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   OLG Hamm, 18.07.1995 - 2 Ss OWi 386/95   

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OLG Hamm, 18.07.1995 - 2 Ss OWi 386/95 (https://dejure.org/1995,1569)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.07.1995 - 2 Ss OWi 386/95 (https://dejure.org/1995,1569)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Juli 1995 - 2 Ss OWi 386/95 (https://dejure.org/1995,1569)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1995, 498
 
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Wird zitiert von ... (31)

  • OLG Celle, 17.05.2017 - 2 Ss OWi 93/17

    Leivtec XV3, standardisiertes Messverfahren, Plausibilitätsprüfung

    Im Übrigen ist zu berücksichtigen, dass selbst bei Vorliegen einer außergewöhnlichen Härte bei der dritten Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb kurzer Zeit oder bei erheblichen, insbesondere einschlägigen Vorbelastungen ein Fahrverbot verhängt werden kann, da notorische Raser sonst unbegrenzt Geschwindigkeitsüberschreitungen begehen könnten (vgl. OLG Hamm, NZV 1995, 498; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2002, 88; OLG Zweibrücken, ZfSch 2016, 294; OLG Celle, Beschluss vom 18. Mai 2015, 2 Ss (OWi) 113/15).
  • OLG Hamm, 04.01.1999 - 2 Ss OWi 1449/98

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Vorsatz, Fahrlässigkeit, erhebliche

    Über diese knappen Ausführungen hinaus hätte das Amtsgericht die berufliche und wirtschaftliche Situation des Betroffenen im einzelnen darlegen und die Frage einer eventuellen Existenzvernichtung, die in der Regel, aber nicht zwingend, ein Absehen von der Verhängung eines Fahrverbotes erfordert, klären müssen (vgl. Senatsbeschluß vom 18. Juli 1995 in NZV 1995, 498.

    = VRS 90, 213).

  • OLG Hamm, 30.11.1999 - 2 Ss OWi 1196/99

    Urteilsfeststellungen bei Geschwindigkeitsüberschreitung; Begründung des

    Das gilt grundsätzlich auch für einen Berufskraftfahrer (vgl. dazu Senat zfs 1995, 315 = NZV 1995, 366 = VRS 90, 152 = NStZ-RR 1996, 181; Senat ZAP EN-Nr. 720/95 = NZV 1995, 498 = VRS 90, 213; jeweils für Taxifahrer).Von dieser Rechtsprechung abzuweichen, besteht vorliegend, insbesondere unter Berücksichtigung des Umstandes, daß der Betroffene vorsätzlich gehandelt hat, kein Anlaß.
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