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   KG, 23.11.1993 - 3 Ws (B) 624/93, 2 Ss 207/93   

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KG, 23.11.1993 - 3 Ws (B) 624/93, 2 Ss 207/93 (https://dejure.org/1993,5640)
KG, Entscheidung vom 23.11.1993 - 3 Ws (B) 624/93, 2 Ss 207/93 (https://dejure.org/1993,5640)
KG, Entscheidung vom 23. November 1993 - 3 Ws (B) 624/93, 2 Ss 207/93 (https://dejure.org/1993,5640)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 159
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Bamberg, 01.12.2015 - 3 Ss OWi 834/15

    Auswirkungen eines vermeidbaren Verbotsirrtums bei Verkehrsordnungswidrigkeit

    Im Unterschied zum Tatbestands- oder Erlaubnistatbestandsirrtum nach § 11 Abs. 1 OWiG bzw. § 16 StGB lässt der Verbotsirrtum - unabhängig von seiner Vermeidbarkeit - den Tatvorsatz als solchen jedoch konsequent und stets unberührt (BGH a.a.O und st.Rspr.; vgl. speziell für das Ordnungswidrigkeitenrecht u.a. OLG Düsseldorf NStZ-RR 2015, 152 und BeckRS 2014, 08845; OLG Koblenz NJW 2010, 1299 [ indirekter Verbotsirrtum]; OLG Bamberg, Beschluss vom 16.01.2008 - 2 Ss OWi 1687/07 [bei juris]; KG NZV 1994, 159; OLG Celle NJW 1990, 589; OLG Düsseldorf wistra 1992, 316; OLG Karlsruhe NZV 2005, 380; BayObLG NStZ-RR 1997, 244; aus der Lit. u.a. KK/Rengier OWiG § 11 Rn. 51; Göhler /Gürtler § 11 Rn. 19 ff.; BeckOK -Valerius § 11 Rn. 35 f.; Fischer § 17 Rn. 2, Zieschang StGB AT 4. Aufl. Rn. 343 ff., jeweils m.w.N.).
  • BayObLG, 23.07.2003 - 1 ObOWi 219/03

    Rechtliche Einordnung einer Kombilimousine mit zulässigem Gesamtgewicht von mehr

    Da der der Verurteilung zugrunde liegende Geschwindigkeitsverstoß nicht auf besonderer Rücksichts- oder Verantwortungslosigkeit des Betroffenen, sondern auf seiner Verbotsunkenntnis beruht, ist es hier daher nicht geboten, mit der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbotes auf den Betroffenen erzieherisch einzuwirken (vgl. KG NZV 1994, 159; OLG Düsseldorf VRS 85, 296/298).
  • OLG Hamm, 24.10.2013 - 3 RBs 256/13

    Fahrverbot für verbotenes Telefonieren beim Autofahren

    Bei Verhängung eines - nicht durch die Bußgeldkatalogverordnung indizierten - Fahrverbotes muss die Begründung des tatrichterlichen Urteils erkennen lassen, dass das Ermessen rechtsfehlerfrei ausgeübt und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der Bestimmung der Nebenfolge beachtet worden ist; ein - nicht durch die Bußgeldkatalogverordnung indiziertes - Fahrverbot kommt regelmäßig nur in Betracht, wenn eine Geldbuße allein als angemessene Sanktion nicht ausreicht (vgl. König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl., § 25 StVG, Rdnr. 13; OLG Karlsruhe, NZV 93, 359; KG, NZV 94, 159; OLG Hamm, NZV 97, 129).
  • BayObLG, 08.05.2003 - 2 ObOWi 43/03

    Irrtum über die rechtliche Bedeutung eines optisch richtig wahrgenommenen

    Liegen, wie hier vom Amtsgericht zur subjektiven Seite des Verkehrsverstoßes mit der Bejahung eines - wenngleich vermeidbaren - Verbotsirrtums festgestellt, besondere Umstände vor, so müssen diese auch in "Regelfällen" jedenfalls dann bedacht werden, wenn sie die durch den Regelfall indizierte Annahme einer "groben" (oder "beharrlichen") Pflichtverletzung ernsthaft in Frage zu stellen geeignet sind (vgl. OLG Düsseldorf VRS 85, 296; KG NZV 1994, 159).
  • KG, 20.08.2001 - 3 Ws (B) 353/01

    Qualifizierter Rotlichtverstoß bei Einfahren in einen Kreisverkehr; Schätzung der

    Befindet sich die Lichtzeichenanlage vor einem Kreisverkehr, erlaubt die Grünpfeilregelung im übrigen nur das sofortige Ausfahren bei der ersten Möglichkeit, nicht die Weiterfahrt im Kreis (vgl. KG NZV 1994, 159).

    Befindet sich die Lichtzeichenanlage - wie hier - vor einem Kreisverkehr, erlaubt die Grünpfeilregelung im übrigen nur das sofortige Ausfahren bei der ersten Möglichkeit, nicht die Weiterfahrt im Kreis (vgl. KG NZV 1994, 159).

  • OLG Bamberg, 11.07.2007 - 3 Ss OWi 924/07

    Die Vorbewertung des Verordnungsgebers, der in § 4 Abs. 1 Satz 1 BKatV bestimmte

    Insbesondere kann - wie im Übrigen beide Rechtsbeschwerdesenate des Oberlandesgerichts Bamberg schon anlässlich der Überprüfung von Entscheidungen des erkennenden Amtsgerichts anhand vergleichbarer Sachverhalte im Ergebnis übereinstimmend entschieden haben (vgl. Beschluss des 3. Senats für Bußgeldsachen vom 12.12.2006 - 3 SsOWi 1686/2006 einerseits, Beschluss des 2. Senats für Bußgeldsachen vom 25.04.2007 - 2 SsOWi 1685/2006 andererseits ) - entgegen der Rechtsauffassung des Amtsgerichts aufgrund der Feststellungen zugunsten der Betroffenen nicht vom Vorliegen der privilegierenden Voraussetzungen eines im Sinne von § 11 Abs. 2 OWiG vermeidbaren Verbotsirrtums (vgl. BayObLGSt 1999, 172/173 ff. = NStZ-RR 2000, 119/120 f.; ferner BayObLGSt 2003, 61/63 ff. = NJW 2003, 2253/2254; KG NZV 1994, 159 f.; OLG Hamm NJW 2006, 245/246 f. sowie bereits AG Landau a.d. Isar, Beschluss v. 02.08.2005 - 1 OWi 18 Js 17262/05 = DAR 2005, 702/703) oder eines dem vergleichbaren, die Indizwirkung des nach der Bußgeldkatalog-Verordnung objektiv verwirklichten Regelbeispiels im Einzelfall ebenfalls beseitigenden so genannten Augenblicksversagens ausgegangen werden.
  • BayObLG, 29.11.1999 - 2 ObOWi 550/99

    Verbotsirrtum bei "qualifizierter" Geschwindigkeitsüberschreitung

    Seine in der Rechtsfolgenbemessung erkennbar werdende Vorüberlegung, daß vorsätzliches Handeln in vermeidbarem Verbotsirrtum milder geahndet werden kann als vorsätzliches Handeln in Kenntnis des Verbots, ist im Ansatz zutreffend (vgl. OLG Düsseldorf VRS 85, 296/298; KG NZV 1994, 159), gilt jedoch nicht ausnahmslos (Göhler OWiG 12. Aufl. § 11 Rn. 29; Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 17 Rn. 12; vgl. auch KG aaO S. 160).
  • KG, 15.01.2020 - 3 Ws (B) 4/20

    Auswirkungen der Fehlinterpretation einer Verkehrsregelung auf Schuldform;

    Allerdings hat die Rechtsmittelführerin zu Recht darauf hingewiesen, dass die Fehlinterpretation einer - wie vorliegend - optisch richtig wahrgenommenen Verkehrsregelung einen Verbotsirrtum i.S.d. § 11 Abs. 2 OWiG und keinen Tatbestandsirrtum i.S.v. § 11 Abs. 1 Satz 1 OWiG begründet (Senat VRS 53, 303; NZV 1994, 159; OLG Bamberg, Beschluss vom 1. Dezember 2015 - 3 Ss OWi 834/15 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 11. August 2009 - 1 SsBs 5/09 -, juris; BayObLG ZfSch 2003, 472; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. März 1993 - 5 Ss (OWi) 60/93 - (OWi) 40/93 I -, juris).
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