Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 24.06.1992

Rechtsprechung
   BayObLG, 14.08.1992 - 2St RR 128/92   

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https://dejure.org/1992,2976
BayObLG, 14.08.1992 - 2St RR 128/92 (https://dejure.org/1992,2976)
BayObLG, Entscheidung vom 14.08.1992 - 2St RR 128/92 (https://dejure.org/1992,2976)
BayObLG, Entscheidung vom 14. August 1992 - 2St RR 128/92 (https://dejure.org/1992,2976)
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§ 240, § 32 StGB, gegenwärtiger Angriff

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrsteilnehmer; Straßenverkehr; Fehlerhaftes Verkehrsverhalten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 32 240
    Zur Notwehrfähigkeit der Freiheit im Straßenverkehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Ein Kraftfahrer ist zur Notwehr berechtigt, wenn er auf öffentlichem Verkehrsgrund von einem Fußgänger, der die Lücke für ein noch nicht eingetroffenes Fahrzeug freihalten will, am Einfahren in eine Parklücke gehindert wird

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 211
  • MDR 1993, 156
  • NZV 1993, 37
  • VersR 1993, 495
  • JR 1994, 112
  • BayObLGSt 1992, 86
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Schleswig, 03.02.1984 - 1 Ss 623/83

    Kraftfahrer; Weiterfahrt; Fußgänger; Mißbrauch; Notwehrrecht

    Auszug aus BayObLG, 14.08.1992 - 2St RR 128/92
    Neben den Rechtsgütern wie Leben, körperliche Unversehrtheit, Eigentum oder Besitz ist auch die Freiheit des einzelnen Verkehrsteilnehmers, sich ohne verkehrsfremde Beeinträchtigung im Straßenverkehr zu bewegen, ein notwehrfähiges Rechtsgut (so auch OLG Schleswig NJW 1984, 1470 ).
  • BayObLG, 07.02.1995 - 2St RR 239/94

    Parklücke II - § 223 StGB, § 32 StGB, Notwehrfähigkeit des Gemeingebrauchs (§ 12

    Dieser war deshalb berechtigt, sich gegen die Störung seines Gemeingebrauchs zu wehren, wobei er aber gehalten war, die durch Rechtslehre und Rechtsprechung anerkannten Grenzen der Notwehr zu beachten und sein Verteidigungsrecht nicht zu mißbrauchen (BayObLGSt 1963, 17/20; 1992, 86/88).

    Soweit die Staatsanwaltschaft bei dem Revisionsgericht die Entscheidung des Senats vom 14.8.1992 zur Stützung ihrer Auffassung heranzieht, verkennt sie, daß dort ausdrücklich ausgeführt ist, es entspreche der allgemeinen Auffassung, daß "Verkehrsteilnehmer untereinander innerhalb des Verkehrsgeschehens kein Notwehrrecht haben, wenn sie in diesem Rahmen unter vorsätzlichem Verstoß gegen die Normen der Straßenverkehrsordnung in ihrer Bewegungsfreiheit beeinträchtigt werden" (BayObLGSt 1992, 86/88).

  • AG Torgau, 01.03.2021 - 3 Ds 951 Js 3564/19

    Notwehrrecht Autofahrer - Einschränkung unter Eheleuten

    Das Recht, sich mit einem Fahrzeug ohne verkehrsfremde Beeinträchtigungen fortbewegen zu können, stellt nicht nur im öffentlichen Straßenverkehr ein notwehrfähiges Rechtsgut dar (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 3.2.1984 - 1 Ss 623/83, NJW 1984, S. 1470, 1471; BayObLG, Beschluss vom 14.8.1992 - 2 St RR 128/92, NJW 1993, 211), sondern auch im nichtöffentlichen Bereich.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 24.06.1992 - 2 Ss (OWi) 139/92 - (OWi) 63/92 II   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3881
OLG Düsseldorf, 24.06.1992 - 2 Ss (OWi) 139/92 - (OWi) 63/92 II (https://dejure.org/1992,3881)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.06.1992 - 2 Ss (OWi) 139/92 - (OWi) 63/92 II (https://dejure.org/1992,3881)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Juni 1992 - 2 Ss (OWi) 139/92 - (OWi) 63/92 II (https://dejure.org/1992,3881)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1993, 37
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • OLG Zweibrücken, 27.03.2009 - 1 SsBs 9/09

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Wirksamkeit der Beschränkung des Einspruchs gegen

    Zutreffend ist insbesondere der Standpunkt des Amtsrichters, wonach eine Ausnahme vom Fahrverbot nicht allein deshalb gewährt werden muss, weil der Betroffene beruflich auf die Fahrerlaubnis angewiesen ist (vgl. BayObLG DAR 1994, 368; OLG Frankfurt NZV 1994, 77; OLG Oldenburg NZV 1993, 198; OLG Düsseldorf NZV 1993, 37) oder als sogenannter "Vielfahrer" anzusehen ist (OLG Düsseldorf a.a.O.).
  • BayObLG, 10.03.1994 - 1 ObOWi 22/94
    Weder die nicht näher begründete Feststellung, der Betroffene sei als Außendienstmitarbeiter stark auf ein Kraftfahrzeug angewiesen und er sei als Vielfahrer einzuordnen, noch der zur Tatzeit geringe Verkehr und die einwandfreien Straßenverhältnisse rechtfertigen es, von der Anordnung eines Fahrverbots abzusehen (OLG Düsseldorf NZV 1993, 37 und 445; OLG Frankfurt NJW 1992, 1399).
  • OLG Zweibrücken, 08.09.2005 - 1 Ss 106/05

    Geschwindigkeitsüberschreitung: Begründungsanforderungen bei Nichtverhängung des

    In den Fällen des § 4 Abs. 1 BkatV können dabei sowohl außergewöhnliche Härten als auch eine Vielzahl minderer Erschwernisse bzw. entlastender Umstände genügen, um eine solche Ausnahme zu begründen (BGH NZV 1992, 117 und 286; OLG Naumburg NZV 1995, 161 und 201; BayObLG NZV 1994, 327, 370 und 487; OLG Düsseldorf NZV 1993, 37, 241 und 446; OLG Köln NZV 1994, 161; OLG Oldenburg NZV 1993, 198 und 278; OLG Karlsruhe VRS 88, 476).
  • OLG Zweibrücken, 12.01.2006 - 1 Ss 159/05

    Verkehrsrecht: Zulässigkeit ergänzender Tatbestandsfeststellungen des

    Zutreffend ist insbesondere der Standpunkt des Amtsrichters, wonach eine Ausnahme vom Fahrverbot nicht allein deshalb gewährt werden muss, weil die Betroffene als Polizeibeamtin beruflich auf die Fahrerlaubnis angewiesen ist, um ihren Arbeitsplatz zu erreichen (vgl. BayObLG DAR 1994, 368; OLG Frankfurt NZV 1994, 77; OLG Oldenburg NZV 1993, 198; OLG Düsseldorf NZV 1993, 37).
  • OLG Zweibrücken, 19.11.2002 - 1 Ss 184/02

    Grob pflichtwidriges Verkehrsverstoß: Anforderungen an die Urteilsdarlegungen

    In den Fällen des § 4 Abs. 1 BKatV können dabei sowohl außergewöhnliche Härten als auch eine Vielzahl minderer Erschwernisse bzw. entlastender Umstände genügen, um eine solche Ausnahme zu begründen (BGH NZV 1992, 117 und 286; OLG Naumburg NZV 1995, 161 und 201; BayObLG NZV 1994, 327, 370 und 487; OLG Düsseldorf NZV 1993, 37, 241 und 446; OLG Köln NZV 1994, 161; OLG Oldenburg NZV 1993, 198 und 278; OLG Karlsruhe VRS 88, 476).
  • OLG Zweibrücken, 12.05.2003 - 1 Ss 79/03

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Zeitliche Bemessung eines Fahrverbots

    In den Fällen des § 4 Abs. 1 BKatV können dabei sowohl außergewöhnliche Härten als auch eine Vielzahl minderer Erschwernisse bzw. entlastender Umstände genügen, um eine solche Ausnahme zu begründen (BGH NZV 1992, 117 und 286; OLG Naumburg NZV 1995, 161 und 201; BayObLG NZV 1994, 327, 370 und 487; OLG Düsseldorf NZV 1993, 37, 241 und 446; OLG Köln NZV 1994, 161; OLG Oldenburg NZV 1993, 198 und 278; OLG Karlsruhe VRS 88, 476).
  • OLG Bamberg, 09.01.2007 - 3 Ss OWi 1708/06

    Keine Ausnahme von Fahrverbot

    Dabei sollte sich die Verordnung insbesondere solcher Komplexe annehmen, ?die einen besonderen Sicherheitsgewinn erwarten lassen? und ?die besondere Gefahrenpotentiale beinhalten? (BayObLGSt 1994, 156/157; vgl. auch BayObLG NZV 1994, 327 f.; BGHSt 38, 125/131; OLG Bamberg NJW 2006, 627/628; OLG Düsseldorf NZV 1993, 37 f.; NZV 1993, 445 f.; NZV 1995, 406 und NZV 1997, 85/86; KG, Beschluss vom 10.07.1998 ? 2 Ss 184/98; ferner Deutscher NZV 1997, 18, 22 f.; Scheffler NZV 1998, 142/143 und Deutscher in Burhoff (Hrsg.), Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren Rn. 926 ff., insbesondere Rn. 927 mit weit.
  • BayObLG, 16.06.1994 - 1 ObOWi 173/94

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines groben Verstoßes im Sinne der

    Weder ein - zumal nicht näher begründetes - berufliches Angewiesensein auf die Benutzung eines Kraftfahrzeugs noch eine hohe jährliche Fahrleistung vermögen grundsätzlich die Annahme eines Ausnahmefalles zu begründen (BayObLG vom 25.3. 1994 - 1 ObOWi 71/94; OLG Düsseldorf NZV 1993, 37 ; 445).
  • BayObLG, 30.01.2003 - 1 ObOWi 487/02

    Verstoß gegen Pflichten als Kraftfahrzeugführer; Voraussetzungen für die Annahme

    Der Umstand, beruflich besonders auf die Fahrerlaubnis angewiesen zu sein, müsste für einen Betroffenen ein besonderer Grund sein, sich verantwortungsbewusst zu verhalten (vgl. BayObLGSt 1994, 118; OLG Düsseldorf VRS 83, 450 ).
  • OLG Köln, 11.02.1994 - Ss 26/94

    Warneffekt einer bereits erfolgten Verurteilung; Höchstmaß der Geldbuße; Schwere

    Für eine Besserstellung von Vielfahrern gegenüber Gelegenheitsfahrern in verkehrsordnungsrechtlicher Hinsicht besteht kein einleuchtender Grund (Senatsentscheidung vom 11.09.1992 - Ss 379/92 B; vgl. auch OLG Frankfurt NJW 1992, 1399, 1400; OLG Düsseldorf VRS 83, 450 = NZV 1993, 37 ); Vielfahrer können keinen "Mengenrabatt" beanspruchen (Senatsentscheidung vom 04.02.1994 - Ss 10/94 B).
  • OLG Zweibrücken, 07.11.2013 - 1 SsBs 36/13

    Rechtsbeschwerde im Ordnungswidrigkeitenverfahren: Anforderungen an die

  • OLG Zweibrücken, 12.12.2000 - 1 Ss 280/00

    Absehen von Regelfahrverbot

  • OLG Köln, 11.02.1994 - Ss 26/94 (B) 16
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