Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 08.03.1993 - 3 Ss 569/92 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Einwirkung auf den Aufzeichnungsvorgang des Fahrtenschreibers
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Verbotsirrtum
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Fahrtenschreiber; Aufzeichnung; Störende Einwirkung; Aufzeichnungsvorgang; Geschwindigkeitsbereiche; Diagrammscheibe; Fahrtgeschwindigkeit; Ordnungswidrigkeit ; Straftat; Einschätzung des Täters; Verbotsirrtum
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1993, 344
- NZV 1993, 237
- JR 1993, 328
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Karlsruhe, 25.11.2002 - 1 Ss 73/02
Fahren ohne Fahrerlaubnis durch Überschreiten der bauartmäßig zugelassenen …
Erforderlich ist daher, dass sich die "Unrechtseinsicht" auf eine "spezifische Rechtsgutsverletzung" bezieht, mithin sich der Täter gerade des straftatbestandlich vertypten Unrechts bewusst sein muss (vgl. BGHSt 15, 376 ff, 382; OLG Stuttgart NStZ 1993, 344 f.;… LK-Schroeder, a.a.O., Rn. 7). - OLG Karlsruhe, 18.10.1999 - 2 Ws 51/99
Abgabe von nicht den Anforderungen entsprechendem Frischkäse in einer Gaststätte
Vielmehr kommt es darauf an, ob dem Täter bewusst war oder bewusst sein konnte, mit seiner Handlung gegen verschiedene materielle Rechtswerte zu verstoßen (OLG Celle NJW 1987, 78; OLG Stuttgart NStZ 1993, 344 jew. m. w. N.).
Rechtsprechung
BGH, 21.01.1993 - 4 StR 624/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Schluss von der Gefährlichkeit der Tathandlung auf einen bedingten Tötungsvorsatz - Billigung des Eintritts des Taterfolgs als Voraussetzung für das Vorliegen eines bedingten Tötungsvorsatzes
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StGB § 212
Papierfundstellen
- NZV 1993, 237
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 08.03.2001 - 4 StR 477/00
Unzulässige Aufklärungsrüge (Aufnahme von Lichtbildern); Verletzung der …
Dies vermag zwar den von dem Schwurgericht zutreffend bejahten Körperverletzungsvorsatz zu begründen, belegt für sich jedoch noch nicht auch einen bedingten Tötungsvorsatz (vgl. Senatsurteil vom 21. Januar 1993 - 4 StR 624/92). - BGH, 24.03.1993 - 3 StR 485/92
Strafprozeßrecht: Kognitionspflicht bei Ausklammerung eines Raubes
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Abgrenzung zwischen Handeln mit bedingtem Tötungsvorsatz und lediglich bewußt fahrlässigem Verhalten, die auch für die Feststellung unbedingten Tötungswillens von Bedeutung ist (…BGHR StGB § 212 Vorsatz, bedingter 10), wird zwar hervorgehoben, daß vor allem wegen der höheren Hemmschwelle gegenüber Tötungen selbst die offen zutage tretende Lebensgefährlichkeit zugefügter Verletzungen ein zwar gewichtiges Indiz, nicht aber einen zwingenden Beweisgrund für einen (bedingten) Tötungsvorsatz des Täters bedeutet, der Tatrichter vielmehr gehalten ist, in seine Beweiserwägungen alle Umstände einzubeziehen, welche die Überzeugung von einem Handeln mit (bedingtem) Tötungsvorsatz in Frage stellen können (…BGHR StGB § 212 Vorsatz, bedingter 1 bis 3, 5, 7 bis 9, 11 bis 13, 23, 24, 27, 30 und 31; BGH, Urteil vom 21. Januar 1993 - 4 StR 624/92; weitere Nachweise bei Schroth NStZ 1990, 324; zur Einzelkritik vgl. Roxin, Strafrecht AT Bd. I S. 293 f.). - BGH, 12.10.1993 - 5 StR 434/93
Anorderungen an die Feststellung des Tötungsvorsatzes durch das Tatgericht - …
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Abgrenzung zwischen Handeln mit bedingtem Tötungsvorsatz und lediglich bewußt fahrlässigem Verhalten, die auch für die Feststellung unbedingten Tötungswillens von Bedeutung ist (…BGHR StGB § 212 Vorsatz, bedingter 10), wird zwar hervorgehoben, daß vor allem wegen der höheren Hemmschwelle gegenüber Tötungen selbst die offen zutage tretende Lebensgefährlichkeit zugefügter Verletzungen ein zwar gewichtiges Indiz, nicht aber einen zwingenden Beweisgrund für einen (bedingten) Tötungsvorsatz des Täters bedeutet, der Tatrichter vielmehr gehalten ist, in seine Beweiserwägungen alle Umstände einzubeziehen, welche die Überzeugung von einem Handeln mit (bedingtem) Tötungsvorsatz in Frage stellen können (…BGHR StGB § 212 Vorsatz, bedingter 1 bis 3, 5, 7 bis 9, 11 bis 13, 23, 24, 27, 30 und 31; BGH, Urteil vom 21. Januar 1993 - 4 StR 624/92; zur Kritik vgl. Roxin, Strafrecht AT Bd. I S. 293 f.).