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   BayObLG, 10.03.1994 - 1 ObOWi 22/94   

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https://dejure.org/1994,1377
BayObLG, 10.03.1994 - 1 ObOWi 22/94 (https://dejure.org/1994,1377)
BayObLG, Entscheidung vom 10.03.1994 - 1 ObOWi 22/94 (https://dejure.org/1994,1377)
BayObLG, Entscheidung vom 10. März 1994 - 1 ObOWi 22/94 (https://dejure.org/1994,1377)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 68 (Ls.)
  • NZV 1994, 327
  • BayObLGSt 1994, 56
 
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Wird zitiert von ... (45)

  • OLG Karlsruhe, 30.11.2005 - 1 Ss 120/05

    Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots: Augenblicksversagen bei

    Zwar ist das Amtsgericht zunächst zu Recht vom Vorliegen eines Regelfalles der Anordnung eines Fahrverbots nach dem Bußgeldkatalog ausgegangen, da gegen den Betroffenen innerhalb der Frist eines Jahres aufgrund des Bußgeldbescheides des Kreises C. vom 09.10.2003 wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung um mindestens 26 km/h eine seit 30.10.2003 bestandkräftige Geldbuße festgesetzt worden war und er nunmehr erneut eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begangen hat, was als Regelfall nach § 4 Abs. 2 S. 2 BKatV einen beharrlichen Pflichtenverstoß i.S.d. § 25 Abs. 1 S. 1 StVG indiziert, der regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bedarf (BGH NZV 1992, 117 ff.; BayObLG NZV 1994, 327; OLG Köln NStZ-RR 1996, 52; OLG Karlsruhe VRS 88, 476).
  • OLG Bamberg, 12.02.2018 - 2 Ss OWi 63/18

    Keine Absehen von Regelfahrverbot wegen innerörtlicher

    solch erhebliche Abweichungen vom Normalfall aufweist, dass die Annahme eines Ausnahmefalles gerechtfertigt ist (BayObLGSt 1994, 56), oder in Fällen, in denen eine besondere Härte vorliegt, wie insbesondere bei drohender Existenzgefährdung.

    Die vom AG herangezogenen örtlichen Verhältnisse, nämlich dass "die Straße am gerichtsbekannten Tatort äußerst übersichtlich und besonders breit ausgebaut und zudem schnurgerade und sehr gut einsehbar ist", sowie das Nichtvorliegen von "Wohnbebauung oder Fußgängerverkehr" am Tatort vermögen den Erfolgsunwert des Regelfalls nicht zu beseitigen (Burhoff/Deutscher a.a.O. Rn. 1581; vgl. OLG Düsseldorf DAR 1997, 409; BayObLGSt 1994, 56).

  • OLG Karlsruhe, 17.02.2003 - 1 Ss 167/02

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Fahrverbot bei beharrlicher Pflichtverletzung;

    Insbesondere ist das vom Amtsgericht verhängte Fahrverbot - die Geldbuße entspricht dem Regelfall nach Nr. 11.3.5 BKat - im Ergebnis nicht zu beanstanden, da gegen die Betroffene innerhalb der Frist eines Jahres vor seit der Entscheidung des Amtsgerichts, nämlich am 29.05.2001, wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung um mindestens 26 km/h eine seit 05.07.2001 rechtskräftige Geldbuße festgesetzt worden war und sie nunmehr erneut eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begangen hat, was als Regelfall nach § 4 Abs. 2 S. 2 BKatV einen beharrlichen Pflichtverstoß i.S.d. § 25 Abs. 1 S.1 StVG indiziert, der regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bedarf (BGH NZV 1992, 117, 119; BayObLG NZV 1994, 327; OLG Köln NStZ-RR 1996, 52; OLG Karlsruhe VRS 88, 476).
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