Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 17.01.1994

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   OLG Köln, 16.07.1993 - Ss 278/93 (B) - 146 B   

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OLG Köln, 16.07.1993 - Ss 278/93 (B) - 146 B (https://dejure.org/1993,1182)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.07.1993 - Ss 278/93 (B) - 146 B (https://dejure.org/1993,1182)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Juli 1993 - Ss 278/93 (B) - 146 B (https://dejure.org/1993,1182)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Amtsgericht; Erhöhung; Geldbuße; Verzicht; Fahrverbot; Vielfahrer; Überschreitung der Geschwindigkeit; Strecke; Konzentrationsmangel; Einsicht; Rechtsbeschwerdegericht; Beanstandung; Vorbelastet; Aushilfstaxifahrer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BKatV § 2 Abs. 1, Abs. 2; StVG § 25 Abs. 1 S. 1

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 161
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.1993 - Ss 278/93
    Das Amtsgericht hat nicht verkannt, daß § 2 Abs. 2 Satz 2 BKatV das Vorliegen eines beharrlichen Verstosses i. S. von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG indiziert, so daß es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bedarf (vgl. BGHSt 38, 231 = StVE Nr. 29 zu § 25 StVG = VRS 83, 212 = NZV 1992, 286; OLG Düsseldorf VM 1992 Nr. 113).

    Eingeschränkt wird vielmehr in den katalogmäßig bestimmten Regelfällen nur der Begründungsaufwand (vgl. BGHSt 38, 125, 131 = NJW 1992, 1397), während umgekehrt das Absehen von der Anordnung des Fahrverbots einer eingehenden Begründung bedarf (vgl. BGHSt 38, 131).

  • OLG Düsseldorf, 27.01.1993 - 2 Ss OWi 407/92
    Auszug aus OLG Köln, 16.07.1993 - Ss 278/93
    Soweit die Oberlandesgerichte Düsseldorf (a.a.O. sowie NZV 1993, 241) und Oldenburg (NZV 1993, 278, 279) einen anderen Standpunkt zu vertreten scheinen, kann ihnen im Hinblick auf die angeführte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und unter Berücksichtigung der mit Gesetzeskraft versehenen Auslegung des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 27, 36 = NJW 1969, 1623) nicht gefolgt werden.
  • BVerfG, 16.07.1969 - 2 BvL 11/69

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verhängung eines Fahrverbots nach § 25

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.1993 - Ss 278/93
    Soweit die Oberlandesgerichte Düsseldorf (a.a.O. sowie NZV 1993, 241) und Oldenburg (NZV 1993, 278, 279) einen anderen Standpunkt zu vertreten scheinen, kann ihnen im Hinblick auf die angeführte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und unter Berücksichtigung der mit Gesetzeskraft versehenen Auslegung des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 27, 36 = NJW 1969, 1623) nicht gefolgt werden.
  • OLG Oldenburg, 29.03.1993 - Ss 91/93

    Bußgeldverfahren; Verhängen eines Fahrverbots; Hinweispflicht des Tatrichters;

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.1993 - Ss 278/93
    Soweit die Oberlandesgerichte Düsseldorf (a.a.O. sowie NZV 1993, 241) und Oldenburg (NZV 1993, 278, 279) einen anderen Standpunkt zu vertreten scheinen, kann ihnen im Hinblick auf die angeführte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und unter Berücksichtigung der mit Gesetzeskraft versehenen Auslegung des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 27, 36 = NJW 1969, 1623) nicht gefolgt werden.
  • OLG Hamm, 17.09.1987 - 4 Ss OWi 1114/87

    Blutalkoholgehalt von 0, 8 o/oo und mehr; Kfz im öffentlichen Straßenverkehr;

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.1993 - Ss 278/93
    Nur bei solchen Fehlern, insbesondere wenn das Tatgericht den ihm eingeräumten Ermessensspielraum bei der Rechtsfolgenentscheidung überschreitet, ist seine Entscheidung im Rechtsbeschwerdeverfahren angreifbar (vgl. BGHSt 17, 36, 37 f; OLG Düsseldorf, VRS 73, 142, 143; OLG Hamm, VRS 74, 136 f).
  • OLG Düsseldorf, 19.03.1987 - 5 Ss OWi 81/87
    Auszug aus OLG Köln, 16.07.1993 - Ss 278/93
    Nur bei solchen Fehlern, insbesondere wenn das Tatgericht den ihm eingeräumten Ermessensspielraum bei der Rechtsfolgenentscheidung überschreitet, ist seine Entscheidung im Rechtsbeschwerdeverfahren angreifbar (vgl. BGHSt 17, 36, 37 f; OLG Düsseldorf, VRS 73, 142, 143; OLG Hamm, VRS 74, 136 f).
  • BGH, Ermittlungsrichter, 18.03.1992 - 1 BGs 90/92

    Beschlagnahmefähigkeit von Behördenakten (Sperrerklärung; Gewaltenteilung;

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.1993 - Ss 278/93
    Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Entscheidung in erster Linie tatrichterlicher Würdigung unterliegt (vgl. BGHSt 38, 237) und daher vom Rechtsbeschwerdegericht nur in eingeschränktem Umfange, nämlich auf das Vorliegen von Ermessensfehlern hin, zu überprüfen ist.
  • OLG Karlsruhe, 07.01.1992 - 1 Ss 77/91

    Fahrverbot; Geschwindigkeitsüberschreitung

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.1993 - Ss 278/93
    Kann daher bei einem Verstoß gegen § 24 a StVG ein Fahrverbot nur in Härtefällen ganz außergewöhnlicher Art oder dann entfallen, wenn das innere und äußere Erscheinungsbild außergewöhnlich weit vom - weit auszulegenden - Durchschnittsfall abweicht (vgl. BGHSt 38, 134, Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 32. Aufl., § 25 StVG, Rdnr. 15 a m.w.N.; Himmelreich/Hentschel a.a.O., Rdnr. 342 a, b; Grohmann MDR 1991, 1026, 1027), so können in den Fällen des § 2 Abs. 1 und 2 BKatV zur Begründung einer Ausnahme unter Umständen schon erhebliche Härten oder mehrere für sich genommen gewöhnliche und durchschnittliche Umstände ausreichen (vgl. BGH a.a.O.; Jagusch/Hentschel, a.a.O., Rdnr. 15 b m.w.N.; Mühlhaus/Janiszewski, StVO, 13. Aufl., § 25 StVG, Rdnr. 9; Janiszewske DAR 1992, 91; Grohmann a.a.O.; vgl. auch OLG Karlsruhe DAR 1992, 437).
  • BGH, 31.01.1991 - 1 StR 338/90

    Wertgrenze für Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.1993 - Ss 278/93
    Die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft, gegen deren Zulässigkeit im Hinblick auf die Höhe der verhängten Geldbuße keine Bedenken bestehen (vgl. BGH NJW 1991, 1367 = VRS 81, 41; Senatsentscheidung vom 19.06.1990 - Ss 233/90 -) bleibt ohne Erfolg.
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.1993 - Ss 278/93
    Eingeschränkt wird vielmehr in den katalogmäßig bestimmten Regelfällen nur der Begründungsaufwand (vgl. BGHSt 38, 125, 131 = NJW 1992, 1397), während umgekehrt das Absehen von der Anordnung des Fahrverbots einer eingehenden Begründung bedarf (vgl. BGHSt 38, 131).
  • OLG Köln, 30.07.1999 - Ss 343/99

    Geschwindigkeitsmessung durch Police-Pilot-System)

    Das Amtsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß die festgestellte Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BKatV regelmäßig das Vorliegen einer groben Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrers im Sinne von § 25 Abs. 1 StVG indiziert, der zugleich ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr offenbart, daß es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahrne eines Fahrverbotes bedarf (vgl. BGH VRS 82, 216 = NJW 1992, 446 = NZV 1992, 117; BGHSt 38, 231 = VRS 83, 212 = NZV 1992, 286; BGHSt 38, 125; SenE VRS 86, 152 = NZV 1994, 161; NStZ-RR 1996, 52; Beschluß vom 21.05.1997 - Ss 260/97 (B)).

    Das ist nicht erst - wie bei Verstößen gegen § 24 a StVG (mit dem Regelfahrverbot nach § 25 Abs. 1 Satz 2 StVG) - in Härtefällen ganz außergewöhnlicher Art anzunehmen, in denen das innere und äußere Erscheinungsbild außergewöhnlich weit vom Durchschnittsfall abweicht; vielmehr reichen in den Fällen des § 2 Abs. 1 u. 2 BKatV schon erhebliche Härten durch Arbeits- oder Existenzverlust aus, die auch durch Vollstreckung im Urlaub oder andere Maßnahmen nicht vermeidbar sind, oder auch mehrere für sich betrachtet gewöhnliche Umstände, welche die Tat aus dem Rahmen der Üblichen herausheben (BGH NJW 1992, 1397; OLG Düsseldorf VRS 93, 200 [201]; Senat VRS 86, 152 [153] = NZV 1994, 161; VRS 88, 392 [393]; NStZ-RR 1996, 52; NZV 1998, 165;; SenE v. 15.7.1997 - Ss 388/97 - v. 1.12.1998 - Ss 545/98 (B) - Mühlhaus/Janiszewski, StVO, 14. Aufl., § 25 StVG Rdnr. 10 c m.w.N.).

  • OLG Hamm, 09.01.2001 - 2 Ss OWi 1127/00

    Regelfahrverbot, Absehen vom Fahrverbot; Kontrolle des Rechtsbeschwerdegerichts,

    Insoweit unterliegt auch diese Entscheidung der Kontrolle des Rechtsbeschwerdegerichts, so dass der Tatrichter das Absehen vom Regelfahrverbot zu begründen und ausreichend mit Tatsachen zu belegen hat (zu vgl. OLG Köln NZV 1994, 161, 162).

    Eine Ausnahme von dem Regelfahrverbot ist nur dann gegeben, wenn ein erheblicher Härtefall oder mehrere für sich genommene gewöhnliche oder durchschnittliche Umstände vorliegen, die eine unangemessene Beeinträchtigung des Betroffenen beinhalten (zu vgl. OLG Köln NZV 1994, 161, 162).

  • OLG Hamm, 06.09.2001 - 2 Ss OWi 787/01

    Fahrverbot, Trunkenheitsfahrt, Anforderungen an die Urteilsgründe, Möglichkeit

    Das bedeutet, dass dem Tatrichter in diesem Fall ein geringerer Ermessensspielraum hinsichtlich der Verhängung bzw. des Absehens vom Fahrverbot zur Verfügung steht (vgl. dazu auch OLG Köln NZV 1994, 161, 162).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 17.01.1994 - 5 Ss (OWi) 403/93 - (OWi) 6/94 I   

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https://dejure.org/1994,3167
OLG Düsseldorf, 17.01.1994 - 5 Ss (OWi) 403/93 - (OWi) 6/94 I (https://dejure.org/1994,3167)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.01.1994 - 5 Ss (OWi) 403/93 - (OWi) 6/94 I (https://dejure.org/1994,3167)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Januar 1994 - 5 Ss (OWi) 403/93 - (OWi) 6/94 I (https://dejure.org/1994,3167)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1810 (Ls.)
  • NZV 1994, 161
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • OLG Hamm, 13.08.2002 - 4 Ss OWi 533/02

    Rotlichtverstoß, Absehen vom Fahrverbot, Wahrnehmungsdefekt, Mietzieheffekt,

    Da die Ampel nach den Urteilsfeststellungen bereits längere Zeit Rotlicht zeigte, als der Betroffene in die Kreuzung einfuhr, liegen zwar den äußeren Gegebenheiten nach die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 4 BKatV vor, doch führt dies nicht ohne weiteres zur Annahme eines Regelfalls (zu vgl. Senatsbeschluss vom 23.01.2001 - 4 Ss OWi 1234/00 -, OLG Düsseldorf, NZV 1994, 161).
  • OLG Hamm, 16.10.1995 - 2 Ss OWi 1200/95

    Qualifizierter Rotlichtverstoß, Mitzieheffekt, Absehen vom Fahrverbot

    Die Ausführungen entsprechen sowohl der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. zuletzt Beschluß des Senats vom 27. September 1995 in 2 Ss 0Wi 998/95 mit weiteren Nachweisen aus der Senatsrechtsprechung) als auch der anderer Obergerichte (vgl. u.a. OLG Düsseldorf NZV 1994, 161 und NZV 1995, 328 ; ,BayObLG NZV 1994, 287 und 370; OLG Hamburg VM 1995, 35; KG NZV 1994, 238 ; OLG Oldenburg NZV 1994, 38 und 408; OLG Köln NZV 1994, 330 ).
  • OLG Düsseldorf, 11.04.1995 - 5 Ss OWi 109/95
    Insgesamt muß die Höhe der Geldbuße zu dem Grad des vorwerfbaren Handelns des Täters in einem angemessenen Verhältnis stehen (vgl. Senatbeschlüsse vom 16. Februar 1993 a.a.O. ; vom 22. Juni 1993 a.a.O. ; vom 24. Juni 1993 a.a.O. ; vom 17. Januar 1994 in VRS 86, 471 = VM 1994, 62 = VD 1994, 88 = NJW 1994, 1810 (LS); vom 27. September 1994 a.a.O. m.w.N.).

    Das Fehlverhalten des Betroffenen ist auf eine bloße Unachtsamkeit, nicht aber auf grobe Nachlässigkeit, Rücksichts- oder Verantwortungslosigkeit zurückzuführen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16. Februar 1993 a.a.O. vom 22. Juni 1993 a.a.0; vom 24. Juni 1993 a.a.O. ; vom 17. Januar 1994 a.a.O. vom 27. September 1994 a.a.O.).

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