Rechtsprechung
OLG Hamm, 23.09.1992 - 32 U 2/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Volle Haftung des Versicherers; Rückwärtsfahren eines Lastzuges bei Dunkelheit und Regen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 823 § 847; StVG § 7 § 17
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem bei Dunkelheit und Regen rückwärts in einer auf der linken Straßenseite gelegene Grundstückszufahrt einbiegenden LKW
Papierfundstellen
- NZV 1994, 70 (Ls.)
- VersR 1994, 1252
Wird zitiert von ...
- LG Saarbrücken, 22.12.2017 - 13 S 93/17
Verkehrsunfall: Mitverschulden eines rückwärtsfahrenden Führers eines …
Bei Fahrzeugen, bei denen das Rückwärtsfahren bauartbedingt mit einer besonderen Gefahr verbunden ist, z.B. aufgrund der Größe, Schwere, Unbeweglichkeit des Fahrzeugs und der erschwerten Rückschau, kann eine Pflicht zum Einweisen bestehen (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 1989, 599; OLG München, Urteil vom 14.02.1992 - 10 U 5335/91, juris; OLG Hamm, VersR 1994, 1252; OLG Koblenz, Urteil vom 27.04.1992 - 12 U 181/91, juris; OLG Oldenburg, NZV 2001, 377; OLG Düsseldorf, VRS 87, 47; OLG Frankfurt, Urteil vom 27.06.1984 - 7 U 149/83, juris).
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 13.01.1993 - 15 U 18/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 1994, 70
Wird zitiert von ... (4)
- OLG München, 08.05.2015 - 10 U 4543/13
Schadensersatzansprüche nach der Kollision eines die Fahrbahn überquerenden …
Dennoch hat der Kraftfahrer die allgemeinen Verkehrsregeln zu beachten, insbesondere Geschwindigkeitsvorschriften (§ 3 I 2, 111 StVO; vgl. OLG Düsseldorf NZV 1994, 70), das Sichtfahrgebot (§ 3 I 4 StVO; vgl. BGH NJW 1984, 50 ff. [51 unter 2 c]) und das Rücksichtnahmegebot (§ 1 II StVO). - OLG München, 16.09.2016 - 10 U 750/13
Zur Haftungsverteilung bei einer Kollision zwischen einem Kfz und dem einen …
- In jedem Fall hat der Kraftfahrer die allgemeinen Verkehrsregeln zu beachten, insbesondere Geschwindigkeitsvorschriften (§ 3 I 2, 111 StVO; vgl. OLG Düsseldorf NZV 1994, 70), das Sichtfahrgebot (§ 3 I 4 StVO; vgl. BGH NJW 1984, 50 ff. [51 unter 2 c]) und das Rücksichtnahmegebot (§ 1 II StVO). - OLG München, 31.07.2015 - 10 U 4733/14
Kollision einer 11-jährigen Tretrollerfahrerin mit einem Auto beim Überqueren der …
- Dennoch hat der Kraftfahrer die allgemeinen Verkehrsregeln zu beachten, insbesondere Geschwindigkeitsvorschriften (§§ 3 111, 1 StVO; BGH NJW 1992, 1459; OLG Düsseldorf NZV 1994, 70), aber auch das Sichtfahrgebot (BGH NJW 1984, 50 ff. [51 unter 2. c)]), und das Rücksichtnahmegebot (§ 1 II StVO). - OLG Koblenz, 17.02.2005 - 12 W 34/05
Prozesskostenhilfe: Beachtung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit bei nicht …
Dabei ist nicht zu verkennen, dass sich die angefochtene Entscheidung durchaus im Rahmen dessen bewegt, was in der Hauptsache angemessen sein könnte (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1994, 70 f.).