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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.10.1995 - 2 Ss OWi 1200/95   

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https://dejure.org/1995,3006
OLG Hamm, 16.10.1995 - 2 Ss OWi 1200/95 (https://dejure.org/1995,3006)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.10.1995 - 2 Ss OWi 1200/95 (https://dejure.org/1995,3006)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Oktober 1995 - 2 Ss OWi 1200/95 (https://dejure.org/1995,3006)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Qualifizierter Rotlichtverstoß, Mitzieheffekt, Absehen vom Fahrverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 37

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Kein Fahrverbot bei einem Rotlichtverstoß, wenn ein Geradeausfahrer zunächst hält, dann aber bei aufleuchtendem Rechtsabbiegepfeil losfährt

Papierfundstellen

  • NZV 1996, 117 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 15.03.1994 - Ss 84/94
    Auszug aus OLG Hamm, 16.10.1995 - 2 Ss OWi 1200/95
    Die Ausführungen entsprechen sowohl der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. zuletzt Beschluß des Senats vom 27. September 1995 in 2 Ss 0Wi 998/95 mit weiteren Nachweisen aus der Senatsrechtsprechung) als auch der anderer Obergerichte (vgl. u.a. OLG Düsseldorf NZV 1994, 161 und NZV 1995, 328 ; ,BayObLG NZV 1994, 287 und 370; OLG Hamburg VM 1995, 35; KG NZV 1994, 238 ; OLG Oldenburg NZV 1994, 38 und 408; OLG Köln NZV 1994, 330 ).
  • OLG Düsseldorf, 11.04.1995 - 5 Ss OWi 109/95
    Auszug aus OLG Hamm, 16.10.1995 - 2 Ss OWi 1200/95
    Die Ausführungen entsprechen sowohl der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. zuletzt Beschluß des Senats vom 27. September 1995 in 2 Ss 0Wi 998/95 mit weiteren Nachweisen aus der Senatsrechtsprechung) als auch der anderer Obergerichte (vgl. u.a. OLG Düsseldorf NZV 1994, 161 und NZV 1995, 328 ; ,BayObLG NZV 1994, 287 und 370; OLG Hamburg VM 1995, 35; KG NZV 1994, 238 ; OLG Oldenburg NZV 1994, 38 und 408; OLG Köln NZV 1994, 330 ).
  • OLG Hamm, 05.05.1994 - 2 Ss OWi 414/94

    Kein Fahrverbot für einen infolge einer Auseinandersetzung erregten Lkw-Fahrer

    Auszug aus OLG Hamm, 16.10.1995 - 2 Ss OWi 1200/95
    BKatV aufgeführten Tatbestand (zu vgl. OLG Hamm, Senatsbeschluß vom 04.02.1994 - 2 Ss 0Wi 41/94-; OLG Hamm, Senatsbeschluß vom 05.05.1994 - 2 Ss 0Wi 414/94-, NZV 95, 82; BayObLG, Senatsbeschluß vom 27.04.1994, NZV 1994, 317 , jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BayObLG, 18.04.1994 - 1 ObOWi 86/94

    Kein Fahrverbot für einen qualifizierten Rotlichtverstoß bei einer überraschenden

    Auszug aus OLG Hamm, 16.10.1995 - 2 Ss OWi 1200/95
    Die Ausführungen entsprechen sowohl der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. zuletzt Beschluß des Senats vom 27. September 1995 in 2 Ss 0Wi 998/95 mit weiteren Nachweisen aus der Senatsrechtsprechung) als auch der anderer Obergerichte (vgl. u.a. OLG Düsseldorf NZV 1994, 161 und NZV 1995, 328 ; ,BayObLG NZV 1994, 287 und 370; OLG Hamburg VM 1995, 35; KG NZV 1994, 238 ; OLG Oldenburg NZV 1994, 38 und 408; OLG Köln NZV 1994, 330 ).
  • OLG Düsseldorf, 17.01.1994 - 5 Ss OWi 403/93
    Auszug aus OLG Hamm, 16.10.1995 - 2 Ss OWi 1200/95
    Die Ausführungen entsprechen sowohl der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. zuletzt Beschluß des Senats vom 27. September 1995 in 2 Ss 0Wi 998/95 mit weiteren Nachweisen aus der Senatsrechtsprechung) als auch der anderer Obergerichte (vgl. u.a. OLG Düsseldorf NZV 1994, 161 und NZV 1995, 328 ; ,BayObLG NZV 1994, 287 und 370; OLG Hamburg VM 1995, 35; KG NZV 1994, 238 ; OLG Oldenburg NZV 1994, 38 und 408; OLG Köln NZV 1994, 330 ).
  • OLG Oldenburg, 02.06.1993 - Ss 178/93

    Abstrakte Gefährdung des Querverkehrs; Rotlichtphase; Normzweckkonforme

    Auszug aus OLG Hamm, 16.10.1995 - 2 Ss OWi 1200/95
    Die Ausführungen entsprechen sowohl der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. zuletzt Beschluß des Senats vom 27. September 1995 in 2 Ss 0Wi 998/95 mit weiteren Nachweisen aus der Senatsrechtsprechung) als auch der anderer Obergerichte (vgl. u.a. OLG Düsseldorf NZV 1994, 161 und NZV 1995, 328 ; ,BayObLG NZV 1994, 287 und 370; OLG Hamburg VM 1995, 35; KG NZV 1994, 238 ; OLG Oldenburg NZV 1994, 38 und 408; OLG Köln NZV 1994, 330 ).
  • KG, 28.02.1994 - 3 Ws (B) 7/94
    Auszug aus OLG Hamm, 16.10.1995 - 2 Ss OWi 1200/95
    Die Ausführungen entsprechen sowohl der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. zuletzt Beschluß des Senats vom 27. September 1995 in 2 Ss 0Wi 998/95 mit weiteren Nachweisen aus der Senatsrechtsprechung) als auch der anderer Obergerichte (vgl. u.a. OLG Düsseldorf NZV 1994, 161 und NZV 1995, 328 ; ,BayObLG NZV 1994, 287 und 370; OLG Hamburg VM 1995, 35; KG NZV 1994, 238 ; OLG Oldenburg NZV 1994, 38 und 408; OLG Köln NZV 1994, 330 ).
  • OLG Hamm, 23.05.2005 - 2 Ss OWi 295/05

    Rotlichtverstoß; Fahrverbot; Augenblicksversagen; Verjährung

    Denn in der obergerichtlichen Rechtsprechung ist bereits seit längerem anerkannt, dass bei einer so genannten leichten oder momentanen Unaufmerksamkeit, so z.B., wenn der Betroffene durch Adressensuche abgelenkt ist, von einem Fahrverbot abgesehen werden muss, weil dann bereits auf der Tatbestandsebene die Voraussetzungen für dessen Verhängung nicht vorliegen (vgl. OLG Hamm NZV 1996, 117 (Ls.); OLG Koblenz DAR 1994, 287).
  • OLG Bamberg, 24.07.2008 - 3 Ss OWi 1774/07

    Rotlichtverstoß: Überfahren einer roten Ampel aufgrund Verwechslung der

    Bei näherer Betrachtung zählt hierzu aufgrund der tatsächlichen Feststellungen des Amtsgerichts allerdings nur, dass der als Taxifahrer offenbar ortskundige Betroffene die für ihn als Linksabbieger geltende Lichtzeichenanlage - wie das zunächst erfolgte Anhalten bei Rotlicht belegt - nicht gänzlich unbeachtet gelassen hat und möglicherweise durch den auf der benachbarten (weiteren) Linksabbiegespur bei Rotlicht ebenfalls haltenden Streifenwagen der Polizei derart abgelenkt worden sein könnte, dass er aufgrund einer Verwechslung der für ihn maßgeblichen Lichtzeichenanlage seine Fahrt bei anhaltender Rotlichtphase fortgesetzt haben könnte, als die sich aus seiner Sicht ganz rechts befindliche und vom Betroffenen wahrgenommene, jedoch ausschließlich für den Geradeausverkehr bestimmte Lichtzeichenanlage auf Grünlicht umschaltete (vgl. zu vergleichbaren "Frühstarter" - Fällen aus der Rspr. z.B. OLG Hamm NZV 1997, 190 f. und 446 f:; ferner OLG Hamm NJW 1997, 2125/2126 f; OLG Karlsruhe NJW 2003, 3719/3720 f und schon OLG Hamm NZV 1996, 117; zusammenfassend: Deutscher, in Burhoff , Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren Rn. 809 ff., insbesondere Rn. 837 ff. m. weit. Nachw.).
  • OLG Karlsruhe, 21.05.1996 - 2 Ss 89/96

    Regelfahrverbot; Rotlicht; Ampel; Wahrnehmungsfehler; Unachtsamkeit; Kreuzung;

    Eine grobe Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers ist in diesem Verhalten nicht zu sehen (OLG Karlsruhe a.a.O.; OLG Hamm NZV 1996, 117 ; siehe auch AG Offenbach NZV 1996, 126 ).

    Diese Auffassung steht auch nicht im Widerspruch zu der zu einem anders gelagerten Sachverhalt ergangenen Entscheidung des OLG Düsseldorf (NZV 1996, 117 ).

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 11.07.1995 - 1 Ss (OWi) 180/95   

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https://dejure.org/1995,3393
OLG Celle, 11.07.1995 - 1 Ss (OWi) 180/95 (https://dejure.org/1995,3393)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.07.1995 - 1 Ss (OWi) 180/95 (https://dejure.org/1995,3393)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. Juli 1995 - 1 Ss (OWi) 180/95 (https://dejure.org/1995,3393)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NZV 1996, 117
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.04.1994 - IX ZR 123/93

    Belehrungspflichten des Rechtsanwalts bei Abschluß eines bindenden

    Auszug aus OLG Celle, 11.07.1995 - 1 Ss OWi 180/95
    Für das Rechtsbeschwerdegericht ist nämlich dann nicht nachvollziehbar, daß die tatrichterlichen Feststellungen insoweit auf einer tragfähigen Grundlage beruhen (vgl. OLG Stuttgart NZV 1994, 311).
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 11.07.1995 - 1 Ss OWi 180/95
    Zwar kann beim Vorliegen "erheblicher Härten oder einer Vielzahl für sich genommener gewöhnlicher oder durchschnittlicher Umstände" auf die Verhängung eines Fahrverbots verzichtet und dafür die Geldbuße erhöht werden (vgl. BGHSt 38, 125, 134).
  • OLG Celle, 29.11.1988 - 3 Ss OWi 268/88
    Auszug aus OLG Celle, 11.07.1995 - 1 Ss OWi 180/95
    Diese Möglichkeit wird bei einem Arbeitnehmer in aller Regel gegeben sein (vgl. Beschluß des hiesigen 3. Senats für Bußgeldsachen NZV 1989, 158 ), so daß es eingehender Begründung im Urteil bedarf, warum dies hier ausnahmsweise nicht der Fall sein soll.
  • OLG Zweibrücken, 10.12.2015 - 1 OWi 1 SsBs 57/15

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbots

    Handelt es sich um die Anordnung eines sog. Regelfahrverbots darf das Vorliegen eines Ausnahmefalles nicht ausschließlich aus der nicht näher belegten Einlassung des Betroffenen abgeleitet werden (vgl. OLG Celle NZV 1996, 117; OLG Koblenz NZV 1996, 373, 1997, 48).
  • OLG Frankfurt, 04.12.2001 - 2 Ws (B) 450/01

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Regelfahrverbot trotz Existenzgefährdung

    Mit Recht machen die Amtsanwaltschaft und die Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main geltend, daß das Vorliegen eines Ausnahmefalles nicht ­ wie hier - ausschließlich aus der nicht näher belegten Einlassung des Betroffenen abgeleitet werden darf (vgl. OLG Celle, NZV 1996, 117; OLG Koblenz, NZV 1996, 373, 1997, 48).
  • OLG Koblenz, 15.04.1996 - 2 Ss 291/95
    Soweit der Tatrichter berufliche Beeinträchtigungen des Betroffenen berücksichtigt hat, ist anzumerken, daß nicht jeder berufliche Nachteil die Ausnahme vom Regelfahrverbot rechtfertigt, sondern grundsätzlich nur eine Härte ganz außergewöhnlicher Art, wie sie etwa im Verlust des Arbeitsplatzes oder der sonstigen wirtschaftlichen Existenz zu sehen ist (vgl. OLG Hamm in VRS 90, 210, 212; OLG Celle in NZV 1996, 117, 118; OLG Oldenburg in NZV 1993, 198 ); anderenfalls liefe die Funktion des Fahrverbots als wirksame Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme weitgehend ins Leere (vgl. OLG Düsseldorf in NStZ-RR 1996, 119, 120).

    Vielmehr hat er derartiges Vorbringen ausweislich seiner Urteilsgründe besonders kritisch zu würdigen und nicht ohne weiteres als glaubhaft und überzeugend zu übernehmen (vgl. OLG Celle in NZV 1996, 117, 118).

  • OLG Naumburg, 07.05.2003 - 1 Ss (B) 149/03

    Fahrverbot - (Keine) Ausnahme für ein bestimmtes Kfz?

    Dies zwingt das Tatgericht, derartiges Vorbringen in den Urteilsgründen besonders kritisch zu würdigen und nicht ohne weiteres als glaubhaft und überzeugend zu übernehmen (vgl. OLG Stuttgart NZV 1994, 371, 372; OLG Celle NZV 1996, 117, 118; OLG Düsseldorf VRS 93, 366, 368; OLG Brandenburg NStZ-RR 1997, 345, 346).
  • OLG Koblenz, 01.09.2003 - 1 Ss 151/03

    Regelfahrverbot, Absehen vom, Begründungspflicht

    Er muss vom sicheren Eintritt dieser - erfahrungsgemäß kaum jemals wirklich eintretenden - Folge vielmehr überzeugt sein und diese Überzeugung im Einzelnen begründen können (OLG Koblenz aaO.; OLG Celle NZV 96, 117).
  • OLG Koblenz, 30.07.1996 - 2 Ss 218/96

    Hohe Beweisanforderungen bei der Behauptung, es drohe ein Verlust des

    Die tatrichterliche Überzeugung hiervon darf nicht ausschließlich aus der nicht näher belegten Einlassung des Betroffenen abgeleitet werden (OLG Celle, NZV 1996, 117 ; Beschl. des Senats v. 15. April 1996 2 Ss 291/95 - S. 5).
  • BayObLG, 16.07.1996 - 2 ObOWi 513/96

    Auch eine praktisch völlig fehlende Bebauung rechtfertigt bei einer

    Dem Betroffenen ist zuzumuten, die Folgen des Fahrverbots durch Inanspruchnahme von Urlaub zu mildern (OLG Celle NZV 1996, 117 ; OLG Hamm NZV 1995, 366 ).
  • OLG Koblenz, 03.03.2016 - 1 OWi 4 SsBs 11/16

    ES 3.0: "Der PTB vertrauen wir eher als dem AG Meißen."

    OLG Celle, NZV 1996, 117), gehen aus dem angefochtenen Urteil nicht hervor.
  • BayObLG, 19.04.1996 - 2 ObOWi 282/96
    Im übrigen ist dem Betroffenen zuzumuten, vorübergehend auf öffentliche Verkehrsmittel oder gegebenenfalls die Benutzung eines Taxis auszuweichen (OLG Hamm DAR 1995, 374, 375; OLG Düsseldorf VRS 1989, 218, 221), vorübergehend einen Fahrer einzustellen (OLG Hamm und OLG Düsseldorf je aaO.) oder die Folgen eines Fahrverbots durch die Inanspruchnahme von Urlaub zu mildern (OLG Hamm NZV 1995, 366 ; OLG Köln VRS 1988, 392, 394; OLG Celle NZV 1996, 117 ).
  • OLG Hamm, 27.04.1998 - 3 Ss OWi 1429/97

    Absehen vom Regelfahrverbot, Anwendungsgleichheit, besondere Härte,

    Erhebliche berufliche Folgewirkungen für den Betroffenen, der eine Existenzgefährdung zumindest glaubhaft machen muss (zu vgl. OLG Celle NZV 1996, 117; OLG Hamm NZV 1996, 118; OLG Koblenz NZV 1996, 373) sind nicht dargetan.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.12.1995 - 2 Ss (OWi) 438/95 - (OWi) 131/95 II   

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https://dejure.org/1995,12759
OLG Düsseldorf, 22.12.1995 - 2 Ss (OWi) 438/95 - (OWi) 131/95 II (https://dejure.org/1995,12759)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.12.1995 - 2 Ss (OWi) 438/95 - (OWi) 131/95 II (https://dejure.org/1995,12759)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Dezember 1995 - 2 Ss (OWi) 438/95 - (OWi) 131/95 II (https://dejure.org/1995,12759)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1996, 117
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 14.11.1996 - 3 Ss OWi 1178/96

    Qualifizierter Rotlichtverstoß bei Anhalten vor LZA, Beweiswürdigung, Gefährdung

    Demgegenüber vertritt ein anderer Teil der Rechtsprechung die Auffassung, daß von einem qualifizierten Rotlichtverstoß gemäß Nr. 34.2 BKatV auch dann auszugehen sei, wenn ein Fahrzeugführer vor einer Rotlicht zeigenden Ampel zunächst anhalte und trotz Fortdauer des Rotlichts in die Kreuzung einfahre (vgl. OLG Düsseldorf (2. Strafsenat) NZV 1996, 117 ; BayObLG DAR 1996, 103 ; differenzierend nach dem Grad des Verschuldens: OLG Hamm (4. Strafsenat) ZfS 1995, 152).

    Zur Begründung wird hierbei angeführt, daß der Zeitraum einer abstrakten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer in dem von Nr. 34.2 BKatV erfaßten Zeitraum von einer Sekunde nach Beginn der Rotlichtphase beginne und erst mit dieser ende, da während dieser gesamten Zeit mit Querverkehr von Fahrzeugen, Radfahrern und Fußgängern gerechnet werden müsse (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1996, 117 ).

    Der Gesetzgeber habe vielmehr das Ziel verfolgt, die Mißachtung des Rotlichts während der gesamten Phase, in der eine abstrakte Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer bestehe, höher zu ahnden, als Verstöße in der ersten Sekunde der Rotlichtphase (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1996, 117 ).

    Soweit verschiedentlich eine Einschränkung des Anwendungsbereiches des Regeltatbestandes der Nr. 34.2 BKatV mit dem Willen des Verordnungsgebers begründet wird (so insbes.: OLG Karlsruhe NZV 1996, 206 ), ist diese Argumentation wenig überzeugend, da der Wille des Verordnungsgebers zum Teil gerade auch zur Begründung des gegenteiligen Ergebnisses, nämlich zur Anwendung des Regeltatbestandes der Nr. 34.2 BKatV herangezogen wird (so: OLG Düsseldorf NZV 1996, 117 ).

    Es spricht jedoch viel dafür, daß der Grund für die in Nr. 34.2 BKatV vorgesehene erhöhte Ahndung des Rotlichtverstoßes bei einer länger als eine Sekunde dauernden Rotphase des Wechsellichtzeichens in der ab diesem Zeitpunkt eintretenden abstrakten Gefährdung des Querverkehrs liegt (so auch: OLG Düsseldorf (2. Strafsenat) NZV 1996, 117 ).

  • OLG Hamm, 11.08.1998 - 2 Ss OWi 727/98

    Rotlichtverstoß, Fahrverbot, Mitzieheffekt, geringer Handlungsunwert, grobe

    Soweit in der obergerichtlichen Rechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten wird, es handele sich trotz einer nur bloßen Unachtsamkeit in solchen Fällen gleichwohl um einen Regelfall, der die Verhängung eines Fahrverbotes rechtfertige, wenn nur die tatbestandlichen Voraussetzungen erfüllt seien, weil dann eine grobe Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers i.S.d. § 25 Abs. 1 StVG indiziert sei (so der hiesige 3. Senat mit Beschluß vom 14. November 1996 - 3 Ss OWi 1178/96 - vgl. auch OLG Düsseldorf, NZV 1996, 117), überzeugt dies nicht und dürfte zumindest seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11. September 1997 (NZV 1997, 525) zur Frage der Verhängung eines Fahrverbots bei Geschwindigkeitsüberschreitung infolge einfacher Fahrlässigkeit nicht mehr haltbar sein.
  • OLG Hamm, 06.03.2001 - 3 Ss OWi 998/00

    Qualifizierter Rotlichtverstoß; Mitzieheffekt; Gefährdung des Querverkehrs

    Eine abstrakte Gefährdung des Querverkehrs ist aber nicht nur bei Rotlichtverstößen eine Sekunde nach Beginn der Rotlichtphase gegeben, sondern sie besteht gleichermaßen, wenn ein Kraftfahrer in einem späteren Stadium der Rotlichtphase in den Kreuzungsbereich einfährt, nachdem er zuvor vor der Lichtzeichenanlage angehalten hatte (vgl. Senat, NJW 1997, 2125; ebenso OLG Düsseldorf, NZV 1996, 117).
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