Rechtsprechung
BayObLG, 16.06.1994 - 1 ObOWi 173/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für das Vorliegen eines groben Verstoßes im Sinne der Straßenverkehrsordnung; Absehen von der Anwendung Bußgeldkatalog Verordnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- europa-uni.de (Entscheidungsbesprechung)
"Grober Verkehrsverstoß" bei Nichtbeachtung einer aus Lärmschutzgründen angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkung
Papierfundstellen
- NZV 1994, 370
- BayObLGSt 1994, 100
Wird zitiert von ... (13) Neu Zitiert selbst (5)
- BayObLG, 03.05.1990 - 1 ObOWi 137/90
Kein Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung infolge Übersehens des …
Auszug aus BayObLG, 16.06.1994 - 1 ObOWi 173/94
»Von der Verhängung eines Fahrverbots als Regelfolge einer Geschwindigkeitsüberschreitung kann nicht allein deshalb abgesehen werden, weil die Verkehrsbeschränkung aus Lärmschutzgründen angeordnet worden ist (Abgrenzung zu BayObLG NZV 1990, 401 ).Der Beschluß des Senats vom 3.5.1990 - 1 ObOWi 137/90 (NZV 1990, 401 ), in dem dieser ausgesprochen hat, das grob verkehrswidrige und fahrlässige Überschreiten einer aus Lärmschutzgründen angeordneten Höchstgeschwindigkeit rechtfertige bei einem Ersttäter nicht die Anordnung eines Fahrverbots, betraft eine vor Inkrafttreten der Bußgeldkatalog-Verordnung begangene Ordnungswidrigkeit mit weiteren Besonderheiten im Einzelfall.
- BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91
Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren
Auszug aus BayObLG, 16.06.1994 - 1 ObOWi 173/94
Die Erfüllung eines der Tatbestände des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 BKatV indiziert das Vorliegen eines groben Verstoßes im Sinn des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG , der zugleich ein hohes Maß an Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr offenbart, so daß es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bedarf (BGHSt 38, 125/134; 231/235). - OLG Düsseldorf, 24.06.1992 - 2 Ss OWi 139/92
Auszug aus BayObLG, 16.06.1994 - 1 ObOWi 173/94
Weder ein - zumal nicht näher begründetes - berufliches Angewiesensein auf die Benutzung eines Kraftfahrzeugs noch eine hohe jährliche Fahrleistung vermögen grundsätzlich die Annahme eines Ausnahmefalles zu begründen (BayObLG vom 25.3. 1994 - 1 ObOWi 71/94; OLG Düsseldorf NZV 1993, 37 ; 445). - VGH Baden-Württemberg, 09.04.1991 - 10 S 745/91
Zur Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage bei überhöhter Geschwindigkeit
Auszug aus BayObLG, 16.06.1994 - 1 ObOWi 173/94
Hinzu kommt, daß auch in solchen Fällen eine Gefahrenlage begründet werden kann, weil es möglich ist, daß Verkehrsteilnehmer, die eine derartige Beschränkung beachten, durch erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen anderer in Gefahr gebracht werden (VGH Mannheim NZV 1991, 328). - BayObLG, 10.03.1994 - 1 ObOWi 22/94
Auszug aus BayObLG, 16.06.1994 - 1 ObOWi 173/94
abgesehen werden, in denen der Sachverhalt zugunsten des Betroffenen so erhebliche Abweichungen vom Normalfall aufweist, daß die Annahme eines Ausnahmefalls gerechtfertigt ist (BayObLG vom 10.3. 1994- 1 ObOWi 22/94 [zur Veröffentlichung bestimmt]), wie dies etwa in Fällen mit denkbar geringer Bedeutung und minimalem Handlungsunwert oder bei möglichen Ausnahmeumständen persönlicher Art der Fall sein kann (vgl. OLG HammRS 85, 456).
- OLG Hamm, 26.06.1995 - 2 Ss OWi 703/95
Bei Taxifahrer kann auch bei einem Regelverstoß von einem Fahrverbot abgesehen …
Es hat auch nicht verkannt, daß § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BußgeldkatalogVO das Vorliegen einer groben Pflichtverletzung i.S. von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVO indiziert, so daß es in diesen Fällen regelmäßig im Rahmen einer Besinnungsmaßnahme der Anordnung eines Fahrverbots als eindringlichen Denkzettel bedarf (vgl. u.a. BGHSt 38, 125, 129 ff.; OLG Celle VRS 86, 209, 211; OLG Düsseldorf NZV 1993, 320, 321; BayObLG NZV 1994, 370 ; OLG Hamburg VRS 88, 386 ; ständige Rechtsprechung der Senate des OLG Hamm). - OLG Naumburg, 04.01.1995 - 1 Ss (B) 254/94
Geldbuße wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung; Eintritt der …
Auch wenn im Einzelfall die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Autobahn nicht unmittelbar aus Gründen der Verkehrssicherheit angeordnet worden sein sollte, ließe sich damit allein eine Unterschreitung der im Bußgeldkatalog vorgesehenen Regelsanktion nicht rechtfertigen (vgl. Bay0bLG NZV 1994, 370 : Lärmschutz). - BayObLG, 18.07.1994 - 1 ObOWi 206/94
Fahrverbot; Wirtschaftliche Nachteile; Berufliche Nachteile; Regelfahrverbot; …
Von der Verhängung eines Fahrverbots als Regelfolge einer Geschwindigkeitsüberschreitung kann nicht allein deshalb abgesehen werden, weil die Verkehrsbeschränkung aus Lärmschutzgründen angeordnet worden ist (BayObLG vom 11.4.1994 - 1 ObOWi 62/94 und vom 16.6.1994, BayObLGSt 1994, 100).
- OLG Zweibrücken, 27.03.2009 - 1 SsBs 9/09
Ordnungswidrigkeitenverfahren: Wirksamkeit der Beschränkung des Einspruchs gegen …
Zutreffend ist insbesondere der Standpunkt des Amtsrichters, wonach eine Ausnahme vom Fahrverbot nicht allein deshalb gewährt werden muss, weil der Betroffene beruflich auf die Fahrerlaubnis angewiesen ist (vgl. BayObLG DAR 1994, 368; OLG Frankfurt NZV 1994, 77; OLG Oldenburg NZV 1993, 198; OLG Düsseldorf NZV 1993, 37) oder als sogenannter "Vielfahrer" anzusehen ist (…OLG Düsseldorf a.a.O.). - OLG Karlsruhe, 02.03.2004 - 2 Ss 25/04
Verkehrsordnungswidrigkeit: Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung in …
Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers war das Amtsgericht an der Anordnung des Fahrverbots nicht dadurch gehindert, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung aus Gründen des Lärmschutzes nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO angeordnet war (KG Berlin vom 10.02.1999 - 2 Ss 19/99, vom 07.12.1998 - 2 Ss 285/98; vom 25.05.1998 - 2 Ss 91/98, vom 28.09.1998 - 2 Ss 517/98; BayObLG VRS 87, 372; 88, 68; die von der Rechtsbeschwerde zitierte Entscheidung des BayObLG NZV 1990, 401 betraf eine vor Inkrafttreten der BKatV begangene Ordnungswidrigkeit). - OLG Hamm, 09.06.1995 - 2 Ss OWi 623/95
Absehen vom Regelfahrverbot, berufliche Gründe, persönliche Gründe, persönlicher …
Nach dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe hat es offenbar auch nicht verkannt, daß § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BußgeldkatalogVO das Vorliegen einer groben Pflichtverletzung i.S. von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVO indiziert, so daß es regelmäßig im Rahmen einer Besinnungsmaßnahme der Anordnung eines Fahrverbots als eindringlichen Denkzettel bedarf (vgl. u.a. BGHSt 38, 125, 129 ff.; OLG Celle VRS 86, 209, 211; OLG Düsseldorf NZV 1993, 320, 321; BayObLG NZV 1994, 370 ; OLG Hamburg VRS 88, 386 ; ständige Rechtsprechung der Senate des OLG Hamm). - KG, 15.04.2005 - 3 Ws (B) 132/05
Geschwindigkeitsüberschreitung: Vorsatzfeststellung bei Mißachtung einer …
Der hohe Rang, den das verfassungsrechtlich geschützte Rechtsgut der psychischen und physischen Gesundheit der Bevölkerung besitzt, lässt es daher grundsätzlich nicht zu, einen Geschwindigkeitsverstoß allein deshalb geringer zu gewichten, weil die missachtete Verkehrsbeschränkung "nur" aus Gründen des Lärmschutzes angeordnet wurde (vgl. BayObLG, VRS 87, 372; OLG Karlsruhe, NJW 2004, 1749; OLG Schleswig, SchlHA 2003, 212; Senat, Beschl. v. 25.5. 1998 - 3 Ws (B) 225/98). - OLG Zweibrücken, 12.01.2006 - 1 Ss 159/05
Verkehrsrecht: Zulässigkeit ergänzender Tatbestandsfeststellungen des …
Zutreffend ist insbesondere der Standpunkt des Amtsrichters, wonach eine Ausnahme vom Fahrverbot nicht allein deshalb gewährt werden muss, weil die Betroffene als Polizeibeamtin beruflich auf die Fahrerlaubnis angewiesen ist, um ihren Arbeitsplatz zu erreichen (vgl. BayObLG DAR 1994, 368; OLG Frankfurt NZV 1994, 77; OLG Oldenburg NZV 1993, 198; OLG Düsseldorf NZV 1993, 37). - OLG Jena, 01.09.2011 - 1 SsBs 66/11
Bußgeldurteil wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Entbehrlichkeit von …
Die in § 4 Abs. 1 BKatV und im Bußgeldkatalog (Anlage zu § 1 I BKatV) aufgeführten Tatbestände indizieren als Regelbeispiele das Vorliegen einer groben Pflichtverletzung, die zugleich ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit offenbart, dass es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbotes bedarf (BGHSt 38, 125, 134; BayObLG NZV 1994, 370). - OLG Hamm, 31.01.1997 - 2 Ss OWi 1565/96
Anforderungen an die tatsächlichen Feststellungen bei einer durch Nachfahren zur …
Das Amtsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 Satz 2 BußgeldkatalogVO gegeben sind und damit das Vorliegen einer groben Pflichtverletzung i.S. von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVO indiziert wird, so dass es regelmäßig im Rahmen einer Besinnungsmaßnahme der Anordnung eines Fahrverbots als eindringlichen Denkzettel bedarf (vgl. u.a. BGHSt 38, 125, 129 ff.; OLG Celle VRS 86, 209, 211; OLG Düsseldorf NZV 1993, 320, 321; BayObLG NZV 1994, 370; OLG Hamburg VRS 88, 386; ständige Rechtsprechung der Senate für Bußgeldsachen des OLG Hamm). - BayObLG, 17.07.1996 - 1 ObOWi 376/96
- OLG Karlsruhe, 09.10.2017 - 2 Rb 8 Ss 643/17
Verkehrsordnungswidrigkeit: Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung in …
- OLG Hamm, 18.05.2000 - 5 Ss OWi 1196/99
Geschwindigkeitsüberschreitung, Verfolgungsverjährung, Foto, Täteridentifizierung …
Rechtsprechung
BayObLG, 27.04.1994 - 2 ObOWi 119/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Leitsatz)
Kein Fahrverbot, wenn ein Rechtsabbieger bei einsetzendem Grün für den Geradeausverkehr, aber bei noch roter Rechtsabbiegerampel losfährt
Papierfundstellen
- NJW 1994, 2908 (Ls.)
- NZV 1994, 370
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Düsseldorf, 22.06.1993 - 5 Ss OWi 184/93
Kein Fahrverbot für einen qualifizierten Rotlichtverstoß bei einer überraschenden …
Auszug aus BayObLG, 27.04.1994 - 2 ObOWi 119/94
So wurde in der Rechtsprechung z.B. ein Regelfall verneint bei Mißachtung des Rotlichts einer Baustellenampel (OLG Köln NZV 1994, 41 ), beim Übersehen einer nach dem Rechtsabbiegen in kurzer Entfernung überraschend sichtbar werdenden Fußgängerampel (OLG Düsseldorf VRS 85, 470 ; BayObLG Beschluß vom 18.4.1994 - 1 ObOWi 86/94 [zur Veröffentlichung bestimmt]), oder in Fällen des sog. Frühstarts beim Rechts- bzw. Linksabbiegen infolge Ampelverwechslung (OLG Düsseldorf VRS 85, 472 und VRS 85, 139 ). - BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91
Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren
Auszug aus BayObLG, 27.04.1994 - 2 ObOWi 119/94
Die Erfüllung eines der Tatbestände des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nrn. l-4 BKatV indiziert deshalb das Vorliegen eines groben Verstoßes im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG , der zugleich ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr offenbart, daß es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bedarf (BGHSt 38, 125/134). - OLG Köln, 26.08.1993 - Ss 327/93
Ausgestaltung des ordnungswidrigkeitsrechtlichen Rechtsschutzes gegen eine …
Auszug aus BayObLG, 27.04.1994 - 2 ObOWi 119/94
So wurde in der Rechtsprechung z.B. ein Regelfall verneint bei Mißachtung des Rotlichts einer Baustellenampel (OLG Köln NZV 1994, 41 ), beim Übersehen einer nach dem Rechtsabbiegen in kurzer Entfernung überraschend sichtbar werdenden Fußgängerampel (OLG Düsseldorf VRS 85, 470 ; BayObLG Beschluß vom 18.4.1994 - 1 ObOWi 86/94 [zur Veröffentlichung bestimmt]), oder in Fällen des sog. Frühstarts beim Rechts- bzw. Linksabbiegen infolge Ampelverwechslung (OLG Düsseldorf VRS 85, 472 und VRS 85, 139 ).
- BayObLG, 18.04.1994 - 1 ObOWi 86/94
Kein Fahrverbot für einen qualifizierten Rotlichtverstoß bei einer überraschenden …
Auszug aus BayObLG, 27.04.1994 - 2 ObOWi 119/94
So wurde in der Rechtsprechung z.B. ein Regelfall verneint bei Mißachtung des Rotlichts einer Baustellenampel (OLG Köln NZV 1994, 41 ), beim Übersehen einer nach dem Rechtsabbiegen in kurzer Entfernung überraschend sichtbar werdenden Fußgängerampel (OLG Düsseldorf VRS 85, 470 ; BayObLG Beschluß vom 18.4.1994 - 1 ObOWi 86/94 [zur Veröffentlichung bestimmt]), oder in Fällen des sog. Frühstarts beim Rechts- bzw. Linksabbiegen infolge Ampelverwechslung (OLG Düsseldorf VRS 85, 472 und VRS 85, 139 ). - OLG Düsseldorf, 16.02.1993 - 5 Ss OWi 19/93
Straßenverkehrsrecht; Bemessung der Geldbuße und Verhängung eines Fahrverbots bei …
Auszug aus BayObLG, 27.04.1994 - 2 ObOWi 119/94
So wurde in der Rechtsprechung z.B. ein Regelfall verneint bei Mißachtung des Rotlichts einer Baustellenampel (OLG Köln NZV 1994, 41 ), beim Übersehen einer nach dem Rechtsabbiegen in kurzer Entfernung überraschend sichtbar werdenden Fußgängerampel (OLG Düsseldorf VRS 85, 470 ; BayObLG Beschluß vom 18.4.1994 - 1 ObOWi 86/94 [zur Veröffentlichung bestimmt]), oder in Fällen des sog. Frühstarts beim Rechts- bzw. Linksabbiegen infolge Ampelverwechslung (OLG Düsseldorf VRS 85, 472 und VRS 85, 139 ). - OLG Düsseldorf, 24.06.1993 - 5 Ss OWi 203/93
Auszug aus BayObLG, 27.04.1994 - 2 ObOWi 119/94
So wurde in der Rechtsprechung z.B. ein Regelfall verneint bei Mißachtung des Rotlichts einer Baustellenampel (OLG Köln NZV 1994, 41 ), beim Übersehen einer nach dem Rechtsabbiegen in kurzer Entfernung überraschend sichtbar werdenden Fußgängerampel (OLG Düsseldorf VRS 85, 470 ; BayObLG Beschluß vom 18.4.1994 - 1 ObOWi 86/94 [zur Veröffentlichung bestimmt]), oder in Fällen des sog. Frühstarts beim Rechts- bzw. Linksabbiegen infolge Ampelverwechslung (OLG Düsseldorf VRS 85, 472 und VRS 85, 139 ).
- OLG Bamberg, 29.06.2009 - 2 Ss OWi 573/09
Rotlichtverstoß: Absehen vom Fahrverbot bei einem Frühstarter
Der Querverkehr (insbesondere auch Fußgänger) kann sich nach dieser Zeit bereits im Bereich der durch Rotlicht gesperrten Fahrbahn befinden (vgl. unter Hinweis auf die amtl. Begründung BayObLG NZV 1994, 370 m. Anm. Scheffler NZV 1995, 214 ff. = DAR 1994, 367 f. = NJW 1994, 2908 = VRS 87, 380 ff. = VerkMitt 1995, Nr. 45). - OLG Frankfurt, 08.12.2004 - 2 Ss OWi 411/04
OWi-Recht: Kein qualifizierter Rotlichtverstoß bei "Mitziehenlassen"
Denn der Betroffene ließ sich aufgrund einer momentanen Unaufmerksamkeit von dem anfahrenden Geradeausverkehr "mitziehen" (sog. Mitzieheffekt - vgl. dazu OLG Düsseldorf NZV 1993, 320, 321; VRS 85, 139, 140; 85, 470, 471; OLG Hamm NZV 1995, 82; 2001, 221; VRS 90, 455; OLG Karlsruhe NZV 1996, 206; NJW 2003, 3720; BayObLG NZV 1994, 370; KG VRS 101, 301; OLG Koblenz NStZ-RR 2004, 284). - OLG Düsseldorf, 27.09.1994 - 5 Ss OWi 299/94 Insgesamt muß die Höhe der Geldbuße zu dem Grad des vorwerfbaren Handelns des Täters in einem angemessenen Verhältnis stehen (Bay0bLG DAR 1994, 367 f; OLG Köln NZV 1994,-41; Senatsbeschlüsse vom 4. Januar 1991 in VRS 81, 121 = VM iggr, 61 = DAR 1991, 307 und vom 22. Juni 1993 in VRS 85, 470 = VM 1994, 3 = DAR 1994, 39 = NZV 1993, 409 = ZfS 1993, 430).
- OLG Hamm, 19.10.1995 - 2 Ss OWi 1223/95
Rotlichtverstoß innerhalb geschlossener Ortschaft, Feststellungen, Phasenplan, …
Nach dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe hat es offenbar auch nicht verkannt, daß § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BußgeldkatalogVO das Vorliegen einer groben Pflichtverletzung i.S. von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVO indiziert, so daß es regelmäßig im Rahmen einer Besinnungsmaßnahme der Anordnung eines Fahrverbots als eindringlichen Denkzettel bedarf (vgl. u.a. BGHSt 38, 125, 129 ff; OLG Celle VRS 86, 209, 211; OLG Düsseldorf NZV 1993, 320, 321; BayObLG NZV 1994, 370; OLG Hamburg VRS 88, 386; ständige Rechtsprechung der Senate des OLG Hamm; vgl. u.a. die Beschlüsse des Senats vom 09.06.1995 - 2 Ss OWi 623/95 - in DAR 1995, 374 = ZAP EN-NR 618/75 = NWB EN-NR 1123/95 - und vom 26.06.1995 - 2 Ss OWi 703/95 - NZV 1995, 366 = ZfS 1995, 315). - BayObLG, 30.11.1998 - 2 ObOWi 625/98
Grobe Fahrlässigkeit bei Einfahren in eine Kreuzung bei Rotlicht aufgrund eines …
Die Rechtsprechung hat in Fällen der Verwechslung der Lichtzeichen oder des sogenannten "Mitziehens" wiederholt einen Regelfall verneint (vgl. BayObLG NZV 1994, 370 ; OLG Düsseldorf VRS 85, 139 = DAR 1993, 272 ; VRS 85, 472 = MS 1993, 429; DAR 1993, 271 ; OLG Hamm NZV 1995, 82 ). - OLG Düsseldorf, 01.06.1995 - 5 Ss OWi 122/95 Insgesamt muß die Höhe der Geldbuße zu dem Grad des vorwerfbaren Handelns des Täters in einem angemessenen Verhältnis stehen (Senatsbeschlüsse vom 22. Juni 1993 in VRS 85, 470 = VM 1994, 3 = DAR 1974, 39 = NZV 1993, 409 = ZfS 1993, 430 und vom 4. Januar 1991 in VRS 81, 121 = VM 1991, 61 = DAR 1991, 307; Bay0bLG DAR 1994, 367 und OLG Köln NZV 1994, 41 ).
- OLG Düsseldorf, 10.12.1998 - 5 Ss OWi 373/98 Deshalb bestand aber auch keine Veranlassung, den im Bußgeldkatalog für den sog. einfachen Rotlichtverstoß vorgesehenen Regelsatz zu erhöhen (…vgl. Senat, aaO.; BayObLG in NZV 1994, 370 ; OLG Köln in NZV 1994, 330/331).