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   OLG Düsseldorf, 06.07.1994 - 5 Ss 235/94 - 70/94 I   

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https://dejure.org/1994,6151
OLG Düsseldorf, 06.07.1994 - 5 Ss 235/94 - 70/94 I (https://dejure.org/1994,6151)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.07.1994 - 5 Ss 235/94 - 70/94 I (https://dejure.org/1994,6151)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Juli 1994 - 5 Ss 235/94 - 70/94 I (https://dejure.org/1994,6151)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 406
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 14.09.1993 - 2 Ss 257/93
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.07.1994 - 5 Ss 235/94
    Bedenken ergeben sich auch deswegen, weil die Urteilsfeststellungen im übrigen es nahelegen, daß der Zeuge W - ein seit vielen Jahren im Verkehrsdienst tätiger und dadurch mit Verkehrsabläufen gut vertrauter Polizeibeamter - die Gefährlichkeit des von dem Angeklagten unternommenen Überholvorgangs erkannt und sich darauf eingestellt hatte, so daß nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden kann, daß eine Gefahrensituation vorlag, die auf einen unmittelbaren Unfall hinausläuft, wenn nicht eine plötzliche, zufallsbedingte Wende eintritt (OLG Düsseldorf NJW 1993, 3212, 3313).
  • OLG Düsseldorf, 02.10.1989 - 5 Ss 365/89
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.07.1994 - 5 Ss 235/94
    Dem tritt der Senat unter Hinweis auf seine Rechtsprechung (Senatsbeschluß in NZV 1990, 80 VRS 78, 112 = DAR 1990, 108 JMBL NW 1990, 106 = VM 1990, 52 BA 1990, 446) bei.
  • BGH, 08.03.1973 - 4 StR 44/73

    Unzureichende Feststellungen, wodurch im Einzelnen der Angeklagte Leib oder Leben

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.07.1994 - 5 Ss 235/94
    Eine konkrete Gefährdung im Sinne dieser Vorschrift ist dann anzunehmen, wenn die Sicherheit einer bestimmten Person oder einer Sache von bedeutendem Wert durch das Fahrverhalten des Täters so stark beeinträchtigt ist, daß es nur vom Zufall abhängt, ob die Rechtsgutsverletzung eintritt oder nicht (BGH in VRS 44, 422, 423).
  • OLG Düsseldorf, 08.10.1991 - 5 Ss 383/91
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.07.1994 - 5 Ss 235/94
    Die rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen des Landgerichts tragen die Verurteilung wegen Beleidigung rechtsbedenkenfrei (Senatsbeschluß in VRS 82, 121 = VM 1992, 14 = VD 1992, 212).
  • BGH, 30.03.1995 - 4 StR 725/94

    Schlangenlinien - § 315c StGB, konkrete Gefahr, 'kritische Verkehrsituation',

    Es begegnet deshalb Bedenken, wenn tatrichterliche Entscheidungen allein deshalb als rechtsfehlerhaft beanstandet werden, weil sie sich entsprechend den Angaben der Tatzeugen mit der Beschreibung der Gefahrensituation unter Verwendung wertender Begriffe (wie etwa dem der Notwendigkeit einer Vollbremsung) begnügen (vgl. etwa OLG Hamm NZV 1991, 158; OLG Düsseldorf NJW 1993, 3212 [OLG Düsseldorf 14.09.1993 - 2 Ss 257/93 60/93 III]; NZV 1994, 406).
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