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   OLG Köln, 19.12.1995 - 9 U 51/95   

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https://dejure.org/1995,3303
OLG Köln, 19.12.1995 - 9 U 51/95 (https://dejure.org/1995,3303)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.12.1995 - 9 U 51/95 (https://dejure.org/1995,3303)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Dezember 1995 - 9 U 51/95 (https://dejure.org/1995,3303)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fahrzeug; Beschädigung; Totalschaden; Reparaturkosten; Wiederbeschaffungswert; Völlige Reparaturunwürdigkeit; Zerstörung; Restwert; Veräußerung; Verkaufserlös; Ersatzleistung; Bereicherungsverbot

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 55; AKB § 13 Abs. 3; AKB § 13 Ab. 4; AKB § 13 Abs. 5
    Kein Abzug des Restwerts bei fiktiver Reparaturkostenabrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 13 Abs. 5
    Keine Anrechnung des Restwertes bei unreparierter Veräußerung des Kfz - Reparatur-/Wiederbeschaffungskosten: wirtschaftlicher Totalschaden, Reparaturkosten-Ersatz trotz Fahrzeug-Veräußerung, keine Restwert-Anrechnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1996, 280
  • VersR 1997, 102
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Stuttgart, 10.10.1989 - 12 U 121/89

    Erstattung der Reparaturkosten; Reparatur des Fahrzeugs; Abrechnung auf

    Auszug aus OLG Köln, 19.12.1995 - 9 U 51/95
    Einen Abzug des Restwertes in diesen Fällen verneinen: LG Kempten, SP 95, 216; OLG Stuttgart VersR 90, 379; OLG Frankfurt NJW-RR 89, 858; OLG Hamm, r+s 87, 244; anders wohl OLG Hamm r+s 92, 401 für den Fall eines wirtschaftlichen Totalschadens.

    Unter Rest- und Altteilen können schon begrifflich nur solche Teile verstanden werden, die bei dem Reparatureingriff selbst anfallen, nach der Reparatur übrig bleiben und ursächlich verwertet werden können (vgl. OLG Hamm r+s 92, 401; OLG Stuttgart VersR 90, 379).

  • OLG Frankfurt, 18.04.1989 - 14 U 11/88

    Anspruch auf Wiederherstellungskosten ohne Durchführung einer Reparatur in der

    Auszug aus OLG Köln, 19.12.1995 - 9 U 51/95
    Einen Abzug des Restwertes in diesen Fällen verneinen: LG Kempten, SP 95, 216; OLG Stuttgart VersR 90, 379; OLG Frankfurt NJW-RR 89, 858; OLG Hamm, r+s 87, 244; anders wohl OLG Hamm r+s 92, 401 für den Fall eines wirtschaftlichen Totalschadens.
  • BGH, 14.02.1990 - IV ZR 305/88

    Begriff des Hausangestellten

    Auszug aus OLG Köln, 19.12.1995 - 9 U 51/95
    Für die Auslegung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. nur r+s 90, 128 = VersR 90, 487) maßgeblich, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer bei aufmerksamer Durchsicht und verständiger Würdigung eine Klausel in Allgemeinen Versicherungsbedingungen unter Berücksichtigung des dabei erkennbar werdenden Sinnzusammenhangs verstehen muß.
  • BGH, 24.05.2006 - IV ZR 263/03

    Umfang der Ersatzpflicht der Mehrwertsteuer bei einem Verkehrsunfallschaden in

    Im Allgemeinen kann von einer Zerstörung gesprochen werden, wenn die Wiederherstellung des Fahrzeugs technisch nicht möglich, es also nicht reparaturfähig (und in diesem Sinne nicht reparaturwürdig) ist; ein wirtschaftlicher Totalschaden ist nicht als Zerstörung anzusehen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juni 1970 aaO und BGHZ 131, 157, 160 f.; OLG Köln VersR 1997, 102 f.; OLG Hamm VersR 1998, 578; OLG Koblenz VersR 1999, 1231 f.).
  • OLG Köln, 17.08.2004 - 9 U 3/04

    Entschädigungsanspruch gegen Versicherer im Fall eines nicht reparierten

    Zerstört ist ein Fahrzeug, wenn es nicht mehr reparaturfähig ist, also eine Wiederherstellung ausgeschlossen ist (vgl. BGH, r+s 1996, 45 = VersR 1996, 91; Senat, r+s 1997, 493; OLG München, NJW-RR 1988, 90; Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 13 AKB, Rn 13).

    Bei dem Begriffspaar der "Rest- und Altteile" im Sinne des § 13 Abs. 3 AKB handelt es sich nicht um den Restwert oder den Veräußerungserlös (vgl. BGH, r+s 1996, 45 = VersR 1996, 91 zur früheren Fassung der AKB; Senat, r+s 1997, 493).

    Unter "Rest- und Altteile" können nach dem Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers und der Systematik des § 13 AKB nur Restteile des Fahrzeugs verstanden werden, die nach der Reparatur dem Versicherungsnehmer verbleiben und verwertet werden können (vgl. Senat, r+s 1997, 493).

  • OLG Düsseldorf, 31.10.2003 - 4 U 48/03

    Zum Rechtsschein einer erteilten Bevollmächtigung des Maklers durch den

    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Senats nicht nur, soweit es - wie in dem vom BGH entschiedenen Fall - um eine Anrechnung des Restwertes auf die zu erstattenden Reparaturkosten geht, sondern auch, wenn - wie hier - ein wirtschaftlicher Totalschaden eingetreten ist (Senat Urt. vom 26.9.2000 - 4 U 210/99; ebenso: OLG Köln VersR 1997, 102, 103; OLG Koblenz NJW-RR 1999, 536; OLG Nürnberg VersR 1997, 1350. Prölls/Martin-Knoppmann, VVG, 26. Aufl., § 13 AKB Rn 15).
  • OLG Hamm, 04.09.1997 - 6 U 84/97

    Beschädigung des Kfz gem. § 13 Abs. 5 AKB

    Der Senat schließt sich der Auffassung des OLG Köln (VersR 1997, 102) an, wonach selbst ein sogenannter wirtschaftlicher Totalschaden, bei dem die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen, eine Beschädigung des Kfz bleibt, wie sich aus der Gegenüberstellung zu § 13 Abs. 4 a AKB ergibt.
  • OLG Koblenz, 20.11.1998 - 10 U 1716/97

    Anrechnung des Restwerts oder des Veräußerungserlöses des beschädigten Fahrzeuges

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