Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 08.10.1992 - 18 U 87/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 839 Abs. 1 § 847; GG Art. 34; StrWG NW § 9a
Umfang der Haftung des Trägers der Straßenbaulast für Hindernisse auf der Fahrbahn durch vom Wind verwehte Astreste; Mitverschulden des Fahrers bei Kenntnis von einem Hindernis am Fahrbahnrand
Verfahrensgang
- LG Kleve - 3 O 575/91
- OLG Düsseldorf, 08.10.1992 - 18 U 87/92
Papierfundstellen
- NZV 1993, 229
Wird zitiert von ... (2)
- OLG München, 16.09.2010 - 1 U 3263/10
Amtshaftung einer Gemeinde: Grenzen der Sicherungspflicht für in den Luftraum …
Demgegenüber tritt eine etwaige Pflichtwidrigkeit der Beklagten so weit zurück, dass deren Haftung ausgeschlossen ist (vgl. OLG Düsseldorf, NZV 1993, 229). - LG Bonn, 31.08.2005 - 1 O 123/05
Mitverschulden
In diesen Fällen ist dem Autofahrer bereits dann, wenn er auf ein auf der Fahrbahn befindliches, schlecht erkennbares Hindernis auffährt, entweder ein ganz überwiegender Verschuldensanteil zuzurechnen (…vgl. etwa OLG Hamm, Urt. v. 09.03.2000, Az. 6 U 94/99;… OLG Stuttgart, Urt. v. 06.10.1999, Az. 4 U 73/99) oder aber von seiner alleinigen Haftung auszugehen (…vgl. OLG Koblenz, Urt. v. 21.04.1997; Az. 12 U 533/96; OLG Düsseldorf, Urt. v. 08.10.1992, Az. 18 U 87/92).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 08.12.1992 - 27 U 118/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 1993, 229