Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 15.12.1995

Rechtsprechung
   BayObLG, 12.12.1995 - 3 ObOWi 118/95   

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https://dejure.org/1995,8384
BayObLG, 12.12.1995 - 3 ObOWi 118/95 (https://dejure.org/1995,8384)
BayObLG, Entscheidung vom 12.12.1995 - 3 ObOWi 118/95 (https://dejure.org/1995,8384)
BayObLG, Entscheidung vom 12. Dezember 1995 - 3 ObOWi 118/95 (https://dejure.org/1995,8384)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Tierquälerei: Belassen mehrerer Hunde im überhitzten Kfz-Innenraum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dicalfasgemma.de (Kurzinformation)

    Tierquälerei im überhitzten PKW

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Tierquälerei bei Belassen von Hunden im Auto bei 30 °C Außentemperatur - Hundehalter begeht Ordnungswidrigkeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 Tierschutzgesetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    OWiG § 19 Abs. 1; TierSchG § 18 Abs. 1 Nr. 1

Papierfundstellen

  • NZV 1996, 162 (Ls.)
  • BayObLGSt 1995, 213
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 15.12.1995 - 1 Ss 251/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3350
OLG Zweibrücken, 15.12.1995 - 1 Ss 251/95 (https://dejure.org/1995,3350)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 15.12.1995 - 1 Ss 251/95 (https://dejure.org/1995,3350)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 15. Dezember 1995 - 1 Ss 251/95 (https://dejure.org/1995,3350)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückweisung des Vertagungsantrags als Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens; Ablehnung einer beantragten Terminsverlegung bzw. Vertagung; Unbeachtlichkeit eines außerhalb der Hauptverhandlung gestellten und verbeschiedenen Terminsverlegungsantrags im Rahmen ...

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 1996, 162
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 18.03.1982 - 5 Ss OWi 97/81
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.12.1995 - 1 Ss 251/95
    Die Fürsorgepflicht des Gerichts gebietet es vielmehr schon dann, eine Hauptverhandlung in Gegenwart des gewählten Verteidigers zu ermöglichen, wenn es nach der Bedeutung der Bußgeldsache oder ihrer tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeit dem Betroffenen nicht zumutbar ist, sich allein zu verteidigen (Göhler aa0, Rn. 30 a; OLG Düsseldorf VRS 63, 458 ).
  • OLG Köln, 18.11.1983 - 3 Ss 658/83

    Ausgestaltung der Aufhebung eines Urteils in einer Bußgeldsache wegen einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.12.1995 - 1 Ss 251/95
    Dies führt wegen der mit einer solchen Beweisführung verbundenen Fehlerquellen zu einer erhöhten rechtlichen und tatsächlichen Schwierigkeit der Sache (OLG Köln StV 1984, 147 und 1986, 12; Senat NZV 1993, 81 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 52. Aufl., § 261 Rn. 11).
  • BGH, 06.11.1991 - 4 StR 515/91

    Ernsthaftes Bemühen um Terminabstimmung bei Verhinderung des Pflichtverteidigers

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.12.1995 - 1 Ss 251/95
    Obwohl grundsätzlich wegen der Verhinderung des Verteidigers kein Anspruch auf Terminsverlegung besteht, hat der Vorsitzende über einen dahingehenden Antrag nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der Interessen der Beteiligten, des Gebotes der Verfahrensbeschleunigung und der Terminsplanung des Gerichts zu entscheiden (BGH NJW 1992, 849 ; Löwe/Rosenberg-Gollwitzer, StPO 24. Aufl., § 228 Rn. 18-21).
  • OLG Zweibrücken, 06.04.1992 - 1 Ss 31/92

    Bußgeldverfahren; Recht auf Beistand; Verteidiger; Notwendige Verteidigung;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.12.1995 - 1 Ss 251/95
    Dies führt wegen der mit einer solchen Beweisführung verbundenen Fehlerquellen zu einer erhöhten rechtlichen und tatsächlichen Schwierigkeit der Sache (OLG Köln StV 1984, 147 und 1986, 12; Senat NZV 1993, 81 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 52. Aufl., § 261 Rn. 11).
  • BayObLG, 19.01.1988 - 1 ObOWi 282/87
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.12.1995 - 1 Ss 251/95
    Zwar gewährleistet Art. 103 Abs. 1 GG das rechtliche Gehör grundsätzlich nur als solches, nicht gerade durch Vermittlung eines Rechtsanwaltes (BVerfGE 39, 168; BayObLG NStZ 1988, 281 ).
  • BayObLG, 28.10.1983 - 1 ObOWi 224/83

    Verlegung; Terminverlegung; Verspätung; Verteidiger; Verspätet; Gericht

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.12.1995 - 1 Ss 251/95
    Dabei ist ein solcher Anspruch auch im Bußgeldverfahren - und trotz § 228 Abs. 2 StPO , § 71 Abs. 1 OWiG (Göhler, OWiG 9. Aufl. § 71 Rn. 29 f; KK-Senge OWiG § 71 .Rn. 65; OLG Hamm VRS 74, 36 ; BayObLG VRS 66, 205 ) - keineswegs auf die Fälle notwendiger Verteidigung (§§ 140, 145 StPO , § 71 Abs. 1 OWiG ) beschränkt.
  • OLG Hamm, 10.06.1987 - 4 Ss OWi 706/87
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.12.1995 - 1 Ss 251/95
    Dabei ist ein solcher Anspruch auch im Bußgeldverfahren - und trotz § 228 Abs. 2 StPO , § 71 Abs. 1 OWiG (Göhler, OWiG 9. Aufl. § 71 Rn. 29 f; KK-Senge OWiG § 71 .Rn. 65; OLG Hamm VRS 74, 36 ; BayObLG VRS 66, 205 ) - keineswegs auf die Fälle notwendiger Verteidigung (§§ 140, 145 StPO , § 71 Abs. 1 OWiG ) beschränkt.
  • OLG Frankfurt, 27.10.1997 - 3 Ss 286/97
    Auf Maßnahmen und Beschlüsse des Gerichts außerhalb der Hauptverhandlung kann die Beanstandung eines Verstoßes gegen § 338 Nr. 8 StPO aber nicht gestützt werden (OLG Koblenz VRS 25, 284, 285; OLG Zweibrücken NZV 1996, 162, 163).

    Zugunsten des Angekl. mußte aber bei der Entscheidung über den Antrag auf Terminsverlegung berücksichtigt werden, daß ihm das Recht auf Beistand durch einen Verteidiger auch außerhalb der notwendigen Verteidigung aus dem Grundsatz des rechtsstaatlichen und fairen Verfahrens zustehen kann (OLG Zweibrücken NZV 1996, 162, 163).

  • OLG Köln, 22.10.2004 - 8 Ss OWi 48/04

    Recht auf Verteidigung im Bußgeldverfahren; Verwerfung des Einspruchs wegen

    Die Fürsorgepflicht, die u. a. in § 137 Abs. 1 StPO und z. B. auch in § 265 Abs. 4 StPO Ausdruck gefunden hat (vgl. BayObLG, NJW 1995, 3134 und NStZ 2002, 97), gebietet es vielmehr, eine Hauptverhandlung in Gegenwart des gewählten Verteidigers zu ermöglichen, wenn es nach der Bedeutung der Bußgeldsache und ihrer tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeit dem Betroffenen nicht zuzumuten ist, sich allein zu verteidigen (vgl. OLG Düsseldorf, VRS 63, 458; OLG Zweibrücken, a. a. O.; NZV 1996, 162; SenE a. a. O.; Göhler, OWiG, 13. Auflage, § 71 Rdnr. 30 a).
  • OLG Hamm, 17.10.1996 - 2 Ss OWi 1126/96

    Abwesenheit des Verteidigers trotz angeordneten persönlichen Erscheinens;

    Andererseits kann Urlaub des Verteidigers jedoch ein Grund sein, einen Hauptverhandlungstermin zu verlegen (vgl. dazu für das Strafverfahren: OLG Celle StV 1984, 503; OLG München NStZ 1994, 451; LG Oldenburg StV 1990, 299; für das Ordnungswidrigkeitenverfahren: OLG Zweibrücken NZV 1996, 162).
  • KG, 19.03.2019 - 3 Ws (B) 85/19

    Eigenmächtige Entfernung des Betroffenen aus der Hauptverhandlung

    Zwar kann es - auf Antrag des Betroffenen oder von Amts wegen - die Fürsorgepflicht und das Gebot des fairen Verfahrens unter Abwägung der Interessen des Betroffenen und den rechtsstaatlichen Zielen der Durchführbarkeit des Verfahrens und der Beschleunigung gebieten, die Hauptverhandlung zu unterbrechen, auszusetzen oder den Termin zu verlegen (OLG Zweibrücken NZV 1996, 162; BayObLG NZV 1989, 124; Göhler a.a.O.).
  • OLG Zweibrücken, 28.10.1996 - 1 Ss 54/96

    Revisibilität der Nichtentscheidung über den Antrag auf Aufhebung der Anordnung

    Zwar erfordert die verfahrensgerechte Sachbehandlung in aller Regel eine Entscheidung über den ordnungsgemäß gestellten Entpflichtungsantrag, die deshalb auch im vorliegenden Verfahren zu erwarten gewesen wäre (vgl. OLG Frankfurt MDR 1984, 964; Senatsbeschluß vom 15. Dezember 1995 - 1 Ss 251/95 -).
  • BayObLG, 27.08.1998 - 4St RR 135/98

    Substantiierung der auf § 338 Nr. 8 StPO i.V.m. 228 Abs. 2 StPO gestützten

    Dementsprechend ist einem Aussetzungsverlangen des Angeklagten nur dann stattzugeben, wenn dessen Ablehnung gegen den Grundsatz des rechtsstaatlich fairen Verfahrens verstößt (ständige Rechtsprechung, vgl. dazu z.B. BGH NJW 1992, 849 ; BayObLGSt 1988, 179; OLG Düsseldorf StV 1995, 454 ; OLG Zweibrücken NZV 1996, 162 , jeweils m.w.N.).
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