Rechtsprechung
BayObLG, 10.03.1994 - 1 ObOWi 22/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1995, 68 (Ls.)
- NZV 1994, 327
- BayObLGSt 1994, 56
Wird zitiert von ... (46) Neu Zitiert selbst (9)
- OLG Frankfurt, 29.01.1992 - 2 Ws (B) 38/92
Auszug aus BayObLG, 10.03.1994 - 1 ObOWi 22/94
Nach dem Willen des Verordnungsgebers soll die genannte Regelung eine angemessenere und häufigere Anwendung des besonders wirkungsvollen Instruments des Fahrverbots ermöglichen, um auf diese Weise angesichts des zunehmend gefährlicher werdenden Straßenverkehrs zur Hebung der Verkehrssicherheit beizutragen (OLG Hamm NZV 1991, 121; OLG Frankfurt NJW 1992, 1399).Weder die nicht näher begründete Feststellung, der Betroffene sei als Außendienstmitarbeiter stark auf ein Kraftfahrzeug angewiesen und er sei als Vielfahrer einzuordnen, noch der zur Tatzeit geringe Verkehr und die einwandfreien Straßenverhältnisse rechtfertigen es, von der Anordnung eines Fahrverbots abzusehen (OLG Düsseldorf NZV 1993, 37 und 445; OLG Frankfurt NJW 1992, 1399).
- BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91
Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren
Auszug aus BayObLG, 10.03.1994 - 1 ObOWi 22/94
Diese Ausführungen stützen sich dem Grunde nach auf die vor den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 28.11.1991 (BGHSt 38, 125 ) und vom 17.3.1992 (BGHSt 38, 231 ) vertretene Rechtsauffassung des Rechtsbeschwerdegerichts (vgl. BayObLG NZV 1991, 360 ), die nicht mehr aufrechterhalten wird.Der Bundesgerichtshof vertritt daher die Auffassung, daß die Regelung des § 2 Abs. 2 Satz 2 BKatV i.V.m. § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG ein Regelfahrverbot enthält (BGHSt 38, 231 , vgl. auch BGHSt 38, 125 ).
- BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91
Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren
Auszug aus BayObLG, 10.03.1994 - 1 ObOWi 22/94
Diese Ausführungen stützen sich dem Grunde nach auf die vor den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 28.11.1991 (BGHSt 38, 125 ) und vom 17.3.1992 (BGHSt 38, 231 ) vertretene Rechtsauffassung des Rechtsbeschwerdegerichts (vgl. BayObLG NZV 1991, 360 ), die nicht mehr aufrechterhalten wird.Der Bundesgerichtshof vertritt daher die Auffassung, daß die Regelung des § 2 Abs. 2 Satz 2 BKatV i.V.m. § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG ein Regelfahrverbot enthält (BGHSt 38, 231 , vgl. auch BGHSt 38, 125 ).
- OLG Hamm, 28.09.1990 - 4 Ss OWi 950/90
Verhängung eines Fahrverbots; Grobe Verletzung der Pflichten eines …
Auszug aus BayObLG, 10.03.1994 - 1 ObOWi 22/94
Nach dem Willen des Verordnungsgebers soll die genannte Regelung eine angemessenere und häufigere Anwendung des besonders wirkungsvollen Instruments des Fahrverbots ermöglichen, um auf diese Weise angesichts des zunehmend gefährlicher werdenden Straßenverkehrs zur Hebung der Verkehrssicherheit beizutragen (OLG Hamm NZV 1991, 121; OLG Frankfurt NJW 1992, 1399).Er führt dazu u.a. aus, die Erfüllung des Tatbestandes des § 2 Abs. 2 Satz 2 BKatV indiziere grundsätzlich das Vorliegen eines beharrlichen Verstoßes i.S. von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG , so daß es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bedürfe (so auch BayObLG vom 12.10.1992 - 2 ObOWi 355/92; OLG Hamm NZV 1991, 121; OLG Düsseldorf NZV 1993, 445 ; OLG Oldenburg NZV 1993, 198 ).
- OLG Düsseldorf, 20.07.1993 - 5 Ss OWi 216/93
Auszug aus BayObLG, 10.03.1994 - 1 ObOWi 22/94
Er führt dazu u.a. aus, die Erfüllung des Tatbestandes des § 2 Abs. 2 Satz 2 BKatV indiziere grundsätzlich das Vorliegen eines beharrlichen Verstoßes i.S. von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG , so daß es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bedürfe (so auch BayObLG vom 12.10.1992 - 2 ObOWi 355/92; OLG Hamm NZV 1991, 121; OLG Düsseldorf NZV 1993, 445 ; OLG Oldenburg NZV 1993, 198 ). - OLG Oldenburg, 02.12.1992 - Ss 385/92
Anordnung eines Fahrverbot; Begründung; Berufliche Nutzung des Kfz; Bedeutung der …
Auszug aus BayObLG, 10.03.1994 - 1 ObOWi 22/94
Er führt dazu u.a. aus, die Erfüllung des Tatbestandes des § 2 Abs. 2 Satz 2 BKatV indiziere grundsätzlich das Vorliegen eines beharrlichen Verstoßes i.S. von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG , so daß es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bedürfe (so auch BayObLG vom 12.10.1992 - 2 ObOWi 355/92; OLG Hamm NZV 1991, 121; OLG Düsseldorf NZV 1993, 445 ; OLG Oldenburg NZV 1993, 198 ). - BayObLG, 12.10.1992 - 2 ObOWi 355/92
Auszug aus BayObLG, 10.03.1994 - 1 ObOWi 22/94
Er führt dazu u.a. aus, die Erfüllung des Tatbestandes des § 2 Abs. 2 Satz 2 BKatV indiziere grundsätzlich das Vorliegen eines beharrlichen Verstoßes i.S. von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG , so daß es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bedürfe (so auch BayObLG vom 12.10.1992 - 2 ObOWi 355/92; OLG Hamm NZV 1991, 121; OLG Düsseldorf NZV 1993, 445 ; OLG Oldenburg NZV 1993, 198 ). - BayObLG, 20.06.1991 - 2 ObOWi 33/91
Auszug aus BayObLG, 10.03.1994 - 1 ObOWi 22/94
Diese Ausführungen stützen sich dem Grunde nach auf die vor den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 28.11.1991 (BGHSt 38, 125 ) und vom 17.3.1992 (BGHSt 38, 231 ) vertretene Rechtsauffassung des Rechtsbeschwerdegerichts (vgl. BayObLG NZV 1991, 360 ), die nicht mehr aufrechterhalten wird. - OLG Düsseldorf, 24.06.1992 - 2 Ss OWi 139/92
Auszug aus BayObLG, 10.03.1994 - 1 ObOWi 22/94
Weder die nicht näher begründete Feststellung, der Betroffene sei als Außendienstmitarbeiter stark auf ein Kraftfahrzeug angewiesen und er sei als Vielfahrer einzuordnen, noch der zur Tatzeit geringe Verkehr und die einwandfreien Straßenverhältnisse rechtfertigen es, von der Anordnung eines Fahrverbots abzusehen (OLG Düsseldorf NZV 1993, 37 und 445; OLG Frankfurt NJW 1992, 1399).
- OLG Karlsruhe, 30.11.2005 - 1 Ss 120/05
Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots: Augenblicksversagen bei …
Zwar ist das Amtsgericht zunächst zu Recht vom Vorliegen eines Regelfalles der Anordnung eines Fahrverbots nach dem Bußgeldkatalog ausgegangen, da gegen den Betroffenen innerhalb der Frist eines Jahres aufgrund des Bußgeldbescheides des Kreises C. vom 09.10.2003 wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung um mindestens 26 km/h eine seit 30.10.2003 bestandkräftige Geldbuße festgesetzt worden war und er nunmehr erneut eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begangen hat, was als Regelfall nach § 4 Abs. 2 S. 2 BKatV einen beharrlichen Pflichtenverstoß i.S.d. § 25 Abs. 1 S. 1 StVG indiziert, der regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bedarf (BGH NZV 1992, 117 ff.; BayObLG NZV 1994, 327; OLG Köln NStZ-RR 1996, 52; OLG Karlsruhe VRS 88, 476). - OLG Bamberg, 12.02.2018 - 2 Ss OWi 63/18
Keine Absehen von Regelfahrverbot wegen innerörtlicher …
solch erhebliche Abweichungen vom Normalfall aufweist, dass die Annahme eines Ausnahmefalles gerechtfertigt ist (BayObLGSt 1994, 56), oder in Fällen, in denen eine besondere Härte vorliegt, wie insbesondere bei drohender Existenzgefährdung.Die vom AG herangezogenen örtlichen Verhältnisse, nämlich dass "die Straße am gerichtsbekannten Tatort äußerst übersichtlich und besonders breit ausgebaut und zudem schnurgerade und sehr gut einsehbar ist", sowie das Nichtvorliegen von "Wohnbebauung oder Fußgängerverkehr" am Tatort vermögen den Erfolgsunwert des Regelfalls nicht zu beseitigen (…Burhoff/Deutscher a.a.O. Rn. 1581; vgl. OLG Düsseldorf DAR 1997, 409; BayObLGSt 1994, 56).
- OLG Karlsruhe, 17.02.2003 - 1 Ss 167/02
Verkehrsordnungswidrigkeit: Fahrverbot bei beharrlicher Pflichtverletzung; …
Insbesondere ist das vom Amtsgericht verhängte Fahrverbot - die Geldbuße entspricht dem Regelfall nach Nr. 11.3.5 BKat - im Ergebnis nicht zu beanstanden, da gegen die Betroffene innerhalb der Frist eines Jahres vor seit der Entscheidung des Amtsgerichts, nämlich am 29.05.2001, wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung um mindestens 26 km/h eine seit 05.07.2001 rechtskräftige Geldbuße festgesetzt worden war und sie nunmehr erneut eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begangen hat, was als Regelfall nach § 4 Abs. 2 S. 2 BKatV einen beharrlichen Pflichtverstoß i.S.d. § 25 Abs. 1 S.1 StVG indiziert, der regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bedarf (BGH NZV 1992, 117, 119; BayObLG NZV 1994, 327; OLG Köln NStZ-RR 1996, 52; OLG Karlsruhe VRS 88, 476).
- OLG Karlsruhe, 10.11.2004 - 1 Ss 94/04
Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Beschränkung der …
Zu einer solchen näheren Überprüfung bestand vorliegend auch deshalb Anlass, weil die mitgeteilten Angaben des Betroffenen zu den Beweggründen des erfolgten Verkehrsverstoßes nicht ohne weiteres nachvollziehbar sind (BayObLG VRS 87, 303 ff.). - OLG Bamberg, 29.06.2009 - 2 Ss OWi 573/09
Rotlichtverstoß: Absehen vom Fahrverbot bei einem Frühstarter
Von der Anwendung der Bußgeldkatalog-Verordnung kann nur in solchen Einzelfällen abgesehen werden, in denen der Sachverhalt zugunsten des Betroffenen so erhebliche Abweichungen vom Normalfall aufweist, dass die Annahme eines Ausnahmefalles gerechtfertigt ist, wie dies etwa in Fällen mit denkbar geringer Bedeutung und minimalem Handlungsunwert oder bei möglichen Ausnahmeumständen persönlicher Art der Fall sein kann (BayObLGSt 1994, 56; 100/101; 1996, 3/4 f.). - OLG Karlsruhe, 02.03.2004 - 1 Ss 18/04
Anordnung eines Fahrverbots bei Vorliegen einer außerordentlichen Härte
Beide Regelfälle indizieren Pflichtverstöße nach § 25 Abs. 1 S.1 StVG, die ein hohes Maß an Verantwortungslosigkeit offenbaren, so dass es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bedarf (BGH NZV 1992, 117, 119; BayObLG NZV 1994, 327; OLG Köln NStZ-RR 1996, 52; OLG Karlsruhe VRS 88, 476). - OLG Bamberg, 10.02.2010 - 2 Ss OWi 1575/09
Verkehrsordnungswidrigkeit: Verwertungsverbot für Voreintragungen bei einem …
Von dessen Verhängung kann nur in solchen Einzelfällen abgesehen werden, in denen der Sachverhalt zugunsten des Betroffenen so erhebliche Abweichungen vom Normalfall aufweist, dass die Annahme eines Ausnahmefalles gerechtfertigt ist, wie dies etwa in Fällen mit denkbar geringer Bedeutung und nur minimalem Handlungsunwert oder bei möglichen besonderen Ausnahmeumständen persönlicher Art der Fall sein kann (OLG Bamberg DAR 2006, 515; BayObLGSt 1994, 56 und 100/101; 1996, 3/4 f.). - OLG Bamberg, 24.07.2008 - 3 Ss OWi 1774/07
Rotlichtverstoß: Überfahren einer roten Ampel aufgrund Verwechslung der …
7Von der Anwendung der Bußgeldkatalog-Verordnung kann nur in solchen Einzelfällen abgesehen werden, in denen der Sachverhalt zugunsten des Betroffenen so erhebliche Abweichungen vom Normalfall aufweist, daß die Annahme eines Ausnahmefalles gerechtfertigt ist, wie dies etwa in Fällen mit denkbar geringer Bedeutung und minimalem Handlungsunwert oder bei möglichen Ausnahmeumständen persönlicher Art der Fall sein kann (BayObLGSt 1994, 56; 100/101; 1996, 3/4 f.). - OLG Naumburg, 20.11.1996 - 1 Ss (B) 370/96
Absehen vom Fahrverbot beim leicht fahrlässigen Übersehen eines Verkehrsschildes
Von der Verhängung eines nach der Bußgeldkatalog-Verordnung als Regelfall vorgesehenen Fahrverbotes kann daher nur in Einzelfällen abgesehen werden, in denen der Sachverhalt zugunsten des Betroffenen so erhebliche Abweichungen vom Normalfall aufweist, daß die Annahme eines Ausnahmefalles gerechtfertigt ist, wie dies etwa in Fällen mit denkbar geringer Bedeutung und minimalem Handlungsunwert und bei möglichen Ausnahmeumständen persönlicher Art sein kann (BayObLG NZV 1996, 464 ; BayObLG NStZ-RR 1996, 21 ; BayObLGSt 1994, 56; BayObLGSt 1994, 160; OLG Hamm, VRS 85, 456 ; OLG Düsseldorf NZV 1996, 463 mit weiteren Nachweisen). - OLG Zweibrücken, 08.09.2005 - 1 Ss 106/05
Geschwindigkeitsüberschreitung: Begründungsanforderungen bei Nichtverhängung des …
In den Fällen des § 4 Abs. 1 BkatV können dabei sowohl außergewöhnliche Härten als auch eine Vielzahl minderer Erschwernisse bzw. entlastender Umstände genügen, um eine solche Ausnahme zu begründen (BGH NZV 1992, 117 und 286; OLG Naumburg NZV 1995, 161 und 201; BayObLG NZV 1994, 327, 370 und 487; OLG Düsseldorf NZV 1993, 37, 241 und 446; OLG Köln NZV 1994, 161; OLG Oldenburg NZV 1993, 198 und 278; OLG Karlsruhe VRS 88, 476).Im Hinblick auf dieses Regel-Ausnahmeverhältnis ist für die tatrichterliche Einzelfallprüfung, ob trotz des Vorliegens der Voraussetzungen eines Regelfalles von einem Fahrverbot abgesehen werden kann, nur noch eingeschränkt Raum (BGH NZV 1992, 286; OLG Düsseldorf NZV 1995, 161 und NZV 1993, 241; BayObLG NZV 1994, 327).
- OLG Karlsruhe, 31.08.2005 - 1 Ss 84/05
Verkehrsordnungswidrigkeit: Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbots wegen …
- OLG Zweibrücken, 19.11.2002 - 1 Ss 184/02
Grob pflichtwidriges Verkehrsverstoß: Anforderungen an die Urteilsdarlegungen …
- OLG Hamm, 29.10.2002 - 2 Ss OWi 789/02
Fahrverbot, Absehen vom Fahrverbot, Begründung der Rechtsfolgenentscheidung
- OLG Zweibrücken, 12.05.2003 - 1 Ss 79/03
Verkehrsordnungswidrigkeit: Zeitliche Bemessung eines Fahrverbots
- OLG Hamm, 14.11.1996 - 3 Ss OWi 1178/96
Qualifizierter Rotlichtverstoß bei Anhalten vor LZA, Beweiswürdigung, Gefährdung …
- BayObLG, 13.11.2023 - 201 ObOWi 1169/23
Fehlerhafte Fahrverbotsprivilegierung wegen Verneinung von Rücksichtslosigkeit …
- OLG Bamberg, 11.04.2006 - 3 Ss OWi 354/06
Die von den Gerichten zu beachtende Vorbewertung des Verordnungsgebers in § 4 …
- OLG Zweibrücken, 12.12.2000 - 1 Ss 280/00
Absehen von Regelfahrverbot
- BayObLG, 17.09.2019 - 201 ObOWi 1580/19
Absehen vom Regelfahrverbot nur bei erheblichen Normalfallabweichungen oder …
- OLG Zweibrücken, 23.04.2008 - 1 Ss 59/08
Bußgeldurteil wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Notwendige Begründung eines …
- BayObLG, 22.09.1998 - 2 ObOWi 450/98
Beschränkung des Einspruchs auf die Rechtsfolgen
- OLG Hamm, 29.04.1999 - 2 Ss OWi 1533/98
Geschwindigkeitsüberschreitung, autobahnähnlich ausgebaute Straße, Absehen vom …
- OLG Zweibrücken, 17.09.1998 - 1 Ss 208/98
Besetzung der Bußgeldsenate bei der Überprüfung eines Fahrverbots ; Anordnung …
- OLG Bamberg, 28.12.2011 - 3 Ss 1616/11
Knappes Unterschreiten der Fahrverbotsschwelle als Begründung für ein Absehen vom …
- OLG Hamm, 07.03.1996 - 3 Ss OWi 1304/95
Zum Umfang der Ermessens-Überprüfung bei Regelverstößen
- OLG Bamberg, 09.01.2007 - 3 Ss OWi 1708/06
Keine Ausnahme von Fahrverbot
- OLG Saarbrücken, 11.04.2002 - Ss (B) 13/02
Regelmäßig erforderliche Anordnung eines Fahrverbots wegen Fahrens unter der …
- OLG Karlsruhe, 09.01.1995 - 3 Ss 176/94
Fahrverbot; Pflichtverletzung; Anordnung
- BayObLG, 16.06.1994 - 1 ObOWi 173/94
Voraussetzungen für das Vorliegen eines groben Verstoßes im Sinne der …
- BayObLG, 30.04.1996 - 2 ObOWi 308/96
- OLG Brandenburg, 17.05.2001 - 1 Ss OWi 26 B/01
Ausnahmen vom Regelfallfahrverbot; Außergewöhnliche Härte als Ausnahme vom …
- BayObLG, 27.10.2000 - 1 ObOWi 501/00
Grobe Fahrlässigkeit bei der Nutzung eines Mietwagens, mit dem der Fahrer nicht …
- OLG Zweibrücken, 07.11.2013 - 1 SsBs 36/13
Rechtsbeschwerde im Ordnungswidrigkeitenverfahren: Anforderungen an die …
- OLG Bamberg, 28.12.2011 - 3 Ss OWi 1616/11
Verkehrsordnungswidrigkeit: Fahrverbot wegen Unterschreitung des Mindestabstands; …
- OLG Saarbrücken, 11.04.2002 - Ss (B) 13/02 (18/02
Fahrverbot wegen Cannabiskonsum
- OLG Köln, 03.12.1999 - Ss 547/99
Anfechtung der Verhängung eines Fahrverbots wegen einer …
- OLG Hamm, 31.01.1997 - 2 Ss OWi 1565/96
Anforderungen an die tatsächlichen Feststellungen bei einer durch Nachfahren zur …
- BayObLG, 23.08.1994 - 2 ObOWi 376/94
- OLG Hamm, 26.09.1996 - 2 Ss OWi 1075/96
- BayObLG, 17.07.1996 - 1 ObOWi 376/96
- BayObLG, 15.07.1996 - 1 ObOWi 427/96
- BayObLG, 08.08.1995 - 1 ObOWi 262/95
Kraftfahrzeug; Fußgänger; Beharrlichkeit; Ahndung
- BayObLG, 09.01.1996 - 1 ObOWi 715/95
Rotlichtverstoß; Querverkehr; Frühstart
- OLG Zweibrücken, 23.01.1996 - 1 Ss 211/95
- BayObLG, 25.10.1994 - 2 ObOWi 508/94
- OLG Zweibrücken, 06.10.1998 - 1 Ss 201/98
Fahrlässiges Überschreiten der erlaubten Höchstgeschwindigkeit außerorts; …