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   OLG Düsseldorf, 15.02.1994 - 2 Ss (OWi) 27/94 - (OWi) 6/94 III   

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https://dejure.org/1994,6355
OLG Düsseldorf, 15.02.1994 - 2 Ss (OWi) 27/94 - (OWi) 6/94 III (https://dejure.org/1994,6355)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.02.1994 - 2 Ss (OWi) 27/94 - (OWi) 6/94 III (https://dejure.org/1994,6355)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Februar 1994 - 2 Ss (OWi) 27/94 - (OWi) 6/94 III (https://dejure.org/1994,6355)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Zum Zuparken eines Fahrzeugs, das unberechtigt auf einem privaten Parkplatz steht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 288
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Düsseldorf, 05.11.2002 - 2a Ss 167/02

    Feststellungen im Urteil; Tragen des Schuldspruchs; Parteiverrat eines

    Eine Uneinsichtigkeit des Angeklagten darf bei der Bemessung der Strafe nur dann ausnahmsweise zu seinem Nachteil berücksichtigt werden, wenn eine solche Wertung aus tat- und täterspezifischen Tatsachen ohne weiteres gefolgert werden kann und sich daraus zwangsläufig ergibt, dass das Verhalten des Angeklagten den zwingenden Schluss auf eine die Rechtsordnung missachtende Einstellung, eine besondere Gefährlichkeit oder künftige Rechtsverletzungen begründet (vgl. BGHSt 32, 165, 182/183; BGH NStZ 1985, 545; StV 1982, 223; OLG Düsseldorf StV 1996, 217; StV 1995, 525 f = Stbg 1994, 524 f = wistra 1994, 352 f; DAR 1994, 282 f = NZV 1994, 288 f = VM 1994 Nr. 91 = VRS 87, 213 f; …
  • OLG Düsseldorf, 22.01.2001 - 2b Ss OWi 348/00

    Erhöhung der Geldbuße wegen Uneinsichtigkeit; Beharrliche Pflichtverletzung bei

    Denn die Uneinsichtigkeit des Betroffenen darf im Rahmen der Bußgeldzumessung nur erhöhend berücksichtigt werden, wenn das Prozessverhalten auf Rechtsfeindlichkeit, Gefährlichkeit und die Gefahr zukünftiger Rechtsbrüche schließen lässt (OLG Düsseldorf VRS 87, 213, 216; 78, 440, 441; OLG Koblenz OLGSt OWiG § 17 Nr. 10; Göhler, OWiG, 12. Aufl. München 1998, § 1.7 Rdn. 26a m.w.N.).
  • AG Weißenfels, 15.04.2014 - 10 OWi 737 Js 201043/14

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Verbotsirrtum bei außerörtlicher

    Ein Verbotsirrtum ist vermeidbar, wenn der Täter bei Anwendung derjenigen Sorgfalt, die ihm nach den Umständen des Falles, seiner Persönlichkeit sowie seinem Lebens- und Berufskreis zuzumuten war, das Unerlaubte seines Tuns hätte erkennen können (BGHSt 21, 18 (20); OLG Bremen NStZ 1981, 265; OLG Düsseldorf NZV 1994, 288 (289); Bohnert OWiG § 11, Rn. 33; Göhler/Gürtler, OWiG § 11 Rn. 23; vgl. BGHSt 2, 194 (201); 4, 236 (243)).
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