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   LG München II, 27.10.1992 - 9 Qs 9/92   

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LG München II, 27.10.1992 - 9 Qs 9/92 (https://dejure.org/1992,6895)
LG München II, Entscheidung vom 27.10.1992 - 9 Qs 9/92 (https://dejure.org/1992,6895)
LG München II, Entscheidung vom 27. Oktober 1992 - 9 Qs 9/92 (https://dejure.org/1992,6895)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1993, 83
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Brandenburg, 16.04.2008 - 1 Ss 21/08

    Sportboot - Trunkenheitsfahrt und Entziehung Kfz-Fahrerlaubnis

    Soweit in einer vereinzelt gebliebenen Entscheidung das Landgericht Kiel (DAR 2006, S. 699 = NStZ-RR 2007, S. 59) die Auffassung vertreten hat, dass einem Beschuldigten oder Angeklagten, der rauschmittelbedingt ein Motorboot im Zustand der Fahrunsicherheit geführt hat, nach § 69 StGB die straßenverkehrsrechtliche Fahrerlaubnis entzogen werden könne (ähnlich für Lokomotive: LG München II NZV 1993, S. 83111a StPO]; dagegen: BayObLG MDR 1993, S. 1100, 1101 [im Revisionsverfahren in gleicher Sache]), pflichtet der Senat dem nicht bei.

    Gegen die Auffassung des Landgerichts Kiel (ähnlich: LG München II NZV 1993, S. 83; OLG Stuttgart NJW 1956, S. 1081; dagegen: BayObLG MDR 1993, S. 1100, 1101; LG Oldenburg NZV 2008, S. 50 f.) spricht sowohl die Entstehungsgeschichte des § 69 StGB als auch der Schutzzweck der Norm, wonach - wie oben dargelegt - ein straßenverkehrsrechtlicher Bezug gegeben sein muss bzw. die Sicherheit des Straßenverkehrs betroffen sein muss.

  • OLG Rostock, 26.06.2008 - 1 Ss 95/08

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit im Schiffsverkehr

    Vereinzelten Gegenstimmen (LG Kiel, DAR 2006, 699; LG München, NZV 1993, 83) ist zwar zuzugeben, dass sich die Begriffsbestimmung in § 1 Abs. 2 StVG zunächst nur auf Kraftfahrzeuge "im Sinne dieses Gesetzes" bezieht.
  • LG Kiel, 23.08.2006 - 37 Qs 62/06

    Entziehung der Fahrerlaubnis: Begriff des Kraftfahrzeugs

    Dass sich die Definitionen in § 1 Abs. 2 StVG und § 248 b Abs. 4 StGB nicht heranziehen lassen, folgt schon aus deren ausdrücklicher Beschränkung auf "dieses Gesetz" bzw. "diese Vorschrift", beim StVG außerdem aus dessen Sinn und Zweck, weil es ausschließlich den Straßenverkehr regelt und sich deshalb auch nur mit Landfahrzeugen befassen muss (wie hier LG München II, Beschluss vom 27. Oktober 1992, Az. 9 Qs 9/92, NZV 1993, 83 f; Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl., München 2004, § 69 Rn. 3).
  • LG Oldenburg, 07.08.2007 - 1 Qs 338/07

    Anforderungen an den Begriff des Kraftfahrzeugs

    Den vereinzelten Gegenstimmen ( LG Kiel, NStZ-RR 2007, S. 59; LG München, NZV 1993, S. 83) ist zuzugeben, dass sich die Begriffsbestimmung in § 1 Abs. 2 StVG zunächst nur auf Kraftfahrzeuge "im Sinne dieses Gesetzes" bezieht.
  • LG Oldenburg, 23.11.2007 - 4 Qs 515/07
    Die Kammer schließt sich jedoch der Gegenauffassung an, die auch Motorboote als von § 69 StGB erfasst ansieht (LG Kiel, NStZ-RR 2007, 59 [= BA 2007, 189]; Tröndle/Fischer § 69 Rdnr. 3; vgl. auch LG München II, NZV 1993, 83).
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