Weitere Entscheidung unten: BGH, 21.01.1993

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 08.03.1993 - 3 Ss 569/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2893
OLG Stuttgart, 08.03.1993 - 3 Ss 569/92 (https://dejure.org/1993,2893)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08.03.1993 - 3 Ss 569/92 (https://dejure.org/1993,2893)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08. März 1993 - 3 Ss 569/92 (https://dejure.org/1993,2893)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Einwirkung auf den Aufzeichnungsvorgang des Fahrtenschreibers

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Verbotsirrtum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fahrtenschreiber; Aufzeichnung; Störende Einwirkung; Aufzeichnungsvorgang; Geschwindigkeitsbereiche; Diagrammscheibe; Fahrtgeschwindigkeit; Ordnungswidrigkeit ; Straftat; Einschätzung des Täters; Verbotsirrtum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 268 Abs. 3, § 17; ÖstStGB § 293

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 344
  • NZV 1993, 237
  • JR 1993, 328
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Karlsruhe, 25.11.2002 - 1 Ss 73/02

    Fahren ohne Fahrerlaubnis durch Überschreiten der bauartmäßig zugelassenen

    Erforderlich ist daher, dass sich die "Unrechtseinsicht" auf eine "spezifische Rechtsgutsverletzung" bezieht, mithin sich der Täter gerade des straftatbestandlich vertypten Unrechts bewusst sein muss (vgl. BGHSt 15, 376 ff, 382; OLG Stuttgart NStZ 1993, 344 f.; LK-Schroeder, a.a.O., Rn. 7).
  • OLG Karlsruhe, 18.10.1999 - 2 Ws 51/99

    Abgabe von nicht den Anforderungen entsprechendem Frischkäse in einer Gaststätte

    Vielmehr kommt es darauf an, ob dem Täter bewusst war oder bewusst sein konnte, mit seiner Handlung gegen verschiedene materielle Rechtswerte zu verstoßen (OLG Celle NJW 1987, 78; OLG Stuttgart NStZ 1993, 344 jew. m. w. N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 21.01.1993 - 4 StR 624/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3055
BGH, 21.01.1993 - 4 StR 624/92 (https://dejure.org/1993,3055)
BGH, Entscheidung vom 21.01.1993 - 4 StR 624/92 (https://dejure.org/1993,3055)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 1993 - 4 StR 624/92 (https://dejure.org/1993,3055)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Schluss von der Gefährlichkeit der Tathandlung auf einen bedingten Tötungsvorsatz - Billigung des Eintritts des Taterfolgs als Voraussetzung für das Vorliegen eines bedingten Tötungsvorsatzes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1993, 237
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 08.03.2001 - 4 StR 477/00

    Unzulässige Aufklärungsrüge (Aufnahme von Lichtbildern); Verletzung der

    Dies vermag zwar den von dem Schwurgericht zutreffend bejahten Körperverletzungsvorsatz zu begründen, belegt für sich jedoch noch nicht auch einen bedingten Tötungsvorsatz (vgl. Senatsurteil vom 21. Januar 1993 - 4 StR 624/92).
  • BGH, 24.03.1993 - 3 StR 485/92

    Strafprozeßrecht: Kognitionspflicht bei Ausklammerung eines Raubes

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Abgrenzung zwischen Handeln mit bedingtem Tötungsvorsatz und lediglich bewußt fahrlässigem Verhalten, die auch für die Feststellung unbedingten Tötungswillens von Bedeutung ist (BGHR StGB § 212 Vorsatz, bedingter 10), wird zwar hervorgehoben, daß vor allem wegen der höheren Hemmschwelle gegenüber Tötungen selbst die offen zutage tretende Lebensgefährlichkeit zugefügter Verletzungen ein zwar gewichtiges Indiz, nicht aber einen zwingenden Beweisgrund für einen (bedingten) Tötungsvorsatz des Täters bedeutet, der Tatrichter vielmehr gehalten ist, in seine Beweiserwägungen alle Umstände einzubeziehen, welche die Überzeugung von einem Handeln mit (bedingtem) Tötungsvorsatz in Frage stellen können (BGHR StGB § 212 Vorsatz, bedingter 1 bis 3, 5, 7 bis 9, 11 bis 13, 23, 24, 27, 30 und 31; BGH, Urteil vom 21. Januar 1993 - 4 StR 624/92; weitere Nachweise bei Schroth NStZ 1990, 324; zur Einzelkritik vgl. Roxin, Strafrecht AT Bd. I S. 293 f.).
  • BGH, 12.10.1993 - 5 StR 434/93

    Anorderungen an die Feststellung des Tötungsvorsatzes durch das Tatgericht -

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Abgrenzung zwischen Handeln mit bedingtem Tötungsvorsatz und lediglich bewußt fahrlässigem Verhalten, die auch für die Feststellung unbedingten Tötungswillens von Bedeutung ist (BGHR StGB § 212 Vorsatz, bedingter 10), wird zwar hervorgehoben, daß vor allem wegen der höheren Hemmschwelle gegenüber Tötungen selbst die offen zutage tretende Lebensgefährlichkeit zugefügter Verletzungen ein zwar gewichtiges Indiz, nicht aber einen zwingenden Beweisgrund für einen (bedingten) Tötungsvorsatz des Täters bedeutet, der Tatrichter vielmehr gehalten ist, in seine Beweiserwägungen alle Umstände einzubeziehen, welche die Überzeugung von einem Handeln mit (bedingtem) Tötungsvorsatz in Frage stellen können (BGHR StGB § 212 Vorsatz, bedingter 1 bis 3, 5, 7 bis 9, 11 bis 13, 23, 24, 27, 30 und 31; BGH, Urteil vom 21. Januar 1993 - 4 StR 624/92; zur Kritik vgl. Roxin, Strafrecht AT Bd. I S. 293 f.).
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