Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 15.02.1993

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 30.12.1992 - 2 Ws (B) 684/92 OWiG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,5050
OLG Frankfurt, 30.12.1992 - 2 Ws (B) 684/92 OWiG (https://dejure.org/1992,5050)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.12.1992 - 2 Ws (B) 684/92 OWiG (https://dejure.org/1992,5050)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. Dezember 1992 - 2 Ws (B) 684/92 OWiG (https://dejure.org/1992,5050)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Parkeinschränkung; Markierte Stellfläche; Zusatzschild; Parken auf Gehweg

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 1993, 243
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 14.04.2000 - 3 Ws (B) 155/00

    Ein Behindertenparkplatz beginnt mangels abweichender - aber nicht nötiger -

    Darüber hinaus ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung geklärt, dass die Parkflächenkennzeichnung durch weiße Markierungen auf der Straßenoberfläche nur das Gebot enthält, bei dem Abstellen des Fahrzeuges in der Parkbox die Markierungslinie zu beachten, um ein sinnvolles Ausnutzen des vorhandene Parkraums zu erreichen (vgl. OLG Frankfurt/Main NZV 1993, 243; OLG Zweibrücken VRS 68, 68).
  • VG Hamburg, 27.06.2012 - 15 K 1798/09

    Markierung eines Arztstellplatzes auf öffentlichem Grund als wegerechtliche

    Deshalb geht von einer solchen Bodenmarkierung beziehungsweise einem beigefügten Schild straßenverkehrsrechtlich keine Rechtswirkung in Gestalt einer Parkeinschränkung gegenüber Dritten aus (vgl. OLG Frankfurt/Main, Beschl. v. 30.12.1992, 2 Ws (B) 684/92 OWiG, NZV 1993, 243) .
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 15.02.1993 - 5 Ss (OWi) 47/93 - (OWi) 31/93 I   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,6679
OLG Düsseldorf, 15.02.1993 - 5 Ss (OWi) 47/93 - (OWi) 31/93 I (https://dejure.org/1993,6679)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.02.1993 - 5 Ss (OWi) 47/93 - (OWi) 31/93 I (https://dejure.org/1993,6679)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Februar 1993 - 5 Ss (OWi) 47/93 - (OWi) 31/93 I (https://dejure.org/1993,6679)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1993, 243
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 647/96

    Nichtbeachtung eines Rotlichtpfeils bei anschließender Weiterfahrt in eine

    Geschützt ist vielmehr der gesamte berechtigt in die Kreuzung einmündende Verkehr (vgl. BayObLG NZV 1994, 80 = VRS 86, 315; OLG Celle VRS 67, 294 f.; OLG Düsseldorf DAR 1988, 100; VRS 85, 136 f.; OLG Karlsruhe NZV 1989, 158).
  • OLG Hamm, 02.07.2013 - 1 RBs 98/13

    Kein Rotlichtverstoß, wenn eine rote Ampel über ein Tankstellengelände umfahren

    Zu dem durch die Lichtzeichenanlage geschützten Bereich gehört der gesamte Kreuzungs- oder Einmündungsbereich, wobei außer der Fahrbahn auch die parallel verlaufenden Randstreifen, Parkstreifen, Radwege oder Fußwege diesem Bereich zuzuordnen sind (OLG Düsseldorf ZfSch 1984, 62, 63; OLG Düsseldorf NZV 1993, 243; OLG Hamm, Beschl. v. 25.01.2006 - 1 SsOWi 223/05 -juris; OLG Hamm, Beschl. v. 17.06.2005 - 1 Ss OWi 223/05 - juris).

    Soweit in der Entscheidungen des BayObLG NZV 1994, 80 und des OLG Düsseldorf NZV 1993, 243 (vgl. auch König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 37 Rdn. 9) entschieden worden ist, dass aber das gezielte Umfahren einer Rotlicht zeigenden Lichtzeichenanlage wegen der Zielgerichtetheit gleichwohl einen Verstoß gegen § 37 Abs. 2 Nr. 1 S. 7 StVO darstellt, kann dem aus den o.g. Gründen nicht gefolgt werden.

  • OLG Hamm, 17.06.2005 - 1 Ss OWi 223/05

    Rotlichtverstoß; Umgehen der Lichtzeichenanlage; Spurwechsel

    Dadurch sollen solche Gefahrensituationen ausgeschlossen werden, die erfahrungsgemäß zu schweren Verkehrsunfällen führen können (OLG Düsseldorf, NZV 1993, 243).

    Entgegen dem vom OLG Düsseldorf (NZV 1993, 243) zu entscheidenden Fall, war der Betroffene gerade nicht nach rechts eingebogen und hatte den Schutzbereich der Lichtzeichenanlage noch nicht verlassen.

  • OLG Düsseldorf, 10.09.1997 - 5 Ss OWi 248/97
    Zu dem durch eine Ampelanlage geschützten Verkehrsbereich gehören außer der Fahrbahn auch die parallel verlaufenden Randstreifen, Parkstreifen, Radwege oder Fußwege (vgl. Senatsbeschlüsse in GA 1985, 421 = ZfS 1985, 191 = VRS 68, 377 = NPA Nr. 926 StVO 33 Bl. 23 und in NZV 1993, 243 = VM 1993, 52 - VRS 85, 136 NPA Nr. 926 StVO § 37 Bl. 28; BayObLG NZV 1994, 80 ; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 34. Aufl., § 37 StVO Rdnr. 50; Mühlhaus/Janiszewski, StVO , 14. Aufl., § 37 Rdnr. 3).

    Ebensowenig untersagt es, von einem nicht durch die Signalanlage geschützten Bereich in den hinter diesem gelegenen Verkehrsraum zu fahren; denn das Rotlicht wendet sich nur an denjenigen Verkehrsteilnehmer, der es - in seiner Fahrtrichtung gesehen - vor sich findet (vgl. Senatsbeschluß in NZV 1993, 243 = VM 1993, 52 VRS 85, 136 = NPA Nr. 926 StVO § 37 Bl. 28; BayObLG a.a.O. Jagusch/Hentschel a.a.O.; Mühlhaus/Janiszewski a.a.O.).

  • OLG Hamm, 25.01.2006 - 1 Ss OWi 223/05

    Anforderungen an die Durchführung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens;

    Dadurch sollen solche Gefahrensituationen ausgeschlossen werden, die erfahrungsgemäß zu schweren Verkehrsunfällen führen können (OLG Düsseldorf, NZV 1993, 243).

    Entgegen dem vom OLG Düsseldorf (NZV 1993, 243) zu entscheidenden Fall, war der Betroffene gerade nicht nach rechts eingebogen und hatte den Schutzbereich der Lichtzeichenanlage noch nicht verlassen.

  • BayObLG, 19.10.1993 - 2 ObOWi 399/93

    Umfahren einer roten Ampel über ein seitliches Tankstellengelände muss kein

    Es schützt den Querverkehr bzw. den einmündenden Verkehr, der für seine Fahrtrichtung freie Fahrt hat und sich darauf verlassen darf, daß aus der gesperrten Fahrtrichtung keine Fahrzeuge in den geschützten Kreuzungs- bzw. Einmündungsbereich hineinfahren (OLG Düsseldorf VRS 85, 136 f.).

    Dies gilt nach einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung allerdings dann nicht, wenn ein Verkehrsteilnehmer die Rotlicht zeigende Lichtzeichenanlage gezielt umfährt, um bei andauerndem Rotlicht wieder in den durch die Ampelanlage geschützten Bereich einzufahren; wer sich so verhält, verstößt gegen § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 7 StVO (OLG Düsseldorf VRS 85, 136 m.w.Nachw.).

  • OLG Hamm, 17.06.2005 - 1 Ss 223/05

    Rotlichtverstoß - Umgehen einer Lichtzeichenanlage

    Dadurch sollen solche Gefahrensituationen ausgeschlossen werden, die erfahrungsgemäß zu schweren Verkehrsunfällen führen können (OLG Düsseldorf, NZV 1993, 243).

    Entgegen dem vom OLG Düsseldorf (NZV 1993, 243) zu entscheidenden Fall, war der Betroffene gerade nicht nach rechts eingebogen und hatte den Schutzbereich der Lichtzeichenanlage noch nicht verlassen.

  • BayObLG, 17.11.1995 - 2 ObOWi 706/95

    Das In-falscher-Richtung-Durchfahren einer grünen Fahrstreifen-LZA ist ein

    Daß das gezielte Umfahren einer Rotlichtampel einen Verstoß gegen § 37 StVO darstellt, sofern nur der Betroffene - wie hier - anschließend in den durch die Ampelanlage geschützten Bereich einfährt, ist - soweit ersichtlich - einhellige Auffassung (BayObLGSt 1993, 178 = NZV 1994, 80 ; OLG Köln VRS 61, 291 ; OLG Düsseldorf VRS 63, 75 ; 68, 377; 85, 136; OLG Karlsruhe NZV 1989, 158 ).
  • OLG Dresden, 07.11.2002 - Ss OWi 508/02

    Haltelinie; Fußgänger; Radfahrer; Lichtzeichenanlage; abstrakte Gefährdung

    Sinn und Zweck des Rotlichts einer Lichtzeichenregelung nach § 37 Abs. 2 Nr. 4 Satz 7 StVO ist es, dass der gesamte berechtigt in die Kreuzung einmündende Verkehr (vgl. BayObLG NZV 1994, 80; OLG Celle VRS 67, 294 f.; OLG Düsseldorf DAR 1988, 100; NZV 1993, 243; OLG Karlsruhe NZV 1989, 158) geschützt wird.
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