Weitere Entscheidungen unten: OLG München, 09.07.1993 | OLG Hamm, 28.04.1994

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.12.1993 - 27 U 167/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,9681
OLG Hamm, 16.12.1993 - 27 U 167/93 (https://dejure.org/1993,9681)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.12.1993 - 27 U 167/93 (https://dejure.org/1993,9681)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Dezember 1993 - 27 U 167/93 (https://dejure.org/1993,9681)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Kurzinformation)

    Schadensteilung, wenn ein Sattelauflieger das parallele Abbiegen nicht abbricht, sobald ein daneben zügig weiter fahrender Pkw durch das Ausschwenken gefährdet wird

  • verkehrslexikon.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Schadensteilung, wenn ein Sattelauflieger das parallele Abbiegen nicht abbricht, sobald ein daneben zügig weiter fahrender Pkw durch das Ausschwenken gefährdet wird

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 399
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 16.06.2020 - 7 U 96/18

    Verkehrsunfall, Gegenverkehr, Abbiegen, Ausschwenken, Auflieger

    Der Zeuge V musste - auch unterstellt, seine Fahrspur war zu Beginn des Vorbeifahrens frei - damit rechnen, dass es im Falle des zu erwartenden Ausschwenkens des Aufliegers bei einer Weiterfahrt zur Kollision kommen würde (vgl. dazu OLG Hamm, Urteil vom 16.12.1993, 27 U 167/93; Urteil vom 18.02.1999, 27 U 290/98 - juris; Scholten in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, Stand 07.08.2018, § 9 Rn. 25).

    Ein Verstoß gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht des § 1 Abs. 2 StVO ist nach den obigen Ausführungen zu 17 Abs. 3 StVG schon darin zu sehen, dass der Zeuge V weitergefahren ist, obwohl er die Möglichkeit hatte, gegenüber dem beabsichtigten Fahrmanöver des Sattelschleppers zurückzustehen und diesem das Abbiegen zu ermöglichen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 09.03.2018, 9 U 19/17 - juris; Urteil vom 18.02.1999, 27 U 290/98; Urteil vom 16.12.1993, 27 U 167/93; - juris; KG Berlin, Urteil vom 19.04.2004, 12 U 325/02 - juris; Scholten in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, Stand 07.08.2018, § 9 Rn. 25).

    In der konkreten Abwägung sind die jeweiligen Verursachungsbeiträge - einen Verstoß auch des Beklagten zu 1. gegen § 1 Abs. 2 StVO unterstellt - auch nach Auffassung des Senats gleich schwer zu gewichten (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 16.12.1993, 27 U 167/93, NZV 1994, 399).

  • KG, 19.04.2004 - 12 U 325/02

    Haftung bei Verkehrsunfall: Kollision eines linksabbiegenden Sattelzugs durch

    Ebenfalls nicht vergleichbar ist der Sachverhalt einer Entscheidung vom 16. Dezember 1993 (-27 U 167/93 - NZV 1994, 399), in der das OLG Hamm zur einer hälftigen Schadensteilung kommt.
  • OLG Hamm, 18.02.1999 - 27 U 290/98

    Haftung bei einem von einem Lkw-Fahrschüler verursachten Unfall

    Dies setzt jedoch voraus, daß sich der Führer des Fahrzeugs der Klägerin während des Anfahrvorgangs des Lkw noch hinter diesem befunden hätte (so die Konstellation in der Senatsentscheidung in NZV 1994, 399).
  • OLG Düsseldorf, 07.06.2004 - 1 U 191/03

    Unfall im Straßenverkehr wegen Hineinstellen eines Lastzuges vor einer Rotlicht

    3) Allerdings ist zu berücksichtigen, dass der Führer eines abbiegenden Sattelzuges verpflichtet ist, den Abbiegevorgang sofort abzubrechen, wenn es durch das ausschwenkende Heck zur Gefährdung eines Verkehrsteilnehmers auf der daneben liegenden Fahrspur kommen kann (OLG Hamm, NZV 1994, 399).
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Rechtsprechung
   OLG München, 09.07.1993 - 10 U 6681/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5410
OLG München, 09.07.1993 - 10 U 6681/92 (https://dejure.org/1993,5410)
OLG München, Entscheidung vom 09.07.1993 - 10 U 6681/92 (https://dejure.org/1993,5410)
OLG München, Entscheidung vom 09. Juli 1993 - 10 U 6681/92 (https://dejure.org/1993,5410)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVO § 18
    Sorgfaltspflicht des unerlaubt den Seitenstreifen der Autobahn benutzenden Fahrers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Alleinhaftung; Pkw-Fahrer; Fußgänger; Unfall; Bundesautobahn; Seitenstreifen; Unerlaubtes Befahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 18; StVG § 7 § 17
    Haftungsverteilung bei Anfahren eines Fußgängers auf dem Standstreifen der Autobahn nach einem Verkehrsunfall

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 399
  • VersR 1995, 432
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Brandenburg, 15.06.2023 - 12 U 218/22

    Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Verkehrsunfall durch die gesetzliche

    Die von der Klägerin zitierte Entscheidung des OLG München (Urteil vom 09.07.1993 - 10 U 6681/92, NZV 1994, 399, beck-online) mit einer Alleinhaftung des Verursachers des Folgeunfalls trifft eine andere Fallkonstellation.
  • LG Mosbach, 22.01.2021 - 7 O 32/20

    Kaskoversicherung: Kürzung bei Unfall durch Trunkenheit

    Allerdings stellen gerade das zu späte Erkennen einer Kurve und die Fehleinschätzung von Kurvenverlauf und Kurvenradius alkoholtypische Fehlleistungen dar (OLG Hamm r+s 1994, 374; Prölss/Martin/Klimke, 31. Aufl. 2021, AKB 2015 Abs. A.2.9 Rn. 52).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.04.1994 - 6 U 231/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,16254
OLG Hamm, 28.04.1994 - 6 U 231/93 (https://dejure.org/1994,16254)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.04.1994 - 6 U 231/93 (https://dejure.org/1994,16254)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. April 1994 - 6 U 231/93 (https://dejure.org/1994,16254)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 399 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Saarbrücken, 09.04.2010 - 13 S 15/09

    Verkehrsunfallhaftung: Haftungsverteilung bei einem Unfall zwischen einem

    Vielmehr greift sie bereits dann ein, wenn mit Fußgängern gerechnet werden muss (vgl. BayObLG VRS 1965, 233; OLG Hamm NZV 2005, 94; OLG Hamm, NZV 1994, 399; Jagow/Burmann/Heß, Straßenverkehrsrecht, 20. Aufl. 2008, § 9 StVO Rdn. 39; Hentschel aaO § 9 StVO Rdn. 43).
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