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Rechtsprechung
   OLG Köln, 27.05.1993 - 12 U 141/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4329
OLG Köln, 27.05.1993 - 12 U 141/92 (https://dejure.org/1993,4329)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.05.1993 - 12 U 141/92 (https://dejure.org/1993,4329)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. Mai 1993 - 12 U 141/92 (https://dejure.org/1993,4329)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Autokauf; Bestellformular; Abrede; Gebrauchtwagenkauf; AGBG; PVV; Gebrauchtwagenverkaufsbedingungen; Vertragshändler; Automobilhersteller; Neuwagengeschäft; Nichtabnahmeentschädigung; Schadensberechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1404
  • MDR 1993, 732
  • NZV 1994, 68 (Ls.)
  • VersR 1993, 1282
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 11.03.1987 - 2 Ss OWi 1457/86
    Auszug aus OLG Köln, 27.05.1993 - 12 U 141/92
    Unabhängig von der Tatsache, daß die Entscheidung vor Inkrafttreten des AGBG ergangen ist, einen LKW-Kauf betrifft und in concreto die Höhe eines entsprechenden Schadens unstreitig war, ist eine in der Rechtsprechung teilweise vorgenommene bloße Übertragung dieser Entscheidung (vgl. z.B. LG Hagen DAR 1987, 232; weitere Nachweise bei Reinking-Eggert a.a.O.) auf heutige Marktgegebenheiten nicht möglich.
  • BGH, 16.06.1982 - VIII ZR 89/81

    Formularmäßige Pauschalierung des Schadens

    Auszug aus OLG Köln, 27.05.1993 - 12 U 141/92
    Im Gebrauchtwagenhandel ist die Situation anders als beim Neuwagengeschäft, bei dem eine entsprechende Entschädigung für zulässig erachtet wird (vgl. BGH NJW 1982, 2316; Creutzig a.a.O. Rdn. 5.5.4 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 08.10.1969 - VIII ZR 20/68

    Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen für den Verkauf von gebrauchten Kfz und

    Auszug aus OLG Köln, 27.05.1993 - 12 U 141/92
    Der Bundesgerichtshof hat zwar mit Urteil vom 8. Oktober 1969 (NJW 1970, 29 [32]) sogar eine pauschalierte Entschädigung von 20 % für unbedenklich gehalten.
  • KG, 16.09.1981 - 21 W 3129/81

    Voraussetzungen für das Zustandekommen eines wirksamen Spielvertrags bzw.

    Auszug aus OLG Köln, 27.05.1993 - 12 U 141/92
    Nur der Vertragsschluß als solcher kann durch Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht abweichend vom Gesetz geregelt werden (KG NJW 1981, 2822; Palandt-Heinrichs, BGB 51. Auflage, § 2 AGBG Rdn. 17).
  • BGH, 10.12.1975 - VIII ZR 147/74

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer positiven Vertragsverletzung - Anspruch

    Auszug aus OLG Köln, 27.05.1993 - 12 U 141/92
    Wenn der Schuldner daraufhin eine entsprechende Erklärung nicht abgibt, kann der Gläubiger von dem Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen (BGH WM 1976, 75; siehe auch Creutzig a. a. 0. Rdn. 5.4.8).
  • BGH, 13.12.1989 - VIII ZR 94/89

    Angemessenheit der vierwöchigen Bindungsfrist gemäß Neuwagen-Verkaufsbedingungen

    Auszug aus OLG Köln, 27.05.1993 - 12 U 141/92
    Zudem ist die Bestimmung einer Annahmefrist im Gesetz ausdrücklich vorgesehen (§ 148 BGB), so daß allenfalls die konkrete Ausgestaltunq der formularmäßigen Frist zu einer Unwirksamkeit führen könnte (vgl. BGH DAR 1990, 95 zu der 4wöchigen Frist in den Neuwagen-Verkaufsbedingungen).
  • LG Bremen, 09.09.2003 - 1 O 565/03

    GW-Verkauf - Bindungsfrist von zehn Tagen in AGB unwirksam?

    Das Gericht verkennt dabei nicht, dass eine Annahmefrist des Gebrauchtwagenverkäufers von 10 Tagen nur vereinzelt als unangemessen lang (etwa AG Diepholz, MDR 1987, S. 936) und die Klausel (zumeist ohne nähere Begründung) bisher wohl überwiegend als wirksam angesehen wird (vgl. etwa OLG Köln, NJW-RR 1993, S. 1404 (1. Leitsatz); Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Gesetz, Nachtrag zur 9. Aufl., Anh. §§ 9 - 11 Rn 436; zweifelnd Reinking-Eggert, 8. Aufl., Rn. 931, wonach die bisherigen Einschätzungen zur Wirksamkeit der Annahmefrist durch den Einsatz moderner Kommunikationsmittel fragwürdig geworden seien).
  • OLG Naumburg, 19.03.1999 - 6 U 13/98

    Darlegungs- und Beweislast bei wirksamer Schadenspauschalierung

    Der Beklagte beruft sich auf eine Entscheidung des OLG Köln, derzufolge 15 % beim Verkauf von Gebrauchtwagen im "Mischgeschäft" - im Falle von Neuwagenhändlern, die Gebrauchtwagen in Zahlung nehmen und weiterverkaufen - überhöht seien (NJW-RR 1993, 1404 ; zustimmend LG Hamburg, NJW-RR 1997, 560 ; Ulmer/Brandner/Hensen, AGBG , 8 Aufl., Anh. §§ 9 -11 Rdn. 436, krit. hinsichtlich einer Pauschale von 15 % bei Gebrauchtwagen wohl auch BGH, NJW 1994, 2478, 2479).
  • LG Oldenburg, 07.11.1997 - 2 S 895/97

    Anspruch von Schadensersatz in Höhe von 15 % des Kaufpreises aus der Bestellung

    Dies ist dann der Fall, wenn ein Vertragshändler eines Automobilherstellers, für dessen Geschäftstätigkeit das Neuwagengeschäft prägend ist, beim Gebrauchtwagenverkauf eine pauschale Nichtabnahmeentschädigung von 15 % des Kaufpreises verlangt (OLG Köln, NJW-RR 1993, 1404).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 24.02.1993 - 4 U 3149/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2461
OLG Nürnberg, 24.02.1993 - 4 U 3149/92 (https://dejure.org/1993,2461)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 24.02.1993 - 4 U 3149/92 (https://dejure.org/1993,2461)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 24. Februar 1993 - 4 U 3149/92 (https://dejure.org/1993,2461)
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Nasses Laub

§ 823 BGB, keine übertriebenen Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Laub auf Gehwegen - Keine übertriebenen Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Straßenunterhaltungspflichtiger; Verkehrssicherungspflicht; Fußgänger auf Gehweg; Pfütze mit rutschigem Laub

  • kommunen.nrw (Kurzinformation)

    Warnung vor Rutschgefahr durch Herbstlaub

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Laub erlaubt?

  • archive.org (Pressemitteilung)

    Verkehrssicherungspflicht - Laub auf Gehwegen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Verletzung der Verkehrssicherung bei Rutschgefahr auf nassem Laub - Jede Gefahr ausschließende Verkehrssicherung nicht möglich

Verfahrensgang

  • LG Weiden/Oberpfalz - 1 O 448/92
  • OLG Nürnberg, 24.02.1993 - 4 U 3149/92

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 68
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.12.1984 - VI ZR 218/83

    Anderweitige Ersatzmöglichkeit; Erfolgsaussichten eines einzulegenden

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.02.1993 - 4 U 3149/92
    Eine Verkehrssicherung, die jeden Unfall ausschließt, ist nicht erreichbar, so daß vom Träger der Verkehrssicherungspflicht nur diejenigen Vorkehrungen zu treffen sind, die nach den Sicherheitserwartungen des jeweiligen Verkehrs im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren geeignet sind, Gefahren möglichst abzuwenden (BGH NJW 85, 1076).
  • KG, 11.10.2005 - 9 U 134/04

    Amtshaftung: Pflicht zur Beseitigung von Laub auf Straßen und Gehwegen

    Die Beklagte war daher nicht verpflichtet, herabfallende Blätter jeweils sofort zu entfernen, da dies den Rahmen des tatsächlich aber auch wirtschaftlich Zumutbarem überspannen würde (vgl. OLG Nürnberg NZV 1994, 68).
  • OLG Köln, 15.02.1995 - 26 U 44/94

    MIETE VERKEHRSSICHERUNGSPFLICHT

    Allerdings kann der von der Beklagten in erster Instanz unter Hinweis auf OLG Nürnberg, NZV 1994, 68 geäußerten Auffassung, eine durch nasses Laub verursachte Rutschgefahr auf einem Gehweg könne niemals den Vorwurf einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht begründen, in dieser allgemeinen Form nicht gefolgt werden.
  • AG Bad Segeberg, 26.01.2012 - 17 C 159/11

    Verkehrssicherungspflicht: Unebenheit in Form einer Vertiefung zwischen einer

    Es kann den Beklagten nicht zugemutet werden, herabfallendes Laub sofort zu beseitigen (vgl. OLG Nürnberg, Urt. v. 24.02.1993 - 4 U 3149/92, NZV 1994, 68; KG, Urt. v. 24.10.2006 - 9 U 185/05, NJW-RR 2007, 374 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.08.1993 - 27 U 144/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2242
OLG Hamm, 17.08.1993 - 27 U 144/92 (https://dejure.org/1993,2242)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.08.1993 - 27 U 144/92 (https://dejure.org/1993,2242)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. August 1993 - 27 U 144/92 (https://dejure.org/1993,2242)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Pflege- und Betreuungsaufwand; Mutter; Querschnittsgelähmter Sohn; Unterbringung in einer Tagesstätte; Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Pflege; Aufwandsentschädigung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 249, § 843 Abs. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1418 (Ls.)
  • NJW-RR 1994, 415
  • NZV 1994, 68
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Celle, 17.02.1992 - 1 U 6/91

    Unvollständige differentialdiagnostische Überlegungen

    Auszug aus OLG Hamm, 17.08.1993 - 27 U 144/92
    Soweit die Eltern für gewöhnlich sorgloser sind, als es der Verkehr erlaubt, ist ihnen zwar objektiv eine Aufsichtsverletzung anzulasten; diese bleibt aber nach dem Willen des Gesetzgebers aus familiären Gründen grundsätzlich sanktionslos (vgl. Urteil des OLG Hamm vom 20. Januar 1992 in VersR 1993, 483 ff).
  • BGH, 17.02.1987 - VI ZR 81/86

    Gesamtschuldnerausgleich bei teilweiser Haftungsfreistellung aufgrund

    Auszug aus OLG Hamm, 17.08.1993 - 27 U 144/92
    Voraussetzung hierfür wäre, daß die gewöhnliche Schadensverteilung zwischen mehreren Schädigern im Innenverhältnis (§ 426 BGB) durch eine Sonderregelung deshalb gestört wäre, weil ein an sich ersatzpflichtiger Schädiger von seiner Verantwortung freigestellt worden ist (vgl. etwa Urteil des BGH vom 17. Februar 1987 in NJW 1987, 2669 ff).
  • BGH, 08.11.1977 - VI ZR 117/75

    Inhalt und Umfang des Rentenanspruchs bei Pflegebedürftigkeit infolge schwerer

    Auszug aus OLG Hamm, 17.08.1993 - 27 U 144/92
    Die unfallbedingt erforderliche und von den Eltern geleistete Betreuung des Klägers ist deshalb von den Beklagten nach marktgerechter Bewertung (vgl. Urteil des BGH vom 8. November 1987 in VersR 1978, 149 f) vollständig zu bezahlen.
  • BGH, 01.03.1988 - VI ZR 190/87

    Kinderspielplatz - § 823 Abs. 1 BGB, Verkehrssicherungspflicht, § 254 BGB,

    Auszug aus OLG Hamm, 17.08.1993 - 27 U 144/92
    Das "Haftungsprivileg" der Eltern durch Beschränkung ihrer Einstands pflicht auf solche Schäden, die infolge Mißachtung der eigenüblichen Sorgfalt eintreten, hält der Senat auch dann für anwendbar, wenn es um die Vermeidung von Gefahren für bzw. durch das Kind im Zusammenhang mit dem allgemeinen Straßenverkehr geht (vgl. dazu Urteil des BGH vom 1. März 1988 in VersR 1988, 632 ff/634).
  • OLG Bamberg, 14.02.2012 - 5 U 149/11

    Haftung der Eltern: Verschuldensmaßstab bei Verletzung eines 6jährigen Kindes

    Während ein Teil der Rechtsprechung und der Literatur der Ansicht ist, dass § 1664 BGB in solchen Fällen nicht gilt (OLG Stuttgart VersR 1980, 952; Staudinger-Engler, BGB, Neubearbeitung 2009, § 1664 Rn. 32-34) bejaht dies die Gegenansicht jedenfalls dann, wenn ein innerer Zusammenhang mit der elterlichen Sorge gegeben ist; dies insbesondere auch in solchen Fällen, in denen Eltern ihr Kind im Straßenverkehr nicht durch ein verkehrswidriges Verhalten als Kraftfahrer schädigen (OLG Hamm NZV 1994, 68 f.; OLG Saarbrücken NZV 2002, 511 f.; OLG Karlsruhe FamRZ 2009, 707 ff.; Palandt-Diederichsen, BGB, 71. Aufl., § 1664 Rn. 4; MünchKomm. BGB-Huber, 5. Aufl., § 1664 Rn. 7 ff.; Erman-Michalski/Döll, BGB, 13. Aufl., § 1664 Rn. 6; Wussow, Unfallhaftpflichtrecht, 15. Aufl., Kap. 72 Rn. 5 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 11.08.2008 - 1 U 65/08

    Haftungsprivileg bei Aufsichtspflichtverletzung: Mithaftung einer Mutter

    In Übereinstimmung mit mehreren Oberlandesgerichten (vgl. etwa OLG Hamm, Urteil vom 17.08.1993, NZV 1994, 68; OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.02.1999, NJW-RR 1999, 1042 f.; OLG Saarbrücken, Urteil vom 20.11.2001, NZV 2002, 511 f.) folgt der erkennende Senat dieser Auffassung.
  • OLG Stuttgart, 04.10.2010 - 5 U 60/10

    Schadenersatzanspruch wegen fahrlässiger Körperverletzung: Anspruchsübergang auf

    Dies entspricht auch der überwiegend in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung (vgl. OLG Karlsruhe NZV 2008, 511 - 513; OLG Hamm NZV 1994, 68; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1042; OLG Saarbrücken NZV 2002, 511; MünchKomm/Huber, 5. Aufl., § 1664 BGB Rn. 12 m.w.N.; Palandt/Diederichsen, a.a.O., § 1664 BGB Rn. 3; a. A. z.T. die ältere obergerichtliche Rechtsprechung: OLG Stuttgart VersR 1980, 952; OLG Karlsruhe VersR 77, 232; Staudinger/Engler, § 1664 Rn. 33 m.w.N.).
  • OLG München, 18.12.2008 - 24 U 443/08

    Geldrente für eine Körperverletzung: Bemessung der Rente im Falle der

    Dabei unterscheidet sich der Fall von fast allen in der Berufungsbegründung zitierten Entscheidungen (etwa OLG Oldenburg, VersR 1993, 753 und OLG Hamm, NJW-RR 1994, 415) dadurch, dass die Klägerin auf Grund der Schwere ihrer Behinderung nicht von den Eltern zu Hause gepflegt werden kann, sondern in einem Wohnheim untergebracht ist.

    Das Urteil steht auch nicht im Widerspruch zu den im Schriftsatz der Beklagtenvertreterin vom 28.07.2008 auf S. 10 (Bl. 110 d. A.) zitierten Entscheidungen des OLG Oldenburg VersR 1993, 753, des OLG Hamm NJW-RR 1994, 415 und des OLG Stuttgart vom 13.12.2005 (Az. 1 U 51/05); sie betreffen sämtlich Kinder, die allein zuhause von ihren Eltern betreut werden.

  • LG Bonn, 30.07.2004 - 1 O 119/03

    Verkehrssicherungspflicht eines Diskothekenbetreibers

    Dazu gehören insbesondere Mehraufwendungen der Eltern, sofern das Kind dessen bedarf, wobei der Berechnung jedoch nicht der Aufwand für die Hinzuziehung einer fremden Hilfsperson zu Grunde gelegt werden darf (OLG Hamm, Urt. v. 17.08.1993, Az. 27 U 144/92 m.w.N.).
  • LG Detmold, 15.05.2003 - 9 O 265/98

    Haftungsverteilung bei Kollision zwischen einem mit überhöhter Geschwindigkeit

    gel/Schlegelmilch, Der Haftpflichtprozess, 23. Aufl., 4. Kapitel, Rn. 125; OLG Hamm, NJW-RR 1994, 415).
  • LG Detmold, 11.05.2004 - 9 O 265/98

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Die Höhe des Stundensatzes variiert vielmehr nach dem Maß der Betreuungsbedürftigkeit und den erforderlichen, meist zu erwerbenden Fachkenntnissen (vgl. Geigel/Schlegelmilch, Der Haftpflichtprozess, 23. Aufl., 4. Kapitel, Rn. 125; OLG Hamm, NJW-RR 1994, 415).
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