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   OLG Koblenz, 12.10.1993 - 1 Ss 257/93   

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https://dejure.org/1993,2633
OLG Koblenz, 12.10.1993 - 1 Ss 257/93 (https://dejure.org/1993,2633)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12.10.1993 - 1 Ss 257/93 (https://dejure.org/1993,2633)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12. Oktober 1993 - 1 Ss 257/93 (https://dejure.org/1993,2633)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Parken auf einem abgegrenzten Gelände einer Autobahntankstelle ist kein verbotenes Halten auf der Autobahn i. S. des § 18 VIII StVO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsbeschwerde; Zulassung; Gesamtgeldbuße; Tat im verfahrensrechtlichen Sinn; Verbotenes Halten auf der Autobahn

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 83
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 23.10.1985 - 1 BvR 1053/82

    Anti-Atomkraftplakette

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.10.1993 - 1 Ss 257/93
    Dabei markiert allerdings der mögliche Wortsinn der Norm die äußerste Grenze zulässiger richterlicher Interpretation (BVerfGE 71, 108, 115).

    Er ist im Hinblick darauf, daß Erkennbarkeit und Vorhersehbarkeit der Bußgeldandrohung für den Normadressaten verlangt wird, aus der Sicht des Bürgers zu bestimmen (BVerfGE 71, 108, 115).

  • BGH, 09.01.1963 - 4 StR 378/62

    Geltung eines Parkverbots auf Verbindungsstraßen zwischen den Ausfahrten und

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.10.1993 - 1 Ss 257/93
    Es ist daher, soweit ersichtlich, einhellige Auffassung, daß die Tankstellen selbst von dem Halteverbot ausgenommen sind (vgl. BGHSt 18, 188, 192; Mühlhaus/Janiszewski, aa0, § 18 Rdnr. 22 a.E.; Cramer, Straßenverkehrsrecht, Bd. I, 2. Aufl., § 18 StVO Rdnr. 91).
  • OLG Hamm, 21.11.1980 - 2 Ss OWi 2659/80
    Auszug aus OLG Koblenz, 12.10.1993 - 1 Ss 257/93
    Es bedarf daher der Zulassung der Rechtsbeschwerde nach den §§ 79 Abs. 1 Satz 2, 80 0WiG, wenn wegen mehrerer Taten im verfahrensrechtlichen Sinne eine "Gesamtgeldbuße" von mehr als 200 DM festgesetzt worden ist, die einzelnen Taten aber jeweils mit Geldbußen von nicht mehr als 200 DM geahndet worden sind (OLG Hamm, VRS 60, 466, 467; Göhler, 0WiG, 10. Aufl., § 79 Rdnr. 24 a; Steindorf in KK 0WiG, 1989, § 79 Rdnr. 43).
  • BVerfG, 08.03.1990 - 2 BvR 1463/88

    Anforderungen an das Bestimmtheitsgebot bei Strafnormen gemeindlicher Satzungen

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.10.1993 - 1 Ss 257/93
    Insoweit enthält Art. 103 Abs. 2 GG einen strengen Gesetzesvorbehalt (vgl. BVerfG, NStZ 1990, 394 ).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 2 BvR 1491/87

    Verfassungsrechtliche Unbeachtlichkeit einer zwischen Tatbegehung und Aburteilung

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.10.1993 - 1 Ss 257/93
    a) Es ist unstreitig, daß Art. 103 Abs. 2 GG nicht nur für Straf-, sondern auch für Bußgeldtatbestände gilt (vgl. BVerfG, NJW 1990, 1103 ; 1993, 581, 582; Göhler, aa0, § 3 Rdnr. 1).
  • BVerfG, 05.07.1983 - 2 BvR 200/81

    Auslegung des Waffenrechts vor dem Hintergrund des Grundsatzes "nulla poena sine

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.10.1993 - 1 Ss 257/93
    Er soll keine willkürlichen staatlichen Reaktionen befürchten müssen (vgl. BVerfGE 64, 389, 394 unter Hinweis auf Krey, Studien zum Gesetzesvorbehalt im Strafrecht, 1977, S. 206 ff.).
  • BVerfG, 01.12.1992 - 1 BvR 88/91

    Versammlungsauflösung

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.10.1993 - 1 Ss 257/93
    a) Es ist unstreitig, daß Art. 103 Abs. 2 GG nicht nur für Straf-, sondern auch für Bußgeldtatbestände gilt (vgl. BVerfG, NJW 1990, 1103 ; 1993, 581, 582; Göhler, aa0, § 3 Rdnr. 1).
  • BGH, 19.03.2002 - 4 StR 394/01

    Wenden auf einer Kraftfahrstraße (Überqueren der Fahrbahn; Parkplätze; Begriff

    aa) Dem entspricht, daß für Nebenbetriebe wie Tankstellen, Raststätten und Parkplätze zumindest auf deren eigentlichen Betriebsflächen die strengen Regeln des § 18 StVO nicht oder jedenfalls nicht uneingeschränkt gelten (vgl. hierzu z.B. OLG Düsseldorf VM 1979, 29 m. abl. Anm. Booß; OLG Frankfurt VRS 57, 311; BayObLG VRS 58, 154; OLG Koblenz NZV 1994, 83 = VM 1994, 15 m. abl.
  • OLG Karlsruhe, 23.11.2004 - 1 Ss 93/04

    Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Fahrpersonalgesetz:

    In einem solchen Falle ist jedoch bei selbstständigen Taten im verfahrensrechtlichen Sinne auf den Wert der einzelnen Geldbuße und nicht auf deren Gesamtwert abzustellen (vgl. OLG Köln NZV 1994, 292 f.; OLG Koblenz DAR 1994, 76 f.; OLG Hamm VRS 60, 466 f.; Göhler, OWiG, 13. Aufl. 2002, § 79 Rn. 18 a.E.).
  • AG Freiburg, 14.01.2005 - 29 OWi 550 Js 6928/04

    Vorlage zur Vorabentscheidung durch den Europäischen Gerichtshof zur Auslegung

    Auch die Rechtsprechung zur StVO umschreibt den Bestimmtheitsgrundsatz in gleicher Weise als "Gebot der Unmissverständlichkeit, Allgemeinverständlichkeit und Leichtfasslichkeit der Verhaltensvorschriften, BayObLG, DAR, 2000, 483 im Anschluss an OLG Hamm, DAR 1976, 217, 217; ebenso Dolde/Bitterich, Rechtsgutachten, S.15. Der Normadressat muss auch hier vorhersehen können, welches Verhalten verboten und mit der Auferlegung eines Bußgeldes bedroht ist, OLG Koblenz, NZV 1994, 83.
  • OLG Hamm, 27.07.1995 - 2 Ss OWi 808/95

    Erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts, Möglichkeit des Absehens vom

    Da Erörterungen zur Frage des Abwendens eines Fahrverbotes durch eine erhöhte Geldbuße hier nicht entbehrlich waren (vgl. dazu Beschluß des Senats vom 3. Mai 1994 - 2 Ss 0Wi 378/94 - in NZV 1994, 83 [Ls.]), sind die Ausführungen des Amtsgerichts zum Rechtsfolgenausspruch insoweit unvollständig.
  • OLG Hamm, 25.09.1995 - 2 Ss OWi 1008/95

    Qualifizierter Rotlichtverstoß, Taxifahrer, Möglichkeit des Absehens vom

    Erörterungen zur Frage des Abwendens eines Fahrverbotes durch eine erhöhte Geldbuße waren hier auch nicht entbehrlich (zur Entbehrlichkeit entsprechender Erörterungen vgl. Beschluß des Senats vom 3. Mai 1994 - 2 Ss 0Wi 378/94 - in NZV 1994, 83 [Ls.]).
  • OLG Hamm, 20.07.1995 - 2 Ss OWi 830/95
    Dem tritt der Senat bei und weist zusätzlich zur Frage der Entbehrlichkeit des Ansprechens der Möglichkeit des Abwendens eines Fahrverbotes durch eine erhöhte Geldbuße auf den Beschluß des erkennenden Senats vom 3. Mai .1994 - 2 Ss 0Wi 378/94 - in NZV 1994, 83 [Ls.] - hin.
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