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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.09.1995 - 2 Ss OWi 998/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4739
OLG Hamm, 27.09.1995 - 2 Ss OWi 998/95 (https://dejure.org/1995,4739)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.09.1995 - 2 Ss OWi 998/95 (https://dejure.org/1995,4739)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. September 1995 - 2 Ss OWi 998/95 (https://dejure.org/1995,4739)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Absehen vom Fahrverbot, Rotlichtverstoß, Wahrnehmungsfehler, losfahren, nachdem der Betroffene zunächst gehalten hatte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auto; Ampel; Rot; Weiterfahren; Wahrnehmungstäuschung; Pflichtverstoß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BKatV Nr. 34 .2; StVO § 37

Papierfundstellen

  • NZV 1996, 206 (Ls.)
  • VersR 1996, 1034
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG Hamm, 19.10.2009 - 3 Ss OWi 763/09

    Fahrverbot; Fußgängerampel; Rotlichtverstoß

    Die Betroffene hat sich ausweislich der Feststellungen im angefochtenen Urteil lediglich abstrakt auf diesen Rechtsbegriff berufen, aber keine Umstände geschildert, die diesen in tatsächlicher Hinsicht ausfüllen könnten (z. B. Ablenkung/Wahrnehmungsfehler durch andere Wechsellichtzeichenanlage etc., vgl. insoweit OLG Bamberg Beschl. v. 24.07.2008 - 3 SsOWi 1774/07 = BeckRS 2009, 17592; OLG Hamm NZV 1996, 206 und OLG Hamm Beschl. v. 23.05.2005 - 2 SsOWi 295/05 = BeckRS 2005, 30356711).
  • OLG Frankfurt, 08.12.2004 - 2 Ss OWi 411/04

    OWi-Recht: Kein qualifizierter Rotlichtverstoß bei "Mitziehenlassen"

    Der Querverkehr (insb. auch Fußgänger) könne sich nach dieser Zeit bereits im Bereich der durch Rotlicht gesperrten Fahrbahn befinden (vgl. dazu OLG Düsseldorf NZV 1993, 320, 321; OLG Hamm VRS 90, 455, 457; KG NZV 2002, 50 = VRS 101, 301; OLG Karlsruhe NJW 2003, 3720).

    Denn der Betroffene ließ sich aufgrund einer momentanen Unaufmerksamkeit von dem anfahrenden Geradeausverkehr "mitziehen" (sog. Mitzieheffekt - vgl. dazu OLG Düsseldorf NZV 1993, 320, 321; VRS 85, 139, 140; 85, 470, 471; OLG Hamm NZV 1995, 82; 2001, 221; VRS 90, 455; OLG Karlsruhe NZV 1996, 206; NJW 2003, 3720; BayObLG NZV 1994, 370; KG VRS 101, 301; OLG Koblenz NStZ-RR 2004, 284).

    Unter dieser Voraussetzung beruhte der Verkehrsverstoß weder auf grober Nachlässigkeit, Rücksichtslosigkeit oder Verantwortungslosigkeit (vgl. OLG Hamm VRS 90, 455, 457; KG VRS 101, 301, 302).

  • OLG Hamm, 14.11.1996 - 3 Ss OWi 1178/96

    Qualifizierter Rotlichtverstoß bei Anhalten vor LZA, Beweiswürdigung, Gefährdung

    Zwar wird in der Rechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten, dass ein qualifizierter Rotlichtverstoß nach Nr. 34.2 BKatV nicht vorliege, wenn ein Fahrzeugführer das Rotlicht der für ihn geltenden Lichtzeichenanlage zunächst beachtet, dann aber infolge einer auf einem Wahrnehmungsfehler beruhenden Unachtsamkeit dennoch in die Kreuzung einfährt, obgleich die Lichtzeichenanlage weiterhin Rotlicht zeigt (vgl. OLG Hamm (2. Strafsenat) DAR 1995, 501; OLG Düsseldorf (5. Strafsenat) VRS 85, 139, 140; VRS 85, 470, 471; NZV 1995, 328; OLG Karlsruhe NZV 1996, 206; DAR 1996, 367; OLG Hamburg VerkMitt 1995, Nr. 38).

    Es liege angesichts der gesamten Tatumstände eine so weite Abweichung von dem typischen, vom Verordnungsgeber ins Auge gefaßten Fall des Rotlichtverstoßes gemäß Nr. 34.2 BKatV vor, dass ein derartiger Regelfall zu verneinen sei (vgl. OLG Hamm (2. Strafsenat) DAR 1995, 501; OLG Karlsruhe, DAR 1996, 367).

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 12.02.1996 - 2 Ss 4/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3009
OLG Karlsruhe, 12.02.1996 - 2 Ss 4/96 (https://dejure.org/1996,3009)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.02.1996 - 2 Ss 4/96 (https://dejure.org/1996,3009)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. Februar 1996 - 2 Ss 4/96 (https://dejure.org/1996,3009)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NZV 1996, 206
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • OLG Hamm, 10.06.1999 - 2 Ss OWi 486/99

    Irrtum über Defekt einer Lichtzeichenanlage)

    NZV 1995, 82; OLG Karlsruhe NZV 1996, 206), einen vom Regelfall abweichenden deutlich geringeren Handlungsunwert und eine nicht als "grob" einzustufende Pflichtwidrigkeit auf.
  • OLG Karlsruhe, 21.12.2009 - 2 (6) SsBs 558/09

    Umfang der Pflichtverletzung bei Einfahren in eine Kreuzung infolge Ampelreflexes

    Ein Regelfall ist aber dann zu verneinen, wenn die gesamten Tatumstände so weit von dem typischen, vom Verordnungsgeber ins Auge gefassten Fall des Verkehrsverstoßes abweichen, dass eine grobe Pflichtverletzung im Ergebnis nicht festgestellt werden kann (OLG Karlsruhe NZV 1996, 206 ; NJW 2003, 3719 ).

    Anknüpfungspunkt für die vom Verordnungsgeber in der Regel gewollte Ahndung eines "qualifizierten" Rotlichtverstoßes mit einem Fahrverbot ist der Fall eines Verkehrsteilnehmers, der über mehrere Sekunden hinweg unaufmerksam auf eine Rotlicht zeigende Ampel zufährt und den Vertrauensschutz des Querverkehrs und von Fußgängern abstrakt und gegebenenfalls konkret gefährdet (OLG Karlsruhe NZV 1996, 206 ; NJW 2003, 3719 , jeweils m.w.N.).

    Eine grobe Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers ist in diesem Verhalten nicht zu sehen (OLG Karlsruhe NZV 1996, 206 ; NJW 2003, 3719 ; OLG Düsseldorf NJW 1993, 2063 ; NZV 2000, 91 ; OLG Stuttgart NStZ-RR 2000, 279 ; KG Berlin NZV 2002, 50 ).

  • OLG Karlsruhe, 23.01.2004 - 3 Ss 273/03

    Straßenverkehrsgefährdung: Grobe Verkehrswidrigkeit und Rücksichtslosigkeit bei

    Bei Verkehrsverstößen vorliegender Art ist darüber hinaus zu fordern, dass zumindest auch die vom Bundesgerichtshof zum Merkmal der "groben Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers" i. S. d. § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG entwickelten Kriterien (BGHSt 43, 241, 245 ff.) erfüllt sind (vgl. zur der Annahme von Rücksichtslosigkeit entgegenstehender, auf menschlichem Versagen beruhender Fehleinschätzung der Verkehrssituation: BGHSt 5, 392, 396; zum "Augenblicksversagen": LK-König StGB 11. Aufl. § 315 c Rdnrn. 144 ff m.w.N.; vgl. auch die Rechtsprechung der Obergerichte zum "atypischen Rotlichtverstoß", etwa OLG Karlsruhe Die Justiz 1996, 348 = NZV 1996, 206).
  • OLG Hamm, 14.11.1996 - 3 Ss OWi 1178/96

    Qualifizierter Rotlichtverstoß bei Anhalten vor LZA, Beweiswürdigung, Gefährdung

    Zwar wird in der Rechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten, dass ein qualifizierter Rotlichtverstoß nach Nr. 34.2 BKatV nicht vorliege, wenn ein Fahrzeugführer das Rotlicht der für ihn geltenden Lichtzeichenanlage zunächst beachtet, dann aber infolge einer auf einem Wahrnehmungsfehler beruhenden Unachtsamkeit dennoch in die Kreuzung einfährt, obgleich die Lichtzeichenanlage weiterhin Rotlicht zeigt (vgl. OLG Hamm (2. Strafsenat) DAR 1995, 501; OLG Düsseldorf (5. Strafsenat) VRS 85, 139, 140; VRS 85, 470, 471; NZV 1995, 328; OLG Karlsruhe NZV 1996, 206; DAR 1996, 367; OLG Hamburg VerkMitt 1995, Nr. 38).

    Aus der amtlichen Begründung der 12. VO zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 15.10.1991 (VkBl 1991, 702), durch die gemäß Art. 2 Ziff. 3 c u.a. der Regelfall der Nr. 34.2 BKatV eingeführt worden sei, folge zudem, dass ein qualifizierter Rotlichtverstoß gemäß Nr. 34.2 BKatV regelmäßig erst dann vorliege, wenn ein Verkehrsteilnehmer über mehrere Sekunden hinweg unaufmerksam auf eine Rotlicht zeigende Ampel zufahre und der Vertrauensschutz des Querverkehrs oder von Fußgängern gefährdet werde (vgl. OLG Karlsruhe, NZV 1996, 206).

    Im Übrigen stehe diese Auffassung im Einklang mit der ganz überwiegenden Rechtsprechung in solchen Fällen zur Frage der groben Fahrlässigkeit im Rahmen von Kaskoversicherungsverträgen zu § 61 VVG (vgl. OLG Karlsruhe NZV 1996, 206 m.w.N.).

    Soweit verschiedentlich eine Einschränkung des Anwendungsbereiches des Regeltatbestandes der Nr. 34.2 BKatV mit dem Willen des Verordnungsgebers begründet wird (so insbes.: OLG Karlsruhe NZV 1996, 206), ist diese Argumentation wenig überzeugend, da der Wille des Verordnungsgebers zum Teil gerade auch zur Begründung des gegenteiligen Ergebnisses, nämlich zur Anwendung des Regeltatbestandes der Nr. 34.2 BKatV herangezogen wird (so: OLG Düsseldorf NZV 1996, 117).

  • OLG Karlsruhe, 17.02.2003 - 1 Ss 167/02

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Fahrverbot bei beharrlicher Pflichtverletzung;

    Das Rechtsmittel erfasst gleichwohl den gesamten Rechtsfolgenausspruch, da zwischen der Höhe der Geldbuße und der Anordnung des Fahrverbots eine Wechselwirkung besteht, die eine Beschränkung der Rechtsbeschwerde innerhalb des Rechtsfolgenausspruchs allein auf die Verhängung des Fahrverbots ausschließt (BGHSt 24, 11 ff.; OLG Karlsruhe NZV 1996, 206 f.; VRS 97, 198 f.).
  • OLG Karlsruhe, 02.03.2004 - 1 Ss 18/04

    Anordnung eines Fahrverbots bei Vorliegen einer außerordentlichen Härte

    Das Rechtsmittel erfasst gleichwohl den gesamten Rechtsfolgenausspruch, da zwischen der Höhe der Geldbuße und der Anordnung des Fahrverbots eine Wechselwirkung besteht, die eine Beschränkung der Rechtsbeschwerde innerhalb des Rechtsfolgenausspruchs allein auf die Verhängung des Fahrverbots ausschließt (BGHSt 24, 11 ff.; OLG Karlsruhe NZV 1996, 206 f.; VRS 97, 198 f.).
  • OLG Karlsruhe, 27.10.2004 - 1 Ss 178/04

    Bußgeldurteil wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die

    Das Rechtsmittel hat - zumindest vorläufigen - Erfolg, weil die Anordnung eines Fahrverbots sachlich-rechtlicher Prüfung nicht standhält und hiervon auch der weitere Rechtsfolgenausspruch betroffen ist (OLG Karlsruhe NZV 1996, 206 f.; VRS 97, 198 f.).
  • OLG Karlsruhe, 24.01.2019 - 2 Rb 8 Ss 830/18

    Regelfahrverbot bei qualifiziertem Rotlichtverstoß

    Soweit der Senat in der Vergangenheit mit vergleichbaren Fällen befasst war, hatte er dies verneint (Beschlüsse vom 21.12.2009 - 2 (6) SsBs 558/09, VRS 118, 369; vom 18.06.2002 - 2 Ss 94/01, NStZ 2004, 48 [Fahrzeug wurde nach der Haltelinie wieder angehalten]; vom 21.05.1996 - 2 Ss 89/96, DAR 1996, 367; vom 12.02.1996 - 2 Ss 4/96, VRS 91, 200).
  • OLG Frankfurt, 08.12.2004 - 2 Ss OWi 411/04

    OWi-Recht: Kein qualifizierter Rotlichtverstoß bei "Mitziehenlassen"

    Ein Regelfall ist gleichwohl zu verneinen, wenn die gesamten Tatumstände so weit von dem typischen, vom Verordnungsgeber ins Auge gefassten Fall des Verkehrsverstoßes abweichen, dass eine grobe Pflichtverletzung i. s. von § 25 Abs. 1 S. 1 StVG im Ergebnis nicht festgestellt werden kann (vgl. OLG Karlsruhe NZV 1996, 206; NJW 2003, 3720).

    In subjektiver Hinsicht ist lediglich von einem kurzfristigen Versagen auszugehen, das den Handlungsunwert des Verstoßes als weniger gravierend erscheinen lässt (vgl. OLG Hamm NZV 1999, 176; OLG Karlsruhe NZV 1996, 206; VRS 97, 198, 200; NJW 2003, 3720).

    Denn der Betroffene ließ sich aufgrund einer momentanen Unaufmerksamkeit von dem anfahrenden Geradeausverkehr "mitziehen" (sog. Mitzieheffekt - vgl. dazu OLG Düsseldorf NZV 1993, 320, 321; VRS 85, 139, 140; 85, 470, 471; OLG Hamm NZV 1995, 82; 2001, 221; VRS 90, 455; OLG Karlsruhe NZV 1996, 206; NJW 2003, 3720; BayObLG NZV 1994, 370; KG VRS 101, 301; OLG Koblenz NStZ-RR 2004, 284).

  • OLG Hamm, 11.08.1998 - 2 Ss OWi 727/98

    Rotlichtverstoß, Fahrverbot, Mitzieheffekt, geringer Handlungsunwert, grobe

    Nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Senats ist demjenigen, der sich zunächst ordnungsgemäß verhält und bei Rotlicht anhält, dann aber infolge einer auf einem Wahrnehmungsfehler - Verwechslung der für ihn geltenden Lichtzeichenanlage - sowie des sogenannten Mitzieh-Effektes beruhenden Unachtsamkeit trotz fortdauernden Rotlichts in die Kreuzung einfährt, keine grobe Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers i.S.d. § 25 Abs. 1 StVG zur Last zu legen (vgl. OLG Hamm, NZV 1995, 82; 1996, 206 (LS); so auch OLG Karlsruhe, NZV 1996, 206).
  • KG, 12.04.2017 - 3 Ws (B) 31/17

    Beschränkung der Rechtsbeschwerde in Bußgeldsachen auf den Rechtsfolgenausspruch:

  • OLG Karlsruhe, 21.05.1996 - 2 Ss 89/96

    Regelfahrverbot; Rotlicht; Ampel; Wahrnehmungsfehler; Unachtsamkeit; Kreuzung;

  • OLG Hamm, 02.09.2001 - 5 Ss OWi 667/01

    Rotlichtverstoß, Absehen vom Fahrverbot bei einem Wahrnehmungsfehler, Verwechseln

  • OLG Karlsruhe, 03.04.1996 - 2 Ss 23/96
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