Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 21.04.1993

Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.10.1993 - Ss 434/93 (B) - 215 B   

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OLG Köln, 19.10.1993 - Ss 434/93 (B) - 215 B (https://dejure.org/1993,2601)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.10.1993 - Ss 434/93 (B) - 215 B (https://dejure.org/1993,2601)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Oktober 1993 - Ss 434/93 (B) - 215 B (https://dejure.org/1993,2601)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren und Tachometervergleich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO §§ 3, 41 Abs. 2 Nr. 7 (Zeichen 274)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVO §§ 3, 41 Abs. 2 Nr. 7 (Zeichen 274)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 875 (Ls.)
  • NZV 1994, 77
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 18.12.1990 - Ss 554/90

    Geschwindigkeit; Messung; Nachfahren; Dienstfahrzeug; Sicherheitsabzug;

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.1993 - Ss 434/93
    Darüber hinaus sind auch Feststellungen zur Justierung des Tachometers notwendig, da hiervon die Höhe des Sicherheitsabzu-ges abhängt (vgl. Senatsentscheidung NZV 1991, 202 = VRS 80, 467).
  • OLG Düsseldorf, 25.03.1984 - 5 Ss OWi 84/84
    Auszug aus OLG Köln, 19.10.1993 - Ss 434/93
    Insbesondere muß dem Urteil zu entnehmen sein, wie lange die Meßstrecke war, wie groß der Abstand war und ob der verwendete Tachometer binnen Jahresfrist justiert war und welcher Sicherheitsabschlag vorgenommen wurde (OLG Düsseldorf VRS 67, 129; OLG Koblenz VRS 70, 38; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsentscheidung vom 09.07.1992 - Ss 250/92; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 32. Aufl., § 3 StVO Rdnr. 62 m. w. N.).
  • BGH, 25.03.1986 - 2 StR 115/86

    Strafbarkeit eines erheblich Angetrunkenen wegen Hilfeleistung, einen Bewußtlosen

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.1993 - Ss 434/93
    Schlußfolgerungen brauchen zwar nur denkgesetzlich möglich zu sein; sie dürfen aber nicht auf bloßen Vermutungen beruhen (BGH NStZ 1986, 373).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.1993 - Ss 434/93
    An diesen Grundsätzen ist festzuhalten, auch wenn der BGH (Beschluß vom 19.08.1993 - 4 StR 627/92) neuerdings die Ansicht vertreten hat, der Tatrichter brauche neben dem angewandten Meßverfahren nur den berücksichtigten Toleranzwert mitzuteilen, um dem Rechtsbeschwerdegericht die Kontrolle der Beweiswürdigung zu ermöglichen.
  • OLG Koblenz, 04.07.1985 - 2 Ss 200/85

    Geschwindigkeit; Messung; Nachfahren; Verfolgen; Verwertbarkeit

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.1993 - Ss 434/93
    Insbesondere muß dem Urteil zu entnehmen sein, wie lange die Meßstrecke war, wie groß der Abstand war und ob der verwendete Tachometer binnen Jahresfrist justiert war und welcher Sicherheitsabschlag vorgenommen wurde (OLG Düsseldorf VRS 67, 129; OLG Koblenz VRS 70, 38; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsentscheidung vom 09.07.1992 - Ss 250/92; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 32. Aufl., § 3 StVO Rdnr. 62 m. w. N.).
  • OLG Köln, 28.08.1990 - Ss 381/90
    Auszug aus OLG Köln, 19.10.1993 - Ss 434/93
    Der Tatrichter verfehlt seine Beweiswürdigungsaufgabe, wenn er eine rechts-erhebliche Feststellung überhaupt nicht aus dem Ergebnis der Beweisaufnahme zu legitimieren versucht (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsentscheidung VRS 80, 34).
  • BayObLG, 01.08.1994 - 2 ObOWi 343/94

    Nachfahren zur Nachtzeit

    Da die Geschwindigkeitsmessung nachts durchgeführt wurde, die Einhaltung eines gleichbleibenden Abstandes somit besonders schwer zu überwachen war, hätte es überdies auch näherer Feststellungen zu den Beleuchtungs- und Sichtverhältnissen bedurft, um die Zuverlässigkeit der Messung überprüfen zu können (vgl. BayObLG Beschluß vom 12.4.1994 - 2 ObOWi 102/94; OLG Köln NZV 1994, 77 ; OLG Hamm VerkMitt 1993, 67 ).
  • OLG Köln, 20.12.1994 - Ss 559/94
    Soweit dabei die eingehaltene Geschwindigkeit von Bedeutung ist, wird ferner mitzuteilen sein, wie sie gemessen worden ist (vgl. zur Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren bei Dunkelheit: Senat NZV 1994, 77 ).
  • OLG Hamm, 04.08.2008 - 2 Ss OWi 409/08

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Feststellungen; Anforderungen; Urteilsgründe;

    Nach den von der obergerichtlichen Rechtsprechung aufgestellten Anforderungen muss dem tatrichterlichen Urteil in diesen Fällen zu entnehmen sein, wie lang die Messstrecke und wie groß der gleichbleibende Abstand zwischen dem vorausfahrenden Betroffenen und dem nachfahrenden Messfahrzeug waren, außerdem ob der verwendete Tachometer binnen Jahresfrist justiert/geeicht war und mit welchen Geschwindigkeiten gefahren worden ist (vgl. u.a. BayObLG NZV 1994, 448; OLG Köln DAR 1994, 248; NZV 1994, 77; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 19; OLG Hamm NZV 1995, 199; DAR 1998, 75; OLG Stuttgart VA 2005, 69).
  • OLG Köln, 05.11.1993 - Ss 463/93
    »Der Senat hält entgegen der vom BGH vertretenen Auffassung (NJW 1993, 3081 = NZV 1993, 485 = VerkMitt 1993, Nr. 107) an seiner Rechtsprechung fest, daß bei einer Geschwindigkeitsmessung durch Nach- oder Vorausfahren mit Tachometervergleich dem tatrichterlichen Urteil zu entnehmen sein muß, wie lang die Meßstrecke und wie groß der Abstand war, ob der verwendete Tachometer binnen Jahresfrist justiert war und welcher Sicherheitsabschlag vorgenommen wurde (Bestätigung von OLG Köln, NZV 1994, 77 ).«.
  • OLG Köln, 19.11.1996 - Ss 343/96

    Geschwindigkeitsmessung mit Lasermessgeräten

    Gleichwohl hat sich der Senat unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung der in diesem "obiter dictum" zum Ausdruck gebrachten Meinung des BGH zum Umfang der Beweiswürdigung angeschlossen, soweit es um Geschwindigkeitsfeststellungen aufgrund standardisierter technischer Messungen, z.B. durch Radargeräte oder stationäre Meßanlagen nach dem Prinzip des Koaxialkabelverfahrens, geht (vgl. Senat a.a.O.; anders bei der Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit Tachometervergleich: Senat NZV 1994, 77 und das Funkstoppverfahren: SenE vom 10. Dezember 1993 -Ss 530/93 B-).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 21.04.1993 - 2 Ws (B) 215/93 OWiG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4294
OLG Frankfurt, 21.04.1993 - 2 Ws (B) 215/93 OWiG (https://dejure.org/1993,4294)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.04.1993 - 2 Ws (B) 215/93 OWiG (https://dejure.org/1993,4294)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. April 1993 - 2 Ws (B) 215/93 OWiG (https://dejure.org/1993,4294)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Absehen von Fahrverbot; Wochenendheimfahrer; Neue Bundesländer; Berufliche Nachteile; Vertrauensschutz

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1749 (Ls.)
  • NZV 1994, 77
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Zweibrücken, 27.03.2009 - 1 SsBs 9/09

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Wirksamkeit der Beschränkung des Einspruchs gegen

    Zutreffend ist insbesondere der Standpunkt des Amtsrichters, wonach eine Ausnahme vom Fahrverbot nicht allein deshalb gewährt werden muss, weil der Betroffene beruflich auf die Fahrerlaubnis angewiesen ist (vgl. BayObLG DAR 1994, 368; OLG Frankfurt NZV 1994, 77; OLG Oldenburg NZV 1993, 198; OLG Düsseldorf NZV 1993, 37) oder als sogenannter "Vielfahrer" anzusehen ist (OLG Düsseldorf a.a.O.).
  • OLG Zweibrücken, 12.01.2006 - 1 Ss 159/05

    Verkehrsrecht: Zulässigkeit ergänzender Tatbestandsfeststellungen des

    Zutreffend ist insbesondere der Standpunkt des Amtsrichters, wonach eine Ausnahme vom Fahrverbot nicht allein deshalb gewährt werden muss, weil die Betroffene als Polizeibeamtin beruflich auf die Fahrerlaubnis angewiesen ist, um ihren Arbeitsplatz zu erreichen (vgl. BayObLG DAR 1994, 368; OLG Frankfurt NZV 1994, 77; OLG Oldenburg NZV 1993, 198; OLG Düsseldorf NZV 1993, 37).
  • OLG Karlsruhe, 09.01.1995 - 3 Ss 176/94

    Fahrverbot; Pflichtverletzung; Anordnung

    Jedenfalls sind besondere, das Tatbild beherrschende Umstände äußerer oder innerer Art oder eine Vielzahl für sich genommen gewöhnlicher und durchschnittlicher Umstände, die in ihrer Gesamtheit möglicherweise eine Ausnahme zu begründen vermögen, oder durch die Anordnung eines Fahrverbotes bedingte erhebliche Härten oder gar eine Härte außergewöhnlicher Art, mithin Gesichtspunkte, die es gerechtfertigt erscheinen ließen, von einem Fahrverbot abzusehen, nicht dargetan (BGH a.a.O.; vgl. dazu auch OLG Karlsruhe DAR 1992, 437 ; OLG Oldenburg NZV 1993, 278 ; OLG Düsseldorf NZV 1992, 373 ; VRS 87, 218 ; OLG Celle NZV 1994, 332 ; OLG Hamm NZV 1994, 201 ; DAR 1994, 411 ; OLG Stuttgart Die Justiz 1994, 344; Bay0bLG NZV 1994, 327, 487, 488; OLG Frankfurt/M. NZV 1994, 77, 286; Senatsbeschluß vom 07.11.1994 -3 Ss 129/94-).
  • OLG Zweibrücken, 23.01.1996 - 1 Ss 211/95
    Dazu ist folgendes anzumerken: Eine Ausnahme vom Fahrverbot ist nicht allein deshalb angezeigt, weil der Betroffene beruflich auf die Fahrerlaubnis angewiesen ist und ihm daher wirtschaftliche Folgen drohen (vgl. BayObLG NZV 1994, 327 ; OLG Frankfurt NZV 1994, 77 ; OLG Oldenburg NZV 1993, 198 ).
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