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   OLG Hamm, 16.10.1992 - 9 U 54/91   

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https://dejure.org/1992,2951
OLG Hamm, 16.10.1992 - 9 U 54/91 (https://dejure.org/1992,2951)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.10.1992 - 9 U 54/91 (https://dejure.org/1992,2951)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Oktober 1992 - 9 U 54/91 (https://dejure.org/1992,2951)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249; AKB § 13
    Rückstufungsschaden bei Inanspruchnahme der Kaskoversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 13; BGB §§ 249 254 Abs. 2
    Ersatzanspruch wegen Prämien-Rückstufung in der Kaskoversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Gewerblich genutztes Fahrzeug - Verdienstentgang

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Bei schwerfälliger Behördenregulierung ist die sofortige Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung gerechtfertigt und führt dazu, dass er dadurch entstehende Rabattverlust zu erstatten ist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kaskoversicheung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 348
  • NZV 1993, 65
  • VersR 1993, 1544
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 26.09.2006 - VI ZR 247/05

    Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung bei anteiliger Haftung

    Zwar wird die Auffassung vertreten, es liege regelmäßig ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht vor, wenn der Geschädigte nicht die Regulierungsbereitschaft des Schädigers (Versicherers) abwarte, weil die Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung zum Ausgleich des Schadens nicht erforderlich sei, wenn der Schädiger die Schadensregulierung unverzüglich anbiete (vgl. OLG Hamm VersR 1993, 1544; Böhme/Biela, Kraftverkehrshaftpflichtschäden, 23. Aufl., Rn. D 105; Klunzinger NJW 1969, 2113, 2114; Sanden/Völtz, Sachschadenrecht des Kraftverkehrs, 7. Aufl., Rn. 176).
  • OLG Düsseldorf, 02.04.2001 - 1 U 132/00

    Anspruch bei Ausfall eines GmbH-Geschäftsführer-Wagens

    Auch ohne private Mitbenutzung kann bei Pkw/Kombi, die nur, mittelbar der Gewinnerzielung dienen, deren Ausfall den betrieblichen Ablauf aber spürbar beeinträchtigt, ein Nutzungsausfall nach der Tabelle "Sanden/Danner/Küppers-busch/Rädel/Splitter" zu ersetzen sein (a.A. OLG Hamm, 6. ZS, r+s 1999, S. 458; wie hier OLG Hamm, 9. ZS, NZV 1993, S. 65, inzwischen aufgegeben durch Urt. v. 7.4.2000, Zfs.2000 S 341).
  • OLG Hamm, 07.04.2000 - 9 U 257/98

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall im Zuge des Einscherens eines

    In der früheren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und auch noch neueren Entscheidungen der Instanzgerichte ist eine derartige Entschädigung gewährt worden, wenn die in dem Verzicht eines Ersatzfahrzeuges liegende Entbehrung sich für den Geschäschädigten als "fühlbarer wirtschaftlicher Nachteil" ausgewirkt hat (vgl. etwa BGH NJW 1985, 2471, Senat NZV 1993, 65; OLG Köln NZV 1995, 401); siehe auch Born, NZV 1993, 6).
  • OLG Düsseldorf, 26.11.2013 - 1 U 21/13

    Feststellung einer Vorfahrtverletzung nach den Grundsätzen des Beweises des

    Auch im Falle der gewerblichen Fahrzeugnutzung besteht eine Ersatzpflicht für entgangene Gebrauchsvorteile (std. Rspr. des Senats, zuletzt Urteil vom 5. Februar 2013, Az.: I-1 U 90/12 mit Hinweis auf Notthoff in Ludovisy/Eggert/Burhoff, Praxis des Straßenverkehrsrechts, 5. Aufl., Teil 4, Rdnr. 835, dort mit Hinweis auf BGH NJW 1985, 2471; OLG Hamm NZV 1993, 65 sowie OLG Köln ZfS 1997, 136).
  • OLG Nürnberg, 03.08.2000 - 13 U 1837/00

    Ersatz für Ausfall der Nutzung eines gewerblich genutzten Kfz

    Damit steht nicht fest, daß sich die fehlende Möglichkeit der Nutzung des gewerblich eingesetzten Fahrzeugs als fühlbarer wirtschaftlicher Nachteil ausgewirkt hat (OLG Hamm NZV 1993, 65; OLG Köln VersR 1995, 719, 720 = NZV 1995, 401, 402; KG ZfS 1996, 415).
  • LG Düsseldorf, 04.12.2007 - 10 O 502/06
    Bei Pkw, die nur mittelbar der Gewinnerzielung dienen, deren Ausfall den betrieblichen Ablauf aber spürbar beeinträchtigt, kann ein Nutzungsausfall nach der Tabelle "Sanden/Danner/Küppersbusch/Rädel/Splitter" zu ersetzen sein (a.A. OLG Hamm, -- 6. ZS -- r + s 1999, S. 458; wie hier OLG Hamm -- 9 ZS -- NZV 1993, S. 65, inzwischen aufgegeben durch Urt. v. 7.4.2000, Zfs 2000 S 341).
  • AG Münster, 17.11.1999 - 5 C 4641/99

    Inanspruchnahme einer Vollkaskoversicherung ohne vorherhige Inanspruchnahme der

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