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   OLG Hamm, 06.07.1992 - 32 U 259/91   

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https://dejure.org/1992,4008
OLG Hamm, 06.07.1992 - 32 U 259/91 (https://dejure.org/1992,4008)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.07.1992 - 32 U 259/91 (https://dejure.org/1992,4008)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Juli 1992 - 32 U 259/91 (https://dejure.org/1992,4008)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVO § 3 Abs. 1; StVO § 25 Abs. 3; StVG § 7; StVG § 9; BGB § 823; BGB § 254
    Überschreiten der Fahrbahn zwischen haltenden Fahrzeugen L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geschwindigkeit auf innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen; Staubildung; Heraustreten von Fußgängern auf die Fahrbahn; Achten auf von rechts kommende Fahrzeuge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem die Fahrbahn überquerenden Fußgänger

Papierfundstellen

  • NZV 1993, 314
  • VersR 1993, 1289
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG München, 08.05.2015 - 10 U 4543/13

    Schadensersatzansprüche nach der Kollision eines die Fahrbahn überquerenden

    In diesem Rahmen hat er den gesamten Verkehrsraum, auch bezüglich von links kommender Fußgänger, sorgfältig zu beobachten (BGH VersR 1966, 736 [für Sichtbehinderungen am eigenen Fahrzeug]; OLG Hamm NZV 2000, 371 [372 unter 3 a]; KG VRS 100 [2001] 269; OLG Düsseldorf NZV 2002, 90 ["... (muss) sein Augenmerk auch auf die Bürgersteige richten und beobachten, ob sich dort Fußgänger befinden, die möglicherweise an der Übergangsstelle im Bereich der abgeschalteten Ampeln die Straße überqueren wollen"]), sowie rechtzeitig und richtig auf etwaige Fehler anderer Verkehrsteilnehmer zu reagieren (OLG Hamm NZV 1993, 314 [unter I]; KG VRS 100 [2001] 269).

    Wer als Fußgänger Fahrbahnen ohne Beachtung des Straßenverkehrs überquert - egal in welche Richtung - (§ 25 III 1 StVO), handelt aber in erheblichem, nicht mehr nachvollziehbarem Umfang unsorgfältig (BGH NJW 2000, 3069: "besondere Vorsicht"; NJW 1984, 50), weil das Achten auf von rechts kommende Fahrzeuge eine elementare Grundregel des Straßenverkehrs darstellt, die jedem Fußgänger, der eine Straße überschreiten will, einleuchten muss (OLG Hamm NZV 1993, 314; NZV 2001, 41; OLG Koblenz NZV 2012, 177; KG VersR 1981, 332; NZV 2004 579; OLG Celle MDR 2004, 994; OLG Bremen, VersR 66, 962; OLG Düsseldorf VRS 56, 2).

  • OLG München, 16.09.2016 - 10 U 750/13

    Zur Haftungsverteilung bei einer Kollision zwischen einem Kfz und dem einen

    In diesem Rahmen hat er den gesamten Verkehrsraum, auch bezüglich von links kommender Fußgänger, sorgfältig zu beobachten (BGH VersR 1966, 736 [für Sichtbehinderungen am eigenen Fahrzeug]; OLG Hamm NZV 2000, 371 ff. [372 unter 3 a]; KG VRS 100 [2001] 269; OLG Düsseldorf NZV 2002, 90), sowie rechtzeitig und richtig auf etwaige Fehler anderer Verkehrsteilnehmer zu reagieren (OLG Hamm NZV 1993, 314 [unter I]; KG VRS 100 [2001] 269).
  • OLG München, 31.07.2015 - 10 U 4733/14

    Kollision einer 11-jährigen Tretrollerfahrerin mit einem Auto beim Überqueren der

    Die Klägerin räumt eine gewichtige Missachtung wesentlicher Verkehrsvorschriften ein (BB 2 = Bl. 94 d. A.), wer als Fußgängerin (oder Tretrollerfahrerin) Fahrbahnen ohne Beachtung des Straßenverkehrs überquert (§ 25 III 1 StVO), handelt in erheblichem, nicht mehr nachvollziehbarem Umfang unsorgfältig und verantwortungslos (BGH NJW 2000, 3069: "besondere Vorsicht"; NJW 1984, 50), weil das Achten auf bevorrechtigte Fahrzeuge eine elementare Grundregel des Straßenverkehrs darstellt, die jedem Fußgänger, der eine Straße überschreiten will, einleuchten muss (OLG Hamm NZV 1993, 314; NZV 2001, 41; OLG Koblenz NZV 2012, 177; KG VersR 1981, 332; NZV 2004 579; OLG Celle MDR 2004, 994; OLG Bremen VersR 66, 962; OLG Düsseldorf VRS 56, 2).

    In diesem Rahmen hat er den gesamten Verkehrsraum, auch bezüglich auf den Gehwegen gehender oder stehender Fußgänger, sorgfältig zu beobachten (OLG Hamm NZV 2000, 371 ff. [372 unter 3. a)]; KG VRS 100, 269 = BeckRS 2001, 00140; BGH VersR 66, 736; OLG Düsseldorf, NZV 2002, 90; OLG Karlsruhe, Urt. v. 23.06.2009 - 1 U 79/09 [juris]), sowie rechtzeitig und richtig auf etwaige Fehler anderer Verkehrsteilnehmer zu reagieren (BGH NJW-RR 1991, 347; OLG Hamm NZV 1993, 314; KG VRS 100, 269).

  • OLG Hamm, 22.01.2001 - 6 U 149/00

    Haftungsverteilung bei Überfahren eines alkoholisierten Fußgängers durch einen

    Ein solches Abwägungsergebnis ist auch bei einer Kollision eines Kraftfahrzeugs mit einem Fußgänger möglich (vgl. BGH, VersR 1964, 1069; OLG Hamm, 32. -Senat, NZV 1993, 314).
  • OLG München, 06.04.2001 - 10 U 3661/00

    Haftungsverteilung bei Erfassen eines Fußgängers

    Sollte das nicht der Fall gewesen sein, so würde jedenfalls die Betriebsgefahr ihres Fahrzeuges gegenüber dem die eigenen Sicherheitsinteressen in grobem Maße missachtenden Verhalten des Klägers zurücktreten (ebenso Oberlandesgericht Hamm NZV 1993 Seite 314 f.).
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