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   OLG Düsseldorf, 03.11.1993 - 2 Ss (OWi) 247/93 - (OWi) 46/93 III   

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OLG Düsseldorf, 03.11.1993 - 2 Ss (OWi) 247/93 - (OWi) 46/93 III (https://dejure.org/1993,1500)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.11.1993 - 2 Ss (OWi) 247/93 - (OWi) 46/93 III (https://dejure.org/1993,1500)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. November 1993 - 2 Ss (OWi) 247/93 - (OWi) 46/93 III (https://dejure.org/1993,1500)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Zum Tatbegriff im Sinne des OWi-Verfahrens und zu Tateinheit bzw. -mehrheit bei mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Zu Tateinheit und Tatmehrheit mehrerer Geschwindigkeitsverstöße

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Grundsätze für Tatmehrheit bei mehreren Überschreitungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1545 (Ls.)
  • NZV 1994, 118
 
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Wird zitiert von ... (21)

  • BGH, 29.10.1996 - 4 StR 394/96

    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung, wenn bei einer

    Insofern legt das vorlegende Gericht zutreffend dar, daß die Rechtsbeschwerde zuzulassen ist, wenn - wie hier - gerade die Frage, ob ein solches Verfahrenshindernis vorliegt, aus einem der in § 80 Abs. 1 Nr. 1 OWiG genannten Gründe einer Klärung durch das Rechtsbeschwerdegericht bedarf (vgl. BGHSt 36, 59, 63; BayObLG NStZ 1998, 227; OLG Düsseldorf NZV 1994, 118; OLG Frankfurt ZfS 1991, 322; OLG Hamm NStZ 1988, 137 mit zust. Anm. Göhler; OLG Köln VRS 87, 45, 46; a.A. - in einem obiter dictum - OLG Celle NStZ 1991, 396).
  • OLG Hamm, 15.08.2006 - 2 Ss OWi 455/06

    Mehrere Geschwindigkeitsüberschreitungen; eine Tat; Tatbegriff; ausländische

    Eine einzige Tat im Sinne einer natürlichen Handlungseinheit ist lediglich dann anzunehmen, wenn strafrechtlich oder ordnungswidrigkeitenrechtlich erhebliche Verhaltensweisen durch einen derart unmittelbaren zeitlich-räumlichen und inneren Zusammenhang gekennzeichnet sind, dass sich der gesamte Vorgang bei natürlicher Betrachtungsweise auch für einen unbeteiligten Dritten als ein einheitliches zusammengehörendes Tun darstellt (vgl. OLG Brandenburg,a.a.O.; OLG Hamm VRS 42, 432; 46, 370; OLG Düsseldorf, NZV 1994, 118; 2001, 273; OLG Köln, NZV 1994, 292).
  • OLG Brandenburg, 30.05.2005 - 1 Ss OWi 87 B/05

    Ahndung mehrerer fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitungen

    Dass es sich bei mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen auch im Verlaufe einer Fahrt regelmäßig um mehrere Taten im materiellen und prozessualen Sinne handelt, ist - soweit ersichtlich - einhellige Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (BayObLG NZV 1995, 407; NZV 1994, 448; OLG Köln NZV 1994, 292; OLG Düsseldorf NZV 2001, 273; NZV 1994, 118; OLG Hamm VRS 46, 370).

    Eine einzige Tat im Sinne einer natürlichen Handlungseinheit liegt (ausnahmsweise) nur dann vor, wenn strafrechtlich oder ordnungswidrigkeitenrechtlich erhebliche Verhaltensweisen durch einen derart unmittelbaren zeitlich-räumlichen und inneren Zusammenhang gekennzeichnet sind, dass sich der gesamte Vorgang bei natürlicher Betrachtungsweise auch für einen unbeteiligten Dritten als ein einheitliches zusammengehörendes Tun darstellt (OLG Hamm VRS 42, 432; VRS 46, 370; OLG Düsseldorf NZV 1994, 118; NZV 2001, 273; OLG Köln NZV 1994, 292).

  • OLG Düsseldorf, 07.02.2001 - 2a Ss OWi 284/00

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde bei mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen

    Da § 79 Abs. 2 OWiG hierbei an den prozessualen und nicht an den materiellrechtlichen Tatbegriff anknüpft (vgl. OLG Düsseldorf NZV 94, 118, 119), sind mehrere gemäß § 20 OWiG verwirkte Geldbußen bei der Ermittlung des zulässigkeitsrelevanten Beschwerdewerts zusammenzurechnen, sofern die ihnen zugrundeliegenden Verstöße einem einheitlichen historischen Geschehenshergang zuzuordnen sind.

    In derartigen Fällen einer "Aneinanderreihung" gleichartiger Verkehrsverstöße beginnt nach allgemeiner Ansicht mit jedem Fahrtbeginn nach einem nicht verkehrsbedingten Stillstand des Fahrzeugs eine neue Tat im prozessualen Sinne, denn unter Berücksichtigung normaler Verhältnisse im Straßenverkehr stellt das Abstellen des Fahrzeugs eine Zäsur dar, die einen zuvor als historische Einheit zu betrachtenden Verkehrsvorgang beendet (OLG Düsseldorf, NZV 94, 118f., NZV 96, 503, 504f. und VRS 90, 296, 299; BayObLG NZV 97, 282 und 489, 490; OLG Köln NZV 94, 292).

  • OLG Schleswig, 06.01.2011 - 1 Ss OWi 209/10

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen

    Dass es sich bei mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen - auch im Verlaufe einer Fahrt - regelmäßig um mehrere Taten im materiellen und prozessualen Sinne handelt, ist einhellige Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (OLG Köln, NZV 1994, 292 ; OLG Düsseldorf NZV 2001, 273 , NZV 1994, 118 - alles in Juris; OLG Hamm, VRS 46, 370 ).

    Eine einzige Tat im Sinne einer natürlichen Handlungseinheit ist (ausnahmsweise) nur dann anzunehmen, wenn strafrechtlich oder ordnungswidrigkeitenrechtlich erhebliche Verhaltensweisen durch einen derart unmittelbaren zeitlich-räumlichen und inneren Zusammenhang gekennzeichnet sind, dass sich der gesamte Vorgang bei natürlicher Betrachtungsweise auch für einen unbeteiligten Dritten als ein einheitliches zusammengehörendes Tun darstellt (OLG Düsseldorf NZV 1994, 118 , NZV 1201, 273, OLG Köln NZV 1994, 292 - Juris).

  • OLG Stuttgart, 08.12.2003 - 4 Ss 469/03

    Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen: Bekanntgabe von Teilen einer

    Demgegenüber ist sie nicht öffentlich, wenn sie sich lediglich an einen engeren, in sich verbundenen, nach außen bestimmt abgegrenzten Personenkreis wendet (vgl. LK-Träger a.a.O. § 353 d Rdnr. 56 m. w. N.) Dieser Auslegung folgend hat die Rechtsprechung bei der Weitergabe einer Anklageschrift an einen mit dem Angeklagten verbundenen Personenkreis (von 5 bis 6 Personen: AG Weinheim, NJW 1994, 1545; bzw. an 12 Personen: LG Mannheim, NStZ-RR 1996, 361) eine öffentliche Mitteilung verneint.
  • OLG Brandenburg, 18.02.2008 - 1 Ss OWi 266 B/07

    Eichung Geschwindigkeitsmessgeräte

    Dass es sich bei mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen auch im Verlaufe einer Fahrt regelmäßig um mehrere Taten im materiellen und prozessualen Sinne handelt, ist - soweit ersichtlich - einhellige Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (BayObLG NZV 1995, 407; NZV 1994, 448; OLG Köln NZV 1994, 292; OLG Düsseldorf NZV 2001, 273; NZV 1994, 118; OLG Hamm VRS 46, 370).

    Eine einzige Tat im Sinne einer natürlichen Handlungseinheit liegt (ausnahmsweise) nur dann vor, wenn strafrechtlich oder ordnungswidrigkeitenrechtlich erhebliche Verhaltensweisen durch einen derart unmittelbaren zeitlich-räumlichen und inneren Zusammenhang gekennzeichnet sind, dass sich der gesamte Vorgang bei natürlicher Betrachtungsweise auch für einen unbeteiligten Dritten als ein einheitliches zusammengehörendes Tun darstellt (OLG Hamm VRS 42, 432; VRS 46, 370; OLG Düsseldorf NZV 1994, 118; NZV 2001, 273; OLG Köln NZV 1994, 292).

  • BayObLG, 25.02.1997 - 2 ObOWi 65/97

    Prozessualer Tatbegriff bei Geschwindigkeitsüberschreitungen - Zeitraum zwischen

    Im Rahmen von Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr ist demgemäß davon auszugehen, daß mit dem Ende eines bestimmten Verkehrsgeschehens, das durch ein anderes abgelöst wird, in der Regel das die Tat bildende geschichtliche Ereignis abgeschlossen ist (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1994, 118, 119).

    Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze ist davon auszugehen, daß bei anhand von Diagrammscheiben festgestellten Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit eine neue Tat im verfahrensrechtlichen Sinne dann gegeben ist, wenn das Fahrzeug zwischenzeitlich (nicht verkehrsbedingt) zum Stillstand gekommen ist (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1994, 118, 119; 1996, 503, 504; VRS 90, 296, 297; OLG Köln NZV 1994, 292 ; BayObLG Beschluß vom 16.1.1997 - 1 ObOWi 801/96).

  • BayObLG, 29.05.1995 - 2 ObOWi 231/95
    Daß es sich bei mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen auch im Verlaufe einer Fahrt aber regelmäßig um mehrere Taten im materiellen und prozessualen Sinne handelt, ist - soweit ersichtlich - einhellige Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (BayObLGSt 1994, 135/137; OLG Köln NZV 1994, 292 ; OLG Düsseldorf NZV 1994, 118 f.; Jagusch/Hentschel Straßenverkehrsrecht 33. Aufl. Einleitung 150 a mit zahlreichen Nachweisen; siehe auch neuestens BGH DAR 1995, 207 ).

    Zu Recht hat deshalb auch das OLG Düsseldorf gerade für den Fall anhand von Diagrammscheiben festgestellter Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit ausgeführt, daß "lediglich zeitlich eng aufeinanderfolgende Abschnitte mit wechselnden Geschwindigkeiten, die ohne weitere Anhaltspunkte auf die unterschiedlichen konkreten Verkehrsverhältnisse zurückzuführen sind" sich "bei lebensnaher Betrachtung zu einer einheitlichen Tat zusammenfassen" lassen (NZV 1994, 118/119).

  • BayObLG, 26.10.2001 - 2 ObOWi 407/01

    Verfahrensrechtlicher Tatbegriff bei mehrfachen Verkehrsverstößen während

    Allerdings ist nach der Rechtsprechung auch bei einem derartigen engen zeitlichen Zusammenhang dann ein neuer Verkehrsvorgang anzunehmen, wenn das Fahrzeug zwischendurch nicht mehr verkehrsbedingt angehalten wurde, sondern zum Stillstand gekommen war und die Fahrt dann wieder fortgesetzt wird (Göhler OWiG 12.Aufl. Vor § 59 Rn. 50 b; BayObLGSt 1997, 17/18; OLG Düsseldorf VRS 90, 296/299 und NZV 2001, 273; OLG Hamm NStZ-RR 1999, 23; OLG Köln NZV 1994, 118/119).
  • BayObLG, 04.09.1995 - 2 ObOWi 536/95

    Zu Tateinheit und Tatmehrheit mehrerer Geschwindigkeitsverstöße

  • BayObLG, 16.01.1997 - 1 ObOWi 801/96

    Verfahrensrechtlicher Tatbegriff bei mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen -

  • BayObLG, 11.02.2020 - 202 ObOWi 38/20

    Unwirksame Einschränkung der Verteidigervollmacht für Zustellungen

  • OLG Düsseldorf, 13.08.1996 - 2 Ss OWi 219/96

    Anordnung eines Fahrverbots und einer Geldbuße; Vorwurf der fahrlässigen

  • OLG Jena, 12.07.1999 - 1 Ss 71/99

    Kontinuierliches Zuschnellfahren als eine Tat im materiell-rechtlichen Sinne ;

  • OLG Hamm, 26.06.2008 - 4 Ss OWi 412/08

    Fortbildung des materiellen Rechts; Verjährung; Zeitpunkt der Anordnung;

  • OLG Düsseldorf, 27.12.2018 - 2 RBs 257/18

    Entstehung Verfahrenshindernis vor einer Urteilsverkündung

  • AG Naumburg, 08.02.2021 - 10 Ds 113 Js 1/20
  • OLG Hamm, 06.10.2009 - 2 Ss OWi 749/09
  • OLG Hamm, 20.01.2009 - 2 Ss OWi 967/08
  • OLG Hamm, 23.08.1999 - 2 Ss OWi 811/99

    Zulassungsbeschwerde, Geschwindigkeitsüberschreitung, Messung durch

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