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OLG Hamm, 21.01.1993 - 27 U 202/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 823 Abs. 1; StVG § 7 Abs. 1 § 17 § 18
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall; Betriebsgefahr des Vordermanns bei abrupten Abbremsen
Verfahrensgang
- LG Bielefeld - 6 O 213/92
- OLG Hamm, 21.01.1993 - 27 U 202/92
Papierfundstellen
- NJW 1993, 3274 (Ls.)
- NZV 1993, 435
Wird zitiert von ... (3)
- KG, 11.07.2002 - 12 U 9923/00
Haftungsverteilung bei Auffahren auf einen Linksabbieger
In derartigen Fällen kann wegen besonderer Umstände die Mithaftung des Abbremsenden auch nur zu einer Quote zu 1/4 in Betracht kommen (KG NZV 1993, 478 = VerkMitt 1993, 93 = VRS 86, 24; ebenso OLG Hamm NZV 1993, 435). - AG Solingen, 17.07.2003 - 10 C 49/03
Haftungsverteilung bei Kollision beim Anfahren nach Grünlicht
Im Ergebnis hält das Gericht daher eine Haftung der Beklagten zu 1/4 für angemessen, so daß die Klägerin 3/4 ihres Schadens selbst tragen muß (vgl. OLG Hamm NZV 1993, 435). - KG, 09.03.1995 - 12 U 3372/93
Auffahrunfall nach Bremsung des Vorausfahrenden ohne zwingenden Grund - …
In so gelagerten Fällen kann wegen besonderer Umstände die Mithaftung des Abbremsenden auch nur zu einer Quote zu 1/4 in Betracht kommen (KG NZV 1993, 478 = VerkMitt 1993, 93 = VRS 86, 24; ebenso OLG Hamm NZV 1993, 435).