Urteil vom 16.06.2011, Az.: 12 U 135/10; OLG München, Urteil vom 29.10.2010, Az.: 10 U 2996/10; OLG Hamm, VersR 1976, 1094).

  • LG Wuppertal, 05.07.2018 - 5 O 124/15

    Abbiegeunfall, Überholer, Abbiegender, Haftungsquote

    Hingegen sind nach einem funktionellen Grundstücksbegriff alle öffentlichen oder privaten Verkehrsflächen umfasst, die nicht dem fließenden Verkehr dienen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28.12.1992, 5 Ss 363/90, NZV 1993, 198, 199; jurisPK-StVR/ Scholten , 1. Aufl. 2016, § 9 StVO Rn. 46).
  • OLG Stuttgart, 05.03.2012 - 13 U 24/12

    Verkehrsunfallprozess: Beweislast für ein Zurücktreten der eigenen Betriebsgefahr

    b) Jedenfalls unter diesen Umständen ist für ein vollständiges Zurücktreten der einfachen Betriebsgefahr der Beklagten kein Raum, auch wenn zu Lasten des Klägers in die Abwägung eingestellt wird, dass er gegen die ihn treffenden Pflichten aus § 9 Abs. 3 StVO zumindest dadurch verstoßen hat, dass er in zu spitzem Winkel in die Einfahrt eingefahren ist und deshalb anhalten musste, worin - wovon der Senat zugunsten der Beklagten ausgeht, ohne diese Frage abschließend zu entscheiden - zugleich ein Verstoß gegen § 9 Abs. 5 StVO lag (vgl. zur Anwendbarkeit der Vorschrift bei Einfahrt in einen öffentlichen Parkplatz etwa OLG Celle, DAR 1973, 306 f.; OLG Düsseldorf, NZV 1988, 231 und NZV 1993, 198, 199; König, a.a.O., § 9 StVO Rn. 45; Burmann, in: Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 21. Aufl., § 9 StVO Rn. 53).
  • OLG Stuttgart, 20.10.2011 - 4 Ss 623/11

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Abbiegen in ein Grundstück

    Nach überwiegender Auffassung liegt ein Abbiegen in ein Grundstück immer dann vor, wenn der Fahrzeugführer mit seinem Fahrzeug den fließenden Verkehr verlässt (vgl. OLG Celle DAR 1973, 306; OLG Frankfurt DAR 1988, 243; OLG Düsseldorf NZV 1993, 198 [5. Strafsenat] sowie die zivilrechtliche Rechtsprechung: vgl. OLG Köln VRS 89, 432 und KG Beschluss vom 16. Juni 2011 - 12 U 135/10 [Parktasche]; OLG Köln VRS 99, 39 [Parkstreifen]; OLG München Urteil vom 29. Oktober 2010 - 10 U 2996/10 [direkt an die Straße angrenzender Parkplatz vor der Gebäude der örtlichen Sparkasse]; König in Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 41. Auflage, StVO § 9 Rn. 45).
  • OLG Hamm, 08.11.2013 - 9 U 89/13

    Vorsicht beim Einparken und Rechtsüberholen

    Begründet wird dies mit der Funktion dieser Vorschrift, die den besonderen Gefahren Rechnung trage, die mit dem Verlassen des fließenden Verkehr verbunden seien (OLG Stuttgart, Beschluss vom 20.10.2011, Az.: 4 Ss 623/11; OLG Düsseldorf, NZV 1993, 198f; OLG Düsseldorf, NZV 1988, 231f; König, in: Hentschel / König / Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Auflage 2013, § 9 StVO Rdn. 45; so wohl auch - ohne nähere Begründung - KG, Urteil vom 16.06.2011, Az.: 12 U 135/10; OLG München, Urteil vom 29.10.2010, Az.: 10 U 2996/10; OLG Hamm, VersR 1976, 1094).
  • AG Düsseldorf, 09.06.2004 - 26 C 18776/03

    Umfang des Schadensersatzes bzgl. Reparaturkosten, Nutzungsentschädigung und

    Nach § 9 Abs. 5 StVO ist dem Fahrer des wendenden Kfz das Äußerste an Sorgfalt auferlegt; eine absolute Unvermeidbarkeit eines Unfalls, die unmöglich wäre, wird jedoch nicht verlangt (OLG Düsseldorf, NZV 1993, 198).
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