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   OLG Koblenz, 26.04.1996 - 2 Ss 87/96   

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OLG Koblenz, 26.04.1996 - 2 Ss 87/96 (https://dejure.org/1996,7247)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26.04.1996 - 2 Ss 87/96 (https://dejure.org/1996,7247)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26. April 1996 - 2 Ss 87/96 (https://dejure.org/1996,7247)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NZV 1996, 324
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 10.02.1971 - 4 Ss 1076/70
    Auszug aus OLG Koblenz, 26.04.1996 - 2 Ss 87/96
    In Anbetracht der Höhe des verursachten Fremdschadens entfiel die Wartepflicht nach der ebenfalls zutreffenden Würdigung des Amtsgerichts auch nicht dadurch, daß der Angeklagte am Unfallort einen Zettel mit seinem Namen, seiner Anschrift, seiner Telefonnummer und dem Vermerk "draufgefahren" zurückgelassen hatte (vgl. OLG Hamm in NJW 1971, 1469, 1470; Dreher/Tröndle, aaO, Rdn. 32).
  • BayObLG, 19.03.1986 - RReg. 1 St 64/86

    Entfernen vom Unfallort; Kriterien; Straflos; Beschädigung; Fahrzeug; Nachbarn;

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.04.1996 - 2 Ss 87/96
    Das gilt jedenfalls dann, wenn anders als bei einer Kollision im fließenden Verkehr ein Mitverschulden des Geschädigten von vornherein nicht in Betracht kommt (vgl. OLG Zweibrücken, aaO; Rüth, aaO, Rdn. 91; Dreher/Tröndle, aaO; BayObLG in VRS 71, 34, 35).
  • BayObLG, 17.05.1983 - RReg. 2 St 63/83

    Unfall; Verkehrsunfall; Parkendes; Fahrzeug; Gartenzaun; Feststellungen; Alkohol;

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.04.1996 - 2 Ss 87/96
    Denn da bei der Kollision mit dem - wovon nach den Urteilsgründen auszugehen ist - ordnungsgemäß geparkten Fahrzeug der Geschädigten gegenüber deren Ersatzanspruch der Einwand eines Mitverschuldens oder einer mitwirkenden Betriebsgefahr von vornherein ausschied, bestand kein durch § 142 StGB geschütztes Interesse der Geschädigten daran, daß eine etwaige alkoholische Beeinflussung des Schädigers, für deren Klärung die Polizei zuständig gewesen wäre, festgestellt wurde (vgl. BayObLG in VRS 65, 136, 137).
  • OLG Düsseldorf, 20.04.2004 - 4 U 132/03

    Addition der Leistungsfreibeträge beim Zusammentreffen der

    Da in der Regel Feststellungen über das Unfallgeschehen am Unfallort wesentlich leichter getroffen werden können, was jedem Verkehrsteilnehmer ohne weiteres ersichtlich ist, fehlt der dahingehende Vorsatz allenfalls dann, wenn der Täter sich entfernt, um den Geschädigten beschleunigt zu verständigen (OLG Koblenz NZV 1996, 324; OLG Zweibrücken DAR 1982, 332; Fischer/Tröndle, StGB, 51. Auflage, § 142 StGB, Rn. 76; Cramer/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB, 26. Auflage, § 142 StGB, Rn. 76) und er sein Verhalten für hierzu geeigneter hielt und halten durfte, als das Abwarten an der Unfallstelle (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1967, 2072).
  • OLG Köln, 19.01.1999 - Ss 526/98
    2 St 63/83">VRS 65, 136 und bei Janiszewski NStZ 1988, 264; OLG Karlsruhe VRS 44, 426; OLG Köln VRS 64, 193, 195; OLG Koblenz NZV 1996, 324; 1991, OLG Zweibrücken NJW 1989, 2765 und DAR 1991, 431; Rüth LK 10. Aufl., § 142 Rdn 35 ; Cramer in: Schönke-Schröder § 142 Rdn 23; Mühlhaus/Janiszewski, StVO 14. Aufl., § 142 StGB Rdn 17).
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Rechtsprechung
   AG Erkelenz, 06.07.1995 - 15 C 175/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,12363
AG Erkelenz, 06.07.1995 - 15 C 175/95 (https://dejure.org/1995,12363)
AG Erkelenz, Entscheidung vom 06.07.1995 - 15 C 175/95 (https://dejure.org/1995,12363)
AG Erkelenz, Entscheidung vom 06. Juli 1995 - 15 C 175/95 (https://dejure.org/1995,12363)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungspflichten einer Gebrauchtwagengarantieversicherung; Erfordernis der Erteilung einer Reparaturfreigabe; Zustandekommen eines Versicherungsvertrages

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 740
  • NZV 1996, 324 (Ls.)
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