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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 10.01.1994 - 5 Ss (OWi) 108/93 - (OWi) 5/94 I   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2263
OLG Düsseldorf, 10.01.1994 - 5 Ss (OWi) 108/93 - (OWi) 5/94 I (https://dejure.org/1994,2263)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.01.1994 - 5 Ss (OWi) 108/93 - (OWi) 5/94 I (https://dejure.org/1994,2263)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Januar 1994 - 5 Ss (OWi) 108/93 - (OWi) 5/94 I (https://dejure.org/1994,2263)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 717
  • NStZ 1994, 347
  • NZV 1994, 204
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Koblenz, 12.02.2001 - 1 Ss 293/00

    Bußgeldbescheid, Verjährung, Unterbrechung, Verjährungsunterbrechung, Hinweis,

    Vor der Festsetzung einer Geldbuße wegen vorsätzlichen Handelns ist deshalb ein Hinweis nach § 265 Abs. 1 StPO notwendig, um dem Betroffenen Gelegenheit zur Verteidigung zu geben (OLG Hamm VRS 61, 292; 63, 56; OLG Düsseldorf VRS 86, 461; Göhler a.a.0. § 71 Rdnr. 50; KK-Senge, OWiG, 2. Aufl., § 71 Rdnr. 100).

    Im Übrigen ist auch nicht auszuschließen, dass der Betroffene bei entsprechendem Hinweis seinen Einspruch zurückgenommen (oder beschränkt) hätte (vgl. OLG Düsseldorf, VRS 86, 461 [462).

  • OLG Frankfurt, 09.11.2007 - 2 Ss OWi 441/07

    Gerichtliches Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Rechtlicher

    5 "Vor einer Verurteilung wegen vorsätzlicher Begehungsweise ist ein rechtlicher Hinweis i. S. des § 265 Abs. 1 StPO stets dann erforderlich, wenn der entsprechende Bußgeldbescheid für Vorsatz und Fahrlässigkeit Geldbuße androht und im Bußgeldbescheid die Angabe der Schuldform fehlt (vgl. Göhler, OWiG, 14. Aufl., Rdnr. 50 zu § 71; OLG Düsseldorf VRS 86, 461; OLG Frankfurt am Main, zuletzt: - 2 Ss OWi 213/06 -).

    Denn die Nichtangabe der Schuldform im Bußgeldbescheid hat zur Folge, dass in der Regel von dem Vorwurf des fahrlässigen Handelns auszugehen ist (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1994, 347 m. w. N.; OLG Hamm VRS 61, 292; MDR 1973, 783).

  • OLG Hamm, 09.09.2005 - 3 Ss OWi 191/05

    OWi-Verfahren - Rechtlicher Hinweis

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob der Hinweis gemäß § 265 Abs. 1 und 2 StPO zu den wesentlichen Förmlichkeiten der Hauptverhandlung gehört, deren Beachtung nach § 274 StPO nur durch das Protokoll bewiesen werden kann (BGHSt 23, 95, 96; BGH, StV 1994, 232; OLG Hamm, NJW 1980, 1587, BGH bei Dallinger MDR 1970, 198; OLG Brandenburg NStZ-RR 2002, 179; OLG Brandenburg DAR 2000, 40; OLG Stuttgart DAR 1989, 392; SK-Schlüchter StPO (Mai 1995) § 265 Rn 35 u 52; Pfeiffer StPO 2. Aufl § 265 Rn 8 a.E.) oder ob es ausreicht, wenn der Betroffene oder der Verteidiger durch den Gang der Hauptverhandlung über die Veränderung unterrichtet wird, was auch im Wege des Freibeweises ermittelbar sein soll (so bei Veränderung der Sachlage nach § 265 Abs. 4 StPO BGHR StPO § 265 IV Hinweispflicht 5; OLG Frankfurt StV 1985, 224; weitergehend Göhler OWiG 13, Aufl § 71 Rn. 50 a.E; OLG Düsseldorf NZV 1994, 204 unter unzutreffender Bezugnahme auf OLG Frankfurt StV 1985, aaO).
  • OLG Bamberg, 02.05.2017 - 2 Ss OWi 293/17

    Nötiger Hinweis auf mögliche Verurteilung wegen vorsätzlicher Begehung bei

    Ohne vorhergehenden Hinweis über die Veränderung der Schuldform durfte der Betroffene nicht wegen einer vorsätzlichen Tat verurteilt werden (BayObLG a.a.O.; OLG Düsseldorf NStZ 1994, 347; OLG Dresden DAR 2004, 102).
  • OLG Hamm, 12.04.2005 - 3 Ss OWi 191/05

    Fahrverbot; Verhängung; rechtlicher Hinweis; Begründung der

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob der Hinweis gemäß § 265 Abs. 1 und 2 StPO zu den wesentlichen Förmlichkeiten der Hauptverhandlung gehört, deren Beachtung nach § 274 StPO nur durch das Protokoll bewiesen werden kann (BGHSt 23, 95, 96; BGH, StV 1994, 232; OLG Hamm, NJW 1980, 1587, BGH bei Dallinger MDR 1970, 198; OLG Brandenburg NStZ-RR 2002, 179; OLG Brandenburg DAR 2000, 40; OLG Stuttgart DAR 1989, 392; SKSchlüchter StPO (Mai 1995) § 265 Rn 35 u 52; Pfeiffer StPO 2. Aufl § 265 Rn 8 a.E.) oder ob es ausreicht, wenn der Betroffene oder der Verteidiger durch den Gang der Hauptverhandlung über die Veränderung unterrichtet wird, was auch im Wege des Freibeweises ermittelbar sein soll (so bei Veränderung der Sachlage nach § 265 Abs. 4 StPO BGHR StPO § 265 IV Hinweispflicht 5; OLG Frankfurt StV 1985, 224; weitergehend Göhler OWiG 13, Aufl § 71 Rn. 50 a.E; OLG Düsseldorf NZV 1994, 204 unter unzutreffender Bezugnahme auf OLG Frankfurt StV 1985, aa0).
  • OLG Braunschweig, 05.03.2002 - 2 Ss (BZ) 6/02

    Bußgeldverfahren: Beweiskraft des Protokolls bezüglich Verletzung der

    Insbesondere ist der Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf (NStZ 1994, 347 = NZV 1994, 204) nicht zu folgen, wonach der entsprechende Hinweis gemäß § 265 Abs. 1 u. 2 StPO - auch in jener Entscheidung ging es um einen erforderlichen Hinweis auf die Möglichkeit der Verurteilung wegen vorsätzlicher Begehungsweise, nachdem der Bußgeldbescheid ohne Angabe der Schuldform war - weder förmlich erfolgen müsse noch protokollpflichtig sei.
  • OLG Brandenburg, 29.07.1999 - 1 Ss OWi 60 B/99

    Fehlende Angabe der Schuldform im Bußgeldbescheid; erforderlicher Hinweis des

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  • OLG Braunschweig, 05.03.2002 - 2 Ss BZ 6/02

    Beurkundung; Hauptverhandlung; Wesentliche Förmlichkeit; Bußgeldbescheid;

    Insbesondere ist der Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf (NStZ 1994, 347 = NZV 1994, 204) nicht zu folgen, wonach der entsprechende Hinweis gemäß § 265 Abs. 1 u. 2 StPO - auch in jener Entscheidung ging es um einen erforderlichen Hinweis auf die Möglichkeit der Verurteilung wegen vorsätzlicher Begehungsweise, nachdem der Bußgeldbescheid ohne Angabe der Schuldform war - weder förmlich erfolgen müsse noch protokollpflichtig sei.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 23.09.1993 - 2St RR 190/92, 2 St RR 190/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3062
BayObLG, 23.09.1993 - 2St RR 190/92, 2 St RR 190/92 (https://dejure.org/1993,3062)
BayObLG, Entscheidung vom 23.09.1993 - 2St RR 190/92, 2 St RR 190/92 (https://dejure.org/1993,3062)
BayObLG, Entscheidung vom 23. September 1993 - 2St RR 190/92, 2 St RR 190/92 (https://dejure.org/1993,3062)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 396
  • MDR 1994, 392
  • NStZ 1994, 133
  • NZV 1994, 204
  • BayObLGSt 1993, 168
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 27.02.1992 - RReg. 3 St 52/91
    Auszug aus BayObLG, 23.09.1993 - 2St RR 190/92
    Die Erweiterung der Strafbarkeit betrifft zum einen den Kreis der angesprochenen Personen, der nicht mehr individuell bestimmbar sein muß, zum andern den Grad der Konkretisierung der vorgesehenen Tat (BayObLGSt 1992, 15/19 mit zahlreichen Nachweisen).

    Bei der Auslegung und Beurteilung des Inhalts von Schriften ist aber nach herrschender Auffassung vom objektiven Sinngehalt (Erklärungsinhalt) auszugehen, wie ihn ein unbefangener, verständiger Durchschnittsleser (Erklärungsempfänger) versteht (BVerfGE 33, 52/71; BGHSt 3, 346/347; BayObLGSt 1992, 15/17 m.w.Nachw.).

  • BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvR 816/82

    Anachronistischer Zug: Politisches Straßentheater; Beleidigung; Kunstfreiheit

    Auszug aus BayObLG, 23.09.1993 - 2St RR 190/92
    Soweit Zweifel bei der Beurteilung des Flugblattes bestehen, ist nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts in Ansehung des hohen Stellenwertes des Art. 5 GG von einer grundrechtsfreundlichen Deutung auszugehen (BVerfGE 67, 213/230).
  • BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86

    Meinungsfreiheit und Ehrenschutz - Franz Josef Strauß

    Auszug aus BayObLG, 23.09.1993 - 2St RR 190/92
    Bei der Auslegung wird das Landgericht zu beachten haben, daß bei der Interpretation von Äußerungen, die eine Einflußnahme auf den Prozeß der Meinungsbildung zum Ziel haben, die herangezogenen Gesichtspunkte und Maßstäbe mit Art. 5 Abs. 1 GG vereinbarsein müssen (BVerfGE 82, 43/50; BayObLGSt 1990, 31/32 m.w.Nachw.).
  • BVerfG, 25.04.1972 - 1 BvL 13/67

    Filmeinfuhrverbote aus der DDR

    Auszug aus BayObLG, 23.09.1993 - 2St RR 190/92
    Bei der Auslegung und Beurteilung des Inhalts von Schriften ist aber nach herrschender Auffassung vom objektiven Sinngehalt (Erklärungsinhalt) auszugehen, wie ihn ein unbefangener, verständiger Durchschnittsleser (Erklärungsempfänger) versteht (BVerfGE 33, 52/71; BGHSt 3, 346/347; BayObLGSt 1992, 15/17 m.w.Nachw.).
  • BGH, 14.03.1984 - 3 StR 36/84

    "Ausländer raus", "Tod dem Klerus", "Tötet Cremer", "Hängt Brandt" - öffentliche

    Auszug aus BayObLG, 23.09.1993 - 2St RR 190/92
    Eine derartige Auslegung des Sinngehalts von Äußerungen, Erklärungen und Urkunden ist eine Tatsachenwürdigung, die nur dem Tatrichter obliegt (BGHSt 21, 371/372; 32, 310/311).
  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 339/52

    Verächtlichmachung der Bundesrepublik Deutschland - Gefährdung der

    Auszug aus BayObLG, 23.09.1993 - 2St RR 190/92
    Bei der Auslegung und Beurteilung des Inhalts von Schriften ist aber nach herrschender Auffassung vom objektiven Sinngehalt (Erklärungsinhalt) auszugehen, wie ihn ein unbefangener, verständiger Durchschnittsleser (Erklärungsempfänger) versteht (BVerfGE 33, 52/71; BGHSt 3, 346/347; BayObLGSt 1992, 15/17 m.w.Nachw.).
  • BGH, 15.11.1967 - 3 StR 4/67

    Verurteilung wegen Volksverhetzung durch heimliche Abänderung eines Wahlspruchs -

    Auszug aus BayObLG, 23.09.1993 - 2St RR 190/92
    Eine derartige Auslegung des Sinngehalts von Äußerungen, Erklärungen und Urkunden ist eine Tatsachenwürdigung, die nur dem Tatrichter obliegt (BGHSt 21, 371/372; 32, 310/311).
  • BGH, 24.04.1975 - 4 StR 120/75

    Begriffsbestimmung des Gebäude, welches zur Wohnung von Menschen dient -

    Auszug aus BayObLG, 23.09.1993 - 2St RR 190/92
    So hat es der Bundesgerichtshof im Rahmen des § 306 StGB für möglich gehalten, die Strafbarkeit nach dieser Vorschrift dann zu verneinen, wenn die Gefährdung absolut ausgeschlossen ist (BGHSt 26, 121/124).
  • OLG Celle, 20.01.1988 - 3 Ss 214/87

    Vobo-Schnippelei Straftat

    Auszug aus BayObLG, 23.09.1993 - 2St RR 190/92
    Nach ganz überwiegender Auffassung liegt in derartigen Fällen indes lediglich ein Verbotsirrtum vor, der den Vorsatz unberührt läßt (OLG Celle NJW 1988, 1101/1102; OLG Karlsruhe Justiz 1989, 66; LG Bremen StV 1986, 440; LK/v. Bubnoff § 111 Rn. 30; Lackner StGB 20. Aufl. § 111 Rn. 6; Dreher aaO. S. 327; Dreher/Tröndle § 111 Rn. 8).
  • RG, 10.10.1881 - C. 7/10

    1. Ist der Begriff einer ein hochverräterisches Unternehmen vorbereitenden

    Auszug aus BayObLG, 23.09.1993 - 2St RR 190/92
    Das Reichsgericht hat daher zu Recht die Auffassung vertreten, das Gesetz stelle nicht darauf ab, aus welchen Gründen der Erfolg der Aufforderung ausgeblieben sei (RGSt 5, 60/71).
  • KG, 21.07.1983 - Ss 81/83
  • OLG Celle, 14.03.2013 - 32 Ss 125/12

    Öffentlicher Aufruf zur Begehung von Straftaten (Castorschottern)

    Folglich muss die Äußerung Appellcharakter haben, also den Wunsch der Realisierung der Tat zum Ausdruck bringen (vgl. BayObLG NJW 1994, 396 ff.; OLG Karlsruhe a. a. O.; OLG Köln NJW 1988, 1102 ff.; Bosch in MüKo-StGB, a. a. O., § 111 Rdnr. 7; LK-Rosenau a. a. O. § 111 Rdnr. 18).
  • OLG Hamm, 05.07.2005 - 2 Ss 120/05

    Auslegung einer Erklärung; öffentliches Auffordern zur Straftaten, subjektiver

    Maßgebend ist dabei - was der Revisionsführer verkennt - nicht, was der Verfasser einer Schrift zum Ausdruck bringen wollte, sondern was er bei objektiver Bewertung zum Ausdruck gebracht hat (BayObLG, NJW 1994, 396, 398).

    Hinsichtlich des Aufforderns i.S.v. § 111 StGB genügt es für den inneren Tatbestand, dass der Auffordernde sich des tatsächlichen Inhalts seiner Aufforderung bewusst ist und er wenigstens mit der Möglichkeit rechnet, dass sie ernstgenommen wird (BayObLG, NJW 1994, 396, 397).

  • LG Oldenburg, 01.09.2022 - 5 Ks 8/22

    Angebliche "Todesurteile" 55-Jähriger nach Mordaufrufen über Telegram-Kanal in

    Anders als bei bloßen Meinungsäußerungen muss bei einer "Aufforderung" gerade die Erwünschtheit des angesonnenen kriminellen Geschehens deutlich werden, so dass auch von einem Appellcharakter als konstituierendem Kriterium einer "Aufforderung" gesprochen werden kann (vgl. BayObLG, NJW 1994, 396; OLG Karlsruhe, NStZ 1993, 389 [390]; OLG Köln, NJW 1988, 1102, und MDR 1983, 338).
  • KG, 29.06.2001 - 1 Ss 388/00

    Keine Aufforderung zu Straftaten durch Aufruf gegen Kosovo-Einsatz

    Anders als bei bloßen Meinungsäußerungen muß bei einer "Aufforderung" gerade die Erwünschtheit des angesonnenen kriminellen Geschehens deutlich werden, so daß auch von einem Appellcharakter als konstituierendem Kriterium einer "Aufforderung" gesprochen werden kann (vgl. BayObLG NJW 1994, 396; OLG Karlsruhe NStZ 1993, 389, 390; OLG ( Köln NJW 1988, 1102 und MDR 1983, 338).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 14.09.1993 - 4St RR 153/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,6729
BayObLG, 14.09.1993 - 4St RR 153/93 (https://dejure.org/1993,6729)
BayObLG, Entscheidung vom 14.09.1993 - 4St RR 153/93 (https://dejure.org/1993,6729)
BayObLG, Entscheidung vom 14. September 1993 - 4St RR 153/93 (https://dejure.org/1993,6729)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 204
  • Rpfleger 1994, 178
  • BayObLGSt 1993, 162
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 02.12.1971 - 4 Ss 1055/71
    Auszug aus BayObLG, 14.09.1993 - 4St RR 153/93
    Unabhängig von der Frage, ob die Nichtgewährung von Akteneinsicht vor der Hauptverhandlung als Verletzung des § 147 StPO gerügt werden kann, wenn in der Hauptverhandlung kein Antrag auf Unterbrechung oder Aussetzung gestellt worden ist (so OLG Hamm NJW 1972, 1096; Kleinknecht/Meyer § 147 Rn. 43; anderer Auffassung OLG Frankfurt NJW 1960, 1731; LR/Lüderssen StPO 24. Aufl. § 147 Rn. 170; KK/Laufhütte StPO 2. Aufl. § 147 Rn. 122), muß sich die Rüge jedenfalls gegen eine gerichtliche Vorentscheidung richten (§ 336 StPO ; siehe auch Hanack § 336 Rn. 2; Pikart § 336 Rn. 1 und 2).
  • BGH, 21.02.1975 - 1 StR 107/74

    Vorschriftswidrige Abwesenheit des Angeklagten während der

    Auszug aus BayObLG, 14.09.1993 - 4St RR 153/93
    Diese Darlegungspflicht gilt auch bei der Geltendmachung der Verletzung von Verfassungsrecht (BGHSt 26, 84/90; BayObLGSt 1968, 106/108; Pikart § 344 Rn. 64; Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. § 344 Rn. 22).
  • BGH, 13.12.1979 - 4 StR 632/79

    Rüge der fehlerhaften Besetzung des Gerichts - Abweichung vom kammerinternen

    Auszug aus BayObLG, 14.09.1993 - 4St RR 153/93
    Sie entfällt lediglich bezüglich solcher Tatsachen, die dem Beschwerdeführer nicht allgemein oder als Verfahrensbeteiligtem zugänglich sind, sondern sich lediglich aus gerichts- oder präsidiumsinternen Vorgängen ergeben (BGHSt 29, 162/164; Hanack § 344 Rn. 79).
  • BGH, 04.10.1983 - 4 StR 615/83

    Hinweispflicht bei drohender Verurteilung wegen einer fortgesetzten Tat -

    Auszug aus BayObLG, 14.09.1993 - 4St RR 153/93
    Schriftstücke, auf die die Verfahrensrüge gestützt wird, müssen im einzelnen bezeichnet und wörtlich oder wenigstens in ihrem wesentlichen Inhalt wiedergegeben werden (BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1984, 213 ; Hanack § 344 Rn. 77; Pikart aaO.).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 28.09.1993 - 1St RR 154/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4173
BayObLG, 28.09.1993 - 1St RR 154/93 (https://dejure.org/1993,4173)
BayObLG, Entscheidung vom 28.09.1993 - 1St RR 154/93 (https://dejure.org/1993,4173)
BayObLG, Entscheidung vom 28. September 1993 - 1St RR 154/93 (https://dejure.org/1993,4173)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1887 (Ls.)
  • NZV 1994, 204
  • StV 1994, 65
  • BayObLGSt 1993, 173
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 24.04.1990 - RReg. 1 St 371/89

    Lexotanil-Tabletten - § 323a StGB, Einnahme von Tabletten in Suizidabsicht,

    Auszug aus BayObLG, 28.09.1993 - 1St RR 154/93
    Die Voraussehbarkeit einer solchen Möglichkeit versteht sich in den Regelfällen des Vollrausches von selbst, bedarf aber dann, wenn ein Ausnahmefall in Betracht kommen kann, einer Prüfung (BayOblG vom 24.4.1990 RReg. 1 St 371/89).
  • BGH, 07.05.1957 - 5 StR 127/57
    Auszug aus BayObLG, 28.09.1993 - 1St RR 154/93
    Das Verschulden muß sich beim Vollrausch zwar nicht auf die Rauschtat, aber auf die durch den Vollrausch begründete Gefahr beziehen, in diesem Zustand irgendein Rechtsgut zu verletzen, d.h. auf die Möglichkeit, infolge des Vollrausches irgendeine Rauschtat zu begehen (BGHSt 10, 247; Bay-ObLGSt 1974, 20/24).
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