Weitere Entscheidung unten: OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.1995

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   OVG Niedersachsen, 23.06.1994 - 12 L 6214/92   

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OVG Niedersachsen, 23.06.1994 - 12 L 6214/92 (https://dejure.org/1994,3683)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.06.1994 - 12 L 6214/92 (https://dejure.org/1994,3683)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. Juni 1994 - 12 L 6214/92 (https://dejure.org/1994,3683)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 1 Abs. 1 SOG ND; § 1 Abs. 2 S. 1 SOG ND; § 44 Abs. 1 SOG ND; § 79 Abs. 2 SOG ND; § 83 SOG ND
    Kostenerstattungsanspruch; Abschleppen; Verkehrsordnungswidrig abgestelltes Fahrzeug; Polizeibeamter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kostenerstattungsanspruch; Abschleppen; Verkehrsordnungswidrig abgestelltes Fahrzeug; Polizeibeamter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1995, 374 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Bayern, 25.10.1988 - 21 B 88.01804
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.1994 - 12 L 6214/92
    Das Versetzen des verkehrsordnungswidrig geparkten Fahrzeugs konnte gem. § 42 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Nds. SOG ohne eine besondere, der Klägerin als Halterin des Fahrzeugs bekannt zu machende Verfügung angeordnet werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.7.1983 - BVerwG 7 B 182.82 -, DVBl. 1983, 1066, 1067 = DAR 1983, 398; BayVGH, Urt. v. 25.10.1988 - Nr. 21 B 88.01804 -, DAR 1989 154, 155).

    Hier hatten die Einwirkungen des schädigenden Ereignisses bereits begonnen, denn es ging darum, eine Ordnungswidrigkeit nach § 24 StVG i.V.m. § 49 Abs. 1 Nr. 12 StVO und damit eine gegenwärtige Gefahr zu unterbinden (vgl. Urt. des Senats v 23.7.1992 - 12 L 247/90 - und Urt. v. 26.3.1992 - 12 L 158/89 - Urt. des 13. Senats v. 27.11.1991 - 13 L 8642/91 - BayVGH, Urt. v. 25.10.1988, a.a.O.).

    Das ist etwa der Fall, wenn das Kraftfahrzeug den Gehweg in voller Breite versperrt, so daß vorbeigehende Fußgänger den Gehweg nicht benutzen können und gezwungen sind, die Fahrbahn zu betreten, um das Fahrzeug zu passieren (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.5.1992, a.a.O., 870, 871, OVG Münster, Urt. v. 20.12.1979 - IV A 22 1 5/79 -, NJW 1981, 478; VG Würzburg, Urt. v. 29.6.1988 - W 2 K 88.221 -, NVwZ-RR 1989, 138; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 32. Aufl. 1993, § 12 StVO Rdnr. 65; Reiff/Wöhrle/Wolf, Polizeigesetz für Baden-Württemberg, 3. Aufl. 1984 § 8 Rdnr. 11, weitergehend BayVGH, Urt. v. 25.10.1988, a.a.O., 154, 155, der die Auffassung vertritt, daß das Abschleppen eines Kraftfahrzeuges auch bei einer Restbreite des Gehwegs von 4 m zulässig sein kann).

    Es kann offenbleiben, ob das Abschleppen eines Fahrzeugs gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen kann, wenn es nachts auf dem Gehweg einer Straße in verkehrsrechtlich völlig untergeordneter Bedeutung steht (vgl. dazu BayVGH, Urt. v. 25.10.1988, a.a.O., 154, 155; OVG Münster, Urt. v. 20.12.1979, a.a.O.; VG Würzburg, Urt. v. 29.6.1988, a.a.O.), denn eine solche Fallkonstellation hat hier nicht vorgelegen.

  • BVerwG, 14.05.1992 - 3 C 3.90

    Parken; Gehweg

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.1994 - 12 L 6214/92
    Nach dieser Vorschrift darf nur am rechten Fahrbahnrand geparkt werden (vgl. zur Anwendbarkeit des § 12 Abs. 4 Satz 1 StVO BVerwG, Urt. v. 14.5.1992 - BVerwG 3 C 3.90 -, NJW 1993, 870 m.w.Nachw.).

    Es muß vielmehr darüber hinaus eine besondere Lage gegeben sein, die eine sofortige Beseitigung des Kraftfahrzeuges gebietet (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.5.1992, a.a.O., 870, 871).

    Das ist etwa der Fall, wenn das Kraftfahrzeug den Gehweg in voller Breite versperrt, so daß vorbeigehende Fußgänger den Gehweg nicht benutzen können und gezwungen sind, die Fahrbahn zu betreten, um das Fahrzeug zu passieren (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.5.1992, a.a.O., 870, 871, OVG Münster, Urt. v. 20.12.1979 - IV A 22 1 5/79 -, NJW 1981, 478; VG Würzburg, Urt. v. 29.6.1988 - W 2 K 88.221 -, NVwZ-RR 1989, 138; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 32. Aufl. 1993, § 12 StVO Rdnr. 65; Reiff/Wöhrle/Wolf, Polizeigesetz für Baden-Württemberg, 3. Aufl. 1984 § 8 Rdnr. 11, weitergehend BayVGH, Urt. v. 25.10.1988, a.a.O., 154, 155, der die Auffassung vertritt, daß das Abschleppen eines Kraftfahrzeuges auch bei einer Restbreite des Gehwegs von 4 m zulässig sein kann).

    Dieses Interesse hat deshalb erhebliches Gewicht, weil das verbotswidrige Parken eines Fahrzeugs erfahrungsgemäß andere Kraftfahrer zu ähnlichem verbotswidrigen Verhalten veranlassen kann (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 6.7.1983, a.a.O.; Beschl. v. 20.12.1989 - BVerwG 7 B 179.89 -, NJW 1990, 931 = DÖV 1990, 482 = DAR 1990, 191; Urt. v. 14.5.1992, a.a.O.).

  • BVerwG, 06.07.1983 - 7 B 182.82

    Abschleppen eines an abgelaufener Parkuhr abgestellten Personenkraftwagens -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.1994 - 12 L 6214/92
    Das Versetzen des verkehrsordnungswidrig geparkten Fahrzeugs konnte gem. § 42 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Nds. SOG ohne eine besondere, der Klägerin als Halterin des Fahrzeugs bekannt zu machende Verfügung angeordnet werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.7.1983 - BVerwG 7 B 182.82 -, DVBl. 1983, 1066, 1067 = DAR 1983, 398; BayVGH, Urt. v. 25.10.1988 - Nr. 21 B 88.01804 -, DAR 1989 154, 155).

    Derartigen Nachforschungsversuchen stehen regelmäßig schon die ungewissen Erfolgsaussichten und die nicht abzusehenden weiteren Verzögerungen entgegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.7.1983, a.a.O.; Urt. des Senats v. 23.7.1992 - 12 L 247/90 -).

    Dieses Interesse hat deshalb erhebliches Gewicht, weil das verbotswidrige Parken eines Fahrzeugs erfahrungsgemäß andere Kraftfahrer zu ähnlichem verbotswidrigen Verhalten veranlassen kann (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 6.7.1983, a.a.O.; Beschl. v. 20.12.1989 - BVerwG 7 B 179.89 -, NJW 1990, 931 = DÖV 1990, 482 = DAR 1990, 191; Urt. v. 14.5.1992, a.a.O.).

  • VG Würzburg, 29.06.1988 - W 2 K 88.221
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.1994 - 12 L 6214/92
    Das ist etwa der Fall, wenn das Kraftfahrzeug den Gehweg in voller Breite versperrt, so daß vorbeigehende Fußgänger den Gehweg nicht benutzen können und gezwungen sind, die Fahrbahn zu betreten, um das Fahrzeug zu passieren (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.5.1992, a.a.O., 870, 871, OVG Münster, Urt. v. 20.12.1979 - IV A 22 1 5/79 -, NJW 1981, 478; VG Würzburg, Urt. v. 29.6.1988 - W 2 K 88.221 -, NVwZ-RR 1989, 138; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 32. Aufl. 1993, § 12 StVO Rdnr. 65; Reiff/Wöhrle/Wolf, Polizeigesetz für Baden-Württemberg, 3. Aufl. 1984 § 8 Rdnr. 11, weitergehend BayVGH, Urt. v. 25.10.1988, a.a.O., 154, 155, der die Auffassung vertritt, daß das Abschleppen eines Kraftfahrzeuges auch bei einer Restbreite des Gehwegs von 4 m zulässig sein kann).

    Es kann offenbleiben, ob das Abschleppen eines Fahrzeugs gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen kann, wenn es nachts auf dem Gehweg einer Straße in verkehrsrechtlich völlig untergeordneter Bedeutung steht (vgl. dazu BayVGH, Urt. v. 25.10.1988, a.a.O., 154, 155; OVG Münster, Urt. v. 20.12.1979, a.a.O.; VG Würzburg, Urt. v. 29.6.1988, a.a.O.), denn eine solche Fallkonstellation hat hier nicht vorgelegen.

  • BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 5.79

    Auslegung von Verwaltungsvorschriften - Bewertung mündlicher Prüfungsleistungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.1994 - 12 L 6214/92
    Dies ergibt die Auslegung des Runderlasses, bei dem es sich nicht um eine Rechtsnorm, sondern um eine Verwaltungsvorschrift handelt (vgl. zur Abgrenzung von Rechtsnormen und Verwaltungsvorschriften: BVerwG, Urt. v. 7.5.1981 - BVerwG 2 C 5.79 -, Buchholz 232 § 25 BBG Nr. 1).

    Dabei ist insbesondere auch die tatsächliche Verwaltungspraxis, also die Handhabung der Verwaltungsvorschrift durch die Verwaltungsbehörden, jedenfalls soweit sie vom Urheber der Verwaltungsvorschrift gebilligt oder zumindest geduldet wird, zu berücksichtigen und dem Grundsatz der Praktikabilität von Verwaltungsvorschriften Rechnung zu tragen (vgl. BVerwG, Urt. v. 7.5.1981, a.a.O.; Urt. v. 28.4.1988 - BVerwG 2 C 58.85 -, Buchholz 270 § 7 BhV Nr. 1; Urt. v. 16.5.1991 - BVerwG 2 A 1.91 -, Buchholz 261 § 15 BUKG Nr. 4).

  • VGH Hessen, 24.11.1986 - 11 UE 1177/84
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.1994 - 12 L 6214/92
    Eine Sicherstellung nach dieser Vorschrift liegt vor, wenn es der Polizei vom Zweck der Maßnahme hier darauf ankommt, die Sache gemäß § 25 Nds. SOG in Verwahrung zu nehmen und andere von der Besitzmöglichkeit auszuschließen (vgl. Urt. des Senats vom 23.7.1992 - 12 L 247/90 -, vgl. auch OVG Münster, Urt. vom 21.1.1991 - 7 A 246/88 -, DVBl. 1991, 1373, VGH Kassel, Urt. vom 24.11.1986 - 11 UE 1177/84 -, NVwZ 1987, 904, 909; VGH München, Beschl. v. 23.5.1984 - Nr. 21 B 83 A.2.525 -, NJW 1984, 2962, 2964).

    Eine solche Koordinierung behördlichen Tätigwerdens ist insbesondere in den Fällen der Gefahrenabwehr geeignet, die Effektivität des verwaltungsbehördlichen Einschreitens zu fördern (vgl. in diesem Sinne auch VGH Kassel, Urt. v. 24.11.1986, a.a.O., 904, 905).

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvL 23/81

    Schornsteinfegerversorgung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.1994 - 12 L 6214/92
    Es dürfte sich jedenfalls nicht um Amtshilfe im Sinne des § 4 Abs. 1 VwVfG handeln, weil sich die Amtshilfe auf ergänzende Maßnahmen im Einzelfall beschränkt, nicht jedoch Tätigkeiten umfaßt, die dauernd oder doch für eine gewisse Zeit vorgenommen werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.1.1983 - 2 BvL 23/81 -, BVerfGE 63, 1,32; Kopp, VwVfG, 5. Aufl. 1991, § 4 Rdnr. 8; Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 1992, Kap. E Rdnr. 174).

    Das Institut der Organleihe ist dadurch gekennzeichnet, daß das Organ eines Rechtsträgers ermächtigt und beauftragt wird, einen Aufgabenbereich eines anderen Rechtsträgers wahrzunehmen, wobei sich die Organleihe insofern von der Amtshilfe unterscheidet, als sie sich nicht auf eine Aushilfe im Einzelfall beschränkt, sondern die Übernahme eines ganzen Aufgabenbereiches aufgrund einer allgemeinen Regelung umfaßt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.1.1983, a.a.O., 1, 32).

  • BVerwG, 20.12.1989 - 7 B 179.89

    2 Stunden im absoluten Halteverbot - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beim

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.1994 - 12 L 6214/92
    Dieses Interesse hat deshalb erhebliches Gewicht, weil das verbotswidrige Parken eines Fahrzeugs erfahrungsgemäß andere Kraftfahrer zu ähnlichem verbotswidrigen Verhalten veranlassen kann (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 6.7.1983, a.a.O.; Beschl. v. 20.12.1989 - BVerwG 7 B 179.89 -, NJW 1990, 931 = DÖV 1990, 482 = DAR 1990, 191; Urt. v. 14.5.1992, a.a.O.).
  • VGH Bayern, 23.05.1984 - 21 B 83 A.2525
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.1994 - 12 L 6214/92
    Eine Sicherstellung nach dieser Vorschrift liegt vor, wenn es der Polizei vom Zweck der Maßnahme hier darauf ankommt, die Sache gemäß § 25 Nds. SOG in Verwahrung zu nehmen und andere von der Besitzmöglichkeit auszuschließen (vgl. Urt. des Senats vom 23.7.1992 - 12 L 247/90 -, vgl. auch OVG Münster, Urt. vom 21.1.1991 - 7 A 246/88 -, DVBl. 1991, 1373, VGH Kassel, Urt. vom 24.11.1986 - 11 UE 1177/84 -, NVwZ 1987, 904, 909; VGH München, Beschl. v. 23.5.1984 - Nr. 21 B 83 A.2.525 -, NJW 1984, 2962, 2964).
  • BVerwG, 06.07.1983 - 7 B 113.82

    Abschleppen eines Pkw - Parkverbot - Nicht betätigte Parkuhr -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.1994 - 12 L 6214/92
    Das Versetzen des verkehrsordnungswidrig geparkten Fahrzeugs konnte gem. § 42 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Nds. SOG ohne eine besondere, der Klägerin als Halterin des Fahrzeugs bekannt zu machende Verfügung angeordnet werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.7.1983 - BVerwG 7 B 182.82 -, DVBl. 1983, 1066, 1067 = DAR 1983, 398; BayVGH, Urt. v. 25.10.1988 - Nr. 21 B 88.01804 -, DAR 1989 154, 155).
  • BVerwG, 16.05.1991 - 2 A 1.91

    Wegfall eines Mietzuschusses bei Erwerb von Wohnungseigentum - Rechtswidrigkeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.1991 - 7 A 246/88

    Polizeiliche Sicherstellung; Beendigung des Gewahrsams; Begründung amtlichen

  • BVerwG, 28.04.1988 - 2 C 58.85

    Bundesbahnbeamter - Dienstherr - Kostenbeihilfe - Alkoholentwöhnungsbehandlung -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.1979 - IV A 2215/79
  • BVerfG, 28.10.1975 - 2 BvR 883/73

    Justizverwaltungsakt

  • OVG Niedersachsen, 28.09.2006 - 11 LC 185/06

    Anspruch auf Erstattung der im Rahmen eines Polizeieinsatzes für eine Türöffnung

    Dieses ergebe sich auch aus dem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 23. Juni 1994 (- 12 L 6214/92 -, Nds.VBl. 1994, 60 = OVGE 45, 321), das zu dem o.a. Runderlass geführt habe.

    Soweit das Oberverwaltungsgericht (Urt. v. 23.6.1994 - 12 L 6214/92 -, a.a.O.) in einem obiter dictum einen Kostenerstattungsanspruch bejaht habe, sei diese Auffassung nicht überzeugend.

    Das Urteil des 12. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 23. Juni 1994 (12 L 6214/92, a.a.O.) steht dem nicht entgegen.

  • VG Oldenburg, 23.08.2000 - 2 A 2536/98

    Heranziehung zu verauslagten Abschleppkosten; Möglichkeit der Umsetzung des

    Eine Sicherstellung liegt vor, wenn es der Behörde vom Zweck der Maßnahme her darauf ankommt, die Sache in Verwahrung zu nehmen und andere von der Besitzmöglichkeit auszuschließen (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 23. Juni 1994 - 12 L 6214/92 -, Nds. VBl. 1994, 60).

    Insbesondere war die Beklagte nicht verpflichtet, zeitraubende und wenig Aussicht auf Erfolg versprechende Ermittlungen nach dem Fahrzeughalter oder -führer vorzunehmen, zumal nicht erkennbar war, zu welchem Zeitpunkt sich die Klägerin oder der Fahrer des klägerischen Fahrzeuges zu diesem zurückbegeben sollte (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 23. Juni 1994 - 12 L 6214/92 -, Nds. VBl. 1994, 60).

    Dieses Interesse hat deshalb erhebliches Gewicht, weil das verbotswidrige Parken eines Fahrzeugs erfahrungsgemäß andere Kraftfahrer zu ähnlichem verbotswidrigem Verhalten veranlassen kann (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 1980 - 7 B 179.89 -, NJW 1990, 931, OVG Lüneburg, Urteil vom 23. Juni 1994 - 12 L 6214/92 -, Nds. VBl.

  • VG Gera, 25.09.2020 - 2 K 364/20

    Abgrenzung von Sicherstellung und Umsetzen oder Versetzen eines Kraftfahrzeuges

    Eine Sicherstellung liegt aber jedenfalls dann vor, wenn es der Behörde vom Zweck der Maßnahme her darauf ankommt, die Sache in Verwahrung zu nehmen und andere von der Besitzmöglichkeit auszuschließen (vgl. Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 23. Juni 1994 - 12 L 6214/92 -, juris).

    Die Anordnung, das Fahrzeug abzuschleppen, erweist sich auch unter diesem Gesichtspunkt jedenfalls deshalb nicht als unverhältnismäßig, weil das Fahrzeug erst 11:57 Uhr abgeschleppt wurde und bis zu diesem Zeitpunkt seit der Feststellung des Parkverstoßes durch Bedienstete der Beklagten mit etwa 30 Minuten ein ausreichend langer Zeitraum verstrichen war (vgl. ähnlich: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 23. Juni 1994 - 12 L 6214/92 -, juris).

  • VG Oldenburg, 08.09.2005 - 2 A 5356/02

    Heranziehung zu Abschleppkosten für Sicherstellung eines Fahrzeugs während einer

    Eine Sicherstellung liegt vor, wenn es der Behörde vom Zweck der Maßnahme her darauf ankommt, die Sache in Verwahrung zu nehmen und andere von der Besitzmöglichkeit auszuschließen (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 23. Juni 1994 - 12 L 6214/92 -, Nds. VBl. 1994, 60).

    Diese Zahlungsverpflichtung erfasst auch die Kosten einer nur versuchten Sicherstellung, die nicht zur Ausführung gelangt ist, weil der Halter oder die Halterin - wie im vorliegenden Fall der Kläger - das Fahrzeug vor dem eigentlichen Abschleppvorgang selbst beseitigt hat (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 23. Juni 1994, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 23.02.2010 - 11 LC 322/09

    Kostentragung von Abschleppmaßnahmen oder Umsetzungsmaßnahmen durch die Polizei

    Zwar handelt es sich bei dieser Vorschrift, die die Zuständigkeit der Polizei in Eilfällen begründet, nicht um eine die generelle Zuständigkeit der Beklagten ausschließende Zuständigkeitsregelung im Sinne des § 97 Abs. 2 2. Halbsatz Nds. SOG (so auch zu § 79 Abs. 2 Nds. SOG a.F.: Urt. d. 12. Senats d. Nds. OVG v. 23.6.1994 - 12 L 6214/92 -, Nds.VBl. 1994, 60).
  • VG Bremen, 21.11.2019 - 5 K 1199/18

    Kosten einer Umsetzung wegen Halten an einer Engstelle; Zuständigkeit des

    Zwar wird derartiges durch Verwaltungsvereinbarungen teilweise für möglich gehalten (NdsOVG, Urt. v. 23.06.1994 - 12 L 6214/92 -, juris Rn. 26), einem bloßen Rundschreiben dürften solche Wirkungen aber 8.
  • VG Oldenburg, 03.03.2006 - 2 A 479/03

    Abschleppkosten; angemessen; Breite; Durchsage; Eingriff; Ersatzvornahme;

    Für die rechtliche Einordnung des Abschleppens eines Kraftfahrzeugs auf einen - wie hier - nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Platz als Sicherstellung kommt es nicht darauf an, ob die Polizei das Fahrzeug in erster Linie in Gewahrsam nehmen (was etwa dann der Fall ist, wenn sie ein als gestohlen gemeldetes Fahrzeug findet und birgt), es also in ihrem Besitz haben will, oder ob der polizeiliche Gewahrsam nur sekundär gleichsam als Nebenfolge eintritt, weil es der Polizei - wie hier - primär darum geht, das Fahrzeug von seinem gegenwärtigen Ort zu entfernen und eine dort bestehende Gefahr zu beheben (vgl. BayVGH, Urteil vom 25. Oktober 1988 - 21 B 88.01804 -, juris mit Veröffentlichungshinweis auf BayVBl 1989, 437; Nds. OVG, Urteil vom 23. Juni 1994 - 12 L 6214/92 -, Nds. VBl. 1994, 60).
  • VG Braunschweig, 01.09.2005 - 5 A 59/05

    Abschleppkosten - mobiles Halteverbot

    Rechtsgrundlage des hier angefochtenen Bescheides ist § 66 Nds. SOG (vgl. Urt. der erkennenden Kammer vom 25.01.2005 - 5 A 331/03 - und vom 03.06.2003 - 5 A 86/03 - unter Bezugnahme auf das Urteil des Nds. OVG vom 23.06.1994 - 12 L 6214/92 -, OVGE 45, 321 ff.).
  • VG Hannover, 25.04.2006 - 10 A 8098/05

    Aufgabe der Gefahrenabwehr; Aufgabenzuweisung; Erstattungsanspruch;

    Diese Auffassung vertrete auch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg im Urteil vom 23. Juni 1994 (Az.: 12 L 6214/92, OVGE 45, 321).
  • VG Braunschweig, 24.10.2003 - 5 A 127/03

    Abschleppen; Abschleppkosten; Bauarbeiten; Ermessen; Ersatzvornahme; Halteverbot;

    Rechtsgrundlage der Erhebung von Kosten in Höhe von 51, 13 Euro entsprechend 100, 00 DM für das Abschleppen des Fahrzeug ist § 66 NGefAG (vgl. nur Urt. des Einzelrichters der Kammer vom 03.06.2003 - 5 A 86/03 - unter Bezugnahme auf das Urteil des Nds. OVG vom 23.06.1994 - 12 L 6214/92 - OVGE 45, 321 ff.).
  • VG Lüneburg, 06.05.2022 - 5 A 358/19

    Gegenwärtige Gefahr; Kostenfestsetzung; Sicherstellung; Verhältnismäßigkeit

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   OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.1995 - 25 A 3935/93   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.1995 - 25 A 3935/93 (https://dejure.org/1995,3209)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.04.1995 - 25 A 3935/93 (https://dejure.org/1995,3209)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. April 1995 - 25 A 3935/93 (https://dejure.org/1995,3209)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1995, 374
  • DVBl 1996, 579 (Ls.)
  • DÖV 1995, 874
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.1996 - 25 A 6279/95

    Fahrtenbuchauflage; Erstreckung auf Ersatzfahrzeug; Erledigung; Zeitpunkt der

    Diese Auffassung beruht abweichend von der Rechtsprechung des erkennenden Senats und des Bundesverwaltungsgerichts, nach der die Anordnung nach § 31 a StVZO ein Dauerverwaltungsakt ist, dessen Rechtmäßigkeit sich nach der Sach- und Rechtslage im Entscheidungszeitpunkt der (jeweils) letzten Tatsacheninstanz beurteilt, vgl. BVerwG, Beschluß vom 3. Februar 1989 - 7 B 18.89 -, Buchholz, 442.16 § 31 a StVZO Nr. 19 m. w. Nachweisen; Senatsurteil vom 28. April 1995 - 25 A 3935/93 -, DÖV 1995, 874, auf der Prämisse, daß bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Fahrtenbuchauflage maßgeblich auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung abzustellen sei und sich die nachträgliche Veräußerung des Tatfahrzeugs schon deswegen regelmäßig nicht auf den Bestand der Fahrtenbuchauflage auswirken könne.
  • VG Stuttgart, 05.07.2005 - 10 K 961/05

    Fahrtenbuchauflage, gesteigerte Aufsichtspflicht bei nahen Verwandten; keine

    In der Verfügung wurde weder dargelegt noch bestehen Anhaltspunkte dafür, dass auch die Eintragung des Kilometerstands für die künftige Feststellung eines Fahrzeugführers neben den in § 31 a Abs. 2 Nr. 1 und 2 StVZO zur Erhebung vorgesehenen Daten erforderlich ist (vgl. auch OVG Münster, Urteil vom 28.04.1995, NZV 1995, 374).
  • VG Aachen, 04.05.2023 - 10 K 2170/22

    Fahrtenbuchauflage; 24 Monate; Nötigung im Straßenverkehr; Strafanzeige;

    A) Rechtsgrundlage für die angeordnete Fahrtenbuchauflage, bei der es sich um einen Dauerverwaltungsakt handelt, vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 3. Februar 1989 - 7 B 18/89 -, juris, Rn. 6 sowie Urteil vom 28. Mai 2015 - 3 C 13/14 -, juris, Rn. 12; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteile vom 28. April 1995 - 25 A 3935/93 -, juris, Rn. 2 und vom 30. September 1996 - 25 A 6279/95 -, juris, Rn. 54, ist § 31 a Abs. 1 Satz 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG).
  • VG Aachen, 30.05.2016 - 2 K 37/14

    Fahrtenbuchauflage wegen nötigenden Verhalten durch zu dichtes Auffahren

    Rechtsgrundlage für die angeordnete Fahrtenbuchauflage, bei der es sich um einen Dauerverwaltungsakt handelt, vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 3. Februar 1989 - 7 B 18/890 - sowie Urteil vom 28. Mai 2015 - 3 C 13/14 - Rz. 12; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteile vom 28. April 1995 - 25 A 3935/93 - und vom 30. September 1996 - 25 A 6279/95 -, jeweils juris, ist § 31 a Abs. 1 Satz 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2011 - 8 B 453/11

    Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches gegenüber einem Fahrzeughalter bei

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Februar 1989 - 7 B 18.89 -, NJW 1989, 1624, juris, Rn. 6; OVG NRW, Urteil vom 28. April 1995 - 25 A 3935 -, DÖV 1995, 874, juris, Rn. 2.
  • VG Chemnitz, 04.01.2019 - 2 K 716/16

    Zur Verhältnismäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage

    c) Rechtswidrig ist die Anordnung aber insoweit, als der Beklagte auch die Eintragung der Kilometerstände des Fahrtbeginns und des Fahrtendes der jeweiligen Fahrten verlangt (vgl. OVG NRW, Urt. v. 28. April 1995, 25 A 3935/93, Rn. 9, juris; VG Stuttgart, Beschl. v. 5. Juli 2005, 10 K 961/05, Rn. 19, juris).
  • VG Düsseldorf, 13.03.2013 - 14 L 244/13

    Verpflichtung eines Kaufmannes zur Führung eines Fahrtenbuchs aufgrund fehlender

    OVG NRW, Urteil vom 29. April 1999 - 8 A 699/97 -, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 9. September 1999 - 3 B 94.99 -, Urteil vom 28. April 1995 - 25 A 3935/93 -.
  • VG Düsseldorf, 04.03.2013 - 14 L 296/13

    Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs aufgrund der Nichtermittlung des

    OVG NRW, Urteil vom 29. April 1999 - 8 A 699/97 -, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 9. September 1999 - 3 B 94.99 -, Urteil vom 28. April 1995 - 25 A 3935/93 -.
  • VG Ansbach, 05.03.2015 - AN 10 S 15.00104

    Fahrtenbuch für 1 Jahr für 5 Fahrzeuge; fehlende Mitwirkung des Halters; keine

    Hierzu findet sich in § 31 a Abs. 2 StVZO keine Stütze (vgl. etwa OVG NRW, Entscheidung vom 28.4.1995 - Az. 25 A 3935/93).
  • VG Aachen, 07.02.2012 - 2 K 1924/10

    Zulässigkeit der Verhängung einer Fahrtenbuchauflage gegenüber dem Halter eines

    Rechtsgrundlage für die angeordnete Fahrtenbuchauflage, bei der es sich um einen Dauerverwaltungsakt handelt, vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 3. Februar 1989 - 7 B 18/890 - Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteile vom 28. April 1995 - 25 A 3935/93 - und vom 30. September 1996 - 25 A 6279/95 -, jeweils juris, ist § 6 Abs. 1 Nr. 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in Verbindung mit § 31 a Abs. 1 Satz 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).
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