Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 07.03.1996

Rechtsprechung
   BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 9.96   

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https://dejure.org/1996,1568
BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 9.96 (https://dejure.org/1996,1568)
BVerwG, Entscheidung vom 19.03.1996 - 11 B 9.96 (https://dejure.org/1996,1568)
BVerwG, Entscheidung vom 19. März 1996 - 11 B 9.96 (https://dejure.org/1996,1568)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Sachverständigengutachten - Mündliche Erläuterung - Fahrlerlaubnis - Eignung zum Führen eines Kfz - Trunkenheitsfahrt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht: Voraussetzungen für die mündliche Erläuterung eines Sachverständigengutachtens; Straßenverkehrsrecht: Prüfungsumfang bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2318
  • NVwZ 1996, 1026 (Ls.)
  • NZV 1996, 292
  • DVBl 1997, 657
  • DÖV 1996, 878
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94

    Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 9.96
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann die Verwaltungsbehörde in einem solchen Fall - auch wenn es sich um einen sogenannten Ersttäter handelt - die Beibringung des Gutachtens einer medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle verlangen, um die bestehenden Eignungszweifel aufzuklären (vgl. etwa Urteil vom 15. Juli 1988 - BVerwG 7 C 46.87 - BVerwGE 80, 43; Beschluß vom 21. Februar 1994 - BVerwG 11 B 120.93 - Buchholz 442.16 § 12 StVZO Nr. 3; Urteil vom 27. September 1995 - BVerwG 11 C 34.94 -, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen).
  • BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 46.87

    Keine Bindungswirkung des Strafurteils, wenn von der Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 9.96
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann die Verwaltungsbehörde in einem solchen Fall - auch wenn es sich um einen sogenannten Ersttäter handelt - die Beibringung des Gutachtens einer medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle verlangen, um die bestehenden Eignungszweifel aufzuklären (vgl. etwa Urteil vom 15. Juli 1988 - BVerwG 7 C 46.87 - BVerwGE 80, 43; Beschluß vom 21. Februar 1994 - BVerwG 11 B 120.93 - Buchholz 442.16 § 12 StVZO Nr. 3; Urteil vom 27. September 1995 - BVerwG 11 C 34.94 -, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen).
  • BVerwG, 31.07.1985 - 9 B 71.85

    Erscheinen eines Sachverständigen im Verhandlungstermin zur Erläuterung eines

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 9.96
    Die Ergänzungsfragen müssen zwar nicht abschließend vorformuliert werden, aber hinreichend klar erkennen lassen, inwiefern das beanstandete Sachverständigengutachten für erläuterungsbedürftig erachtet wird (vgl. bereits Beschluß vom 31. Juli 1985 - BVerwG 9 B 71.85 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 28).
  • BVerwG, 10.04.1992 - 9 B 142.91

    Vereinfachtes Verfahren - Entscheidung ohne mündliche Verhandlung -

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 9.96
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß § 130 a VwGO weder dem Gebot des rechtlichen Gehörs noch dem des effektiven Rechtsschutzes widerspricht, weil der Betroffene in seinem Recht zu Ausführungen zu tatsächlichen und rechtlichen Fragen nicht beschränkt ist, Beweisanträge stellen kann und auch die Möglichkeit hat, sich zu der Absicht des Gerichts zu äußern, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden (vgl. etwa Beschlüsse vom 10. April 1992 - BVerwG 9 B 142.91 - und vom 3. Februar 1993 - BVerwG 11 B 12.92 -, Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 5 bzw. § 133 VwGO Nr. 10, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 03.02.1993 - 11 B 12.92

    Recht auf eine mündliche Verhandlung vor dem Berufungsgericht - Recht auf eine

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 9.96
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß § 130 a VwGO weder dem Gebot des rechtlichen Gehörs noch dem des effektiven Rechtsschutzes widerspricht, weil der Betroffene in seinem Recht zu Ausführungen zu tatsächlichen und rechtlichen Fragen nicht beschränkt ist, Beweisanträge stellen kann und auch die Möglichkeit hat, sich zu der Absicht des Gerichts zu äußern, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden (vgl. etwa Beschlüsse vom 10. April 1992 - BVerwG 9 B 142.91 - und vom 3. Februar 1993 - BVerwG 11 B 12.92 -, Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 5 bzw. § 133 VwGO Nr. 10, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 21.02.1994 - 11 B 120.93

    Medizinisch-psychologisches Gutachten über die Fahreignung bei Blutalkoholwert

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 9.96
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann die Verwaltungsbehörde in einem solchen Fall - auch wenn es sich um einen sogenannten Ersttäter handelt - die Beibringung des Gutachtens einer medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle verlangen, um die bestehenden Eignungszweifel aufzuklären (vgl. etwa Urteil vom 15. Juli 1988 - BVerwG 7 C 46.87 - BVerwGE 80, 43; Beschluß vom 21. Februar 1994 - BVerwG 11 B 120.93 - Buchholz 442.16 § 12 StVZO Nr. 3; Urteil vom 27. September 1995 - BVerwG 11 C 34.94 -, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen).
  • BVerwG, 01.04.1993 - 11 B 82.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 9.96
    Die Verwaltungsbehörde ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gemäß § 4 Abs. 3 StVG an eine strafrichterliche Beurteilung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nur dann gebunden und darf zum Nachteil des Betroffenen von ihr erst und nur dann nicht abweichen, wenn eine Eignungsbeurteilung tatsächlich stattgefunden hat, sich dies aus den schriftlichen Urteilsgründen ergibt und wenn die Behörde von demselben und nicht von einem umfassenderen Sachverhalt als der Strafrichter auszugehen hat (vgl. etwa Beschluß vom 1. April 1993 - BVerwG 11 B 82.92 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 89 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.11.1983 - 7 C 35.82

    Eignungsbedenken beim Nichtbestehen einer theoretischen Befähigungsprüfung -

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 9.96
    Werden solche Tatsachen bekannt, so kann die Verwaltungsbehörde nach § 12 StVZO die Beibringung eines Sachverständigengutachtens, auch eines solchen einer anerkannten medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle, fordern (vgl. Urteil vom 18. November 1983 - BVerwG 7 C 35.82 - Buchholz 442.16 § 15 StVZO Nr. 2, S. 4; Jagusch-Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl. 1995, § 15 StVZO Rn. 14).
  • BVerwG, 20.12.1988 - 7 B 199.88

    Keine Bindungswirkung an das Strafurteil, wenn die Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 9.96
    Begründet - wie hier - der Strafrichter das Absehen von einer (weiteren) Entziehung der Fahrerlaubnis ausschließlich mit einem Hinweis auf die seit der Tatbegehung verstrichene Zeit, so liegt darin regelmäßig keine Beurteilung einer Kraftfahreignung (vgl. Beschluß vom 20. Dezember 1988 - BVerwG 7 B 199.88 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 84).
  • BSG, 27.11.2007 - B 5a/5 R 60/07 B

    Verletzung des Fragerechts nach § 116 S. 2 SGG im sozialgerichtlichen Verfahren

    Es reicht vielmehr aus, die erläuterungsbedürftigen Punkte hinreichend konkret zu bezeichnen (BSG SozR 3-1750 § 411 Nr. 1; BVerwG NJW 1996, 2318) , zB auf Lücken oder Widersprüche hinzuweisen.
  • BSG, 29.01.2018 - B 9 V 39/17 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Dabei reicht es aus, die erläuterungsbedürftigen Punkte hinreichend konkret zu bezeichnen (BSG SozR 3-1750 § 411 Nr. 1 S 4; BVerwG Beschluss vom 19.3.1996 - 11 B 9/96 - NJW 1996, 2318) , zB auf Lücken oder Widersprüche hinzuweisen.
  • BSG, 21.07.2010 - B 5 R 154/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionszulassung wegen grundsätzlicher

    Es reicht vielmehr aus, die erläuterungsbedürftigen Punkte hinreichend konkret zu bezeichnen (BSG SozR 3-1750 § 411 Nr. 1 S 5, SozR 4-1500 § 116 Nr. 1 RdNr 7; BVerwG NJW 1996, 2318) , zB auf Lücken oder Widersprüche hinzuweisen.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.03.1996 - 4 B 254.95   

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https://dejure.org/1996,1639
BVerwG, 07.03.1996 - 4 B 254.95 (https://dejure.org/1996,1639)
BVerwG, Entscheidung vom 07.03.1996 - 4 B 254.95 (https://dejure.org/1996,1639)
BVerwG, Entscheidung vom 07. März 1996 - 4 B 254.95 (https://dejure.org/1996,1639)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Autobahnbau - Tunnelröhre - Umweltverträglichkeitsprüfung

  • rechtsportal.de

    Fernstraßenrecht Erforderlichkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung in der Übergangszeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1996, 906
  • NZV 1996, 292 (Ls.)
  • DVBl 1996, 691 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 02.11.1995 - 4 C 14.94

    Erkundungsbergwerk Salzstock Gorleben; Verlängerung des Rahmenbetriebsplans;

    Auszug aus BVerwG, 07.03.1996 - 4 B 254.95
    Dies ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof maßgebend (EuGH, Urteil vom 11. August 1995 - Rs C-431/92 - EuZW 1995, 743 = NuR 1996, 102 = ZUR 1995, 258; ebenso inzwischen BVerwG, Urteil vom 2. November 1995 - BVerwG 4 C 14.94 - [zur Veröffentlichung in BVerwGE vorgesehen]).
  • EuGH, 11.08.1995 - C-431/92

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus BVerwG, 07.03.1996 - 4 B 254.95
    Dies ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof maßgebend (EuGH, Urteil vom 11. August 1995 - Rs C-431/92 - EuZW 1995, 743 = NuR 1996, 102 = ZUR 1995, 258; ebenso inzwischen BVerwG, Urteil vom 2. November 1995 - BVerwG 4 C 14.94 - [zur Veröffentlichung in BVerwGE vorgesehen]).
  • EuGH, 26.04.1993 - C-386/92

    Monin Automobiles

    Auszug aus BVerwG, 07.03.1996 - 4 B 254.95
    Auch die Auslegung des § 22 UVPG ist - soweit es vorliegend erheblich ist - bereits durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs geklärt (vgl. EuGH, Urteil vom 9. August 1994 - Rs C-386/92 - NVwZ 1994, 1093 = DVBl 1994, 1126 = NuR 1995, 53).
  • EuGH, 09.08.1994 - C-396/92

    Bund Naturschutz in Bayern u.a. / Freistaat Bayern

    Auszug aus BVerwG, 07.03.1996 - 4 B 254.95
    Auch die Auslegung des § 22 UVPG ist - soweit es vorliegend erheblich ist - bereits durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs geklärt (vgl. EuGH, Urteil vom 9. August 1994 - Rs C-386/92 - NVwZ 1994, 1093 = DVBl 1994, 1126 = NuR 1995, 53).
  • OVG Niedersachsen, 15.09.2020 - 12 ME 29/20

    Biotopschutz; Brandschutz; Brandschutz, besondere Anforderungen an;

    Denn vor dem Hintergrund des Rechtsgedankens des § 127a BGB, der Funktion des § 70 VwGO sowie aus Gründen prozessualer Waffengleichheit spricht viel dafür, dass der von einem Verwaltungsakt belastend betroffene Dritte auf zu Protokoll des Gerichts erklärte - und für wirksam gehaltene (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7.3.1996 - BVerwG 4 B 254.95 -, NVwZ 1996, 906 f., hier zitiert nach juris, Rnrn. 10 f.) - Ergänzungen des Verwaltungsaktes in gleicher Form mit einer Ausweitung seines Rechtsbehelfs zu reagieren vermag.
  • BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 42.97

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Verfahren "Besonders

    Durch ihre Protokollerklärung hat die Beklagte den angefochtenen Planfeststellungsbeschluß geändert (vgl. BVerwG, Beschluß vom 7. März 1996 - BVerwG 4 B 254.95 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 111).
  • OVG Saarland, 10.01.2017 - 2 A 3/16

    Verpflichtung zur Durchführung einer UVP (Umweltrechtsbehelf) vor Benutzung eines

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)(Der Beklagte zu 1) hat dazu auf das Urteil vom 18.06.1998, C-81/96 -, Slg 1998, I-3923-3947, und den Beschluss des BVerwG vom 07.03.1996 - 4 B 254.95 -, NVwZ 1996, 906, hingewiesen.) könnten umweltrelevante Vorhaben, bei denen das Verfahren vor dem Ablauf der Umsetzungsfrist der UVP-Richtlinie 85/337/EWG am 03.07.1988 begonnen worden sei, von dem nationalen Gesetzgeber von der UVP-Pflicht ausgenommen werden.
  • OVG Brandenburg, 28.06.2001 - 4 A 115/99

    Anfechtung der Zulassung eines fakultativen Rahmenbetriebsplans durch einen

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  • BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 46.97

    Planfeststellung wegen Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; Vorrang des

    Durch ihre Protokollerklärung hat die Beklagte den angefochtenen Planfeststellungsbeschluß geändert (vgl. BVerwG, Beschluß vom 7. März 1996 - BVerwG 4 B 254.95 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 111).
  • BVerwG, 15.03.2000 - 2 B 98.99

    Dienstungeeignetheit eines Soldaten bei Konsum von Cannabis

    Daß das gerichtliche Protokoll von dem handelnden Organwalter nicht unterschrieben wird, steht der Schriftform im Sinne des § 37 Abs. 3 VwVfG nicht entgegen, da die Namenswiedergabe genügt (in der Sache ebenso Beschluß vom 7. März 1996 - BVerwG 4 B 254.95 - ).
  • BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 31.97

    Planfeststellung wegen Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; Vorrang des

    Durch ihre Protokollerklärung hat die Beklagte den angefochtenen Planfeststellungsbeschluß geändert (vgl. BVerwG, Beschluß vom 7. März 1996 - BVerwG 4 B 254.95 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 111).
  • VG Mainz, 24.02.2021 - 3 K 248/20

    Hangrutschgefahr muss nicht schon mit Erteilung der Baugenehmigung geklärt sein

    Ob der Nachbar in seinen Rechten beeinträchtigt wird, muss im Zeitpunkt der Erteilung einer Baugenehmigung nicht abschließend geklärt sein, wenn - wie hier - das einschlägige Recht geeignete Instrumente bereithält, durch die verhindert wird, dass der Bauherr von der ihm erteilten Baugenehmigung tatsächlich Gebrauch macht und zulasten des Nachbarn vollendete Tatsachen schafft (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 3. Januar 1997 - 4 B 245.96; und vom 7. März 1996 - 4 B 254.95 -, NVwZ 1996, 906).
  • BVerwG, 03.01.1997 - 4 B 245.96

    Zurückweisen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Erhebung von Abweichungsrügen

    In seinem Beschluß vom 7. März 1996 - BVerwG 4 B 254.95 - (NVwZ 1996, 906) hat er für den Bereich des Planfeststellungsrechts ausgesprochen, daß der Kläger keinen Anspruch auf Planaufhebung oder -ergänzung hat, wenn die Planfeststellungsbehörde ihm gegenüber verbindlich erklärt, Schutzvorkehrungen zu seinen Gunsten treffen zu wollen.
  • BVerwG, 03.01.1997 - 4 B 230.96

    Voraussetzungen der isolierten Aufhebung einer Auflage - Unzulässigkeit der

    In seinem Beschluß vom 7. März 1996 - BVerwG 4 B 254.95 - (NVwZ 1996, 906) hat er für den Bereich des Planfeststellungsrechts ausgesprochen, daß der Kläger keinen Anspruch auf Planaufhebung oder -ergänzung hat, wenn die Planfeststellungsbehörde ihm gegenüber verbindlich erklärt, Schutzvorkehrungen zu seinen Gunsten treffen zu wollen.
  • BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 34.97
  • OVG Niedersachsen, 16.10.1996 - 7 K 2363/92

    Straßenplanung: Abschnittsbildung; Abschnittsbildung; Abwägung,

  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.1998 - 5 S 1839/95
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