Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 27.01.1994

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 17.06.1994 - 19 U 104/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,6405
OLG Frankfurt, 17.06.1994 - 19 U 104/93 (https://dejure.org/1994,6405)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.06.1994 - 19 U 104/93 (https://dejure.org/1994,6405)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Juni 1994 - 19 U 104/93 (https://dejure.org/1994,6405)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,6405) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Teilerfüllung einer Schadensersatzforderung vor Rechtshängigkeit der Klage durch Zahlung an Prozessbevollmächtigte; Anrechnung von freiwilligen Leistungen/Preisnachlässen Dritter auf den Schadensersatzanspruch

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249
    Anrechnung von auf den Neuwagenpreis gewährten Rabatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 249
    Ersatzwagenbeschaffung: Wiederbeschaffungswert im Falle eines mit Preisnachlaß gekauften Unfallfahrzeugs

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Main - 15 O 405/92
  • OLG Frankfurt, 17.06.1994 - 19 U 104/93

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 478
  • VersR 1995, 1450
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • AG Frankfurt/Main, 19.04.2011 - 31 C 2331/10
    So entschied das OLG Frankfurt, NZV 1994, 478, dass es sich bei einem Mengenrabatt, den ein Fahrzeugverkäufer seinem Kunden einräume um eine freiwillige Leistung eines Dritten handele, die nach ihrem Sinn und Zweck den Kunden, nicht aber im Schadensfall den Schädiger entlasten bzw. begünstigen solle.
  • AG Bremen, 01.03.2013 - 7 C 308/12
    So beschränkt sich z.B. auch die angeführte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Anrechnung eines Werksangehörigenrabatts ausdrücklich auf den Teilbereich der "konkreten Schadensberechnung" (Urt.v. 18.10.2011, NJW 2012, S. 50: LS 2; S. 51 RdNr. 8, S. 52 RdNr. 9 a.E.; Wellner, NJW 2012, S. 7 ff. (S. 9: Anrechnung nur bei der konkreten Schadensberechnung und hier Berücksichtigung der tatsächlich angefallenen Reparaturkosten); vgl. auch Armbrüster, VersR 2008, S. 1154 ff. (S. 1154: Objektiver Maßstab für die "erforderlichen Kosten"); LG Koblenz, Urt.v. 30.03.1987, 5 O 362/85 - JurisDokument, Bundesbahn als Geschädigte: Anrechnung eines "erhaltenen Rabatts"; vgl. auch noch: OLG Frankfurt, Urt.v. 17.06.1994, NZV 1994, S. 478).
  • AG Köln, 27.04.2016 - 276 C 225/15

    Abzug eines Großkundenrabatts i.R.e. fiktiven Abrechnung der Reparaturkosten

    Denn derartige Rabatte stellen freiwillige Rabatte dar (vgl. OLG Frankfurt NZV 1994, 478); freigiebige Leistungen Dritter sind allerdings nicht anzurechnen, wenn sie nicht den Schädiger entlasten, sondern dem Geschädigten zugute kommen sollen (Palandt/Grüneberg, aaO, Rz. 82).
  • OLG Köln, 18.10.2001 - 8 U 40/01

    Positive Vertragsverletzung eines Kfz-Mietvertrages wegen unterlassener

    Freiwillige Leistungen Dritter, so auch Preisnachlässe, kommen nicht dem Schädiger zugute (ebenso OLG Frankfurt VersR 95, 1450).
  • AG Köln, 06.04.2016 - 276 C 225/15
    Denn derartige Rabatte stellen freiwillige Rabatte dar (vgl. OLG Frankfurt NZV 1994, 478); freigiebige Leistungen Dritter sind allerdings nicht anzurechnen, wenn sie nicht den Schädiger entlasten, sondern dem Geschädigten zugute kommen sollen (Palandt/Grüneberg, aaO, Rz. 82).
  • OLG Koblenz, 27.03.2000 - 13 U 1369/99

    Verjährung von Ansprüchen wegen Beschädigung eines Mietwagens; Ersatzanspruch des

    Soweit die Klägerin als Großabnehmer tatsächlich Preisnachlässe erhalten sollte, die nicht auf einer besonderen Anstrengung oder entsprechenden Verkaufsverhandlungen ihrerseits beruhen und über übliche Rabatte hinausgehen, können diese dem Schädiger nicht schadensmindernd zugute kommen, weil es sich um freiwillige Nachlässe eines Dritten handelt, auf die die Klägerin keinen rechtlichen Anspruch hat und die im Übrigen allein der Klägerin zugute kommen und nicht den Schädiger entlasten sollen (OLG Frankfurt, VersR 95, 1450).
  • AG München, 07.07.2010 - 334 C 33973/09
    Kunden gewährt, ohne dass auf die Gewährung solcher Nachlässe "ein rechtlicher Anspruch bestünde...." (vgl.. OLG Frankfurt a. . Main, Urteil vom 17.06.1994 - 19 U 104/93).
  • AG Kiel, 05.11.2004 - 113 C 458/04

    Haftpflicht: Kundenrabatte - Taxirabatt kommt nicht dem Schädiger zu Gute

    Ein Anspruch auf die Gewährung des Nachlasses besteht nicht (vgl. OLG Frankfurt, VersR 1995, 1450).
  • AG Schmallenberg, 28.11.2019 - 3 C 103/19
    Denn derartige Rabatte stellen freiwillige Rabatte dar (vgl. OLG Frankfurt NZV 1994, 478); freigiebige Leistungen Dritter sind allerdings nicht anzurechnen, wenn sie nicht den Schädiger entlasten, sondern dem Geschädigten zugutekommen sollen (AG Köln, aaO).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.01.1994 - 18 U 167/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,6309
OLG Düsseldorf, 27.01.1994 - 18 U 167/93 (https://dejure.org/1994,6309)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.01.1994 - 18 U 167/93 (https://dejure.org/1994,6309)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Januar 1994 - 18 U 167/93 (https://dejure.org/1994,6309)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,6309) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)

    GG Art. 34; BGB § 839; StrWG Nw § 9 a Abs. 1; StrWG § 47
    Sorgfaltsanforderungen an Verkehrsberuhigung durch Aufstellen von Blumenkübeln

  • rechtsportal.de

    BGB § 823; NWStrG §§ 43 3 Abs. 4
    Haftung der Gemeinde bei Aufstellung von Blumenkübeln zur Verkehrsberuhigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Amtshaftung; Gemeinde; Blumenkübel; Verkehrsberuhigung; Randstreifen

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 478
  • VersR 1995, 537
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.07.1979 - III ZR 102/78

    Verweis auf anderweitige Ersatzmöglichkeit bei Verursachung eines Unfalls

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.1994 - 18 U 167/93
    Im Ergebnis entspricht die öffentlich-rechtlich gestaltete Amtspflicht zur Sorge für die Sicherheit im Straßenverkehr damit inhaltlich der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht (BGHZ 75, 134 ; Senat, Urteil vom 15. November 1990 - 18 U 134/90 -).
  • BGH, 10.07.1980 - III ZR 58/79

    Verkehrssicherungspflicht bei einer Straße; Sichtbehinderung durch eine Hecke auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.1994 - 18 U 167/93
    Auch der Senat geht davon aus, daß hier für den Kläger als aufmerksamer Straßenbenutzer eine Gefahrenlage völlig überraschend eingetreten ist und für diesen nicht ohne weiteres erkennbar war (vgl. BGH VersR 1980, 946 ; Senat, Urteile vom 5. Juni 1986 - 18 U 153/86 - und vom 21. Februar 1991 - 18 U 231/90 -).
  • OLG Düsseldorf, 01.10.1992 - 18 U 93/92

    Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich der kurzfristigen Ablagerung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.1994 - 18 U 167/93
    Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ist die beklagte Gemeinde gehalten, die Verkehrsteilnehmer vor solchen Gefahren zu warnen und zu beschützen, auf die sie sich bei der jeweils gebotenen Sorgfalt nicht selbst hinreichend einstellen und vor denen sie sich nicht schützen konnten (BGH VersR 1979, 1055; RGRK/Steffen, BGB , 12. Aufl., § 823 Rn 144, 175, 185; MünchKomm/Mertens, BGB , 2. Aufl., § 823 Rn. 231; Senat, Urteil vom 1. Oktober 1992 - 18 U 93/92 - OLGR Düs 1993, 224).
  • BGH, 21.06.1979 - III ZR 58/78

    Schadenersatzpflicht eines Landschaftsverbandes für die sachwidrige und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.1994 - 18 U 167/93
    Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ist die beklagte Gemeinde gehalten, die Verkehrsteilnehmer vor solchen Gefahren zu warnen und zu beschützen, auf die sie sich bei der jeweils gebotenen Sorgfalt nicht selbst hinreichend einstellen und vor denen sie sich nicht schützen konnten (BGH VersR 1979, 1055; RGRK/Steffen, BGB , 12. Aufl., § 823 Rn 144, 175, 185; MünchKomm/Mertens, BGB , 2. Aufl., § 823 Rn. 231; Senat, Urteil vom 1. Oktober 1992 - 18 U 93/92 - OLGR Düs 1993, 224).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht