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   OLG Hamm, 21.01.1993 - 27 U 202/92   

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https://dejure.org/1993,4168
OLG Hamm, 21.01.1993 - 27 U 202/92 (https://dejure.org/1993,4168)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.01.1993 - 27 U 202/92 (https://dejure.org/1993,4168)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Januar 1993 - 27 U 202/92 (https://dejure.org/1993,4168)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 1; StVG § 7 Abs. 1 § 17 § 18
    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall; Betriebsgefahr des Vordermanns bei abrupten Abbremsen

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 6 O 213/92
  • OLG Hamm, 21.01.1993 - 27 U 202/92

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 3274 (Ls.)
  • NZV 1993, 435
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 11.07.2002 - 12 U 9923/00

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf einen Linksabbieger

    In derartigen Fällen kann wegen besonderer Umstände die Mithaftung des Abbremsenden auch nur zu einer Quote zu 1/4 in Betracht kommen (KG NZV 1993, 478 = VerkMitt 1993, 93 = VRS 86, 24; ebenso OLG Hamm NZV 1993, 435).
  • AG Solingen, 17.07.2003 - 10 C 49/03

    Haftungsverteilung bei Kollision beim Anfahren nach Grünlicht

    Im Ergebnis hält das Gericht daher eine Haftung der Beklagten zu 1/4 für angemessen, so daß die Klägerin 3/4 ihres Schadens selbst tragen muß (vgl. OLG Hamm NZV 1993, 435).
  • KG, 09.03.1995 - 12 U 3372/93

    Auffahrunfall nach Bremsung des Vorausfahrenden ohne zwingenden Grund -

    In so gelagerten Fällen kann wegen besonderer Umstände die Mithaftung des Abbremsenden auch nur zu einer Quote zu 1/4 in Betracht kommen (KG NZV 1993, 478 = VerkMitt 1993, 93 = VRS 86, 24; ebenso OLG Hamm NZV 1993, 435).
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