Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 27.01.1995

Rechtsprechung
   KG, 16.01.1995 - 2 Ss 262/94 - 3 Ws (B) 457/94   

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https://dejure.org/1995,5002
KG, 16.01.1995 - 2 Ss 262/94 - 3 Ws (B) 457/94 (https://dejure.org/1995,5002)
KG, Entscheidung vom 16.01.1995 - 2 Ss 262/94 - 3 Ws (B) 457/94 (https://dejure.org/1995,5002)
KG, Entscheidung vom 16. Januar 1995 - 2 Ss 262/94 - 3 Ws (B) 457/94 (https://dejure.org/1995,5002)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Durchführung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens; Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Verhängung eines Bußgeldes; Voraussetzungen für einen Rotlichtverstoß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 37 Abs. 2 Nr. 1 S. 7

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1847 (Ls.)
  • NStZ-RR 1996, 54
  • NZV 1995, 199
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 27.01.1994 - 2 ObOWi 483/93

    Wechsellichtzeichen; Bußgeldkatalog; Rotlichtzeit; Haltlinie

    Auszug aus KG, 16.01.1995 - 3 Ws (B) 457/94
    Dies bedeutet, daß ein Fahrzeugführer, der bei Rot einer mit einem Grünpfeil ausgestatteten Lichtzeichenanlage nach rechts abbiegen will, unabhhängig davon, ob er bereits zuvor mit seinem Pkw verkehrsbedingt hatte anhalten müssen, entsprechend der obergerichtlichen Rechtsprechung an der Haltelinie [§ 41 Abs. 3 Nr. 2 StVO - Zeichen 294 -], wenn sich zwischen ihr und der Kreuzung eine durch die Lichtzeichenanlage geschätzte Fußgängerfurt und/oder ein Radweg befinden [vgl. Bay0bLG NZV 1994, 200 ; std.
  • OLG Oldenburg, 19.08.1993 - Ss 150/93

    Berechnung der Rotlichtzeit; Fahrverbot; Ampelanlage; Induktionsschleife

    Auszug aus KG, 16.01.1995 - 3 Ws (B) 457/94
    Rspr. des KG, u.a. Beschluß vom 21. November 1994 - 3 Ws (B) 388/94 -], anderenfalls an der Fluchtlinie, die den Bereich des lediglich durch die Lichtzeichenanlage geschätzten kreuzenden Querverkehrs begrenzt [vgl. OLG Oldenburg NZV 1993, 446 m. Nachw.; std.
  • VG Berlin, 15.11.1996 - 11 A 432.96

    Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches für die Dauer eines Jahres bei einem

    Nach alledem muß davon ausgegangen werden, daß der Gesetzgeber mit der Einführung des Grünpfeils keine neue Regelung, sondern lediglich eine modifizierte Handhabung des generellen Haltegebotes bei Rot beabsichtigt hat (KG, NZV 1995, 199 = VRS 88, 472 = StVE § 37 StVO Nr. 46; Hentschel, NJW 1994, 637).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.01.1995 - 2 Ss OWi 3/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3082
OLG Hamm, 27.01.1995 - 2 Ss OWi 3/95 (https://dejure.org/1995,3082)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.01.1995 - 2 Ss OWi 3/95 (https://dejure.org/1995,3082)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Januar 1995 - 2 Ss OWi 3/95 (https://dejure.org/1995,3082)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Urteilsbegründung; Geschwindigkeitsmessung; Nachfahren; Tachometervergleichung; Meßabstand; Verringerung; Sachverständigengutachten

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2865 (Ls.)
  • NZV 1995, 199
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.1995 - 2 Ss OWi 3/95
    Anders als bei dem "automatisierten" Beweis einer Radarmessung (vgl. BGHSt 39, 291, 297 ff) müssen bei der Geschwindigkeitsmessung durch Hinterherfahren mit Tachometervergleichung, die auf Beobachtungen von Polizeibeamten beruht, deren Beobachtungen zur Prüfung der Zuverlässigkeit der jeweiligen Messung mitgeteilt werden, um der gem. § 46 Abs. 1 OWiG auch in Ordnungswidrigkeitenverfahren geltenden sachlich-rechtlichen Begründungspflicht gem. § 267 Abs. 1 StPO zu genügen (vgl. OLG Düsseldorf VRS 74, 289, 290 f).
  • BGH, 31.10.1989 - 1 StR 419/89

    Anwendung des Zweifelssatzes bei Prüfung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.1995 - 2 Ss OWi 3/95
    Diese den Betroffenen entlastende Indiztatsache ist in die Gesamtwürdigung einzubeziehen, selbst wenn sie nicht sicher festgestellt werden kann (vgl. zur Anwendung des Grundsatzes "im Zweifel für den Angeklagten": BGHSt 36, 286, 290).
  • OLG Hamm, 11.02.1980 - 3 Ss OWi 2514/79
    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.1995 - 2 Ss OWi 3/95
    Wenn auch die Urteilsbegründung im Bußgeldverfahren keinen hohen Anforderungen unterliegt (OLG Hamm VRS 59, 271), so müssen doch die Feststellungsgrundlagen klar und eindeutig mitgeteilt werden, um dem Rechtsbeschwerdegericht die Nachprüfung einer richtigen Rechtsanwendung zu ermöglichen (vgl. Doller DRiZ 1981, 201 ff, 208).
  • OLG Hamm, 04.08.2008 - 2 Ss OWi 409/08

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Feststellungen; Anforderungen; Urteilsgründe;

    Bei der der Verurteilung zugrunde gelegten Messung der Geschwindigkeit durch Nachfahren handelt es sich, was das Amtsgericht zutreffend erkannt hat, nicht um ein standardisiertes technisches Verfahren im Sinn der Rechtsprechung des BGH (vgl. u.a. OLG Hamm NZV 1995, 199; OLG Köln DAR 1994, 248; zum standardisierten Messverfahren BGHSt 39, 291 = NJW 1993, 3081; siehe auch noch Burhoff (Hrsg.), Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, Rn. 1267 ff.).

    Nach den von der obergerichtlichen Rechtsprechung aufgestellten Anforderungen muss dem tatrichterlichen Urteil in diesen Fällen zu entnehmen sein, wie lang die Messstrecke und wie groß der gleichbleibende Abstand zwischen dem vorausfahrenden Betroffenen und dem nachfahrenden Messfahrzeug waren, außerdem ob der verwendete Tachometer binnen Jahresfrist justiert/geeicht war und mit welchen Geschwindigkeiten gefahren worden ist (vgl. u.a. BayObLG NZV 1994, 448; OLG Köln DAR 1994, 248; NZV 1994, 77; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 19; OLG Hamm NZV 1995, 199; DAR 1998, 75; OLG Stuttgart VA 2005, 69).

  • OLG Hamm, 18.02.1997 - 2 Ss OWi 37/97
    Nach der einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung ist Voraussetzung für die Verwertbarkeit einer Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit einem Polizeifahrzeug eine ausreichend lange Meßstrecke, ein nicht zu großer, gleichbleibender Abstand, sowie die Berücksichtigung eines in Abzug gebrachten Toleranzwertes zum Ausgleich möglicher Fehlerquellen (vgl. OLG Hamm, VRS 90, 144 und NZV 1995, 199 ; OLG Köln, NZV 1994., 77; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl., § 3 StVO Rdnr. 62 m.w.H.).
  • OLG Hamm, 28.02.2013 - 2 RBs 18/13
    Bei der der Verurteilung zugrunde gelegten Messung der Geschwindigkeit durch Nachfahren handelt es sich um ein standardisiertes technisches Verfahren im Sinn der Rechtsprechung des BGH (zu vgl. OLG Hamm NZV 1995, 199; OLG Köln DAR 1994, 248).
  • OLG Hamm, 15.10.1996 - 2 Ss OWi 1131/96

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Messung durch Nachfahren zur Nachtzeit,

    Diese Ausführungen entsprechen der ständigen Rechtsprechung aller Bußgeldsenate des OLG Hamm (vgl. dazu insbesondere VM 1993 Nr. 67 und NZV 1995, 199 sowie die Zusammenstellung in DAR 1996, 381).
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