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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.05.1994 - 2 Ss OWi 378/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2917
OLG Hamm, 03.05.1994 - 2 Ss OWi 378/94 (https://dejure.org/1994,2917)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.05.1994 - 2 Ss OWi 378/94 (https://dejure.org/1994,2917)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Mai 1994 - 2 Ss OWi 378/94 (https://dejure.org/1994,2917)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BKatV § 2 Abs. 2; StVG § 25 Abs. 1 S. 1

Papierfundstellen

  • NZV 1995, 83 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 03.05.1994 - 2 Ss OWi 378/94
    »Bei einem nach § 2 Abs. 2 S. 2 BKatV festgesetzten Fahrverbot bedarf es des ausdrücklichen Ansprechens der Möglichkeit des Abwendens eines Fahrverbots durch eine erhöhte Geldbuße (vgl. BGH NZV 1992, 286 - NJW 1992, 1397 ) nicht, wenn die Begründung des Amtsgerichts im übrigen mit der erforderlichen Klarheit zum Ausdruck bringt, daß der durch das Fahrverbot angestrebte Erfolg einer entsprechenden Einwirkung auf den Betroffenen durch eine Erhöhung der Geldbuße bei gleichzeitigem Wegfall des Fahrverbots nicht erreicht werden kann.«.
  • OLG Hamm, 07.03.2001 - 2 Ss OWi 127/01

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Zusatzschild, Werktag, werktags, Samstag,

    Erörterungen zur Frage des Absehens von einem Fahrverbot durch eine erhöhte Geldbuße waren hier auch nicht ausnahmsweise entbehrlich (vgl. dazu u.a. Beschlüsse des Senats vom 3. Mai 1994 - 2 Ss OWi 378/94, NZV 1995, 83, vom 29. November 1996 - 2 Ss OWi 1314/96, ZAP EN-Nr. 17/97 = DAR 1997, 117 = VRS 93, 217, vom 26. Januar 1999 - 2 Ss OWi 1/99, NZV 1999, 215 = VRS 96, 382 = zfs 1999, 311, vom 9. November 1999 - 2 Ss OWi 1078/99, NZV 2000, 136 = MDR 2000, 269).
  • OLG Hamm, 30.11.1999 - 2 Ss OWi 1196/99

    Urteilsfeststellungen bei Geschwindigkeitsüberschreitung; Begründung des

    Erörterungen zur Frage des Abwendens eines Fahrverbotes durch eine erhöhte Geldbuße waren hier - auch unter Berücksichtigung der vorsätzlichen Begehungsweise - auch nicht entbehrlich (vgl. dazu Senat in NZV 1995, 83 [Ls.], in ZAP EN-Nr. 17/97 = DAR 1997, 117 = VRS 93, 217 und zuletzt u. a. im Beschluß vom 9. November 1999 - 2 Ss OWi 1078/99).Da sich schließlich auch nicht aus dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe entnehmen läßt, daß sich das Amtsgericht der Möglichkeit des Absehens vom Fahrverbot gegen Erhöhung der Geldbuße bewußt gewesen ist - was ggf. ausgereicht hätte (vgl. u. a. Senats in MDR 1999, 480 = VRS 96, 466) -, sind die Ausführungen des Amtsgerichts zum Rechtsfolgenausspruch unvollständig.
  • OLG Hamm, 24.10.2001 - 2 Ss OWi 916/01

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Vorsatz, Fahrlässigkeit, Einlassung, Maß der

    Der Senat hat jedoch bereits in der Vergangenheit wiederholt darauf hingewiesen, dass es eines ausdrücklichen Ansprechens der Möglichkeit des Absehens vom Fahrverbot dann nicht bedarf, wenn der Begründung des amtsrichterlichen Urteils im Übrigen eindeutig zu entnehmen ist, dass der durch das Fahrverbot angestrebte Erfolg durch eine Erhöhung der Geldbuße bei gleichzeitigem Wegfall des Fahrverbots nicht erreicht werden kann (vgl. u.a. Senat in NZV 2000, 136 = MDR 2000, 269 = DAR 2000, 177 = VRS 98, 222; in ZAP EN-Nr. 135/99 = VRS 96, 458 = NZV 1999, 391; in ZAP EN-Nr. 17/97 = DAR 1997, 117 = VRS 93, 217; in NZV 95, 83 [Ls.] = VRS 88, 301).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 27.10.1994 - 3 ObOWi 91/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3687
BayObLG, 27.10.1994 - 3 ObOWi 91/94 (https://dejure.org/1994,3687)
BayObLG, Entscheidung vom 27.10.1994 - 3 ObOWi 91/94 (https://dejure.org/1994,3687)
BayObLG, Entscheidung vom 27. Oktober 1994 - 3 ObOWi 91/94 (https://dejure.org/1994,3687)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schrottfahrzeuge; Undichtigkeit; Abfall; Flüssigkeit; Gewässer

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2865 (Ls.)
  • NVwZ 1995, 935
  • NZV 1995, 83
  • VersR 1995, 461
  • BayObLGSt 1994, 225
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 04.12.1992 - 3 ObOWi 106/92

    Abfall; Abfallqualifikation; Schrottfahrzeug; Autowrack; Beeinträchtigung;

    Auszug aus BayObLG, 27.10.1994 - 3 ObOWi 91/94
    Danach muß die Sache bei Gesamtbetrachtung aller Umstände unter Berücksichtigung ihres konkreten Zustandes gegenwärtig ohne Entsorgung nach § 1 Abs. 2 AbfG ohne Gebrauchswert sein und in ihrem Zustand die Umwelt gefährden (BayObLGSt 1992, 144/145 = VRS 84, 359 = NuR 1993, 450 unter Hinweis auf BGHSt 37, 21/27; 37, 333/334; vgl. auch BVerwG NVwZ 1993, 988/989: Entfallen der ursprünglichen Zweckbestimmung).

    Bei der Beurteilung, ob durch Kraftfahrzeuge, etwa wegen der Gefahr des Auslaufens von .Flüssigkeiten (wie Öl, Benzin, Brems-, Kühler- oder Batterieflüssigkeit), Gewässer oder Boden beeinträchtigt werden können, sind zwar an den Grad der Gefährdung der Schutzgüter und die Erforderlichkeit der Entsorgung um so geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (BayObLGSt 1992, 144/147).

    Hinsichtlich der Umweltgefährdung wird auf die bereits zitierten Entscheidungen des Senats (BayObLGSt 1992, 144 und 1993, 78) Bezug genommen.

  • BayObLG, 24.05.1993 - 3 ObOWi 40/93
    Auszug aus BayObLG, 27.10.1994 - 3 ObOWi 91/94
    Die bloße Feststellung, das Ortsbild werde verunstaltet, ist angesichts der vom Senat (BayObLGSt 1993, 78 = BayVBl 1993, 668 = NuR 1993, 453 ) aufgestellten Anforderungen nicht ausreichend.

    Hinsichtlich der Umweltgefährdung wird auf die bereits zitierten Entscheidungen des Senats (BayObLGSt 1992, 144 und 1993, 78) Bezug genommen.

  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 11.92

    Ist Bauschutt Abfall?

    Auszug aus BayObLG, 27.10.1994 - 3 ObOWi 91/94
    Danach muß die Sache bei Gesamtbetrachtung aller Umstände unter Berücksichtigung ihres konkreten Zustandes gegenwärtig ohne Entsorgung nach § 1 Abs. 2 AbfG ohne Gebrauchswert sein und in ihrem Zustand die Umwelt gefährden (BayObLGSt 1992, 144/145 = VRS 84, 359 = NuR 1993, 450 unter Hinweis auf BGHSt 37, 21/27; 37, 333/334; vgl. auch BVerwG NVwZ 1993, 988/989: Entfallen der ursprünglichen Zweckbestimmung).
  • BGH, 26.02.1991 - 5 StR 444/90

    Begriff des gewillkürten Abfalls; Lagern von Abfall

    Auszug aus BayObLG, 27.10.1994 - 3 ObOWi 91/94
    Danach muß die Sache bei Gesamtbetrachtung aller Umstände unter Berücksichtigung ihres konkreten Zustandes gegenwärtig ohne Entsorgung nach § 1 Abs. 2 AbfG ohne Gebrauchswert sein und in ihrem Zustand die Umwelt gefährden (BayObLGSt 1992, 144/145 = VRS 84, 359 = NuR 1993, 450 unter Hinweis auf BGHSt 37, 21/27; 37, 333/334; vgl. auch BVerwG NVwZ 1993, 988/989: Entfallen der ursprünglichen Zweckbestimmung).
  • BGH, 26.04.1990 - 4 StR 24/90

    Fehlende Urteilsgründe - Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen -

    Auszug aus BayObLG, 27.10.1994 - 3 ObOWi 91/94
    Danach muß die Sache bei Gesamtbetrachtung aller Umstände unter Berücksichtigung ihres konkreten Zustandes gegenwärtig ohne Entsorgung nach § 1 Abs. 2 AbfG ohne Gebrauchswert sein und in ihrem Zustand die Umwelt gefährden (BayObLGSt 1992, 144/145 = VRS 84, 359 = NuR 1993, 450 unter Hinweis auf BGHSt 37, 21/27; 37, 333/334; vgl. auch BVerwG NVwZ 1993, 988/989: Entfallen der ursprünglichen Zweckbestimmung).
  • BayObLG, 27.06.2001 - 4St RR 76/01

    § 326 Abs. 1 Nr. 4 lit. a StGB als abstraktes Gefährdungsdelikt

    Die Entscheidungen des Senats vom 27.10.1994 (BayObLGSt 1994, 225) und vom 9.3.1995 (BayObLGSt 1995, 50), die sich mit der Frage der typischen Gefahr auseinandersetzen, sind zum objektiven Abfallbegriff und nicht zur Gefährdungsschwelle des § 326 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a StGB ergangen.
  • OLG Braunschweig, 02.02.1998 - Ss 97/97

    Umweltgefährdende Abfallbeseitigung; Strafrechtlicher Abfallbegriff; Sache als

    Wenn die Behältnisse für Öl und Kühlflüssigkeit noch ausreichend dicht sind, fehlt es an der Eignung des Altfahrzeugs, die Umwelt zu verschmutzen, weil die Gefahr des unkontrollierten Austretens der Flüssigkeiten dann nur theoretisch, nicht aber real und gegenwärtig ist (OLG Schleswig NStZ 1997, 546 [OLG Schleswig 20.05.1997 - 2 Ss 334/96] ; BayObLG NZV 1995, 83, 84; OLG Koblenz NStZ-RR 1996, 9 [OLG Koblenz 15.09.1995 - 1 Ss 146/95] ).
  • OLG Celle, 24.01.1997 - 3 Ss 8/97
    Nach den bisherigen Feststellungen ist - ausgehend von der dogmatischen Einordnung des § 326 StGB als abstrakten Gefährdungsdelikt (BGH NJW 1994, 1744 m.w.N.) - ebenfalls nicht hinreichend dargetan, daß das Fahrzeug mit den darin enthaltenen Betriebsflüssigkeiten wegen einer real bestehenden - und nicht nur theoretischen (vgl. insoweit Entscheidung des BayObLG vom 27. Oktober 1994 - 3 ObOWi 91/94 -, NZV 1995, 83 = NVwZ 1995, 935) - Gefahr für deren unkontrolliertes Austreten geeignet war, nachhaltig ein Gewässer oder den Boden zu verunreinigen oder sonst nachteilig zu verändern.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 06.09.1994 - 2 Ss OWi 1057/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4512
OLG Hamm, 06.09.1994 - 2 Ss OWi 1057/94 (https://dejure.org/1994,4512)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.09.1994 - 2 Ss OWi 1057/94 (https://dejure.org/1994,4512)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. September 1994 - 2 Ss OWi 1057/94 (https://dejure.org/1994,4512)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1104 (Ls.)
  • NZV 1995, 83
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