Rechtsprechung
   OVG Bremen, 03.08.1993 - 1 BA 17/93   

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https://dejure.org/1993,6001
OVG Bremen, 03.08.1993 - 1 BA 17/93 (https://dejure.org/1993,6001)
OVG Bremen, Entscheidung vom 03.08.1993 - 1 BA 17/93 (https://dejure.org/1993,6001)
OVG Bremen, Entscheidung vom 03. August 1993 - 1 BA 17/93 (https://dejure.org/1993,6001)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Täterfeststellung; Mitwirkung; Täter; Halter; Fahrzeughalter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVZO § 31a

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 168
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VG Sigmaringen, 01.09.2015 - 5 K 2765/15

    Zur Frage der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bei Verweigerung der

    Es ist nicht auszuschließen, dass die Antragstellerin bei Kenntnis des Fotos Einfluss auf ihre Aussagebereitschaft gehabt hätte und sie sachdienliche Angaben zur Täterfeststellung gemacht hätte (vgl. Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Urteil vom 03.08.1993 - 1 BA 17/93 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2020 - 8 A 4299/19

    Fahrtenbuchauflage, Mitwirkungsobliegenheit, Unmöglichkeit der Fahrerfeststellung

    Die vom Kläger angeführte Kommentarstelle, Haus, in: ders./Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 2. Aufl. 2017, § 31a StVZO Rn. 73, und das dort zitierte Urteil des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom 3. August 1993 - 1 BA 17/93 - (NZV 1994, 168) bzw. die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom 2. Juli 1998 - 7 B 2199/98 - (ZfSch 1998, 357) und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21. Mai 2015 - 2 B 4/15 - (ZfSch 2015, 472) rechtfertigen - ungeachtet der Frage, ob der beschließende Senat den dortigen Sachverhaltswürdigungen folgen würde - keine andere Beurteilung.
  • VG Gelsenkirchen, 04.03.2013 - 14 K 2369/12

    Ermittlung; Fahrtenbuch; Rotlichtverstoß; Verfolgungsverjährung;

    Anders als in dem vom Kläger zitierten Einzelfall, welcher der Entscheidung des OVG Bremen aus dem Jahr 1994 zugrunde lag, vgl. OVG Bremen, Urteil vom 3. August 199, - 1 BA 17/93 -, NZV 1994, 168 und Juris, entspricht es der ständigen aktuellen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, welcher die Kammer folgt, dass auch das Schweigen im Bußgeldverfahren grundsätzlich als fehlende Mitwirkung gewertet werden darf.
  • VG Braunschweig, 21.07.2006 - 6 A 16/06

    Anhörung; Antritt; Beweis; Beweisfoto; einmalig; einsetzen; Ergebnis; erheblich;

    Auf die Entscheidungen des OVG Bremen vom 3. August 1993 (NZV 1994, 168) und des VG Frankfurt a.M. vom 18. April 1991 (DAR 1991, 314) kann sich der Kläger nicht erfolgreich berufen, weil ihnen jedenfalls ein in wesentlichen Teilen anderer Sachverhalt zu Grunde lag.
  • VG Saarlouis, 02.04.2008 - 10 K 40/07

    Fahrtenbuch; Nichtgewährung von Akteneinsicht im Ordnungswidrigkeitsverfahren

    VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.08.1996, 10 S 1867, 96; OVG Lüneburg, Beschluss vom 02.11.2004, 12 ME 413/04; OVG Bremen, Urteil vom 03.08.1993, 1 BA 17/93, jeweils zitiert nach Juris.
  • VG Ansbach, 14.12.2010 - AN 10 K 10 01811

    Fahrtenbuch; Ermessenausübung bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen;

    Aus der bloßen Nichtbeantwortung der Frage im Anhörungsbogen, ob der Kläger gefahren sei, könne nicht ohne weiteres auf die Ablehnung des Halters geschlossen werden, an der Täterfeststellung mitzuwirken (OVG Bremen in NZV 94, 168).
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 08.11.1993 - 11 B 93.2660   

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https://dejure.org/1993,8167
VGH Bayern, 08.11.1993 - 11 B 93.2660 (https://dejure.org/1993,8167)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.11.1993 - 11 B 93.2660 (https://dejure.org/1993,8167)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. November 1993 - 11 B 93.2660 (https://dejure.org/1993,8167)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 168 (Ls.)
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 17.09.1993 - 8 S 846/93   

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https://dejure.org/1993,2618
VGH Baden-Württemberg, 17.09.1993 - 8 S 846/93 (https://dejure.org/1993,2618)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.09.1993 - 8 S 846/93 (https://dejure.org/1993,2618)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. September 1993 - 8 S 846/93 (https://dejure.org/1993,2618)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    (Luftverkehrsrecht: Voraussetzungen für die Annahme eines Flughafens im Sinne von LuftVZO § 38; Rechtsverletzung Dritter bei Durchführung eines Genehmigungsverfahrens anstelle eines Planfeststellungsverfahrens; Planfeststellungsverfahren bei verändertem Flugbetrieb; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 197
  • NZV 1994, 168 (Ls.)
  • VBlBW 1993, 464 (Ls.)
  • VBlBW 1994, 62
  • VBlBW 1994, 623
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 40.86

    Raumplanungshoheit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.09.1993 - 8 S 846/93
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, daß der durch ein nicht genehmigtes Vorhaben der öffentlichen Hand betroffene Dritte im allgemeinen keinen Rechtsanspruch auf Durchführung des Genehmigungs- oder Planfeststellungsverfahrens hat, weil er in der Regel durch Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche hinreichend geschützt ist (BVerwG, Buchholz 407.4, § 17 FStrG Nr. 33; Urt. v. 16.12.1988 - 4 C 40.86 - NVwZ 1989, 750, 754).

    Die Kläger können sich zur Begründung ihres gegenteiligen Standpunktes nicht auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.12.1988 a.a.O. berufen.

  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.1989 - 5 S 3111/87
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.09.1993 - 8 S 846/93
    Geht man von den im Fluglärmgesetz enthaltenen Grenzwerten als Anhaltspunkt für die Zumutbarkeit aus (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.6.1989 - 5 S 3111/87 - DVBl. 1990, 108 f = VBlBW 1990, 56 f), so ist offenkundig, daß eine Rechtsverletzung auszuschließen ist.

    Der Senat bemerkt nur, daß keine Bedenken gegen die Anwendung der DIN 45643 bestehen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.6.1989 a.a.O.).

  • BVerwG, 20.10.1989 - 4 C 12.87

    Planänderung von "unwesentlicher Bedeutung" im Fernstraßenrecht; Zumutbarkeit von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.09.1993 - 8 S 846/93
    Nach der feststehenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Urt. v. 20.10.1989 - 4 C 12.87 - UPR 1990, 99 und Beschl. v. 3.4.1990 - 4 B 50.89 -), der sich der erkennende Gerichtshof in ständiger Praxis angeschlossen hat, steht denjenigen, die von Immissionen eines durch Planfeststellungsbeschluß zugelassenen Vorhabens betroffen sind in erster Linie nur ein Anspruch auf Anordnung einer Schutzmaßnahme durch die Planfeststellungsbehörde zu, der im Wege einer Verpflichtungsklage geltend zu machen ist (vgl. BVerwGE 56, 110, 132 f).
  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.09.1993 - 8 S 846/93
    Nach der feststehenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Urt. v. 20.10.1989 - 4 C 12.87 - UPR 1990, 99 und Beschl. v. 3.4.1990 - 4 B 50.89 -), der sich der erkennende Gerichtshof in ständiger Praxis angeschlossen hat, steht denjenigen, die von Immissionen eines durch Planfeststellungsbeschluß zugelassenen Vorhabens betroffen sind in erster Linie nur ein Anspruch auf Anordnung einer Schutzmaßnahme durch die Planfeststellungsbehörde zu, der im Wege einer Verpflichtungsklage geltend zu machen ist (vgl. BVerwGE 56, 110, 132 f).
  • BVerwG, 03.04.1990 - 4 B 50.89

    Prüfungsumfang bei Klage auf Aufhebung eines straßenrechtlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.09.1993 - 8 S 846/93
    Nach der feststehenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Urt. v. 20.10.1989 - 4 C 12.87 - UPR 1990, 99 und Beschl. v. 3.4.1990 - 4 B 50.89 -), der sich der erkennende Gerichtshof in ständiger Praxis angeschlossen hat, steht denjenigen, die von Immissionen eines durch Planfeststellungsbeschluß zugelassenen Vorhabens betroffen sind in erster Linie nur ein Anspruch auf Anordnung einer Schutzmaßnahme durch die Planfeststellungsbehörde zu, der im Wege einer Verpflichtungsklage geltend zu machen ist (vgl. BVerwGE 56, 110, 132 f).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.2002 - 8 S 460/01

    Zivile Mitbenutzung eines Militärflughafens - Lärmschutz -

    Drittbetroffene werden nicht allein dadurch in ihren Rechten verletzt, dass anstelle eines Planfeststellungsverfahrens nach § 8 LuftVG nur ein Genehmigungsverfahren nach § 6 LuftVG - unter weitgehender Anwendung der für Planfeststellungsverfahren geltenden Verfahrensregeln - durchgeführt wird (Bestätigung des Senatsurteils vom 17.9.1993 - 8 S 846/93 - VBlBW 1994, 62).

    Ausgehend von denselben Überlegungen hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 17.9.1993 (- 8 S 846/93 - VBlBW 1994, 62 - Flughafen Friedrichshafen) entschieden, Drittbetroffene würden nicht allein dadurch in ihren Rechten verletzt, dass anstelle eines Planfeststellungsverfahrens nach § 8 LuftVG nur ein Genehmigungsverfahren nach § 6 LuftVG durchgeführt wurde (ebenso: BVerwG, Beschluss vom 5.3.1999 - 4 A 7.98 - NVwZ-RR 1999, 556).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2018 - 20 D 81/15

    Klagen gegen die Errichtung von Vorfeldflächen im westlichen Bereich des

    vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17. September 1993 - 8 S 846/93 -, VBlBW 1994, 62; generell für eine Geringfügigkeit von Lärmzunahmen unter 1 dB(A): Bay. VGH, Urteil vom 7. Januar 2003 - 20 A 02.40036 u. a. -, NVwZ-RR 2003, 410.
  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.1997 - 8 S 991/96

    Änderungsgenehmigung für ehemaligen Militärflugplatz als Verkehrsflughafen

    Eine später erteilte Änderungsgenehmigung vom 5.10.1990 war Gegenstand des Gerichtsbescheids des erkennenden Senats vom 17.9.1993 - 8 S 846/93 (VBlBW 1994, 62).

    Auch die Tatsache, daß der erkennende Senat im Gerichtsbescheid vom 17.9.1993 (8 S 847/93, VBlBW 1994, 62) den Verkehrslandeplatz als Flughafen eingestuft habe und damit das Verkehrsministerium zuständige Luftbehörde geworden sei, ändere an der Bindung des beklagten Landes nichts.

  • VG Frankfurt/Oder, 02.09.1996 - 7 L 415/96

    Genehmigung zum Betrieb eines Hubschrauber-Sonderlandeplatzes; Durchführung von

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  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.1996 - 8 S 1961/95

    Kein Suspensiveffekt des - offensichtlich - unzulässigen Widerspruchs wegen

    Denn nach einhelliger Meinung (Gerichtsbescheid des Senats v. 17.9.1993 - 8 S 646/93 - VBlBW 1994, 62 = NVwZ-RR 1994, 197; Schwenk, Handbuch des Luftverkehrsrechts, 2. Aufl. 1996; Giemulla/Schmid, LuftVG, § 6 RdNr. 71 und § 8 RdNr. 15; Hofmann/Grabherr, LuftVG, § 6 RdNr. 38 u. 105, § 8 RdNr. 26) können nur bauliche Maßnahmen Gegenstand eines luftverkehrsrechtlichen Planfeststellungsverfahren sein.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.1994 - 8 S 2412/94

    Befreiung von der Betriebspflicht für einen Flughafen wegen Bauarbeiten -

    Flugplätze, zu denen insbesondere Flughäfen (zur Definition siehe § 38 LuftVZO; vgl. auch den Gerichtsbescheid des Senats v. 17.9.1993 - 8 S 846/93 - VBlBW 1994, 62 = NVwZ-RR 1994, 197) zählen, dürfen gem. § 6 Abs. 1 S. 1 LuftVG nur mit Genehmigung angelegt und betrieben werden; auch die wesentliche Erweiterung oder Änderung des Betriebs bedarf der Genehmigung (§ 6 Abs. 4 LuftVG).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.1999 - 8 S 1284/98

    Rechte einer Gemeinde im luftverkehrsrechtlichen Genehmigungsverfahren für Flüge

    Hiervon ist auszugehen, wenn auf dem Flugplatz Flugzeuge mit einer Höchstabflugmasse von etwa 20 t im Instrumentenflugverkehr starten und landen sollen (VGH Bad. Württ., Gerichtsbescheid vom 17.9.1993 - 8 S 846/93 -, VBlBW 1994, 623; Hofmann/Grabherr, Kommentar zum LuftVG, § 6 Rdnr. 11).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.1999 - 8 S 2021/98

    Schutz vor Fluglärm - Vorbelastungen eines Grundstücks

    Hiervon ist auszugehen, wenn auf dem Flugplatz Flugzeuge mit einer Höchstabflugmasse von etwa 20 t im Instrumentenflugverkehr starten und landen sollen (VGH Bad. Württ., Gerichtsbescheid vom 17.9.1993 - 8 S 846/93 -, VBlBW 1994, 623; Hofmann/Grabherr, Kommentar zum LuftVG, § 6 Rdnr. 11).
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